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IGNORED

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein.


bumm

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  • 2 Wochen später...
Am 7.12.2018 um 11:59 schrieb Tante Dörte:

 

Die müssen ja ihre geistigen Ergüsse jeden vor den Latz knallen .

Die Reaktion der Behörden ist doch verständlich.

---wohl war! Denn: Wer gegen den Strom schwimmt, muss viel Wasser schlucken (können).

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vor 26 Minuten schrieb gorm:

---wohl war! Denn: Wer gegen den Strom schwimmt, muss viel Wasser schlucken (können).

Unsere Werte nicht anerkennen.

Sich aber die Rosinen raus picken wollen heißt jetzt gegen den Strom schwimmen.

 

Aha?

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vor 3 Stunden schrieb 02_24:

Dazu muss man nicht mal "Mitglied der Reichsbürgerbewegung" sein. Die Junge Freiheit meldet heute: 

Zitat

Das OVG kam nun zum Entschluß, daß es für den Entzug einer Waffenbesitzkarte nicht darauf ankomme, ob der Besitzer tatsächlich Mitglied der Reichsbürgerbewegung sei. Es reiche bereits, wenn die Betroffenen die Existenz der Bundesrepublik leugneten, um sie als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen.

Offenbar ist es in waffenrechtlicher Hinsicht riskanter, die Existenz der Bundesrepublik zu leugnen als die Existenz des in ihr lebenden Volkes. 

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Am 7.12.2018 um 15:51 schrieb heletz:

Meine obige Liste ist noch durch verbeamtete Lokführer zu erweitern (sorry, hatte ich nicht mehr drangedacht)

Da der Gute zuletzt Lokomotivbetriebsinspektor war, kann man sich asurechnen, daß er ungefähr 62 Jahre alst ist (plus/minus ein bißchen was), da die Bahn ja keine Beamten mehr einstellt.

Auch da ist die Altersversorgung empfindlich niedriger. Und privat krankenversichert ist er dann auch nicht mehr.


OVG Münster, Beschluss vom 24. 10. 2018, 3d B 1383/18 BDG

Das fett Gedruckte ist definitiv falsch.

Ob das für den Ex-Beamten jetzt von Vorteil ist, wage ich zu bezweifeln, aber die neidbegründete obige Schadenfreude hat keine Grundlage.

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Leider muss ich den Dummschwatz des Bierhistorikers "dank" des Zitats lesen. Er verbreitet wieder einmal seltsame Thesen. Wird ein Beamter aus dem Dienst entlassen verliert er seine Pensionsansprüche nicht, noch geht er der Krankenversicherung verlustig. Warum das so ist muss er selbst heraus finden. Zudem muss das was für normale Beamte gilt nicht unbedingt für solche der Bundespost und Bundesbahn bzw dren Rechtsnachfolger gelten. Informieren, eventuell recherchieren, danach geifern.

 

Meine Güte. Wie kann ein gebildeter Mann nur so voller Haß gegen Menschen sein die anderer Meinung sind.

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Also jetzt mal rein hypothetisch gefragt: Nehmen wir an, jemand ist zu einer Meisterschaft angemeldet, bei der er gute Chancen auf den zweiten Platz hat, aber es wurmt ihn ungeheuer, daß ein anderer Schütze ihn ziemlich sicher schlagen und den ersten Platz mitnehmen wird. Was nun, wenn der ewige Zweite in Versuchung käme, eine Postkarte ans Amt abzuschicken mit dem Namen seines Konkurrenten als Absender und dem Text: "Die Bundesrepublik Deutschland existiert nicht! Optimismus ist das Opium der Menschheit! Ein gesunder Geist stinkt nach Dummheit! Es lebe König Peter!" und dazu eine gekritzelte Unterschrift?

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Dann muss der Favorit froh sein, wenn er pünktlich zur Meisterschaft wieder aus dem Krankenhaus ist und ein Handwerker sich erbarmt, eine neue Haustür einzubauen.

 

PS: vor etwa 500 Jahren hätte auf der ebenso effektiven Postkarte gestanden „...ich bin mit dem Teufel im Bunde“

Bearbeitet von erstezw
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vor 14 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Also jetzt mal rein hypothetisch gefragt: Nehmen wir an, jemand ist zu einer Meisterschaft angemeldet, bei der er gute Chancen auf den zweiten Platz hat, aber es wurmt ihn ungeheuer, daß ein anderer Schütze ihn ziemlich sicher schlagen und den ersten Platz mitnehmen wird. Was nun, wenn der ewige Zweite in Versuchung käme, eine Postkarte ans Amt abzuschicken mit dem Namen seines Konkurrenten als Absender und dem Text: "Die Bundesrepublik Deutschland existiert nicht! Optimismus ist das Opium der Menschheit! Ein gesunder Geist stinkt nach Dummheit! Es lebe König Peter!" und dazu eine gekritzelte Unterschrift?

Warum so kompliziert? Offenbar reicht ja, formlos den Staatsangehörigenausweis zu beantragen.

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Am 18.12.2018 um 13:17 schrieb 02_24:

"Wer jedoch die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine und ihre Rechtsordnung nicht als für sich verbindlich betrachte, nehme in Kauf, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden."

 

So - angeblich - in der Begründung des OVG. Anscheinend ist den Juristenkollegen des Senats nicht der Widerspruch aufgefallen: Wer sich gerichtich gegen diese Verfügungen der Waffenbehörden zur Wehr setzt und nicht einfach sag" Kommt und holt sie euch" und einen Privatkrieg vom Zaun bricht, der bringt doch unwiderlegbar zum Ausdruck, daß er nicht nur die Rechtsordnung als solche für sich verbindlich sondern so sogar die deutsche Justiz und deren Zuständigkeit und Kompetenz anerkennt.

Aber es dann nicht sein was nicht sein darf. 

Die nächsten auf der Liste sind alle, die gegen die EU opponieren.

Ohne jede Sympathie für Leute , die der ""Reichsbürger"-Meinung anhängen: Es ist zu wünschen, daß die Betroffenen weitermachen bis hin zur Verfassungsbeschwerde (beim BVerwG werden sie aber sicherlich scheitern, um dies zu prognostizieren braucht man wenig Fanrasie).

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vor 34 Minuten schrieb MarkF:

der bringt doch unwiderlegbar zum Ausdruck, daß er nicht nur die Rechtsordnung als solche für sich verbindlich sondern so sogar die deutsche Justiz und deren Zuständigkeit und Kompetenz anerkennt.

Zumindest, wenn's für ihn opportun ist...

 

 

...das sagt aber nichts darüber aus, wie er das in anderen Fällen handhabt. Da sprechen dann andere, meist selbstgeschaffene Tatsachen Bände.

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vor 35 Minuten schrieb German:

Zumindest, wenn's für ihn opportun ist...

...das sagt aber nichts darüber aus, wie er das in anderen Fällen handhabt. Da sprechen dann andere, meist selbstgeschaffene Tatsachen Bände. 

Es ist halt so wie schon früher bei der Inquisition:

eigentlich spielt es keine Rolle was der Delinquent sagt

oder getan hat...

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vor 21 Stunden schrieb German:

Zumindest, wenn's für ihn opportun ist...

 

 

...das sagt aber nichts darüber aus, wie er das in anderen Fällen handhabt. Da sprechen dann andere, meist selbstgeschaffene Tatsachen Bände.

 

Ja und? Tatsache ist, daß diese Leute letztlich doch immer tun, was "der Staat" von ihnen will. Ob sie dagegen protestieren und mit ihrer verquerten Rechtsmeinung Behörden belästigen ist ohne Bedeutung. Ob ich nun die Verbindlichkeit des Staatswesens als solches ablehne oder nur die Verbindlichkeit bzw. Wirksamkeit einzelnen Regelungen ist im Prinzip gleich (und letzteres tun viele). Entscheidend ist nur, ob ich mich letztlich an die Regeln halte bzw. gegen sie im Ergebnis nur mit dem rechtsstaatlich vorgegebenen Mitteln vorgehe. Würden sich diese Leute Straßenschlachten mit Repräsentanten des Staats liefern - wie etwa die Linken und Chaoten in HH und anderswo - dann wäre es anders. Würden sie wie Rockerclubs nicht nur verbal sondern auch tatsächlich die Gesetze mißachten und sich strafbar machen ebenso. So aber sind es bloße Maulhelden. Vielleicht könnte man sie wegen übergroßer Blödheit als unzuverlässig ansehen (auch wenn die Abgrenzung zwischen "vertretbaren" und "nicht mehr vertretbaren" Meinungen schwierig ist), aber die Begründung bzw. Behauptung, sie würden die Gesetze nicht anerkennen bzw. keine Gewähr bieten, vor allem die waffenrechtlichen Regelungen zu beachten, ist schlicht Unfug, auch wenn' s obergerichtlicher Unfug ist, und auch willkürlich, und verletzt letztlich auch die Meinungsfreiheit (die eben nicht nur "richtige" Meinungen schützt sondern auch Blödsinn).

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Am 21.12.2018 um 15:10 schrieb MarkF:

die Begründung bzw. Behauptung, sie würden die Gesetze nicht anerkennen bzw. keine Gewähr bieten, vor allem die waffenrechtlichen Regelungen zu beachten, ist schlicht Unfug, auch wenn' s obergerichtlicher Unfug ist, und auch willkürlich, und verletzt letztlich auch die Meinungsfreiheit (die eben nicht nur "richtige" Meinungen schützt sondern auch Blödsinn).

 

In dem Fall sind allerdings Deine Ausführungen der Unfug!

 

Wer die Gesetze nicht anerkennt, erkennt auch die Aufbewahrungsvorschriften nicht an.

 

Das haben die im Wald aufgefundenen Waffen von Wolfgang Plan gezeigt, die eigentlich in seinen Waffenschränken hätten sein sollen.

 

Das hat der Fall des Dresdner Rentners gezeigt, der die geladene Flinte direkt hinter der Eingangstüre stehen hatte.

 

Das hat auch der Jäger Karl Dettmer bewiesen (der sich preußischer Reichsirgendwas nennt). Der Inhalt seiner drei Waffenschränke sollte eigentlich da sein, als das freundlichen SEK vorbeischaute. War er aber nicht. Sämtliche Waffen sind bis heute verschwunden.

 

Man kann da ewig weitermachen, es gibt genug Fälle.

 

Daher urteilen die Gerichte völlig zu Recht:

 

Zitat

Dem von den Antragstellern geltend gemachten Gesichtspunkt, dass es während eines Zeitraums von über 15 Jahren keine Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Geboten oder sonstige "Übergriffe" gegeben habe, sei kein entscheidungserhebliches Gewicht beizumessen, zumal ein Restrisiko bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden müsse.

 

OVG Rheinland-Pfalz 7 B 11152/18

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