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IGNORED

Vor dem Gesetz sind alle gleich.....


Gast

Empfohlene Beiträge

Zwei geile Kommentare aus dem link :

 

vor 39 Minuten
Hätte er seinen Arbeitgeber verloren, würde noch in vier Jahren, kein Hahn danach krähen!
 
 
Und :
 
 
VV
vor 2 Minuten
Das Magazin der Glock 17 hat wie der Name schon sagt 17 Schuss. Ein Magazin ist in der Waffe und eines als Reserve zum nachladen. Macht 34 Schuss!:D:rofl:
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Mal das mangelnde Wissen der Journalisten und Kommentatoren aussen vor, das eigentlich interessante an diesem Vorfall ist das es keinerlei Konsequenzen für den "Verlierer" haben wird.

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Prüft halt der Dientsherr dienstrechtlich. Wenn er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zum Verlust beitrug, ist er dienstrechtlich nicht haftbar.

Ob er sich etwas strafrechtlich zu Schulden kommen ließ, lässt sich aus dem Artikel nicht ableiten.

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Aus den Beispielen der Vergangenheit lässt sich unschwer erraten wie hart es ihn treffen wird....waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird sicher weiter gegeben sein, soweit diese dienstlich überhaupt von Belang ist.

Ob dies beim privaten Waffenbesitzer auch so wäre.....?

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Wer war den von euch alles dabei? Wist ihr wie die Waffe abhanden gekommen ist? Das hört sich für mich sehr nach einem Diebstahl an und nicht nach verloren. Wen der gute Mann keinen Fehler begangen hat, warum sollte man ihn dann bestrafen?  Ausderdem, kommt es den wirklich auf eine schwarz Waffe mehr oder weniger an? Wichtig ist doch nur das die gesetzestreuen (und ich meine genau die, die anderen sollen ja wirklich keine Waffen haben) Bürgen ihre legalen Waffen abgenommen bekommen, stellt euch mal vor einer begeht mit seinem Steinschlossgewehr einen Banküberfall.

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vor 27 Minuten schrieb chapmen:

Aus den Beispielen der Vergangenheit lässt sich unschwer erraten wie hart es ihn treffen wird....waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird sicher weiter gegeben sein, soweit diese dienstlich überhaupt von Belang ist.

Ob dies beim privaten Waffenbesitzer auch so wäre.....?

ICh kenne jetzt privat auch keine sonderlichen Probleme. Und da sind ja bekanntlich auch zahlreiche waffen abhanden gekommen.
Was soll man den nun vorwerfen?
Dienstlich brauchts keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Ob ein Verstoß gegen irgendwas vorliegt, wissen wir nicht.
Sie scheint wohl gekalut worden zu sein. Kommt vor.
Ist auch auf der Jagd und Ständen und Reisen schon vorgekommen.

Die Welt geht davon auch nicht unter.

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Man kann sicherlich viele gute Gründe für eine Zwei-Klassengesellschaft in diesem Thema vorbringen. Das hier gehört mMn nicht dazu.

 

Ich frage mich eher, warum der jetzt erst mal freigestellt wurde. Als ob der deswegen nun ein schlechterer Personenschützer wäre. In amerikanischen Filmen käme jetzt ein noch nie vorher aufgetauchter Schauspieler vorbei, würde ihm seine Glock geben und dann ginge es weiter. (In manchen Filmen wird allerdings auf eine Quittung bestanden...). Warum auch nicht?

 

Insofern finde ich, dass hier noch zu viel Zirkus betrieben wird - jedenfalls auf der Basis der wenigen vorliegenden Informationen.

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Am 10.5.2019 um 10:29 schrieb knight:

In amerikanischen Filmen käme jetzt ein noch nie vorher aufgetauchter Schauspieler vorbei, würde ihm seine Glock geben und dann ginge es weiter.

DAS erinnert mich eher an eine andere Geschichte: Ein Freund von mir , Gott hab ihn selig, wurde in Thailand bei einschlägiger Verrichtung um seine fette Goldkette erleichtert. Jetzt war der halt zufälligerweise bei den Mützen in ganz anständiger Verwendung. Du darfst 3x raten!

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Zitat

Wer war den von euch alles dabei? Wist ihr wie die Waffe abhanden gekommen ist? Das hört sich für mich sehr nach einem Diebstahl an und nicht nach verloren. 

Wie auch immer was wo passiert ist, als Berufswaffenträger gilt die Grundsatzregel „wo meine eine Kanone nicht mitdarf - verrichtet meine andere Kanone keinen Dienst“ Punkt. Also die Unterstellung das seine Glock 34 geklaut wurde ist schon ein Indiz dafür das er sie abgelegt und keine unmittelbare Gewalt darüber hat ausüben können. Dieses in einem Feindlichen Umfeld und in Dienstausübung ist ein NOGO - egal wie er dieses schönreden will. Da müsste man doch erst einmal wissen hatte dieser Beamte einen Imigrationshintergrund? Wie lange war er schon bei dem Verein? Wie alt war er? War er verheiratet? Kinder? Hatte er eine zweite Frau? Wenn er die Waffe mit dem Ersatzmagazin abgelegt hat, und es sich dann gemütlich gemacht hat, hatte der Ablegeort mindestens die Sicherheitsstufe 0 oder 1? War gewährleistet das Dritte keinen zugriff darauf hatten? Wo ist sein Holster und wo sind die Handschellen? Sein Dienstausweis? Warum sind die nicht geklaut worden? 

 

Aber wichtig ist:

 

Aufgrund irgendeines Deutsche Bundesbürger Benachteiligungsgesetz wird der ganzen Sache nicht nachgegangen, man sitzt ja subjektiv gefühlt direkt an der Quelle und ist vor allem dem Deutschen Bundesbürger keinerlei Rechenschaft schuldig! Vielleicht war er mit seiner Glock unzufrieden und möchte lieber eine WALTHER oder SIG SAUER? Es gibt bestimmt viele Gründe das ganze still und heimlich auszusitzen. 

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