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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Wenn ich das jetzt vollständig erfasst hatte, ist trotz der Zahl der Waffen durch diese keinerlei Gefährdung von irgendjemandem erfolgt.

Hätte man ihn das auf die Rote WBK gegeben , wäre alles im Lot.

Bei dem Sammler und Jäger mit fast insgesamt 900 Waffen gab es unregelmäßigkeiten, weswegen der berichtende BDK`ler als Polizist dort in den Einsatz kam. Der Sammler/Jäger hat sich dann mit dem Großteil seiner Waffen abgesetzt und wurde irgendwann geschnappt. Da war also einiges mehr im argen als nur zb eine Anmeldefrist versäumt. Der Fall mit den 142 oder 149 Waffen war auch kein Regelfall, da waren die meisten der Waffen aus Altbesitz auf die WBK gekommen. Als der dann ein paar Waffen neu kaufte stellte das Amt die Frage, welches Bedürfnis für zb den 10. 98er  im gleichen Kaliber besteht. Die Frage konnte nicht beantwortet werden. Und das Gesetz, kann man gutheißen oder nicht, sagt halt, das ich für jede Waffe ein Bedürfnis haben muss. Davon ist die gelbe nicht komplett befreit. Denken nur viele. Der §8 gilt auch für Waffen auf Gelb. Kann ich den 10. 98er im gleichen Kaliber begründen trägt das Amt ein. Will ich Sammeln gibt es dafür andere mittel, nämlich die rote. Für die Masse der Schützen reicht eine normale gelbe locker aus, zur not auch 3 oder 4, ich selber habe 2. Nur, die "Kollegen " die dann auf Gelb "Sammeln" führen dann dazu, das solche Argumente bei solchen Sitzungen aufs Tablett kommen und uns u.U. allen auf die Füsse fällt. Siehe die Jäger die damals KW auf Jagdschein sammelten. Solche "Einzelfälle" haben aber im dummsten Fall Signalwirkung. Und deswegen dürfen Jäger heutzutage nur noch 2 KW haben( klar, gegebenenfalls auch 3 oder 4). Jede "Gesetzeslücke " ausnutzen und das auch noch publizieren kann nach hinten los gehen.

 

Das hat alles nichts damit zu tun das ich den Bedürfnisquatsch gut heiße, aber es gibt diese Gesetze und wenn sich  manche da " daneben benehmen " oder die Grenzen über Gebühr ausloten müssen u.U. alle anderen drunter leiden. Beide in der Sitzung angeführten Fälle hätten aber durch bereits bestehende Gesetze nicht sein müssen. In dem Fall mit den vielen Waffen auf gelb hat das Amt reagiert, bei dem Jäger hatte das Amt sogar im zuständigen IM nachgefragt . Also beides keine Fälle die man UNS aufs Brot schmieren kann( eigentlich ), es jetzt aber wohl doch tut. Weil, unsere " Freunde " im Ausschuss werden diese Zahlen nicht mehr vergessen......................

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vor 11 Minuten schrieb PetMan:

Weil, unsere " Freunde " im Ausschuss werden diese Zahlen nicht mehr vergessen......................

deswegen hat ja auch der BDK-Mensch Friedel so vehement darauf bestanden, dass der BDK-Mensch März diesen Fall schildern durfte. Mehrfach hat er dazu angesetzt, ihm das Wort zu übergeben - wurde dann aber von Frau Lindholz eingebremst. Bis er dann doch -"endlich"- dran kam. Allerdings habe ich nicht verstanden, was dieser Fall nun mit den vorgesehenen Änderungen zu tun haben soll...?

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Ganz einfach. Falls man sich nun auf Grund der Stimmungslage und Expertenmeinungen doch dazu genötigt sieht, abseits der Versfassungsschutzabfrage in einigen Punkten zurückzurudern, dann kann man eine neu geschaffene Obergrenze für Waffen dem Durchschnittsmichel als riesen Erfolg verkaufen, weil damit ja massiv das Horten von Waffen eingedämmt wird!

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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Das stimmt............nicht ganz. In einer Demokratie gibt es nun mal Regeln für das Zusammenleben. Du darfst auch kein Altöl einfach so auskippen, nur weil es dein Grundstück ist. Einen Baum auf deinem Grundstück darfst je nach Gemeinde auch nicht so einfach fallen. Einen Tiger darfst du dir auch nicht dort halten, einfach so.

 

Nicht alle Vergleiche taugen oder "greifen"....

 

Altöl auskippen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit Grundwasser verunreinigen, was dann auch außerhalb des eigenen Grundstücks andere bzw. dass Umweltgut Wasser schädigt.

Einen Baum - insbesondere zu bestimmter Zeit - zu fällen, ist oft auch nicht so toll, er ist im Frühjahr/Sommer meist eine Lebenssätte für die Vögelein, trägt zum Orts bzw. Stadtbild bei, ist oft auch kleinklimatisch für dass Umfeld von Vorteil.

Ein Tiger wird bei Ausbruch meist unkontrollierbar sein (auch durch den Halter) und in einer Wohnumgebung schnell zur Riesengefahr werden; und - es ist es schwer, den art- und tierschutzgerecht zu halten; vom Artenschutz-Status, der bei Tigern ja heute zu Recht besteht, mal abgesehen. 

 

Hingegen macht es für Dritte keinerlei Unterschied, ob sich im Waffentresor von Herrn Müllermeier nun gar keine Waffen, 5 oder 55 Ordnonnanzrepetierer befinden. Die "fressen kein Heu", verschmutzen nichts, vergiften nichts, sind für 99,9% der Gesellschaft schlicht irrelevant.

 

Das ist der "kleine" Unterschied.

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vor 12 Minuten schrieb Zaphod68:

....dann kann man eine neu geschaffene Obergrenze für Waffen dem Durchschnittsmichel als riesen Erfolg verkaufen....

 

Mit neu geschaffenen Beschränkungen, die bezogen auf den Bestand  (d.h. dessen Zulassung, Erwerb, bisherigen Besitz) weder galten noch bekannt waren.... ist das immer so eine Sache.

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vor 16 Minuten schrieb Zaphod68:

Ganz einfach. Falls man sich nun auf Grund der Stimmungslage und Expertenmeinungen doch dazu genötigt sieht, abseits der Versfassungsschutzabfrage in einigen Punkten zurückzurudern, dann kann man eine neu geschaffene Obergrenze für Waffen dem Durchschnittsmichel als riesen Erfolg verkaufen, weil damit ja massiv das Horten von Waffen eingedämmt wird!

Ganz einfach könnte man den "LWB" auch den Erfolg verkaufen hinsichtlich Anzahl (zunächst) nichts zu tun, wenn dafür Bedürfnis, Magazine, Messerverbote, Verfassungsschutzabfragen wohlwollend hingenommen werden.

 

"Unter grössten Anstrengungen konnten wir grad noch verhindern...... "

Bearbeitet von chapmen
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Wie soll man das als Erfolg verkaufen, wenn "Anzahl" (Obergrenze) bisher überhaupt noch  kein Thema war

(und lediglich einer von mehreren Sachverständigen das, unter anderen Dingen, genannt hat) ?

 

Eine "Höchstanzahl" steht weder in der novellierten EU-FWR, noch im Referentenentwurf, noch kam sie m.W. aus den Bundesrats-Forderungen....

Und nur weil ein (1) Sachverständiger sie indirekt angeschnitten hat - noch dazu in einem dezidierten Exoten-Fall - soll sich auf einmal die Waffenrechtsnovellierung darum herum drehen?

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Es waren Fälle wie die beiden genannten, die dazu geführt haben, dass der Zoll-Vollzugsdienst heute deutlich mehr als früher seine Waffen nicht nur "spazierenträgt", sondern auch regelmäßiger damit trainiert (m.W. Pistole + MP5).

 

 

War in den 80er Jahren (wg. Roter Armee-Fraktion) schon der Fall. Bei manchen Zollkommisseriaten wurden die jährlichen Sollzahlen 200 Schuss P6 und 50 Schuss MP5 drastisch erhöht. 

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vor 2 Stunden schrieb knight:

Bei der Verfassungsschutzabfrage geht mir genau aus diesem Grund der Hut hoch. Wenn man doch so angeblich auf Terrorismus abzielt, dann kann man ja mal fragen, wer denn in den letzten Jahren in Europa die vielen Toten und Verletzten verursacht hat. Das war ja nicht zuletzt genau der Auslöser und die Begründung für die Richtlinie.

.....

Aber bei mir ist das dann völlig in Ordnung. Da gelten diese ganzen Argumente von "kein Generalverdacht" und "nur ein Einzelfall" plötzlich nicht mehr. Und genau die behaupten dann, sie seien meine natürliche Interessenvertretung.

Ich habe das in der Anhörung so verstanden, es war auch der Speith, der das sagte, dass die rechte Szene in Schützenvereine eintritt, um Zugriff auf Waffen zu haben und deren Umgang zu erlernen, weil man „jetzt handeln“müsse, da die „Umvolkung“ im vollen Gange sei. Deswegen wohl der „Generalverdacht“, alle zu kontrollieren und zu überprüfen. Man bekommt es wohl nicht gebacken, die durchaus überschaubare Anzahl an möglichen Gewalttätern für sich im Auge zu behalten, da lässt man lieber gleich alle durchs Raster jagen.....

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vor 21 Minuten schrieb karlyman:

Wie soll man das als Erfolg verkaufen, wenn "Anzahl" (Obergrenze) bisher überhaupt noch  kein Thema war

(und lediglich einer von mehreren Sachverständigen das, unter anderen Dingen, genannt hat) ?

 

 

Nö, aber der Zeitpunkt dies ins Ohr der geneigten politischen Zuhörer zu flüstern ist optimal gewählt.....warum ansonsten hätte man es überhaupt erwähnt?

Es ist nicht die erste Erwähnung auf politischer Ebene in den letzten Jahren, als vollkommen wertfrei und ungefährlich würde ich es nicht abtun. So ähnlich dachte man vor rund 10 Monaten über den Ref. Entwurf auch.....Decke übern Kopf und weiterpennen. Eine Minute nach 12 aufstehen reicht ja.....

Bearbeitet von chapmen
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Es ist doch kein Tauschbasar, dass man irgendetwas hingeben muss, damit einem anderes nicht genommen wird. Es bleibt immer ein Verlust.

Einschränkungen haben auf begründeten Fakten zu beruhen und nicht darauf dass es irgendwem nicht gefällt.

Das Thema ist auch nicht neu. Es wurde immer wieder mit aufs Tableau gebracht.

Ein chter Schritt, wäre ein Schritt Richtung Europa und nicht einn immer enger werdender PFad deutscher Tugend.

 

Sowohl Polizeiliche Kriminalstatistik als auch das BUndeslagebild Schusswaffenkriminalität sind sich einig, dass vom legalen Waffenbesitz keine GEfahr ausgeht.

Sollte sich jemand wegen einer Anzahl an waffen besorgt äußern, hat er dies auch entsprechend zu begründen. Dann soll er Ross und Reiter nennen und die ewig herbeigeleierte und durch nichts gestützte potenziell ausgehende Gefahr erläutern und damit auch sagen, was er von Sportschützen, Sammlern und Jägern hält.

Anscheinend will er damit ja zum Ausdruck bringen, dass dies gefährliche Menschen sind. Die Politik bejaht dies ja bereits durch ihren Generalverdacht und der Geheimdienstbeobachtung unbescholtener Bürger.

 

Bearbeitet von Gast
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Als ob unsere Politiker etwas begründen müssten. Die machen einfach. Und die Begründung ist ganz einfach: "kein Bedürfnis"! Wer dann tatsächlich die meinetwegen 51te Waffe begründen kann, der kriegt dann eben ne Ausnahmegenehmigung. Es geht doch nicht darum auch nur eine einzige Waffe weniger in Umlauf zu haben. Es geht einzig um die Aussenwirkung "Seht alle her liebe Bürger, WIR haben was für eure Sicherheit gemacht" (und nun schlaft alle ruhig weiter)!

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vor 6 Stunden schrieb chapmen:

Oder andersrum- gehört das konsumieren von Drogen ebenfalls zur freien Entfaltung der Persönlichkeit?

Aus Sicht der Politiker unstrittig. Deswegen sind Drogen-, Alkohol- und Tabakskonsum ja auch nicht verboten.

 

Um bei den Waffen zu bleiben,  will ich welche haben (ausschließlich haben) oder damit schießen gehört das ebenso zur freien Entfaltung meiner Persönlichkeit wie der Entschluss mich nicht mehr als Mann zu fühlen oder zu heiraten und mit einer Frau Kinder zu zeugen. Grenzen gibt es lediglich da, wo andere durch mein Handel in ihren Rechten verletzt werden. Das sehe ich jetzt beim Waffenbesitz oder auch beim Sportschiessen nicht als gegeben.

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vor 49 Minuten schrieb karlyman:

 

Nicht alle Vergleiche taugen oder "greifen"....

 

Altöl auskippen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit Grundwasser verunreinigen,

 

Nein Öl dringt gar nicht so tief ein, da leichter als Wasser.

vor 49 Minuten schrieb karlyman:

was dann auch außerhalb des eigenen Grundstücks andere bzw. dass Umweltgut Wasser schädigt.

Einen Baum - insbesondere zu bestimmter Zeit - zu fällen, ist oft auch nicht so toll

Ja nicht toll, ist aber meiner, damit will ich machen was ich will!

vor 49 Minuten schrieb karlyman:

, er ist im Frühjahr/Sommer meist eine Lebenssätte für die Vögelein, trägt zum Orts bzw. Stadtbild bei, ist oft auch kleinklimatisch für dass Umfeld von Vorteil.

Es gibt Gemeinden da darfst du NIE einen Baum fällen, ohne Ersatzpflanzung.

vor 49 Minuten schrieb karlyman:

Ein Tiger wird bei Ausbruch meist unkontrollierbar sein

Hallo? Der hat noch nie was gemacht!

 

vor 49 Minuten schrieb karlyman:

 

(auch durch den Halter) und in einer Wohnumgebung schnell zur Riesengefahr werden; und - es ist es schwer, den art- und tierschutzgerecht zu halten;

 

Na und? ist meiner! Ist bei Hunden teils nicht anders.

vor 49 Minuten schrieb karlyman:

 

vom Artenschutz-Status, der bei Tigern ja heute zu Recht besteht, mal abgesehen. 

Löwe? Krokodil? Geht das?

vor 49 Minuten schrieb karlyman:

 

Hingegen macht es für Dritte keinerlei Unterschied, ob sich im Waffentresor von Herrn Müllermeier nun gar keine Waffen, 5 oder 55 Ordnonnanzrepetierer befinden.

Jaja das siehst du so und ich.......aber die abstrakte Gefahr........

vor 49 Minuten schrieb karlyman:

 

 

Die "fressen kein Heu", verschmutzen nichts, vergiften nichts, sind für 99,9% der Gesellschaft schlicht irrelevant.

 

Das ist der "kleine" Unterschied.

Es gibt sicher passendere Vergleiche. Aber vom Grundsatz her gibt es in einer Demokratie nun mal Regeln.

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vor 18 Minuten schrieb erstezw:

Was genau fehlt dir denn noch als Erklärung? Vielleicht haben wir ja Probleme,  es kleinschrittig genug darzustellen?

Ich hatte es schon erwähnt, diese Diskussion haben andere schon früher geführt, Leute die noch mehr Weisheit gelöffelt haben wie du, gerne auch kleinschrittig.

Wenn es so unstrittig und klar ist klag dein Recht ein. Ich geb dir Geld dazu, laut deiner Überzeugung ja nicht zu verlieren. An der Begründung solltest du aber m. E. noch etwas feilen, und etwas zurückhaltung bei der Wortwahl, Richter sind da naturgemäss etwas empfindlich.

Bearbeitet von chapmen
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vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

Nein Öl dringt gar nicht so tief ein, da leichter als Wasser.

Ja nicht toll, ist aber meiner, damit will ich machen was ich will!

Es gibt Gemeinden da darfst du NIE einen Baum fällen, ohne Ersatzpflanzung.

Hallo? Der hat noch nie was gemacht!

 

 

Zum Öl: Frag mal Altlastensachverständige. 

Zum Baum: Es gibt (durchaus handfeste) Gründe des Artenschutzes, der städt. Grüngestaltung (B-Pläne, Baumschutzsatzungen etc), die dagegen sprechen.

Zum Tiger; Der hat bei Ausbruch ein Riesenpotenzial, und zwar eines, das du als Halter (im Ggs. zu Waffen, die tote Gegenstände sind) nicht kontrollieren kannst.

 

Wir brauchen nicht ins letzte Detail ausdiskutieren. Fest steht m.E., dass es im Umweltbereich bzw. bei der Haltung von Groß-Prädatoren handfeste und faktische Gründe gibt.... Und die gibt es bei der Frage der Zahl legal besessener Waffen eben nicht, siehe Blick auf die Relevanz aus der BKA-Statistik. Anders gesagt: das Altöl im Boden, die im Juni gefällten Bäume, der Tiger im Vorgarten... die haben mit hoher Wahrscheinichkeit eine Wirkung. Die Zahl der Ordnonnanzbüchsen oder Revolver im Waffentresor im Keller - mit hoher Wahrscheinliichkeit keine.

 

Und daher hinken die genannten Vergleiche eben.

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Die Tigerhaltung dürfte gegen das Tierwohl verstoßen. DIe HAltung ist nicht artgerecht, zudem ein unter Schutzstatus stehendes Tier.
Komplett verboten. GEfährung für den Arterhalt und Tierquälerei.

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