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IGNORED

Waffensachkunde


TeFeKo01

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Hallo, eine Frage an die Allwissenden hier.

Ich habe vor IPSC zu erlernen, eine WBK zu beantragen usw. Alles was dazu gehört. 

Bin Waffenträger in einer Kerntechnischen Anlage und habe vor Jahren eine Waffensachkunde gemacht.

kann mir einer sagen ob die Ausreicht, oder ob ich die Waffensachkunde nochmal machen muss?

Anbei ein Bild von meinem Schein.

vielen Dank für eure Bemühungen 

J.G.

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Hier gibt es unzählige Fred´s in Sachen SK (Sachkunde). Schon mal die SuFu (Suchfunktion) benutzt?

 

Zumindest mal im Amt 32-21 freundlich nachfragen was der SB (Sachbearbeiter/in) davon hält. 

 

Wenn du auf der sicheren Seite der Macht stehen willst, mach ne neue SK, ist wie im Erste Hilfe Kurs, man lernt immer etwas dazu.

 

Das ist meine Ansicht.

 

Für Stammheimer gab es doch nur ein Wohnort?

Wie geht´s deinen Diensthund?

Ich würde nicht allzu lange bei Schäfer bleiben......

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Würde sagen ja.

Dein VSW-Lehrgang deckt alle Themenbereiche ab, die bei der "normalen" Sachkunde auch dabei sind und dauert sogar drei Tage, statt nur zwei wie meistens bei uns.

Außerdem steht da "staatlich anerkannt und gültig für den gesamten Geltungsbereich des WaffG".

Eine Zulassungsnr. steht da zwar nicht und das muss nix bedeuten, die kannst du beim genannten Ordnungsamt nachfragen und auch in wie weit die zugelassen ist.

 

Ob es negativ ist, dass nur Pistole und Revolver explizit genannt wurden ?

Kenntnisse zu Langwaffen, Kurzwaffen und Munition müssen nur theoretisch vermittelt, im praktischen Teil reicht allgemein "Schießen mit Schusswaffen" aus.

 

Das alles kann dir wohl nur die zuständige Behörde genau sagen.

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vor 14 Minuten schrieb Sal-Peter:

Nur Kurz- und keine Langwaffen?

Was ist das denn für ein Unfug?

Lass dir ein neues Zeugnis ausstellen - oder verlange dein Geld zurück!

Er hat die Sachkunde von seinem Beruf her, es wurden vermutlich nur Inhalte mit Kurzwaffen gelehrt, da diese normalerweise geführt werden. Er wird da nix zurückbekommen, da es ja keine klassische Sachkunde als Sportschütze war. Ich würde es beim Amt erfragen, könnte mir schon vorstellen das es anerkannt wird.

 

War grün gerade aus?

Bearbeitet von MrCoopa
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vor 2 Stunden schrieb Sebastians:

Ob es negativ ist, dass nur Pistole und Revolver explizit genannt wurden ?

Ja. 

 

Zumindest in dem Sinne, dass er damit (es sei denn, die Waffenbehörde sieht das im Ausnahmsfall anders) keine Langwaffen beantragen kann.

 

vor 2 Stunden schrieb Sebastians:

Kenntnisse zu Langwaffen, Kurzwaffen und Munition müssen nur theoretisch vermittelt, im praktischen Teil reicht allgemein "Schießen mit Schusswaffen" aus.

Nein, das ist grundsätzlich falsch. Heute müssen üblicherweise auch praktische Anteile mit den Waffen vermittelt werden, für die die Waffensachkunde ausgestellt wird. Die Nennung der genauen Waffentypen (zumindest "Langwaffen" und/oder "Kurzwaffen") ist üblicherweise auch Bestandteil der Lehrgangszulassung. Die Unterscheidung in "Pistole" und "Revolver" üblicherweise nicht.

Es mag einzelne Waffenbehörden geben, die das anders handhaben, bei der breiten Masse ist das aber so.

 

vor 2 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Nur Kurz- und keine Langwaffen?

Was ist das denn für ein Unfug?

Lass dir ein neues Zeugnis ausstellen - oder verlange dein Geld zurück!

 

Bei einem Lehrgang für Berufswaffenträger (den zumindest häufig auch der Arbeitgeber bezahlt), der vorhersehbar nur Kurzwaffen schiesst ist das mehr oder minder üblich. 

Es gibt auch Sicherheitsfirmen, die ihre Waffensachkundezeugnisse für ihre Mitarbeiter nur für ein ganz bestimmtes Waffenmodell ausstellen, mit dem alle Mitarbeiter ausgestattet sind. Damit wird die Diffusion zur Konkurrenz schwieriger, weil diese Sachkunden meist nicht für andere Waffen anderer Arbeitgeber anerkannt werden.

 

Klingt dämlich, ist aber so...   :rolleyes:

 

Nachträglich etwas bestätigen und beurkunden lassen, was nicht stattgefunden hat, ist übrigens keine so tolle Idee.

 

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Geh rechtzeitig zum Amt und leg einfach den Zettel vor. Kann ja nix Schlimmeres passieren, als die Sachkunde neu ablegen zu müssen.

 

Ansonsten gilt §7 (1): Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

 

 

Bearbeitet von schopy
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vor 8 Stunden schrieb TeFeKo01:

geleert wurden auch Sachen von den Langwaffen, nur geschossen wurde nur mit Kurzwaffen

Steht auf deinem Zettel leider nicht drauf und ist evtl. der Knackpunkt für die Behörde die es genau nimmt.

 

vor 6 Stunden schrieb German:

Heute müssen üblicherweise auch praktische Anteile mit den Waffen vermittelt werden, für die die Waffensachkunde ausgestellt wird.

Klingt logisch, obwohl nicht explizit gefordert in §1 AWaffV:

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__1.html

 

Mein Tipp:

Mach das Ding einfach neu, da lernst du auch andere "Anfänger" kennen und das Wochenende ist meistens ganz nett und gesellig.

Und was du schwarz auf weiß besitzt, kannst getrost nach Hause tragen.;)

 

 

 

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für IPSC mit Kurzwaffen (Pistolen/Revolver) sollte diese Sachkunde ausreichend sein. seit 2010 hat sich da auch nix gravierendes geändert.

 

falls mal LW angeschafft werden sollten...... dann ist halt ne weitere/neue/umfassende Sachkunde fällig. ausser der/die SB kann nicht lesen und es flutscht so durch.......aber eher unwahrscheinlich......zumal aufgrund der neuerlichen Beführwortungserfordernisse in diversen (Landes-)Verbänden.

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Welcher SB wird sich auf so etwas einlassen und quasi eine halbe WBK nur für  KW ausstellen? Der müsste schön dumm sein. Oder auf Ärger mit dem Vorgesetzten aus.

Bearbeitet von Gast
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vor 19 Minuten schrieb Mittelalter:

Was soll eine halbe WBK sein?

Er kann doch eine grüne bekommen und darauf dann KW erwerben, wenn das Bedürfnis nachgewiesen ist. Warum sollte das eine halbe WBK sein? Nur gelbe WBK wird er nicht bekommen...

Nunja. Auf die grüne könnte er ja theoretisch auch halbautomatische LW erwerben. Dann müsste der SB ja bei jeder Beantragung nachschauen, ob der Antragsteller auch tatsächlich die Sachkunde auch für LW hat.  Und schaut bei euch der SB wirklich jedes mal in den Sachkundenachweis, wenn ihr einen Eintrag wollt? Ich hab noch nie gehört, dass eine Behörde eine Sachkunde nur für KW anerkennt, lasse mich aber gerne belehren, wenn ich falsch liege...

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vor 38 Minuten schrieb Jack Aubrey:

 Ich hab noch nie gehört, dass eine Behörde eine Sachkunde nur für KW anerkennt, lasse mich aber gerne belehren, wenn ich falsch liege...

In der guten alten Zeit gab es das mal. Ob die Nachweise heute noch oder auch für andere Waffenarten anerkannt werden mögen dann die Betroffenen mit ihren zuständigen Behörden klären.

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vor einer Stunde schrieb Jack Aubrey:

Ich hab noch nie gehört, dass eine Behörde eine Sachkunde nur für KW anerkennt, lasse mich aber gerne belehren, wenn ich falsch liege...

Nur KW hab ich auch nich nicht gehört, aber manche DSB-LVs stellen die Sachkunde kaliberbegrenzt für KW und LW aus. Das ist dann erst einigen später aufgefallen, als sie „DSB-untypische Waffen“ beantragen wollten und der SB scheinbar tatsächlich darauf geachtet hat.

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Hier ein praktisches Beispiel dafür, warum einige LV die SK bei jedem Beführwortungsantrag verlangen. Der SB ist nur die letzte „Instanz“. Vorher kommt der Beführworter des LV und der setzt seine Zuverlässigkeit auf‘s Spiel, wenn er dir damit eine LW befürwortet.

 

Hast Du denn schon einen IPSC Verein? Das wäre das erste worum ich mir Gedanken machen würde. Danach hast Du ein Jahr Zeit eine ordentliche Sachkunde zu machen, den SuRT abzulegen und und und. IPSC ist teuer und fordert viel  Zeit. Falls Du eine eigene Waffe hast, die Du nutzen kannst hast du klare Vorteile. Ist deine KW beim Arbeitgeber unter Verschluss wird’s komplizierter. 

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vor 2 Stunden schrieb Mittelalter:

Nur gelbe WBK wird er nicht bekommen...

Warum nicht? Ich habe mal irgendwo gelesen das man auf die Gelbe mittlerweile auch Kurzwaffen erwerben kann.

Müsste dann nur die Erwerbsberechtigung für LW gestrichen werden

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vor 23 Minuten schrieb scotty600:

Hier ein praktisches Beispiel dafür, warum einige LV die SK bei jedem Beführwortungsantrag verlangen.

Irrsinn. Beim ersten Antrag von mir aus, aber danach verliert man seine allumfassende Sachkunde ja nicht mehr....

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es wurden Sportschützen sogar schon Sachkundenachweise NUR für Druckluftwaffen ausgestellt......

 

 

das ist D!!!! da gibts nichts das es nicht gibt!

 

 

@JackAubrey manche Deiner Äußerungen (auch in diesem thread wieder) lassen mich doch wirklich daran zweifeln, dass Du eine deutsche Waffensachkunde oder gar WBK hast! unglaublich was man da immer wieder lesen darf......

Bearbeitet von alzi
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vor 1 Stunde schrieb alzi:

... das ist D!!!

Hab dich auch lieb.?

 

(Im übrigen solltest du lesen lernen. Ich habe nichts davon geschrieben, dass es keine begrenzten Sachkundenachweise gäbe. Sondern nur bezweifelt, dass ein solcher im Falle des TS anerkannt würde).

Bearbeitet von Gast
überflüssiges Vollzitat gekürzt
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In den Zeiten vor dem Internet, war das alles viel einfacher.  

Da bist du am Montag auf das Amt gefahren, und hast einfach mal mit dem Sachbearbeiter gesprochen, was er dazu sagt. Aber heute muss erst vorher in diversen Internetforen, diverse Meinungen, von diversen Internetpostern eingeholt werden , um 100 Meinungen zu erhalten .

Ein einziges,  persönliches Gespräch bringt dann Gewissheit. 

Ist auch tausend mal besser als Email oder Brief. 

So lernt dich der Sachbearbeiter ( die Schbearbeiterin ) auch gleich kennen und macht sich den ersten Eindruck . Ob positiv oder negativ , liegt dann an dir .

 

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