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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Aber die Petition.......tausende haben gezeichnet.....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Die Petiton kam vermutlich zu spät und es hätten wohl 100'000 und mehr Stimmen sein sollen. So ~55'000 ist einfach für diese wichtige Sache wohl nicht ausreichend genug bei weit über 1 Million deutscher LWB's. 

Geschrieben (bearbeitet)

Sorry, aber keine Petition der Welt hätte irgendetwas erreicht.

Das ist eine kurze Wortmeldung, die einfach ignoriert wird.

 

Auch in Zukunft werden die großen Vorsitzenden alles rette und brauchen weiter Ruhe für die Verhandlungen.

Sie müssen "die Basis im Griff haben".

Im Forum darf ein wenig geschimpft werden, aber nicht zu dolle.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb mühli:

Die Petiton kam vermutlich zu spät und es hätten wohl 100'000 und mehr Stimmen sein sollen. 

Und wenn es 500000 gewesen wären, die scheren sich doch nicht um uns.

 

Die Abstimmung, inkl. der über die Änderungsanträge, hat aber gezeigt, dass es eben nur EINE Partei gibt, die unsere Interessen ernst nimmt.

  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 2
Geschrieben

Was ist jetzt eigentlich mit den Dekowaffenbesitzer/Salutwaffenbesitzer und Sammler dieser eins bis zwei Kategorien? Die trifft es ja jetzt knüppelhart! Ich verweise nochmals auf http://www.zib-militaria.de/ Also wer bsp. zukünftig Dekowaffen/Teile und entsprechende Dekomagazine sammeln will, wird es wohl sehr schwer bis unmöglich haben!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Gruger:

Die grauen Panther?

waren die bei der Abstimmung dabei?

 

allerdings hast du auch wieder recht, so richtig wichtig waren wir der Alternative dann auch wieder nicht, sonst wäre sie in Fraktionsstärke angetreten.

Bearbeitet von sealord37
Geschrieben
Gerade eben schrieb Wauwi:

Was ist denn jetzt final mit der kommenden SD-Regelung für Jäger ?

Ich glaube das das eher nicht die Sorge der meisten Waffenbesitzer in Deutschland ist.............................

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb karlyman:

 

Schaut euch zur Beruhigung ein Bob-Ross-Mal-Tutorial an.... 

Könnte auch ein tolles Ersatzhobby sein ;)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Und Nachtzieltechnik?

Weiss man erst, wenn man die Beschlüsse ausgerwertet hat.

vor 5 Minuten schrieb Wauwi:

Was ist denn jetzt final mit der kommenden SD-Regelung für Jäger ?

 

Taucht da noch das Wort "schalenwildtauglich" auf ?

Stand noch nie drin.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Waffen Tony:

Könnte auch ein tolles Ersatzhobby sein ;)

 

"Happy clouds... little trees with their brothers.... all is possible in your world, you can make it happen...."

 

Entspannend, zumindest wenn man BobRoss (RIP) zuschaut und zuhört. Was manchmal notwendig ist.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

Weiss man erst, wenn man die Beschlüsse ausgerwertet hat.

Na, wahrscheinlich wird da auch nix brauchbares bei rauskommen...

 

Mich hätte eh nur das Zeiss Orion 80/Fero Z51 interessiert. Ist schon sehr alt, ich weiss... 

vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

Stand noch nie drin.

Wenigstens etwas...

Geschrieben

Zusammenfassend https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-bundestag-waffengesetz-beschlossen-magazine-verbot-beduerfnis-aenderungen/

 

Zitat

Ermächtigung für die Landesregierungen zum Erlassen von Rechtsverordnungen für Waffenverbotszonen. Dies auch, ohne dass es sich um einen "Hot Spot" in Sachen Verbrechen handelt. Darin auch vorgesehen: Ein Führverbot von Messern (feststehend, feststellbar) mit einer Klingenlänge ab – lesen Sie langsam – vier Zentimetern. Jedoch soll es Ausnahmen geben (Paragraph 42).
 

Verbot für Hi-Cap-Magazine (über 20 Schuss bei Kurzwaffen, über zehn Schuss bei Langwaffen). Ist das entsprechende Magazin vor dem 13. Juni 2017 erworben worden, kann es gemeldet und weiter besessen werden. Sonst: Abgeben oder Antrag beim BKA stellen (Paragraph 58 mit Verweis auf Paragraph 40). Der Ausschuss für Inneres und Heimat (AfIuH) empfiehlt aber Ausnahmeregelungen für Sportschützen durch Ausnahmebewilligungen über das Bundeskriminalamt (BKA).
 

Ebenso das Verbot für Salutwaffen dann, wenn auf einer verbotenen Waffe (Kategorie A der EU-Feuerwaffenrichtlinie beruhend; gemäß Paragraph 58 mit Verweis auf Paragraph 40).
 

Bedürfnisbewilligung künftig unterschieden nach Bedürfnis zum Erwerb und Bedürfnis zum Besitz. Verpflichtende Kontrolle alle 5 Jahre.
 

Bedürfnis zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen in den ersten zehn Jahren mit dezidierten an jeden Waffentyp (Lang- und Kurzwaffen) geknüpften Schießnachweisen, nach zehn Jahren reicht Vereinsbescheinigung über sportliche Schießtätigkeit.
 

Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen etc. Das Ganze auch im Sprengstoffrecht. Inklusive des Verlusts der Zuverlässigkeit.
 

Gelbe Waffenbesitzkarte beschränkt auf maximal zehn Waffen. Dieser Punkt war vor dem GroKo-Kompromiss nicht ansatzweise angedeutet worden und wäre durch die EU-Richtlinie auch nicht notwendig gewesen.
 

Schießstandüberprüfung alle vier Jahre bei Ständen für erlaubnispflichtige Waffen, alle sechs Jahre bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen.
 

Ermächtigung für die Bundesländer zur Festlegung von Ausbildungskriterien für Schießstandsachverständige.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das Gesetz zählt.

Und da muss ja auch noch erst der Bundesrat zustimmen. Aber das da noch Erleichterungen kommen ist utopisch, eher verlangen die noch weitere Verschärfungen.

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