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Geschrieben

Wie üblich wird wieder wild in den Nebel spekuliert. 

Keiner weiß, was für "Dummheiten" sich der TE geleistet hat, und so ist es wie häufig nur substanzloses Rumgelaber mit allerhand Nebenkriegsschauplätzen. 

 

WO halt...

Geschrieben

Ja. M. Rothschild.
Er hat dazu sowohl Rechtsmedizinische Gutachten als auch Bücher.

Das dürfte aber kein Geheimnis sein ;)

Geschrieben

Warum der KWS verweigert wird, werden wir nicht rausfinden. Bei uns kostet der KWS derweil 90,-- Ocken. Rechne ich den Preis für eine gute Gaspistole dazu, kommen wir preislich schon beim Jetzt Protektor an. Für den braucht es keinen KWS und das Teil ist m.M. nach effizienter als jede SSW!

Geschrieben

Du hast nur 2 Schuss ;)

Er ist sehr schlecht verdeckt zu tragen

Weitere Kartuschen sind deutlich teurer

.....

Das ist kein Ersatz, sondern eine Alternative.

Er ist nicht besser, sondern anders.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kommandant:

Warum der KWS verweigert wird, werden wir nicht rausfinden. Bei uns kostet der KWS derweil 90,-- Ocken. Rechne ich den Preis für eine gute Gaspistole dazu, kommen wir preislich schon beim Jetzt Protektor an. Für den braucht es keinen KWS....

 

Noch.

 

Und für den "Jet Protector" könnte es, wenn es dumm läuft, nach dem jetzt vom BKA zu untersuchenden Vorfall noch übler kommen als "nur" mit KWS-Vorgabe.

Geschrieben
Am ‎30‎.‎06‎.‎2018 um 20:23 schrieb tango_mike:

Allerdings sind mir diese kleineren Sachen bei der Beantragung des kleinen Waffenschein zum Verhängnis geworden weshalb dieser abgelehnt wurde.

Die Behörde hat Deinen Antrag versagt? Dann hast Du doch bestimmt einen Versagungsbescheid bekommen mit einer Begründung. Also, setz den Teil hier mal rein. Solange wir nicht wissen, was die Gründe der Versagung sind und auf welche Vorschrift des § 5 WaffG genau sich die Behörde bei der Versagung bezieht, kannst Du nicht einmal annähernd eine sinnvolle Antwort erwarten.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb root4y:

Manchmal ist es besser die Finger von der Tastatur zu lassen.

 

Er hat angefragt, und dann kommt so ein Komentar.

Hast du gelesen das er beim Bund war,..... aha auch nur ausgedacht.

 

Solange er Ross und Reiter nicht Preis gibt, ist alles nur Spekulation.

 

Auch schreibt er 14/15 also 2014/2015, wo sieht man da 5 Jahre?

https://de.wikipedia.org/wiki/Ironie

 

 

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo allerseits, 

ich bin neu hier im Forum,  und ich habe ein ähnliches Problem. 

Ich bin 49Jahre alt Maler und Lackierer.....seit nun fast 3 Jahren im Verein als Sportschütze , meine Waffensachkundeprüfung machte ich vor eineinhalb Jahren. Die WBK habe ich noch nicht beantragt habe es aber vor .

Vor etwa knapp 3 Wochen habe ich den kleinen Waffenschein beantragt.....nicht weil ich in brauche sondern um zu testen ob ich ihn bekomm , gestern dann der Anruf vom Ordnungsamt......die Dame meinte sie haben es geprüft....aber ich hatte 2016 einen Eintrag wegen Alkohol von genau 0,8 Promille und sie haben bedenken,  sie meinte wenn ich so ein Gutachten machen lasse würden sie zustimmen,  oder ob ich den Antrag auf kleinen Waffenschein zurückziehe. Ich hatte beim Antrag meine Waffensachkundezeugnis mit bei gelegt. 

Meine frage wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Eins möchte ich noch erwähnen.....ich war noch nie straffällig oder hatte mit der Polizei zu tun ....außer dieses eine mal 2016 

 

Geschrieben
Hallo allerseits, 
ich bin neu hier im Forum,  und ich habe ein ähnliches Problem. 
Ich bin 49Jahre alt Maler und Lackierer.....seit nun fast 3 Jahren im Verein als Sportschütze , meine Waffensachkundeprüfung machte ich vor eineinhalb Jahren. Die WBK habe ich noch nicht beantragt habe es aber vor .
Vor etwa knapp 3 Wochen habe ich den kleinen Waffenschein beantragt.....nicht weil ich in brauche sondern um zu testen ob ich ihn bekomm , gestern dann der Anruf vom Ordnungsamt......die Dame meinte sie haben es geprüft....aber ich hatte 2016 einen Eintrag wegen Alkohol von genau 0,8 Promille und sie haben bedenken,  sie meinte wenn ich so ein Gutachten machen lasse würden sie zustimmen,  oder ob ich den Antrag auf kleinen Waffenschein zurückziehe. Ich hatte beim Antrag meine Waffensachkundezeugnis mit bei gelegt. 
Meine frage wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Eins möchte ich noch erwähnen.....ich war noch nie straffällig oder hatte mit der Polizei zu tun ....außer dieses eine mal 2016 
 
Dann,würde ich an deiner Stelle auf den KWS verzichten und wenn es soweit ist die wbk beantragen. Wenn dann noch ein Gutachten gefordert wird, machen.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Andreas181:

Dann,würde ich an deiner Stelle auf den KWS verzichten und wenn es soweit ist die wbk beantragen. Wenn dann noch ein Gutachten gefordert wird, machen.

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Ja vileicht ist es besser so , aber was ist wenn ich die WBK beantrage und diese Option nicht mehr bekomme....ich meine wegen Gutachten

Geschrieben

Kann dir bei der wbk auch passieren, wenn es vorher beim kws gereicht hat. Sind ja zwei verschiedene Sachverhalte.
Da das Gutachten aber wegen §6 persönliche Eignung gefordert wird, kann die Entscheidung eigentlich nicht anders ausfallen.
Durch die Trunkenheitsfahrt sieht der SB nunmal Zweifel an der persönlichen Eignung. Diese Zweifel kannst du ja nur mit einem Gutachten aus dem Weg räumen.
So steht es im Gesetz.

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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb rudolf8:

Ja vileicht ist es besser so , aber was ist wenn ich die WBK beantrage und diese Option nicht mehr bekomme....ich meine wegen Gutachten

Hallo Rudolf8,

 

Bei Alkoholdelikten im Straßenverkehr kann man dir unterstellen, dass dir die entsprechende Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Waffenbesitz fehlt. Da bekommen viele Antragsteller Probleme. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als ein Gutachten machen zu lassen. Aber warum hast du das Sachkundezeugnis für den KWS überhaupt beigelegt?

Ist irgenwie komisch, wenn du jetzt den Antrag zurückziehst und dann in ein Paar Monaten wieder ankommst, um die WBK zu beantragen, wo dir sicher das gleiche erzählt wird...

Geschrieben

Ab zum Anwalt , der spätestens bei der WBK gebraucht wird, wenn man kein Gutachten machen möchte.

 

Bei 0,8 ‰ gibts keine rechtliche Handhabe für ein Gutachten, vgl. WaffVwV:

Zitat

6.3 Ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis ist in den Fällen des § 6 Absatz 2 vorzulegen, wenn entweder Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen (z. B. amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ‰ oder wiederholt auch von weniger als 1,6 ‰ im Zusammenhang mit einer Verhaltensauffälligkeit) oder wenn begründete Zweifel an beigebrachten Bescheinigungen bestehen. Wird das Zeugnis während der von der Waffenbehörde gesetzten Frist nicht vorgelegt, gilt die persönliche Eignung als nicht nachgewiesen.

 

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schmitz75:

Wenn die Blutalkoholkonzentration nur festgestellt wurde mag das stimmen, aber wohl kaum wenn er 20 mal mit 0.5 Promille einen Verkehrsunfall gebaut hat.

Bitte immer ganz lesen:

 

Zitat

6.3 Ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis ist in den Fällen des § 6 Absatz 2 vorzulegen, wenn entweder Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen (z. B. amtliche Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ‰ oder wiederholt auch von weniger als 1,6 ‰ im Zusammenhang mit einer Verhaltensauffälligkeit) oder wenn begründete Zweifel an beigebrachten Bescheinigungen bestehen. Wird das Zeugnis während der von der Waffenbehörde gesetzten Frist nicht vorgelegt, gilt die persönliche Eignung als nicht nachgewiesen.

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Andreas181:

Dann,würde ich an deiner Stelle auf den KWS verzichten und wenn es soweit ist die wbk beantragen. Wenn dann noch ein Gutachten gefordert wird, machen.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk
 

Ja vileicht ist es besser so , aber was ist wenn ich die WBK beantrage und diese Option nicht mehr bekomme....ich meine wegen Gutachten

Geschrieben
Gerade eben schrieb rudolf8:

Ja vileicht ist es besser so , aber was ist wenn ich die WBK beantrage und diese Option nicht mehr bekomme....ich meine wegen Gutachten

:bump:

auch die anderen Beiträge gelesen?

Geschrieben

Also,  ich bin nicht besoffen  mit dem Pkw gefahren ......sondern das lief 2016 so ab ,

es war eine große Party treffen mit vielen Freunden und Bekannten,  und natürlich feucht fröhlich wie das hald so ist , und natürlich hatte ich auch was getrunken über den ganzen Tag  , ein guter Freund von mir ist auch gekommen der schon ganz schön einen in der Krone hatte .....meine Freunde und Bekannten anpöbelte und schlechte Stimmung machte , als es mir reichte sagte ich ihm das er für heute Abend genug getrunken hätte .....und er doch bitte nach Hause gehen soll , das hat bei ihm das Faß zum Überlaufen gebracht.....während ich mich umdrehte um auf Toilette zu gehen folgte er mir und griff mich von hinten an,  natürlich war ich total perplex da er mich an den Haaren von hinten hatte ....und bis ich mich versah knallte er meinen Kopf gegen die Wand und verpasste mir ein paar ordentliche Haken bis mir schwarz vor Augen wurde.....na ja er hat mich ziemlich derbe vertroschen . Das Ende vom Lied .....er lief weg ....fur mit dem Taxi zur nächsten Polizeistation und sagte ich hätte ihn betroht und machte eine Anzeige wegen Körperverletzung. Es dauerte eine Weile bis plötzlich mein Handy klingelte und die Polizei dran war und fragten ob sie vorbei kommen können.....sie machten Bilder von meinen Verletzungen und ich musste einen Alkoholtest machen ....das war's. Ich kannte meinen Freund nicht so krass ....na ja jedenfalls rief ich ihn drei Tage später an um zu fragen was das sollte ...und warum zum Teufel er mich angezeigt hat ....obwohl ich jeden Grund dafür hatte ihn anzuzeigen durch etliche  Zeugen,  ihm tat die ganze Sache schrecklich leid und er ging mit mir zur Polizei und zog die Anzeige zurück....und ich sagte zur Polizei ich möchte auch keine Anzeige erstatten. Das ganze Verfahren wurde dann von der Staatsanwaltschaft einige Monate später eingestellt. 

 

So ich hoffe das es nicht zu ausführlich war ...aber genau so war der Ablauf 

Geschrieben

Für dein Vorhaben leider nicht so doll, aber auch nicht unmöglich.
Versetz dich mal in die Lage des Sachbearbeiters. Der hat nur die Infos aus der Akte und muss dann entscheiden. In dem Fall sieht es nach auffälligen Verhalten (Körperverletzung)unter Alkoholeinfluss aus. Da geht er lieber auf Nummer sicher und lässt sich ein Gutachten vorzeigen.
Kannst dich bei deinem Kumpel ganz herzlich bedanken für die Mühe und Kosten, die du jetzt dadurch hast.
Und zukünftig dran denken, als LWB tunlichst sowas vermeiden, oder es durchfechten bis zur Einstellung.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

Geschrieben

Verstehe ich natürlich,  aber ich wurde zusammen geschlagen ......und das Verfahren wurde 2016 eingestellt,  das was man mir vorwirft sind die 0,8 Promille. 

Vileicht sollte ich doch den Antrag zurückziehen 

Geschrieben

Hast Du allgemeinen Verwaltungs - Rechtsschutz (also nicht den für den Führerschein die Fahrerlaubnis)? Nur so als Gedanke.

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