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Einstecksysteme für Halbautomaten


Wauwi

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Mal eine Frage an die community, wie ihr das seht:

 

Ich beabsichtige den Kauf eines Einstecksystems (CMMG in .22lfB) für AR-15 Modelle. Eingetragene AR-15 auf WBK ist vorhanden. Da ich Jäger bin, spielt Anscheinsproblematik keine Geige...

 

JEDER ! Händler, mit dem ich bislang gesprochen habe, ist der Ansicht, dass ich das Teil so gegen Vorlage der WBK (mit eingetragener Basiswaffe in .223) kaufen kann, ich dieses jedoch

in die WBK eintragen lassen müsse. Meine zuständige Behörde vertritt ebenfalls diese Ansicht...

 

Können alle Leute außer mir nicht lesen, oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, bzw. ist irgendwo ein "Hintertürchen", welches ich übersehe ? ?

 

Die Anlage 2 zum Waffengesetz ist m.E. recht eindeutig formuliert:

 

2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

 

Wie gesagt, es handelt sich um ein Einstecksystem, nicht um ein Wechselsystem.

 

Bei Wechselsystemen sieht es natürlich anders aus, aber meiner Meinung nach braucht ein Einstecksystem nicht eingetragen werden...

 

Wie seht ihr das ?

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vor 10 Minuten schrieb Wauwi:

Wie gesagt, es handelt sich um ein Einstecksystem, nicht um ein Wechselsystem.

Da könnte der Knackpunkt liegen, ich habe das System grade mal gegoogelt, es wird mal als Wechselsystem, mal als "Conversion Kit" bezeichnet.

 

Im Gegensatz zu Einstecksystemen beim Drilling z.B. hast Du hier einen Wechselverschluß dabei, könnte das es ausmachen?

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vor 5 Minuten schrieb Ulli S:

Wo ist das Problem ? Erlaubnisfrei heisst nicht, das es nicht eingetragen wird....

Doch, für mich schon...

 

Erlaubnisfreier Besitz bedeutet für mich ganz klar eine Freistellung von der Eintragungspflicht.

In der Anlage 2 zum Waffengesetz ist es ja einen Absatz vorher bei Wechselsystemen deswegen auch bewusst anders formuliert.

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vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

Da könnte der Knackpunkt liegen, ich habe das System grade mal gegoogelt, es wird mal als Wechselsystem, mal als "Conversion Kit" bezeichnet.

 

Im Gegensatz zu Einstecksystemen beim Drilling z.B. hast Du hier einen Wechselverschluß dabei, könnte das es ausmachen?

Es ist eindeutig kein Wechselsystem, da der bestehende Lauf nicht entfernt wird.

In der Rechtsvorschrift wird der Verschluß zum Einstecksystem ja auch explizit genannt, neben Einsteckläufen (z.B. für Flinten) oder  den sog. "Fangschußgebern"

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vor 7 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Verbleit da nicht der Lauf wegen Drall für .224 Mantelgeschosse? Hatte mal sowas gelesen.

Verkupferte Geschosse!!

Ich habe das System nicht aber alle händler mit denen ich darüber gesprochen haben wollten es eintragen. 

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vor 5 Minuten schrieb Sebastians:

Dito.

Die Messing-Adapterpatrone vorne bezeichnete ein Händler mal als "Lauf".

Kann man drüber streiten, wenn man sich u.a. die Definition nach WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) anschaut.

Genau das hat mir auch ein Händler gesagt...

Kann man sicherlich so sehen, ist vom technischen her ja auch sogar durchaus zutreffend.

 

Trotzdem ist und bleibt es ein Einstecksystem, da dieser "Minilauf" den Lauf der Basiswaffe nicht ersetzt, sondern lediglich als Adapter fungiert um unterschiedliche Patronenlagermaße anzugleichen.

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Ich denke, das Einstecksystem ist nicht einfach ein Adapter, sondern übernimmt als Verschluss einen Teil der Eigenschaften des Laufs bzw. des Lagers. Ein Schalli ist "gewissermaßen" einen Teil des Laufs aber kein wesentliches Teil und dennoch eintragungspflichtig. Das CMMG ist als "wesentlicher" kaliberkleinerer Verschluss (wie auch ein WS) erlaubnisfrei, um die Eintragung wirst du wohl aber nicht herumkommen. Und Munition willst du ja sicher auch erwerben dürfen ...

 

P.S. Auch wenns hier nicht das Thema ist, sonen Nordic Components Wechselsystem macht nen riesen Spaß und man hält den ganzen Dreck gut vom AR-Lauf fern.

Bearbeitet von walthi
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Also rein theoretisch würde es mich auch interessieren, wieso diese .22er Einstecksysteme keine Einstecksysteme gemäß dem von Wauwi zitierten Anhang 2 sein sollen.

Dem Wortlaut nach passen sie genau da rein. Zusammen mit Einsteckläufen und Reduzierpatronen. Erlaubnisfrei, aber nur für Besitzer einer passenden "Grundwaffe".

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Wenn man den Wortlaut genau liest, passen sie eben in keine der drei in Frage kommenden Kategorien.

So jedenfalls meine Lesart.

 

Dazu in Anlage 1

Zitat

3.6
Einstecksysteme sind Einsteckläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.

Da kein Einstecklauf vorhanden ist, ist es kein Einstecksystem.

Zitat

3.7
Einsätze sind Teile, die den Innenmaßen des Patronenlagers der Schusswaffe angepasst und zum Verschießen von Munition kleinerer Abmessungen bestimmt sind.

Dafür ist durch den Verschluss wieder zuviel dabei. Also auch kein Einsatz.

Zitat

3.3
Einsteckläufe sind Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können.

Kein Lauf und zusätzlich eben ein Verschluss dabei. Also auch nicht.

 

Ich sehe keine Kategorie, in welche das CMMG passsen würde. Ich würde es als Einsatz mit Verschluss bezeichnen und diese Zusammenstellung ist im Gesetz m.M.n. nicht benannt. Es ist kein Einstecksystem nach WaffG

Bearbeitet von Gast
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Kein Lauf? Sicher?

"....der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt;......"

 

Zudem stelle ich mal die These auf, dass das Teil theoretisch auch ohne den orig. GK-Lauf, also nur mit einer Barrel Extension funktionieren würde.

Kontrollfrage: Was hat dem .22lfb-Geschoß nun jetzt die Flugrichtung ermöglicht (zuglos)? Dieses "Vorderteil" ist doch locker 70-75mm lang.

Spätestens wenn man das "Vorderteil", aus welchen Grüden auch immer, nachkaufen will, wird plötzlich jeder von einem ".....-Lauf" sprechen und nicht mehr von einem "Einsatz", da ein Einsatz ja bekanntermaßen keinen eigenen Verschluß hat um zu funktionieren.

 

@Tony: Zu 3.3. und 3.7. gehe ich mit Dir völlig konform.

 

Ein Wechselsystem ist das Teil für mich definitiv nicht, da ja der GK-Lauf weiterhin seinen Dienst verrichten soll. Gewechselt wird da ja nichts.

Bearbeitet von Christian 555
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vor 2 Stunden schrieb Christian 555:

Kein Lauf? Sicher?

"....der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt;......"

 

Für mich schon. Es gibt keinen Einstecklauf. Die Defintion für Lauf ist hier nicht ausreichend. Genannt ist explizit ein Einstecklauf. Das "Vorderteil" ist auch nicht nachkaufbar. Es ist ein Stück.
Als Bauteil sehe ich einen Patronenlageradapter, ein sogenannter Einsatz. Das kann man analog zu den Fangschussgebern sehen. So würde es als "Nachkaufteil" auch angeboten werden. Im Grunde entspricht das Teil der Hülse der .223und nimmt darin die 22 auf. So wie es eben Einsätze tun.
Dann wäre er auch frei. Aber da der Verschluss dabei ist nicht.

So meine Lesart und soweit mir bekannt, wird er auch recht einheitlich nicht anders gehandelt.

Kurzum: Real wird es das Conversion Kit nicht frei geben. Ich verstehe die Auslegung. Mein Ableitung habe ich dargestellt und halte sie für nachvollziehbar.

 

Bearbeitet von Gast
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