Zum Inhalt springen
IGNORED

Tresore Bestandsschutz


444 marlin

Empfohlene Beiträge

Hallo

Ich habe den üblichen Bescheid über den Nachweis der Aufbewahrung meiner Waffen bekommen.

Genau vor einem Jahr war schon mal eine Polizeibeamtin bei mir, deren Fotos habe wohl nicht ausgereicht.

 

Alles von mir noch einmal gemacht. Langwaffen OK

 

Aber jetzt kommt es: eMail  zurück:

 

Hierzu möchte ich anfügen, dass B-Tresore mit einem Gewicht von unter 200KG grundsätzlich für die Aufnahme von -5- Kurzwaffen zugelassen sind. Eine Verankerung der Tresore, um ein Abrissgewicht von über 200KG zu erreichen, um die Gesamtanzahl aufzubewahrender Kurzwaffen auf -10- zu erhöhen, bedarf einer Bescheinigung / Gutachten über die Darlegung der eingesetzten Dübel bzw. des vorhandenen Mauerwerks, damit dieses anerkannt werden kann. Ich vermute dies ist in der Vergangenheit nicht erfolgt und auch aus der Waffenakte nicht ersichtlich.

 

 

Sie sind nach meinen Unterlagen derzeit im Besitz von -xx- Kurzwaffen und -x- Wechselsystemen /-läufen. Die Wechselsysteme /-läufe sind den Schusswaffen gleichgestellte wesentliche Waffenteile, so dass ich auf die Gesamtzahl von -xx- komme. Gemäß den Aufbewahrungsvorschriften für Tresore der Klasse –B- bedeutet dies, dass Sie zunächst über -x- erlaubnispflichtige Waffen / Waffenteile zu viel verfügen, um diese sicher aufzubewahren.

Erst mit der Einführung der Waffenschränke der Sicherheitsklasse N/0 werden die wesentlichen Waffenteile nicht mehr hinzugezählt und können unbegrenzt in einem entsprechenden Schrank aufbewahrt werden.

 

 

In Ihrem konkreten Fall müssten wir nun entweder einen Nachweis über das geforderte Abrissgewicht von über 200KG bei min. zwei der –B- Tresore erhalten oder Sie müssten über die Anschaffung eines min. N/0-Tresors zur Aufnahme von -2- Schusswaffen und den Wechselsystemen / -läufen nachdenken, um eine gesetzeskonforme Aufbewahrung zu erzielen.

 

Und jetzt ? Ich habe zu denn Bilder geschrieben das die B Tresore mit Schwerlastankern befestigt sind.

Gruß

Bearbeitet von 444 marlin
Anzahl Waffen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 58 Minuten schrieb 444 marlin:

Genau vor einem Jahr war schon mal eine Polizeibeamtin bei mir, deren Fotos habe wohl nicht ausgereicht.

Die durfte bei Dir in der Hütte Bildchen knipsen? War wohl doch keine so gute Idee. Gab es Fleißkärtchen? Und was praktisches aufbauendes zum Thema: § 13 (3) 1 der AWaffV ist eine geile Fundstelle. Notfalls sogar ohne Anwalt und Rechtsschutzversicherung als Sponsor. Bist Du wenigstens im BDS, wegen der RS Versicherung? Daß einzelne untere Verwaltungsbehörden ihre eigentümliche Auslegung zur Zählung der Wechselsysteme, welche imho vor 2017 auch schon falsch war, jetzt so hinbiegen, daß 2017 keine Klarstellung sondern quasi eine Erleichterung kam ist auch irgendwie :00000733: und sollte kompetent besprochen werden. Mit dem Richter am Verwaltungsgericht nämlich.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 46 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Zeig doch mal, bevor du zum Anwalt rennst, deinem SB die entsprechenden Stellen im Waffengesetz. CM hat es dir ja schon rausgesucht.

Der SB lässt aber nur 5 Waffen pro Tresor zu.     Oder ich bringe eine "Bescheinigung / Gutachten über die Darlegung der eingesetzten Dübel bzw. des vorhandenen Mauerwerks"

von vor 15 Jahren. Wenn die Wechselsysteme/Läufe wegfallen habe ich immer noch 2 Waffen zuviel. 

 

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Probiere es halt. Wenn Du selber nicht weißt was Du da verbaut hast dann war das halt Murks, Dokumentation gehört zu ordentlicher Arbeit. Aber wenn Dir das (offensichtlich) zu viel eigene Arbeit ist - dann laß es bleiben und jammere weiter in irgend welchen Foren. Vielleicht bringt es Dich weiter. Ansonsten siehe meine Tips im früheren Beitrag von heute Abend.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb BlackBull:

Oder habe ich was überlesen?

Ich habe den Beitrag auch so verstanden, daß es um Wechselsysteme usw. geht. Da es jetzt wohl doch um >5 bei <200 kg geht ist die Nachfrage des SB ja glatt verständlich. Wenn auch spät.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

OK, aber wenn der TE vorher schon >5 in einem unverankerter kleinen (<200kg) hatte, war es da schon nicht gesetzeskonform. 

Das ist's jetzt auch, bloss dass wesentliche Teile oder WSe nicht mehr zählen (was ja per se positiv ist). 

Daher isses mir irgendwie konfus; aber egal, mag auch an meiner Begriffsstutzigkeit liegen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb VP70Z:

Probiere es halt. Wenn Du selber nicht weißt was Du da verbaut hast dann war das halt Murks, Dokumentation gehört zu ordentlicher Arbeit. Aber wenn Dir das (offensichtlich) zu viel eigene Arbeit ist - dann laß es bleiben und jammere weiter in irgend welchen Foren. Vielleicht bringt es Dich weiter. Ansonsten siehe meine Tips im früheren Beitrag von heute Abend.

Weißt du welche Schwerlastdübel du vor 15 Jahre gekauft hast. Dokumentierst du auch deine Stuhlgänge !

 

Es geht darum das 10 Kurzwaffen in einem B Tresor,ohne Gutachten nicht mehr zugelassenen werden.

Aber Jungs lasst es. Wenn man oben richtig liest versteht man das Ganze.

 

Ich mach für mich hier zu. Scheint zu kompliziert zu sein. Wartet bis es euch trifft. Aber ihr könnt es euch ja sicher leisten.

Kommt auf die Menge der Waffen an.Ab einer bestimmten Menge werden die Tresore teuer.

 

Gruß und Schluss.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb 444 marlin:

Weißt du welche Schwerlastdübel du vor 15 Jahre gekauft hast. Dokumentierst du auch deine Stuhlgänge !

...

 

Ohne auf  konkrete Dübelfabrikate einzugehen:

Wenn die Verankerung nicht in Betonfußboden oder - wand erfolgt ist, dann kann es selbst mit den besten Verankerungssystemen ganz schön eng werden, an die geforderten 200 kg ranzukommen.

(z.B. bei Lochsteinen, Hohlblock- und Ähnlichen.)

 

Wenn Du Dir recht sicher bist, daß Du die geforderten 200 kg de facto einhältst, dann KÖNNTE ein möglicherweise erfolgversprechender Weg sein, die behördlich geforderte Verankerung in einer selbst verfaßten eidesstattlichen Versicherung darzulegen*. Besser als Nix - und ganz so einfach läßt sich Sowas i.d.R. nicht vom Tisch wischen.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

* Unter Nennung der Mauerwerksart, Wanddicke, Dübelfabrikat mit Größe und Anzahl der Dübel, Lastentabelle des Dübelherstellers.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schreibe doch zurück du würdest deine Kurzwaffen stets in 3 Teilen im Waffenschrank Lagern. Vll merken die ja dann selbst das was hakt.

 

Im Grunde ist doch die Frage. Kann die Behörde sagen laut neuem Waffg zählen wechselsysteme nicht in die Menge der aufbewahrten waffen, aber im Sonderfall.der privilegierten aufbewahrung in B soll es jetzt noch anders sein? Sehr fragwürdig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Er hat offenbar 2 B-Tresore.

 

Problemlösung:

Alle Griffstücke in den einen Tresor. Alle Läufe/Wechselsysteme in den anderen Tresor.

Anzurechnende Waffen je Tresor: 0

 

Auf irgendwelche Fragen zur ehemaligen Lagerung nicht eingehen.

 

PS: Bei der Nichtanrechnung von wesentlichen Teilen (sofern die im Tresor vorliegenden Teile nicht zu einer Waffe zusammenbaubar sind) handelt es sich nicht um eine Neuregelung, sondern um eine gesetzliche Klarstellung.

Bearbeitet von Gruger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Wahrscheinlich ist es günstiger, sich einen 1er zu kaufen, statt einen Gutachter das Abrissgewicht von 200 kg bestätigen zu lassen...

Dazu braucht es keinen teuren Gutachter...

Wir haben in meiner Firma quasi täglich mit Befestigungstechnik zu tun...  Wenn ich auf einer Baustelle ein Problem habe und zb nicht sicher bin, ob das mit der Befestigung klappt, dann haben alle Hersteller, egal ob Fischer, Mkt oder wer auch immer Anwendungstechniker. Der kommt vor Ort, macht einen Auszugsversuch und fertig. Kostet gar nichts. Kundenservice.. (zumindest wenn man jedes Jahr ein paar Kisten teures Metal von denen kauft)

 

vor einer Stunde schrieb Iggy:

Wenn die Verankerung nicht in Betonfußboden oder - wand erfolgt ist, dann kann es selbst mit den besten Verankerungssystemen ganz schön eng werden, an die geforderten 200 kg ranzukommen. 

(z.B. bei Lochsteinen, Hohlblock- und Ähnlichen.) 

Ja, Beton wäre gut... Alles andere kannst du erst nach einem Auszugsversuch sicher sagen... Oder du schraubst durch die Wand... Das hatten wir beide doch schonmal durchdiskutiert... :drinks:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.