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IGNORED

Entwurf WaffG 2018?


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ZaphodBeeblebrox:

auch der Regelung zu Nachbauten historischer Waffen

Damit sind wohl VL gemeint. Was war dazu noch geplant?

Geschrieben

Ich habe leider keine Kurzübersicht der bevorstehenden Änderungen gefunden, aber im EU-Papier wird nun bei Feuerwaffen zwischen einer Registrierungs- (Melde-) und Genehmigungspflicht unterschieden.

Wenn das 1:1 umgesetzt werden sollte, würden wir ja eine neue Klasse im Waffenrecht bekommen.

Geschrieben

Die ganze Richtlinie ist in ihrem Werdungsprozess erst in dem Moment konkret, wo sich die Innenministerialbeamten von Deutschland zur Komission an den Tisch gesetzt haben und denen das deutsche WaffG diktiert haben. Dann gab's noch das Schmankerl mit den Normal-Großen Magazinen dazu odendrauf, wobei niemand weiß ob es nun für KK auch gilt. Vorderlader werden registrierungspflichtig, Deko wird wie Originalwaffe genehmigt, mit dem Einsetzen eines Standard-Magazins wird ein Selbstlader zur Kat A.

 

Wenn also das BMI nun durch das FWR verkünden lässt, das man von der Ministeriumsseite nicht weiter die LWB bedrängen will, so sage ich dazu: Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Mein herzliches Beileid an die Funktionäre des FWR, die sich erstens mit solchen Furniergesichtern an einen Tisch setzen (müssen), zweitens wohlgesetzt und diplomatisch wohlwollend darüber schreiben (müssen) und dann drittens noch per vertrauensvoller Verhandlung die letzten Salamireste friedlicher Schusswaffennutzung verteidigen wollen. Glück auf, Kameraden...

Geschrieben

Aber sie sagen schon, dass sie da Steine, Zement und eine Zeichnung vorliegen haben.

Geschrieben

Die Wahlen werden derzeit wohl von anderen Themen überlagert....äh, sorry,...einem anderen Thema.

Geschrieben
Am 07/06/2018 um 09:59 schrieb ZaphodBeeblebrox:

Die Sorge von Schützen, Jägern und Sammlern, dass sie beispielsweise ihre bislang rechtmäßig besessenen Magazine zukünftig abgeben müssten, sei unbegründet. Das BMI beabsichtige hier einen umfassenden Besitzstand vorzusehen.

Das ist eine ganz gefährliche Salamischeibe!

Geschrieben (bearbeitet)

Die Richtung ist durch "umfassenden Besitzstand" eindeutig ausgedrückt. Besitzen ja, kein überlassen, keine neuen. Es bleibt die Frage wie dies bei einem (noch ) nicht wesentlich Teil umgesetzt wird. Dazu ist die Frage wie siehts bei Leuten aus die keine Waffen besitzen aber "böse" Magazine....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb chapmen:

Die Richtung ist durch "umfassenden Besitzstand" eindeutig ausgedrückt.

Wie bei den ABC (und weitere) Schränken. Cool. Dann geh ich jetzt weiter schlafen.

Bearbeitet von Gast
Scheiß Autokorrektur
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Direwolf:

Lt. Richtlinie ist der Besitz ok, aber der Erwerb nur noch für Kat A Berechtigte zulässig. 

BMI spricht von Besitzstand,  nicht von Erwerb.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Direwolf:

Lt. Richtlinie ist der Besitz ok, aber der Erwerb nur noch für Kat A Berechtigte zulässig. 

Tja, und was wird man wohl an Kat A dran hängen? Stichworte "verbesserte" Aufbewahrung , "verbesserte" Möglichkeiten zum vererben und verkaufen und ein wenig Gebühren? Ich werde das glauben was veröffentlicht ist. Und auch erst dann.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Direwolf:

Deswegen habe ich auf die Primärquelle verwiesen. 

Die unrelevant zu dem ist was das BMI einbringt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb chapmen:

.....Besitzen ja, kein überlassen, keine neuen.....

.....keine Benutzung, Aufbewahrung analog zu verbotenen Waffen,......VDS-Klasse 1?

Verlust eines "gemeldeten" Magazins,............ = waffenrechtlich unzuverlässig? Meldepflicht bei Verlust u.ä.?

Was passiert wenn ich es auf dem Stand mit dem Magazin eines anderen Schützen ausversehen vertausche? Z.B.: Offenes 30er mitgenommen, begrenztes 30er (10er) zurückgelassen. Unrechtmäßiger Magazinbesitz? Verlust aller Karten?

Wer entscheidet, ob der Umbau von 30er auf 10er rechtlich/praktisch i.O. ist? Prüft das BKA dann auch, ob der Umbau mit "allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" (oder durch Teiletausch analog zur AR15-Prüfung) möglich ist? Was ist mit den wesentlichen Teilen eines Magazins (Gehäuse, Zubringer, Feder, Magazinboden)? Werden die dann in 5 Jahren wesentliche Teile eines Magazins oder schon jetzt? Bekommen wir dann eine völlig neue Art von "Magazin"-WBK?

 

:bump:

Bearbeitet von Christian 555
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Geschrieben

Du kannst auch einfach als Waffengegner allen Leuten die du nicht magst 20er Mags schicken, G3 Mags kosten ja fast nix.

 

Aber immer positiv denken, ich kauf mir nen Hk416 Lower, dann hab ich Bestandschutz für ein HK416.

Geschrieben

Hallo

 

mal eine Frage in die Runde mit der Hoffnung, dass irgend wer das weiß:

Wer hat so einen Entwurf des neuen Waffengesetzes?

Gehen wir mal vom Bundestag aus. Haben alle Abgeordneten so einen Entwurf?

Oder nur die Abgeordneten, die bei der inneren Sicherheit firm sind?

Haben Landtagsabgeordnete auch so einen Entwurf?

Wem würdet ihr zutrauen, so einen Entwurf zu besitzen?

Und wie ist so ein Entwurf einzustufen? Als Geheim? Als Vertraulich? Oder kann man damit ganz offen umgehen und an seine Parteifreunde verteilen wie geschnitten Brot?

 

Steven

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