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OF - ohne (V) Ferstand


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Geschrieben

Ohne Worte

Keine Verbände die da mal tätig werden ? 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb NO357:

Wäre noch die Frage, was "intensiv" genau bedeutet.

 

Wortklauberei wird es nicht aus der Welt schaffen.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Wieso Wortklauberei? Das markiert den Unterschied zwischen 1mal pro Monat oder 18mal im Jahr. Da wüsste ich schon gern, wann ich denn nun intensiv trainiere und wann nicht.

Gesendet von meinem BND-L21 mit Tapatalk

Geschrieben

Da muss man eben Buch führen wieviele Schuss man gemacht hat.

Die Munition bekommst du sowieso nur noch in markierten Päckchen bei deiner zuständigen Waffenbehörde.

Zu den ortsüblichen Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Und überteuerten Preisen.

Wie, du kannst dann nicht mehr 18

mal pro Jahr mit deinen 7 Kurzwaffen und 21 Langwaffen schießen ?

Dann musst du sie wohl besser abgeben?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb NO357:

Wieso Wortklauberei? Das markiert den Unterschied zwischen 1mal pro Monat oder 18mal im Jahr. Da wüsste ich schon gern, wann ich denn nun intensiv trainiere und wann nicht.
 

Wird dir der Richter sicher ausreichend darlegen, die diskutieren sowas auch gerne aus. Dabei würde ich nicht davon ausgehen das er im Sinne des Sportschützen definiert.

 

Lies das erstaunlich zeitnah erfolgte Urteil und du weisst wo die Reise hingeht.

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Hier scheint der Wunsch der Behörde, den Waffenbesitzer zu gängeln, wohl ausschlaggebend für dieses Schreiben zu sein.

 

Dumm nur, wenn man nichts dagegen unternimmt. Dann erlangt die Forderung ggf. Rechtskraft und der Betroffene ist der Dumme.

 

Ich würde bei einem solchen Schreiben einen Fachanwalt mit einbinden.

 

Ein solches Schreiben, bzw. eine von der Behörde einem derartigen Schreiben beigefügte Erklärung würde ich als Verantwortlicher für Verein oder Verband niemals gegenzeichnen. Nicht ohne fachanwaltliche Beratung.

 

Inst200

Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube auch, dass hier jemand versucht etwas Panik zu schüren ... was per se nicht schlecht ist, Greta hat auf diese Weise auch viele Leute auf die Straße gebracht... und die Gefahr eines zukünftigen Bedürfnisverlustes ohne 12/18 Training mit jeder Waffe scheint immerhin tatsächlich real zu sein!

Anbei mal ein echtes Dokument der Waffenbehörde des Kreises Offenbach worauf dieses inoffizielle Dokument, welches auf den Seiten der Waffenbehörde derzeit nicht auffindbar ist, basieren könnte:  (Datum und Author/in anbei)

 

 
P.S. Interessanter Abschnitt zum Thema Waffen-Aufbewahrung im Bankschließfach. Hatte ich noch nie etwas von gehört. Wer geht denn mit ner Kanone in die Bank? Und ist der Tresorraum tatsächlich ebenfalls nach DIN/ EN 1143-1 zertifiziert? Gibts auch Schließfächer, wo meine AR15 reinpasst? Und was mache ich, wenn die Aufbewahrung überprüft werden soll? Treffen mit Behördenvertretern in der Bank ... "warten Sie, ich lege mal alles auf den Boden und Sie gleichen die Nummern ab" ?
 
Hier auch mal ein eher authentisches Schreiben des Kreises Offenbach von 2017 welches zeigt, dass man dort die regelmäßige Bedürfnisüberprüfung durchaus ernst zu nehmen scheint:
 
 
Tatache ist, die Telefonnummern in der hier diskutierten (für mich unglaubwürdigen) Bedürfnisüberprüfung sind echt! Auch die Email-Adresse von Frau Besler, welche ebenfalls Authorin der "Auskunft zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition" ist, ist korrekt: y.besler@kreis-offenbach.de Sie ist diejenige, die mit Sicherheit mehr dazu sagen könnte. Anrufe an diesem Dienstag zwischen 8:00 und 12:00 oder ne Mail schreiben, dann sollte die Sache klar sein. 
 
Ach ja: Ein offizielles Formular zum Bedürfnisnachweis ist auf den Seiten der Waffenbehörde des Kreises Offenbach ebenfalls nicht zu finden. Meine Waffenbehörde stellt dieses Formular durchaus zur Verfügung! Vielleicht war es ja mal verfügbar und wird gerade ... aktualisiert ?
 
MfG
 
P.S.:  Ich steh ja nen bisschen auf Kleinigkeiten. Das hier diskutierte Dokument zeigt einen Fehler in der Kopfzeile, bei der Anschrift: "Werner Hilpert-Str.1,63128 Dietzenbach" ... hinter dem Komma fehlt das Leerzeichen! Bei dem von mir verliinkten echten Dokument ("Auskunft zur Aufbewahrung"), welches als einziges noch aus 2017 stammt,  ist der selbe Fehler zu sehen.  Aber ... alle anderen Dokumente der Waffenbehörde des Kreises Offenbach zeigen diesen Fehler nicht mehr... seht selbst:
 

https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=110.320.1.PDF  02.11.2009 - Kreis Offenbach

https://www.kreis-offenbach.de/output/download.php?fid=110.317.1.PDF 10.09.2018  - Besler_Y

 

Es wurde offensichtlich das älteste und einzige fehlerhafte Dokument als Vorlage genommen. Sowas könnte auch einer Behörde passieren, aber ... naja ... ruft doch einfach an ?

 

Alle genannten Infos sind natürlich öffentlich zugänglich und verletzen niemandes Rechte!

 

 

Bearbeitet von walthi
Geschrieben (bearbeitet)

Das zuletzt unter "P.S." genannte Dokument mit der Endung "1419.1.PDF" ist natürlich das bereits zuvor genannte, alte und fehlerhafte Dokument ... da sollte eigentlich dieses Formular hinein, es war aber zu spät zum Ändern.  

 

Und hey: Wenn ihr da anruft oder ne Mail schreibt, seid bitte höflich zur Yasmin ... ich bin relativ sicher, dass sie nix damit zu tun hat. So einen Leerzeichen-Fehler hat sie bestimmt kein zweites mal eingebaut! Auch grammatikalisch und allgemein schriftlich meine ich Differenzen zum hier bzw. bei Facebook veröffentlchten Schreiben erkennen zu können.

Bearbeitet von walthi
siehe oben
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb walthi:

Tatache ist, die Telefonnummern in der hier diskutierten (für mich unglaubwürdigen) Bedürfnisüberprüfung sind echt!...

ruft doch einfach an ?

... um die Behörde, falls das Schreiben nicht echt ist, dann durch Nachfragen überhaupt erst auf solche komischen Ideen zu bringen :secret:

 

Klar ist jedenfalls, dass der Gesetzgeber die bisherige Interpretation der 12/18-Regel, so wie er sie ja selbst in der WaffVwV spezifiziert hat, bei der kommenden Waffenrechtsnovelle unbedingt unmissverständlich direkt in das Waffengesetz reinschreiben muss, damit freidrehende Richter sie nicht in Eigenregie auf den Kopf stellen können.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzseher:

... um die Behörde, falls das Schreiben nicht echt ist, dann durch Nachfragen überhaupt erst auf solche komischen Ideen zu bringen :secret:

 

Die Ideen sind doch schon alle in einer Schublade und warten nur auf ihre Verwirklichung. Ist ja nicht so schwer, auf solche Sachen zu kommen..

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe dort angerufen und muss mich entschuldigen. Das Schreiben ist - leider - echt. Ausgelöst durch einen Schützen, der meinte, er müsse gegen eine Anordnung des Amtes klagen. Es ging um nicht ausreichende Schießtermine. Er hat in der Verhandlung verloren, wir alle leider auch. Es war ein vernünftiges Gespräch. Ich werde zunächst unsere Schießkladde überarbeiten. Weiterhin habe ich das Schreiben an den LV geschickt. Falls was passiert melde ich mich wieder. Blöd ist nur, sowas zieht Kreise.

 

Bearbeitet von ballwanz

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