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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur mal so am Rande

 

Seit 2011 ist mein Nick MP%

davor hieß ich einige Jahre LR88 angelehnt an LandRover Modell 88

ich wurde beschimpft und man drängte mich dazu diesen rechtsradikalen Nick zu ändern

Heute treiben sich hier so viele rechte Idioten herum, das ich manchmal drüber nachdenke mich hier zu löschen

wie viele es auch getan haben, Leute die früher lustig unterwegs waren

( ich denke da an Gandalfs Anfängen mit den Kalendern und den Mädels mit Waffen )

rufen heute zu Randale und Verweigerung auf, wo es garkeinen GRund dazu gibt.

Früher wurde der Nick LR88 wegen der 88 angemeckert, heute ist das Forum

zumindest scheinbar in der Hand der AFD...........

Wenns um Waffenkontrollen geht heißt es immer --- verweigern nicht kooperieren

alle sind auf Krawall gebürstet, so macht das keinen Spaß mehr

Es heißt immer Klagen, verweigern, Klagen

Ich habe gegen die zweischußgeschichte bei den HA´s geklagt--- Und wie weit sind wir gekommen ?

Man muß nicht den Weg des geringsten Widerstandes gehen, aber sich gegen

alles auflehnen ist doch Schwachsinn.

Es sind unnsere eigenen Leute, denen wir diese Kontrollen zu verdanken haben

Idioten die ihre Waffen rumliegen ließen, beschwert Euch bei denen, der Sachbearbeiter

ist nur ausführendes Organ und in der Regel MEnsch,

Stellt Euch mal vor man würde Euch bei der Arbeit immer nur schikanieren

Hättet Ihr nicht auch schnell den Papp auf ?

Denkt mal drüber nach

ich finde Euer Verhalten sehr oft ziemlich bescheiden

und ich schreibe hier nicht als Gast

und ich habe keine Angst vor Drohungen

Ihr könnt gern auf nen Kaffe vorbei kommen und diskutieren

 

Frank

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Winzi:

Das mit der orginal Verpackung kapier ich nicht. Den Vorschlag mit dem Kleiderschrank halte ich für kontraproduktiv. Es sei denn der Kleiderschrank ist aus Blech und hat ein Schwenkriegelschloss.

Es soll vorgekommen sein, das einzeln herumliegende oder in Magazinen aufbewahrte Munition als Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften gewertet wurde, weil die CIP konformität nicht mehr überprüft werden kann. Die gilt ebenso für den Transport. Weiterhin gab es Fälle, wo in Magazinen gelagerte Munition als Beweis für die Unzuverlässigkeit gewertet wurde weil dadurch die Zugriffsbereitschaft erhöht würde was damals zu einer Ahndung wegen nicht bedürfnisgedeckter Aufbewahrung geführt hatte. All dies in Düsseldorf NRW. Ob dem Widersprochen wurde und wie der Ausgang war ist mir unbekannt. Da man oft nicht sicher weiß, wer zur Kontrolle kommt und welcher Strick aus vermeintlich sicheren Verwahrungen gedreht wird, sollte dieser Hinweis nur der Vollständigkeit halber ernst genommen werden.

Der Kleiderschrank sollte auch grün sein!

:)

Geschrieben (bearbeitet)

@Gandalf

Du bist doch Wiederlader

damit hast DU unterschrieben, das jederzeit jemand in Deine Wohnung rein darf

also wie war das mit dem schützungswerten Gut ?


Frank

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb MP%:

Nur mal so am Rande

 

Seit 2011 ist mein Nick MP%

 

 

.......

vor 53 Minuten schrieb MP%:

ich finde Euer Verhalten sehr oft ziemlich bescheiden

und ich schreibe hier nicht als Gast

und ich habe keine Angst vor Drohungen

Ihr könnt gern auf nen Kaffe vorbei kommen und diskutieren

 

Frank

 

Hallo Frank,

 

der Grund warum ich in diesem Forum noch aktiv bin hat ist einfach - ich habe übers Forum ein paar sehr nette Menschen kennen gelernt, habe hier gute Tipps und Ratschläge bekommen und auch mal gut gelacht.

 

Aber ich kann Deinen Unwillen verstehen, das Forum rückt definitiv immer weiter nach rechts, hier tummeln sich ein Haufen AfD-Fanboys und der eine oder andere Reichsbeklopfte rennt hier auch rum.

Ich bin nicht bereit denen ohne Gegenwehr mein Hobby zu überlassen und auch die Deutungshoheit hinsichtlich der Gesinnung von Schützen im Allgemeinen. Das Forum wird von vielen verschiedenen Seiten gelesen und

ich bin nicht bereit mich gemeinsam mit den o.a. Nasen in eine Ecke stellen zu lassen. Darum heisst es Haltung zeigen und sich nicht vertreiben lassen, es sind schon viele Weg die keine Lust mehr hatte sich immer beschimpfen zu lassen.

 

Und ich glaube man muss vor den meisten die hier einen auf sehr dicke Lippe machen keine Angst haben - auf einem Forentreffen habe ich die Lautsprecher noch nicht gesehen.....oder sie waren dann still.

 

Ciao

 

Weissblau

 

 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb zausel:

Es soll vorgekommen sein, das einzeln herumliegende oder in Magazinen aufbewahrte Munition als Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften gewertet wurde, weil die CIP konformität nicht mehr überprüft werden kann.

Das wird bei Wiederladern aber ne knifflige Angelegenheit. Ich lagere hinter meinem Schwenkriegel wie ich will, in Kartons, in Plastiktüten, in Stapelboxen usw. usw......

 

Das soll mir ein SB erstmal zeigen wo die Stelle in den Aufbewahrungsvorschriften steht. Mein SB hat da noch nie Stress mit gehabt, wir leben allerdings auch im seligen Hessen :-)

 

Ciao

 

Weissblau

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb weissblau:

Das wird bei Wiederladern aber ne knifflige Angelegenheit. Ich lagere hinter meinem Schwenkriegel wie ich will, in Kartons, in Plastiktüten, in Stapelboxen usw. usw......

 

Das soll mir ein SB erstmal zeigen wo die Stelle in den Aufbewahrungsvorschriften steht. Mein SB hat da noch nie Stress mit gehabt, wir leben allerdings auch im seligen Hessen :-)

 

Ciao

 

Weissblau

Der Thread-Eröffner sprach von Munition im 0 Würfel. Nicht jeder lagert die da in Umkartons. :)

Und ja, widersprechen kann man gegen Vieles, aber wenn er schon die Gelegenheit hat sich vorzubereiten, kann man ja im Vorfeld zur umsichtigen Vorbereitung mahnen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

Meine Wiedergeladenen sind eh nicht ge-cipt. Und jetzt?

Es geht wie gesagt nicht um Recht oder Unrecht. Es geht um die Vermeidung von dummen Fragen und darus resultierenden noch dümmeren Schikanen inkompetenter Sachbearbeiter. Und die gibt es leider und bis vor ein paar Jahren bevorzugt in NRW-Metropolen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MP%:

der Sachbearbeiter

ist nur ausführendes Organ und in der Regel MEnsch,

 

vor 11 Minuten schrieb zausel:

von dummen Fragen und darus resultierenden noch dümmeren Schikanen inkompetenter Sachbearbeiter

Die Meinungen sind hier insgesamt ja doch ziemlich konträr.

 

Wäre die Aussage, dass man allgemein staatliches Handeln kritisch betrachten sollte, nicht aufgrund der Erfahrung mit den letzten 3 deutschen Staaten die untergegangen sind konsensfähig?

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Eine Frag der Perspektive in Zeiten, wo die CDU schon öffentlich links der Mitte verortet wird...

So ist es, nicht das Forum rückt, sondern der Konsens rückt nach links. Wenn man sich dabei einschei.. weil man Opfer der Propaganda wurde, schei.. man schlichtweg ins eigene Nest. Mit inhaltsleerem und unbelegtem Nazi-Blaffen über "Schaden" am Forum schwadronieren und dabei sein eigenes Waffenbesitzergrab schaufeln. Hegel wäre entzückt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

 

Wäre die Aussage, dass man allgemein staatliches Handeln kritisch betrachten sollte, nicht aufgrund der Erfahrung mit den letzten 3 deutschen Staaten die untergegangen sind konsensfähig?

 

 

In einem biologischen System ist nichts konsensfähig außer dem EGO.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

@Gandalf

 

§ 31 - Sprengstoffgesetz (SprengG)

neugefasst durch B. v. 10.09.2002 BGBl. I S. 3518; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 7134-2 Sprengstoffe
13 frühere Fassungen | wird in 140 Vorschriften zitiert

§ 31 Auskunft, Nachschau

 

 

(1) Der Inhaber eines Betriebes, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit ihnen betreibt und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
 
(2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
 
(3) Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
 
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie unbefugterweise mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben.
Geschrieben (bearbeitet)

weist Du Zausel

Leute wie DU, die versauen einem den Spaß am Forum

und ich rücke nicht weiter nach links

sondern der Rest weiter nach rechts

und DU kannst mich gern bei der AFD anschwärzen und mir prügel androhen

wie einer Deiner kollegen hier

iss mir scheiß egal

 

Frank

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Commerzgandalf:

Sondern darum Grundrechte nicht einfach so aufzugeben. Die Wohnung ist nun mal in meinen Augen ein sehr schützenswertes gut.

 

Wie hundertmal gesagt, das WaffG beseitigt in seinem § 36 das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht.  Das könnte es auch gar nicht.

 

Die Konstruktion ist, bekanntlich, eine andere.

 

Siehe u.a. auch Schornsteinfegerwesen (Kontrolle von Kleinfeuerungsanlagen mit Zu- und Abluftwegen - in der Wohnung bzw. im Haus)...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb zausel:

Hegel wäre entzückt.

Ich bin begeistert - er kennt Hegel. Nur kennen reicht aber nicht.....

 

Ich habe meine Diplomarbeit über Hegels Einfluss auf Søren Kierkegaard geschrieben.

Hegels wäre bei Deiner Ansicht zum Thema Haltung nicht entzückt. Er war ein systematisch-definitiver Denker mit dem Anspruch eines Gesamtzusammenhanges der Dinge - da gab es kein rechts oder links.

Das haben erst seine Schüler auf Tapet gebracht.

Hegel war royalistischer Republikaner - in etwa genauso kompliziert wie sein Werk......

 

Kleiner Tipp des Meisters:

Der Geist im Gegenteil ist eben das, in sich den Mittelpunkt zu haben; er hat nicht die Einheit außer sich, sondern er hat sie gefunden; er ist in sich selbst und bei sich selbst. Die Materie hat ihre Substanz außer ihr; der Geist ist das Bei-sich-selbst-Sein. Dies eben ist die Freiheit, denn wenn ich abhängig bin, so beziehe ich mich auf ein Anderes, das ich nicht bin; ich kann nicht sein ohne ein Äußeres; frei bin ich, wenn ich bei mir selbst bin. Dieses Beisichselbstsein des Geistes ist Selbstbewußtsein, das Bewußtsein von sich selbst.

 

Das bringt Dich eventuell dazu wieder ruhig durch die Nase zu atmen.

 

Liebevollen Gruß von Junghegelianer zu Althegelianer

 

Weissblau

 

 

Geschrieben

 

vor 14 Stunden schrieb walthi:

Und wie schnell ist die Zuverlässigkeit futsch, wenn man bei einer unangekündigten Kontrolle plötzlich ganz schnell zu einem anderen Termin muss? 

Ersetze die Sachkunde durch das Fleißkärtchen von mir. Und :rtfm:

vor 7 Stunden schrieb kulli:

Eine Schwedin im Bikini?  

image.png.e8f205bc39b9c6a8ca37b723821846e3.png

Quelle: 

vor einer Stunde schrieb zausel:

Da man oft nicht sicher weiß, wer zur Kontrolle kommt

Man könnte es natürlich als Obliegenheit betrachten, daß der LWB sehr wohl im Voraus wissen muß, wer denn da kommen soll und wie der sich ausweisen wird. Damit auch wirklich der echte richtige Kontrollettischerge da ist. Den SB kenne ich möglicherweise aber den Rest der Truppe Mitnichten.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb zausel:

Weiterhin gab es Fälle, wo in Magazinen gelagerte Munition als Beweis für die Unzuverlässigkeit gewertet wurde weil dadurch die Zugriffsbereitschaft erhöht würde was damals zu einer Ahndung wegen nicht bedürfnisgedeckter Aufbewahrung geführt hatte.

So, dass würde mich genauer interessieren...Damit hätte jeder IPSCler der früh morgens zum Wettkampf fährt und aus Zeitgründen alle Magazine am Abend vorher schon vorlädt und die dann imho vorschriftsgemäß mit in seinen hochwertigen 1er Waffenschrank dazulegt ein Problem...

 

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb weissblau:

Hegel war royalistischer Republikaner - in etwa genauso kompliziert wie sein Werk......

Das könnte man auch mit Schopenhauer dergestalt beschreiben, daß Hegel die Worte gesetzt hat, aber der Leser den Sinn setzen muß. (Was Schopenhauer negativ beurteilt hat, sozusagen als Bullshit im Sinne Harry Frankfurts, was man aber natürlich auch als total geniale Variante der sokratischen Methode sehen könnte.)

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MP%:

 

Wenns um Waffenkontrollen geht heißt es immer --- verweigern nicht kooperieren

alle sind auf Krawall gebürstet, so macht das keinen Spaß mehr

 

Ich muss ja nicht gleich auf Krawall gebürstet sein, wenn ich dann wenn der Mitarbeiter des LRA aufschlägt, ich bin nur gerade nicht da.

 

Wenn der dann oft genug erfolglos ausgerückt ist, könnten die dann auch merken dass das mit der Kontrolle nicht unbedingt hinhaut.

Wie soll das aber der Mitarbeiter seinem Chef vermitteln wenn, dann wenn er niemanden angetroffen hat der Waffenbesitzer am nächsten Tag aufschlägt und um eine Terminvereinbarung bittet, damit dem nächsten Bedrürfnis nichts im Wege steht? 

Geschrieben

@Joseg

 

wenn Du nicht da bist bist Du nicht da

ich arbeite auch bis 19 uhr oder länger

mein SB weiss das, wenn die mich nicht antrifft kann ich nix dazu

Aber vorgeben man wäre nicht da finde ich nicht OK

Wie gesagt die tun Ihre Arbeit, die machen die Gesetze nicht

Du möchtest doch von denen auch fair behandelt werden.

Stekll Dir vor Du arbeitest am Bau und einer kippt Dir immer wieder Deinen Wassereimer um

irgendwann hast Du dem dich bestimmt auf die Mütze, oder

Der SB kann das auch, nur wirds dann unangenehmer und ich finde zu Recht

 

Frank

Geschrieben

Wichtig ist die Art und das Wie der Begegnung!

In der Regel will und muss jeder seine Arbeit erledigen und die Waffenaufbewahrungskontrollen sind nicht gerade geliebte Tätigkeiten weit weg vom Schreibtisch.

Gibt aber auch die Ermittlungstätigkeit ohne Rückkehr zur Dienststelle, kann man dann auf dem Heimweg nutzen und auch mal ein Pläuschchen machen.

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