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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich frage mich ob andere Händler wie der oben von mir verlinkte Händler jetzt demnächst auch nachziehen werden und ebenfalls den Verkauf bestimmter Waffenteile/Magazine komplett einstellen?

Bearbeitet von mühli
Buchstaben geändert
Geschrieben

Es steht jedem frei die Jägerprüfung abzulegen. Wer kein Geld dafür, keine Zeit oder zu faul ist hat halt Pech gehabt. Ich für meinen Teil habe ein dreiviertel Jahr gelernt und in den Prüfungen geschwitzt. Nun habe ich einen Bedürfnisgrund mehr. Aber ich häufe deswegen keine Großlager an, sondern schaue mich ab und zu mal nach Jagdmöglichkeiten um. Ähnliches gilt für meine staatlichen Anerkennungen, die mir weiteren Waffenbesitz möglich macht. Hat auch eine Menge Arbeit und Geld (und Kopfschmerztabletten) gekostet.

Dennoch ist das alles nichts Besonderes und das kann im Prinzip jeder machen, der nur will. Da meine Frau auch alle Erlaubnisse hat, könnte ich das ganze Haus mit Waffen voll stellen. Brauche ich nicht, mache ich auch nicht. Ich schau mir auch gern mal eine teure Waffe an, bin aber nicht neidisch drauf und muss diese auch nicht haben. Für mich sind das Werkzeuge zum Zweck, die ich nicht in zig-facher Ausführung brauche.

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Floppyk:

Wer kein Geld dafür, keine Zeit oder zu faul ist hat halt Pech gehabt.

Ist von dir sehr egoistisch auf deine Verhältnisse zugeschnitten und gegenüber den LWB unfair und beleidigend ausgedrückt (Zeit, faul, Pech) Warum sollte man eine Jägerprüfung machen, wenn wir nicht auf die Jagd gehen wollen um Tiere töten. Viele Jäger haben den Jagdschein gemacht, gehen aber nicht zur Jagd, entweder sie haben keine Pachtmöglichkeit zum Jagen oder nur um Waffen zu besorgen, welche dem LWB verwehrt sind. In unserem Verein gibt es einige, welche mit AK47 und 5,6x39mm o.Ä. auf dem Schießstand protzen aber mit Jagen nichts am Hut haben.

 

Meine Meinung ist, eine Jagdprüfung dürfte nur derjenige ablegen, welcher vorher eine Pacht oder die Möglichkeit zum Jagen dort vorweisen kann.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb guardde:

Warum sollte man eine Jägerprüfung machen, wenn wir nicht auf die Jagd gehen wollen um Tiere töten.

Vollkommen richtig und auch akzeptiert. Aber dann soll derjenige auch nicht auf die Jäger schimpfen, der nun einmal als Jäger eine besonderer Erlaubnis besitzt.

 

Zitat

Meine Meinung ist, eine Jagdprüfung dürfte nur derjenige ablegen, welcher vorher eine Pacht oder die Möglichkeit zum Jagen dort vorweisen kann.

Der Jäger wird erst mit Lösen den 4. Jahres-JS pachtfähig. Er darf nicht als unerfahrener Jäger eine Pacht übernehmen.

Möglichkeiten zur Jagd ergeben sich erst nach der Prüfung. Vorher darf er ja die Jagd nicht ausüben.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben

So viel Blindheit wie hier erlebt man ja selten.

 

Wer seine Wut kanalisieren möchte, hat in den verantwortlichen Parteien die korrekten Ansprechpartner. Danach kann man sich mit seiner eigenen Tatenlosigkeit und der seiner Verbände beschäftigen.

Statt dessen geht man hier die beiden großen Arschretter der Kleinverbände an: DJV und DSB. Arm. Ganz arm.

Geschrieben

@guardde genau diese Art des Umgangs miteinander beschert und seit Jahrzehnten neue waffenrechtliche Beschränkungen! Die Waffengegner bewerten dies so: „Schau mal die sind sich nicht einmal in ihren eigenen Reihen einig!

 

Geschrieben

Also noch mal zur Bedürfnisprüfung, da nun 2 geteilt. Bespiel 2020 wird geprüft, Rückwirkung 2 Jahre, Schütze hat aber 2018 mehr Langwaffe geschossen warum auch immer, 18 mal Langwaffe wegen Meisterschaften usw. Kurzwaffe deswegen nur 2 mal. Bedürfnis erlischt.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Direwolf:

Ich kann diese Scheiß.e nicht mehr hören. 

Richtig.

 

Der Jagdschein sollte die Qualifikation zum Jagen dokumentieren,  der Rest Nebensache sein.

 

Überzogene Einschränkungen beim Waffenkauf durch unbescholtene Bürger ist ein Kennzeichen eines totalitären Systems.

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Globus:

Also noch mal zur Bedürfnisprüfung, da nun 2 geteilt. Bespiel 2020 wird geprüft, Rückwirkung 2 Jahre, Schütze hat aber 2018 mehr Langwaffe geschossen warum auch immer, 18 mal Langwaffe wegen Meisterschaften usw. Kurzwaffe deswegen nur 2 mal. Bedürfnis erlischt.

Herr Seehofer hat Wort gehalten!

Nur soviel Beschränkungen wie nötig.

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb mühli:

Nebenher die ersten Auswirkungen http://www.zib-militaria.de/

 

 

 

Unternehmen wie ZIB Militaria wird bereits durch die EU-"Gesetzgebung", nun auch das nationale WaffG, ein Großteil ihres Geschäfts kaputtgemacht.

 

Und das, obwohl durch die in D vorher erhältlichen (also nach D-Vorschriften) umgebauten/deaktivierten Salutwaffen und Dekos kein relevantes Problem vorgelegen hat...  Keine Verschärfungsnotwendigkeit ist belegt.

Geschrieben
Der aktuelle Besitz wird gerechtfertigt mit Training in der Vergangenheit. 
 
Das ist aber schon länger so.
Da steht aber auch, dass die Überprüfung 5 und 10 Jahre nach Ersterwerb stattfindet

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

Geschrieben

@karlyman

Allerdings muss man auch feststellen das von Seiten des Handels und der Hersteller ebenfalls kein grosser Widerstand feststellbar war. Oder auch dort erfolgreiche Geheimpolitik?

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast recht; zumindest das, was von dort hörbar war, war recht lau.

Na gut, die fühlten sich vom VDB und FWR vertreten. Dass ein Unternehmen selbst großartig die Stimme erhob, war nicht zu vernehmen.

 

Positive Ausnahme ist allerdings Fa. OA, die von dort herausgegebene und an die Politik versandte Broschüre zur WaffG-Verschärfung war eine gute Aktion.

Weiterhin Katja Triebel (ich nehme an, nicht nur privat sondern auch für Fa. Triebel) war auch sehr aktiv.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Manche jubeln nicht zu Unrecht über das beim Bedürfnisüberprüfungsregularium erreichte.

Allerdings fehlt mir bislang:

a) die Aussage von Insidern, dass der Fachausschuss des Bundesrates dazu beteiligt wurde und die wirklich dabei mitmachen

b) die genauen Ausführungen, was als eine der künftig neu nachzuweisenden 48 Trainingseinheiten im Jahr 4, 5, 9 und 10 sein gelten wird Man erinnere sich: es standen bis zu 4 Stunden bzw. Trainingstage als Mindestanforderung im Raum. Dauer und Schusszahlen sowie Kombimöglichkeiten bleiben also als Knute!

c) welche GENAUEN Regelungen für Altbesitzer gelten sollen: Hat man ab sofort Ruhe, wenn die erste WBK älter als 10 Jahre ist? Welche WBK gilt "als erste": Auch Erben-WBK, Jäger-WBK...? Wird es rückwirkende Prüfungen geben? Also greifen Prüfzeiträume vor dem Jahr 2020?

d) Wie lange diese "Lex Mayer" Bestand haben wird. Man ist ja inzwischen an jährliche Verschärfungsrunden gewöhnt und der ganze Bundesrat hat in seiner Begründung ja dargestellt wie unerträglich er dieses Entgegenkommen ("nach 10 Jahren ist Ruhe") findet. Wenn da die Lobby nicht dauernd hochengagiert und mit Nachdruck "weitermacht" , hält diese Sonderregel nicht lange!

 

Eigentlich hätte man heute oder gestern noch Rundmails schreiben sollen und die BT-Abgeordneten darüber informieren sollen, dass Mayer und Seehofer  eine 1:1 Umsetzung der FWR und "nur minimal-invasive Einschnitte" in das deutsche Waffenrecht abliefern wollten und nun eine Verschärfungsorgie durch die Hintertür gekommen ist - und dass unsere Verbandsvertreter in sagenhafter Weise über den Tisch gezogen worden seien und man bitte dieses Gesetz zurückverweisen lassen soll an die Ausschüsse, da unsere Interessen nicht beachtet und noch zu viele Rechtsunklarheiten (Formulierungspfusch etc.) bestünden. Aber dann wären halt alle wie begossene Pudel dagestanden: Der Henrichmann, der Ausschuss, die BMI-Schreiberlinge, der Minister und sein Staatssekretär, die Verbandslobby etc.

... also sind wir mal nett und lassen uns heute mit der Abstimmung im BT lammfromm verarxxxen 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Allerdings fehlt mir bislang:

b) die genauen Ausführungen, was als eine der künftig neu nachzuweisenden 48 Trainingseinheiten im Jahr 4, 5, 9 und 10 sein gelten wird Man erinnere sich: es standen bis zu 4 Stunden bzw. Trainingstage als Mindestanforderung im Raum. Dauer und Schusszahlen sowie Kombimöglichkeiten bleiben also als Knute!

 

 

Erstens wird es zum genauen Umfang und Zahl der von wem-wie-wann nachzuweisenden Mindest-Trainingseinheiten noch Ausführungsbestimmungen geben. Alle jetzt genannten Zahlen sind ziemlich spekulativ. Im Übrigen weiß ich nicht, ob es klug ist, von LWB-Seite aus klitzekleinste Detailregelungen einzufordern, an denen man anschließend "aufgehängt" wird; der Schuss kann auch nach hinten losgehen.

 

Zweitens - und nun zur praktischen Seite - frage ich mich ernsthaft, wie die Waffenbehörden bei jeweils hunderten bis tausenden WBK-Inhabern in ihrem Zuständigkeitsbezirk diese Anforderungen alle überwachen, berechnen, umsetzen sollen... Die haben Jahre gebraucht bis zur Umsetzung der Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 6 WaffG, da ist eine flächendeckende Überwachung detaillierter Mindest-Trainings-Anforderungen doch utopisch.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb karlyman:

 

 Die haben Jahre gebraucht bis zur Umsetzung der Aufbewahrungskontrollen nach § 36 Abs. 6 WaffG, da ist eine flächendeckende Überwachung detaillierter Mindest-Trainings-Anforderungen doch utopisch.

 

 

Das haben die bis heute bei uns nicht hinbekommen sind ja nur 2 Leute drinnen.

Geschrieben

Mit Hilfe sogenannter Zutäger aus den Vereinen. Des weiteren wird den Sportschützen in Zukunft aufgetragen eine für alle Sichtbare Kennung (Logo) auf der Bekleidung zu tragen.

Unsere Ordnungskräfte müssen immer und überall wissen wo mögliche Terrorgefährder sich aufhalten. Elektronische Möglichkeiten werden noch geprüft.

 

Es ist ja nicht so das wir in Deutschland keine Erfahrung mit der Kenntlichmachung von Personenkreisen haben.

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