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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Ist doch nicht schwierig. Bei dieser Miniänderung geht es nur darum, dass künftig auch nach der Erteilung von Zustimmungen nach § 29 Abs. 2 WaffG (innereuropäische bzw. aus den vier Schengen-Staaten erfolgte Verbringung nach Deutschland) von der Waffenbehörde eine Info an das Bundesverwaltungsamt erfolgt - und das nun löblicherweise ausschließlich elektronisch.

 

Bislang besteht die Meldepflicht nur bei Verbringungserlaubnissen nach § 31 Abs. 2 WaffG in andere EU-Staaten bzw. die assoziierten Schengen-Staaten.

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Danke für die viel leicht verständlichere Zusammenfassung. Bei dem Original mußte ich an die "scherzhaft" gemachte Aussage von Seehofer zurückdenken. "Man muß Gesetze nur kompliziert genug..." Das liest sich für mich so, als hätten seine Mitarbeiter das durchaus als Aufforderung/Dienstanweisung verstanden.

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vor 1 Stunde schrieb Marder:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Der Countdown läuft, jetzt Bundesrat, Kommentar, dann Bundestag und in 4 Wochen abends um elf wenn 20 Leute da sind schnell durchwinken.

Gerade ein paar kritische Sachen nachgeschaut - habe keine relevante Änderung zum Kabinettsentwurf mehr entdeckt.

Im Kommentar zum Bedürfnisnachweis bezüglich Besitz (S. 79/80) steht:

Zitat

Zu Absatz 4 Absatz 4 ergänzt Absatz 2 für den Fall des Fortbesitzes von Schusswaffen durch Sportschützen. In den ersten zehn Jahren nach Erwerb der Waffe ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe nachzuweisen. Danach soll der bloße Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 ausreichen. Dies ist erforderlich, um Sportschützen, die z.B. aufgrund fortgeschrittenen Alters den Schießsport nicht mehr so intensiv ausüben können wie zuvor, weiterhin eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen. Die Regelung steht im Einklang mit der Richtlinie 91/477/EWG, da der Inhalt des Bedürfnisses dort nicht definiert wird.

"regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe" = Singular. Man könnte daraus entnehmen, dass sich der Bedürfniserhalt immer auf eine konkrete Waffe bezieht und daher der VGH Hessen mit seinen 12/18 für jede einzelne Waffe bestätigt wird.

Schade, dass dies nicht mehr konkretisiert werden konnte ("mit Erwerb der ersten Waffe" o.ä.).

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Schade, dass dies nicht mehr konkretisiert werden konnte

Was heißt da: es konnte nicht mehr? Man wollte ja offensichtlich nicht... 

 

Hattest du mal Kontakt mit dem von dir so hochgelobten Herrn Stephan Mayer? 

Wie erklärt der sich jetzt? 

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vor 3 Stunden schrieb Marder:

 Bundestag und in 4 Wochen abends um elf wenn 20 Leute da sind schnell durchwinken.

Auch wenn "alle Leute" da sind geht es durch, ich wüsste nicht wer es verhindern sollte. Das Gegenteil ist der Fall.

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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

...Herrn Stephan Mayer? 

Wie erklärt der sich jetzt? 

Laut Organigramm des BMI gab es bei den Ministerialbeamten Personaländerungen im zuständigen KM5, dem wiederum Mayer vorsteht.

Das sehe ich positiv für die Verhandlungen, die nun noch kommen/stattfinden.

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vor 2 Stunden schrieb Katechont:

Das sehe ich positiv für die Verhandlungen, die nun noch kommen/stattfinden.

Bis zur Verkündung des 3. Anderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt wird es keine Verhandlungen/Änderungen des Entwurfs mehr geben.

Es ist noch nicht einmal eine Lesung des Gesetzes im DBT vorgesehen, nur noch die Beschlussfassung.

D.h. im Klartext, dass, mit Ausnahme der am Gesetzgebungsverfahren unmittelbar beteiligten Personen, kein Mitglied des DBT auch nur ansatzweise Kenntnis davon hat, worüber er/sie da gerade abstimmt.

business as usual

 

CM

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Der Fahrplan sieht allerdings etwas anders aus.

So tagen noch die 3 Ausschüsse (IN-AV-R) an welche verwiesen wurde und es sind die 1./2. und 3. Lesung im Bundestag für Okt/Nov terminiert.

Viele Hoffnungen sollte man sich aber nicht machen.

Einwände, Aktionen oder Mitgliederinformationen seitens der Verbände sind mir bislang ausschließlich durch den VDB bekannt.

Die Sportschützen scheinen höchst zufrieden.

Die Jäger haben keinen echten Grund zur Klage.
 

Bearbeitet von Gast
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vor 38 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Die Sportschützen scheinen höchst zufrieden.

 

Also ich bin höchst unzufrieden! 

Aber auch mit der Lobby. Keine Infos, keine Mobilisierung der Basis, einzig der BSSB scheint einige Erfolge verhandelt zu haben. 

Von all den anderen kam nach den Stellungnahmen.... Nix. 

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vor 14 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Die Sportschützen scheinen höchst zufrieden.


 

Man kann ja den Sportschützenverbänden immer verschiedene Interessenschwerpunkte zugestehen/vorwerfen, aber die Regelungen zum Fortbestehen des Bedürfnisses treffen jeden Verband bis ins Mark.

Bei schlimmstenfalls 12/18 zu schließenden Einheiten je vorhandener Waffe verblassen andere Sorgen und Nöte (Magazinregelungen).

Da nach momentanem Stand die Verbände die Prüfung vornehmen sollen, wird den Vereinen kein Vertrauen entgegengebracht. Und die Verbände wiederum werden wohl nicht als Grüßaugust beauftragt, die blind alles durchwinken; die zu schließenden Einheiten werden einer qualitativen/quantitativen Mindestanforderung standhalten müssen.

Und falls 12/18 Einheiten je Waffe gelten sollte, wäre auch die Regelung quasi obsolet wonach ein Bedürfnis mehr oder weniger über die fortlaufende Mitgliedschaft im Verein als angenommen gilt. 12/18 für jede Waffe, natürlich auch bei Neukäufen- würde zu einer Unendlichkeit der Prüfung führen.

 

Vor allem: die Hürde für den Erwerb wäre niedriger (12/18 Einheiten insgesamt für eine Waffe, die auf Grün einläuft sowie null Einheiten für Waffen, die auf vorhandene Gelbe WBK eingetragen werden) als die Hürde für den weiteren Besitzanspruch.

Das ist total widersinnig.

Damit kann kein Verband zufrieden sein!

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vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also ich bin höchst unzufrieden! 

Aber auch mit der Lobby. Keine Infos, keine Mobilisierung der Basis, einzig der BSSB scheint einige Erfolge verhandelt zu haben. 

Von all den anderen kam nach den Stellungnahmen.... Nix. 

Um jeden Einzelfall kann man sich natürlich nicht kümmern.

Die gewählten Verbandsvertreter verspüren aber anscheinend keinen Wunsch ihrer Mitglieder an Änderungen.

Zur Bestätigug werden sie sicher auch wieder gewählt werden.

 

Da darfst du dich (und anscheinend einige wenige andere oberflächlich Unzufriedene) nicht grämen.

Es gibt keine spürbare Unzufriedenheit. Allenfalls grummeln vereinzelt Leute. Die Grundrichtung scheint aber zu passen.

 

Der VDB ist allein aktiv erkennbar und ist durch die Mitgliedereinbeziehung zumindest den drückenden Themen der zu Vertretenden auf der Spur.

Obs viel nutzt, sollte man nicht glauben, aber einzelnes wurde ereicht und man gibt auch noch nicht auf, was Händlerinteressen betrifft.

Bearbeitet von Gast
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vor 18 Stunden schrieb Waffen Tony:

....

Die gewählten Verbandsvertreter verspüren aber anscheinend keinen Wunsch ihrer Mitglieder an Änderungen.

Zur Bestätigung werden sie sicher auch wieder gewählt werden.

...

Es gibt keine spürbare Unzufriedenheit. Allenfalls grummeln vereinzelt Leute. Die Grundrichtung scheint aber zu passen.

 

Da kommen m. E. schon mehrere Faktoren zusammen:

- der Großteil der Schützen ist nicht von den Änderungen betroffen

- ein Großteil der dann betroffenen Schützen weiß noch nichts von seinem 'Glück', unabhängig davon, wie gut die Kommunikation seitens des Verbandes hin zu den Mitgliedern ist.

- die betroffenen Schützen (mit Kenntnis darüber, dass Änderungen anstehen) haben wiederum zum Großteil nicht Detailkenntnis über die geplanten Änderungen ("so schlimm wird's schon nicht werden")

 

erschwerend:

die Verbände sind nicht die politischen Entscheidungsträger, der Einfluss wird oft überschätzt

 

und allgemein klar: 

für Änderungen bräuchten wir keine Neubesetzung der Verbände, sondern der Politik.

(Großkaliber statt Gretas Klima)

 

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vor 22 Stunden schrieb Katechont:

KM5, dem wiederum Mayer vorsteht.

Das sehe ich positiv für die Verhandlungen, die nun noch kommen/stattfinden.

 

Habe mir Hr. Mayer persönlich gesprochen. Aus dieser Richtung erfolgt keine Hilfe. Macht Euch da keine Illusionen.

 

Das geht so durch, wie derzeit aufgeschrieben.

 

 

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Aber er hat es doch anders versprochen! 

Kann man ihn da nicht drauf festnageln? 

Ich meine jetzt das Thema Bedürfniserhalt nach 10 Jahren WBK Besitz? 

Oder hast Du ihn auf diesen für fast alle älteren Schützen so wichtigen Punkt gar nicht angesprochen? 

Es bräuchte nur ein Wort in den Kabinett Entwurf rein: "ersten" (10Jahre nach der ersten WBK). Problem gelöst, vielen Schützen geholfen. Den Gegnern würde das gar nicht groß auffallen. 

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vor 24 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Aber er hat es doch anders versprochen! 

Kann man ihn da nicht drauf festnageln? 

Sag mal, wachst du irgendwann mal auf?

Schreib ihm, ruf ihn an, fahr vorbei. Vielleicht hilft dir das in der Realität anzukommen.

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Die Realität ist die Rede beim Deutschen Schützentag. Und man muss seine Abgeordneten auch mal in die Pflicht nehmen und ihnen nicht wie hier signalisieren, dass man eh davon ausgeht, dass sie nichts halten und das ok ist. 

Obendrein kann man auch mal Aufklärungsarbeit leisten, denn so wie es derzeit im Entwurf aussieht, ist das ne Bestätigung für den VGH Hessen und 12/18 für JEDE Waffe, denn wenn die 10-Jahres-Bedürfnisregel pro Waffe angewendet wird, dann wird auch die 12/18 - Bedürfnisregel pro Waffe angewendet werden. Dass hier ein brandgefährlicher Zusammenhang besteht, ist vielen nicht bewusst. Schade! 

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