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IGNORED

Unbeglaubigte Kopie der WBK beim Transport


walthi

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Deshalb gibt man die WBK auch erst ab wenn der Voreintrag gemacht werden kann. Dumm rumliegen muss die WBK auf dem Amt nicht. So mache ich es jedenfalls. Wenn man im eigenen Bezirk der Waffenbehörde erwischt wird, mags ja noch gehen. Was ist aber in einem anderen oder gar im Ausland? Soll ich wegen langer Bearbeitung etwa nicht schießen gehen? Soweit kommst noch!

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vor 56 Minuten schrieb Thrawn:

mitunter verbleibt die WBK selbst bei Eintragung einer Waffe auf Gelb beim Amt, da in NRW zwingend bei jedem Eintrag, eine Sicherheitsprüfung gemacht wird. Auch bei Gelb. Einziger Fall indem das nicht passiert, ist die 2. Waffe innerhalb von 6 Monaten.

Deshalb immer 2 Waffen kaufen! Wir wollen doch nichts verschwenden. Habe gerade meinen EFP verlängert, da wurde auch die Abfrage gemacht. Beim abholen direkt nen Voreintrag machen lassen mit Hinweis auf diesen Schwachsinnigen Ministerialerlass!

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vor 16 Stunden schrieb Speedmark:

Mein Nachbar ist Polizist und mein Kumpel bei der Kripo.

 

Beide sagen, eine normale alberne Kopie, sei besser als nix!!!

Kann ich so bestätigen, mein Kumpel ist auch bei Kripo, ich transportiere meine Waffen schon seit 25 Jahren nur mit Kopie unbeglaubigt, sicher nicht ganz rechtens, aber halt nur OW und die können das abgleichen, kostet halt nen paar Euros, aber immer die Originale rumschleppen??

 

Wurde auch noch nie kontrolliert, Warndreieck, Sanikasten etc im Fussraum des Fonds, also kein Bedarf den Kofferraum zu öffnen, könnte mir aber vorstellen wenn einem das bei mehreren Kontrollen nur mit unbeglaubigter Kopie dass etwas härter ausfallen könnte, aber ehrlich, eher nen Fünfer im Lotto.

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vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

Äh, warum nicht? Callahan, der sich jetzt mit original WBK auf den Weg zum Stand macht. 

Weil ich die Kopien immer in der Brieftasche habe und die ist immer dabei, mit oder ohne Waffen, und weil ich bequem bin und leichtes Risiko nicht scheue, aber ist schon ok @Callahan.

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vor 7 Stunden schrieb PetMan:

... habe ich um ihre private Handynummer gebeten, falls die Polizei mich am WE kontrolliert. ...

ja, das ist dann mal eine ganz neue Variante an eine private Handynummer zu kommen ? Muss ich mir merken.

 

PS: Bisher bin ich noch nie beim Transport (als Sportschütze) kontrolliert worden sondern nur einmal bei der Fahrt (nachts) ins Revier. War zuerst ein etwas komisches Gefühl mit geholsterter Waffe (entladen und offener Verschluss) und einem Magazin in der Zwischenablage sowie einer Langwaffe am Beifahrersitz gelehnt mit einem Polizisten durch das Fenster zu reden. Da hatte ich meine Hände während der Erklärung "Bin als Jäger nach ... unterwegs, Ihr Kollege - PI ... - hat angerufen wg. einem Wildunfall zwischen ... und ..." schön oben auf dem Lenkrad. ? War dann aber sehr entspannt und nach einem kurzen Blick auf mein Nummernschild (meine Autokennzeichen sind bei der Polizei gemeldet damit ich nicht dauernd das Thema "fahren auf landwirtschaftlichen Wegen" erklären muss) und einer Rückfrage in der PI wünschte mir der Polizist nur noch "Gute Fahrt und viel Erfolg".

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vor 1 Stunde schrieb Last_Bullet:

Wo ist das Problem, wenn der SB der Waff-Behörde die WBK kopiert, mit Grund, Datum, Unterschrift und Dienststempel versieht und einem aushändigt? 

Dass das ebensowenig die Anforderungen des §38 erfüllt wie selbstgemachte Kopien.

Natürlich hat das einen gefühlt etwas offizielleren Charakter, ist aber eben nicht die eigentliche Erlaubnisurkunde.

 

Und wie hier jetzt schon mehrfach angesprochen: die Kontrolle erfolgt ja nicht zwingend im Zuständigkeitsbereich der eigenen Waffenbehörde, und anderswo sieht man das ggf. nicht so locker. Insofern halte ich das für ein unnötiges Risiko, das einem die Waffenbehörde da aufzwingt. Entweder sollen sie ihre Arbeit zeitnah machen (sprich: gleich) oder eben die WBK nur zur eigentlichen Eintragung verlangen und den Papierkram vorab erledigen, während der Waffenbesitzer das Originaldokument behält.

Ich kann mir nach jetzt dutzendmalem Beobachten eines Eintragungsvorgangs "live" bei meinen Sachbearbeitern nicht im Ansatz vorstellen, warum es notwendig sein sollte, zwei Monate oder sogar länger das Originaldokument auf der Waffenbehörde zu benötigen, von schlechter Arbeitsorganisation mal abgesehen.

Bearbeitet von German
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Es interessiert aber im richtigen Leben auch keine Sau.

Sollte es in irgendeinem Einzelfall mal anders sein, mach ich mich deshalb auch nicht kirre.

 

Hol die Pappe oder leg die morgen vor oder kurzer Funkspruch-sofern man üüüüüberhaupt darauf jemals angesprochen werden wird.

So läut das zu 99,9999999% ab. Die Wahrscheinlichkeit in diesem ZEitraum überhaupt kontrolliert werden liegt in einem ähnlichen Bereich.

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vor 2 Stunden schrieb lastunas:

Kann ich so bestätigen,

Moment mal, das ist aber immer noch kein Freibrief!

 

Stets wird überall das original verlangt und das sollte man auch nie vergessen. Für den Fall der Fälle sei eine einfache nicht beglaubigte Kopie die sich zur Not im Wagen befindet, besser als nichts!

 

Bei der unangenehmen Frage nach dem Original, habe man heute halt versehentlich das falsche Etui eingepackt. Ich würde nie sagen, das ich vorsätzlich aus Sicherheitsgründen mein Original nicht mitführe. Man könne ja mal an den Falschen kommen der ein Fass aufmachen will, oder sogar muss. Bitte stellt Euch nicht dümmer an als die .....erlaubt. Je weniger Gesprächsbedarf auf der dunklen Bundesstraße, Ortschaft, oder Autobahn besteht, um so einfacher und kürzer kommt man aus der Situation wieder raus. Am besten sei halt, man vergisst sie nie.

 

LG

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vor 21 Minuten schrieb Speedmark:

Moment mal, das ist aber immer noch kein Freibrief!

 

Stets wird überall das original verlangt und das sollte man auch nie vergessen. Für den Fall der Fälle sei eine einfache nicht beglaubigte Kopie die sich zur Not im Wagen befindet, besser als nichts!

 

 

Hab doch geschrieben dass es nicht ganz rechtens ist, und ein leichtes Risiko, haste überlesen, oder, und Tip, Warndreieck etc im Fahrgastraum, ich fahr nicht mit der Karre rum mit nem riesen Aufkleber Waffentransport.

Bearbeitet von lastunas
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Genauso wenig macht es Sinn, wenn die Behörde eine WBK zur Eintragung wegen der Überprüfung des Inhabers einbehält.

Völliger Quatsch.

Hier wird die Waffe eingetragen und direkt wieder mitgegeben. Wenn dabei was zu Ungunsten des Inhabers rauskommen sollte, macht es eh keinen Unterschied, ob die WBK beim Amt liegt oder nicht, wenn der Besitzer während dieser Zeit eh die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben kann... 

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Besten Dank für die zahlreichen und teils sehr ausführlichen Antworten. Ich kann jetzt die möglichen Risiken bein Transport ohne originale WBK weitaus besser einschätzen.

 

Zu der langen Bearbeitungszeit bei der Behörde noch eine Anmerkung: Bei der persönlichen Abholung meiner WBKs wurde ich darum gebeten, nachfolgende Bearbeitungen ausschließlich per Post durchführen zu lassen. Er wäre aber (wahrscheinlich) unter Aufwendung eines Urlaubstages dennoch möglich, einen (Vor-)Eintrag auch unmittelbar zu bekommen oder zumindest eine beglaubigte Kopie mitnehmen zu können. Vielleicht werde ich diese Möglichkeit künftig in bestimmten Fällen nutzen, auch wenn die Wartezeit vor Ort ebenfalls recht unangenehm sein kann.

 

vor 17 Stunden schrieb German:

Kleiner Tipp am Rande: Wenn man sein Warndreieck und den Verbandskasten (und die Warnwesten) im Fussraum hinter dem Fahrersitz hat, kommt man da a) deutlich besser dran, wenn man den Kram mal braucht und b) liefert keinen Grund, dass mal ein Blick in den Kofferraum geworfen werden muss. Damit reduziert man auch die Wahrscheinlichkeit unnötiger Kontrollen.

 

Hierzu auch noch einen Kommentar: In der Sachkunde haben wir gelernt das Mitführen von Waffen gleich zu Beginn einer Kontrolle selbstständig anzugeben. Der Grund sei, dass ein Polizist misstrauisch werden könnte, wenn die Existenz der Waffe erst kurz vor der vermeintlichen Auffindesituation angezeigt wird. Es könnte der Eindruck entstehen, dass der Transport verheimlicht werden sollte bzw. dass irgendetwas nicht stimmt. Eine rechtliche Regelung gibt es meines Wissens dazu nicht, lediglich Empfehlungen. Dass ein Fahrzeug ohne vernünftigen Grund nicht durchsucht werden kann ist dabei klar, jedoch kann die Polizei bei solchen Gründen schonmal "kreativ" werden.

 

MfG 

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Ich hatte bei der Abgabe für den Eintrag einer weiteren Waffe auf Gelb seinerzeit den SB gefragt, ob ich jetzt ohne WBK zum Schießen darf. Er hat kurz nachgedacht und sagte: „nehmen Sie kurz Platz, ich trage die Waffe gleich ein.“ 

Er schien demnach auch unsicher zu sein.

Die nächste Waffe habe ich mir dann auf einer zusätzlichen WBK eintragen lassen, so stellte sich das Problem nicht.

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vor 4 Stunden schrieb walthi:

jedoch kann die Polizei bei solchen Gründen schonmal "kreativ" werden.

...indem sie nach Warndreieck, Verbandkasten und/oder Warnwesten fragen, zum Beispiel. ;)

 

Danach ist die Kreativität oft erschöpft.

 

 

vor 4 Stunden schrieb walthi:

Hierzu auch noch einen Kommentar: In der Sachkunde haben wir gelernt das Mitführen von Waffen gleich zu Beginn einer Kontrolle selbstständig anzugeben.

Ausgehend von der Qualität des Grossteils der Sachkundevermittlungen deutschlandweit ist das für mich leider keine Referenz.

 

vor 4 Stunden schrieb walthi:

Der Grund sei, dass ein Polizist misstrauisch werden könnte, wenn die Existenz der Waffe erst kurz vor der vermeintlichen Auffindesituation angezeigt wird. Es könnte der Eindruck entstehen, dass der Transport verheimlicht werden sollte bzw. dass irgendetwas nicht stimmt.

Der Polizist wird insbesondere vollkommen unnötig nervös, wenn er etwas von "Waffen" vernimmt.

Wenn die Kontrollsituation, z.B. bei einer ganz normalen Routine-Verkehrskontrolle, das nicht erforderlich macht, dann werde ich es vermeiden, die kontollierenden Polizisten unnötig nervös zu machen, auch wenn ich absolut nichts zu verbergen habe.

 

Und da ich nichts zu verbergen habe, kann der Polizist dann, wenn die Notwendigkeit eintritt, dass ich es ihm dennoch sage, gerne auch misstrauisch sein, wenn er der Meinung ist, die Waffen dann auch kontrollieren zu müssen. Er wird nichts finden, das "nicht stimmt". Mir fiele aber kaum eine Gelegenheit/Situation ein, in der das anlassunabhängig notwendig ist/wäre und ich biete mit meinem Verhalten praktisch nie einen Anlass zu einer solchen Kontrolle. Das, kombiniert mit der sowieso schon geringen Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, reicht für mich als Entscheidungsgrundlage, mein Verhalten beizubehalten.

 

vor 4 Stunden schrieb walthi:

Er wäre aber (wahrscheinlich) unter Aufwendung eines Urlaubstages dennoch möglich

Ich weiss ja nicht, was für Weltreisen bei Euch zur jeweils zuständigen Waffenbehörde zu absolvieren sind. Aber wenn ich meine Besuche auf den Anfang der morgentlichen Bürozeiten oder auf den in den in vielen Behörden existierenden "Berufstätigennachmittag" lege, komme ich bisher eigentlich immer ohne Urlaub aus. Ggf. geht mal eine Überstunde drauf, aber damit kann ich leben.

 

 

vor einer Stunde schrieb jimmypop:

Die nächste Waffe habe ich mir dann auf einer zusätzlichen WBK eintragen lassen, so stellte sich das Problem nicht.

Sehr guter Hinweis:

 

WaffVwV, Nr. 10.4 sagt:

Zitat

Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt.

Das kann, je nachdem, wie die Waffenbehörde tickt, natürlich auch mit Mehrkosten verbunden sein. Damit umgeht man dieses Problem aber fast vollkommen.

 

Für bestimmte Waffen habe ich so etwas auch, so das diese auch "individuell" unterwegs sein können und immer das Originaldokument bei der Waffe ist.

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Ich hatte zu dem Thema mal meinen SB befragt.

Antwort: "Wenn du kontrolliert wirst, sag denen die WBK ist wegen einem Eintrag bei mir, die können dann das NWR abfragen. Wenns dich beruhigt kannst du eine Kopie mitnehmen. Soll ich dir eine machen?"

 

Bei der Jagdscheinverlängerung hat er allerdings davon abgeraten in der kurzen Zeit ohne Schein anzusitzen...

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vor 22 Stunden schrieb mwe:

Ich habe die entsprechende Stelle im WaffG gesucht. German nannnte §5 Abs. 2 Nr. 1. Ferner steht im WaffG:

 

§5 Abs. 2 Nr. 5:

Nummer 1 Buchstabe c :

 

§5 Abs. 2 Nr. 1 setzt eine Straftat voraus, Nr. 5 nicht. Eine OWi ist meines Wissens keine Straftat. Deswegen meine ich, Nr. 5 ist die relevante Stelle im WaffG, welche bedeutet, dass die Zuverlässigkeit bei zweimaligem Nicht-Mitführen der WBK gefährdet ist. Ich bin aber juristischer Laie.

 

und genau so ist es... zweimaliger owi verstoss, kann zu einer unzuverlässigkeit führen.  also auch bei der 1.owi.. gegenangehen.

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Meine Behoerde meint, dass die Meldung der Polizei dann ja bei Ihnen aufschlagen wuerde und Sie dann ja wuessten, dass die WBK bei Ihnen gelegen sei.

Tagsueber könne dies auch telefonisch bestaetigt werden.

Ich habe immer Kopien meiner WBK´s, Jagdscheine, §27, Begehungsscheine, sonstige genehmigungen dabei, wenn ich schiessen gehe...

Meist halt zusaetzlich die Originale...

 

VG

 

Micha

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Warum muss die WBK überhaupt auf dem Amt bleiben?

Bei mir lief der vorletzte Voreintrag so:

- mit WBK und Antrag plu Bedürfnisbescheinigung zum Amt.

- Antrag abgegeben und WBK wieder mit heim genommen, weil Führungszeugnis abgelaufen

- Sachbearbeiterin ruft an, wenn Sicherheitsabrfrage o.k. ist.

- fahre aufs Amt, bezahle und bekommen sofort meinen Voreintrag

 

Letztes mal habe ich meinen Voreintrag überigens sofort bekommen, weil meine Sichherheitsabfrage noch gültig war!

 

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