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IGNORED

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein.


bumm

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[OT]

 

"Triebfahrzeugf.....", oder?

(Auch so ein schönes dt. Wort)

Nee, auf den Urkunden steht noch die ganz alte Bezeichnung default_wink.png "Triebfahrzeug" ist so eine neumodische Wortschöpfung von überbezahlten Schlipsen die den ganzen Tag nichts besseres zu tun haben als sich neue Bezeichnungen für seit Jahrzehnten etablierte Bezeichnungen einfallen zu lassen. Jetzt gerade lautet meine Berufsbezeichnung "Eisenbahnfahrzeugführer".

 

Ist letztendlich egal was sich Unternehmensberater oder sonstige unnütze Geldverbrenner ausdenken, wird eh alle zwei bis drei Jahre geändert, wir nutzen intern für egal welche Neukreation weiterhin die uralten Begriffe, da weiss jeder was gemeint ist.

 

BTT default_wink.png

[/OT]

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Ich hab gerade mal nachgesehen, auf meinem rosa Lappen steht auch Führerschein. In eine Plastikkarte tauschen rettet mich aber auch nicht, da steht ja immer noch Führerschein drauf...!

 

Reichsbürger, überall, sogar auf der Zualssungstelle und beim KBA!

Bearbeitet von erstezw
Räächtschreibfehler... So ein Mist, auch der Duden ist unterwandert!
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vor 42 Minuten schrieb Siggy:

und diese Entscheidung passt inhaltlich zu 2 weiteren, mir bekannten ähnlichen

 

Nicht ganz.

Die Situation ist folgende: Der Herr hat seine Schwester aufs Amt begleitet. Dort hat er sich aber nicht aufs Händchenhalten beschränkt, sondern hat Thesen vertreten wie sie für Reichsdeppen typisch sind.

Außerdem hat er eine Verwaltungsfachangestellte bedroht. Er hat wohl gesagt: „Sie werden schon noch sehen, wsa Sie davon haben!“

Weil die Behörden miteinander reden, hat diese Behörde die Untere Waffenbehörde angeschrieben und die hat ihm dann ein Briefchen geschickt, daß seine WBK widerrufen ist und er die Waffen abgeben oder vernichten muß. Ersteres hat er wohl brav getan und hofft jetzt, auf dem Klageweg wieder an seine Geräte zu kommen.

 

Er begehrte vor dem VG Einstweiligen Rechtsschutz, also das sofortige Aushändigen der Waffen. Seine Begründung: ich bin für nix verurteilt, außerdem distanziere ich mich von der Reichsbürgerideologie. Das VG ist ihm gefolgt und hat gesagt „blödes Geschwätz führt noch zu gar nix!“

 

Daraufhin hat die Behörde Rechtsmittel eingelegt (was zu erwarten war) und das OVG sagt jetzt:
„Moment! Wir wissen noch gar nicht, ob er Reichsdepp ist oder nicht! Die Chancen stehen 50:50. Und solange das nicht eindeutig geklärt ist, bleiben die Waffen vorläufig weg! Denn Waffen haben darf nach ständiger Rechtsprechung nur derjenige, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er in Zukunft mit Waffen und Mun sorgsam umgehen wird.“

Wie alle Reichis hat er selbst die Indizien für sein Reichsdeppentum geliefert. Ob sich die Indizien zu Beweisen verdichten, daß er die Rechtsordnung der Bundesrepublik offensiv ablehnt, wird erst noch das Hauptsacheverfahren erbringen.

 

Solange muß er also noch warten.

 

Meine persönliche Einschätzung: Die Bedrohung wird ihm noch Probleme machen. Ob ein entsprechendes Verfahren anhängig ist, können wir aus dem Beschluß des OVG nicht ersehen. Denkbar ist es aber. Und wenn da auch eine Strafe von unter 60 Tagessätzen rauskommt, wird die Behörde ihm die Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung aberkennen. Dann ist er die Waffen auch los.

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vor 17 Minuten schrieb heletz:

Die Bedrohung wird ihm noch Probleme machen.

 

vor 17 Minuten schrieb heletz:

„Sie werden schon noch sehen, wsa Sie davon haben!“

Naja... Bedrohung ist da etwas übertrieben.

 

Mir ist mal jemand mit dem Auto bis nach Hause vor die Tür gefolgt, und mir ins Gesicht gebrüllt "Ob Du morgen noch zur Arbeit gehst bestimme ich!". Der Grund war, daß ich seiner Meinung nach an einer Ampel 15 km früher zu viel Abstand zum Vordermann gehalten habe, und er deshalb beinahe eine Ampelphase verpaßt hätte :gaga:.

 

Das habe ich selbstverständlich auch zur Anzeige gebracht. Das gilt aber nicht als Bedrohung, weil er nicht genau angekündigt hat, wann er was genau tun wird.

 

Wenn bei einer Behörde solche vagen Sprüche als Bedrohung gelten (es könnten ja auch Dienstaufsichtsbeschwerden gemeint sein), dann wäre das gerichtliche Willkür.

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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Bedrohung ist da etwas übertrieben.

 

Aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine und Große Anfragen geht hervor: eine Bedrohung liegt dann vor, wenn sich jemand bedroht fühlt.

 

Ob es sich objektiv um eine Bedrohung handelt und wie das mit dem subjektiven Gefühl der Verwaltungsfachangestelten übereinstimmt, wird ggf. eine Verhandlung klären.

 

Merke: als LWB sollte man stets ruhiges Blut bewahren. Alles andere macht nur unnötigen Streß.

 

:)

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vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine und Große Anfragen geht hervor: eine Bedrohung liegt dann vor, wenn sich jemand bedroht fühlt.

 

 

Na dann... damit kann der vermeintlich (subjektiv) "Bedrohte" dann jeden vor den Kadi zerren.

 

Ich schließe mich da Fyodor an: Ein "Sie werden schon noch sehen, was Sie davon haben"  kann vielfältig interpretiert werden. Es ist z.B. auch völlig plausibel, dass der diesen Satz Äußernde meinte, die Behörde und ihre Mitarbeiterin - wenn sie ihm oder der Schwester nicht Recht gäben - auf juristischem Wege "gut zu beschäftigen", ihr also durch Betreiben von Rechtsmitteln Aufwand zu bereiten. Was schlichtweg sein Recht ist.

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vor 51 Minuten schrieb EkelAlfred:

Also, von Heletz fühle ich mich permanent bedroht, aufgrund gewisser Vorfälle.

 

Aber ob ihm deswegen die Webekah geknipst werden sollte? 

Nicht deswegen.

Aber ein paar andere Gründe fallen mir spontan ein.

Zum Glück hat er gar keine. Das ist auch gut so!

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Ich finde man kann nicht jeden der Reichsb….. ist über einen Kam ziehen, dann müsse man jeden der die Linken, AFD usw. wählt oder in der Partei

eingetreten ist sofort die WBK abnehmen oder der zufällig an einer Demo langläuft nur um in seiner Wohnung zu kommen anschließend festgenommen

wurde gleich paar Tage danach die WBK abgeben musste und derjenige es schwer hatte vor Gericht das Gegenteil zu beweisen, was ihm aber gelang.

Ich kann mich noch dran erinnern wo ich meine erste WBK beantragt habe, da kam der Herr mit 3 x  DIN4 Seiten und stellte mir Fragen, ob ich jemals

auf einer Demo war, Rechtsradikale Ansichten hätte, in einer der Rechtsradikalen Partei bin, Reichsbürger bin usw. 

Man muss schon gewaltig aufpassen heutzutage was man einer Behörde oder anderen Personen mitteilt als WBK Besitzer, das beste ist immer wenn man

verärgert ist das lieber zu schlucken was man vor lauter Wut sagen möchte bzw. lieber vernünftig zu argumentieren oder sehe ich das verkehrt ! ?

 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

kann vielfältig interpretiert werden.

 

Kann schon. Aber man kann auch jemand mit objektiv untauglichen Mitteln subjektiv so einschüchtern, daß der/die Betreffende etwas tut, was er/sie eigentlich gar nicht wollte. "Empfindliches Übel" und so.

 

Man wird sehen, was sich beweisen läßt.

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Es kommt auf den Kontext, auch den Ton, die Lautstärke, etc., an. Wir waren freilich alle nicht dabei.

 

Aber von einer direkten, unmissverständlichen Drohung (mir ist z.B. ein Fall bekannt, wo Behördenmitarbeitern von einem "Wüterich" explizit Waffengewalt angedroht wurde; was zur Anzeige führte) - da ist der vorliegende Fall zunächst weit entfernt.

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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

Aber von einer direkten, unmissverständlichen Drohung ... ist der vorliegende Fall zunächst weit entfernt.

 

Das ist eine kühne Behauptung!

 

Denn das OVG erwähnt ihn nur am Rande, da die Sache selbst auf Reichitum/Nichtreichitum basiert.

 

Ob sich das noch als eine mindestens ebenso gewichtige Sache erweist, wird sich erst noch zeigen.

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Mir ging es um diesen einen Satz "Sie werden schon noch sehen, was Sie davon haben" .

So unmissverständlich ist dieser nicht. Was ein "angedrohtes" Handeln angeht, so ist das vielseitig interpretierbar... Kann sich ohne weiteres auch im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen.

 

Wurde aber hier schon ausgeführt.

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Zitat

Er fiel auf, als er in einer Behörde beklagt hat, seine Abstammung sei nicht nach dem Reichsstaatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ersichtlich. Eine Aussage, die auf einen Reichsbürger hindeuten könnte.

 

Hinsichtlich dieses Indizes ist der Behörde durchaus zuzustimmen.

 

Für die Reichis ist der sog. "Gelbe Schein" ein Schritt zur "Abmeldung" aus der Bundesrepublik.

 

Die kriegen wahrscheinlich einen Herzkasper, wenn sie erfahren, daß der Staatsbürgerschaftsnachweis auch für einen Eingebürgerten aus dem Niger ausgestellt werden kann.

 

 

:rotfl2:

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Was fürn Schrott.

man merkt das du noch nie im Ausland gelebt hast und dort auch keine Kinder hast.

Da macht der Abstammungsnachweis von bestimmten Gesetzen durchaus schon Sinn.

 

Und es ist völlig unerheblich ob der Staatsbürgernachweis auch für eingebürgerte aus dem Niger ausgestellt wird.

Heletz hast du ein Problem damit das einem deutschen Staatsbürger der eigentlich aus dem Niger kommt ein Staatsbürgernachweis ausgesetllt wird ?

 

Ist der dir nicht weiß genug?

 

Ich könnte schon K****n wenn ich so einen Mist lesen muß, teile mir doch bitte mal mit wie deutsche Staatsangehörige im Ausland ihre deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen sollen ohne diese Urkunde.

Vor allem die Kinder die im Ausland geboren wurden.

 

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vor 11 Stunden schrieb micky123:

teile mir doch bitte mal mit wie deutsche Staatsangehörige im Ausland ihre deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen sollen ohne diese Urkunde.

 

Warum sollte ich das tun?

 

Dieser Nachweis ist ja durchaus sinnvoll.

 

Nur verwechseln die Reichis eben das mit "Ariernachweis" oder etwas ähnlichem.

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