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IGNORED

Temporäre Waffenverbotszone


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Geschrieben

Da hast du schon recht, aber deshalb darf man doch Falschbehauptungen nicht im Raum stehen lassen.

Stell dir vor, jemand würde diese Falschbehauptungen als bare Münze nehmen?

 

Das würde dann wieder in andere Threads getragen und man mus alles doppelt und dreifach richtigstellen.

Dann doch lieber direkt da, wo es verzapft wird.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich durfte zu einem Konzert nicht einmal eine kleine Flasche Cola mitführen.

Gibt auch Konzerte, da darfst du nicht ohne Krawatte rein oder nicht in Jeans oder nicht mit weißen Turnschuhen...

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Asgard:

Ich liebe WO. Eine Meldung und es artet wie üblich in vermeintlich juristisch fundierte Spitzfindigkeiten aus. Könnt ihr zur Abwechslung einfach mal eine Meldung als das hinnehmen was sie ist? Eine Meldung und mehr nicht.

Das geht doch nicht, die Superschlauen wollen doch alles besser wissen. Ob nun die Formulierung gefährlicher Gegenstand oder gefährliches Werkzeug, ist doch auch egal, es kommt auf die Sache an.

Der dumme ist zum Schluß Tante Erna, Oma Frieda oder Opa Wilhelm denen man den Stockregenschirm abnimmt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

Der dumme ist zum Schluß Tante Erna, Oma Frieda oder Opa Wilhelm denen man den Stockregenschirm abnimmt.

Das machen dann aber Deine Kollegen!

Danach bekommen sie noch 250€ Strafe von Ihrer Mickerrente abgezogen, das machen dann Verwaltungsbeamte, die auch nur ihren Job machen.

 

Erkennst Du den Fehler?

 

 

Bearbeitet von rwlturtle
vertappt
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb rwlturtle:

Das machen dann aber Deine Kollegen!

Ehemalige bitteschön. Und du wirst lachen, das hat mich schon damals heftig geärgert.

vor 2 Minuten schrieb rwlturtle:

Danach bekommen sie noch 250€ Strafe von Ihrer Mickerrente abgezogen, das machen dann Verwaltungsbeamte, die auch nur ihren Job machen.

 

Erkennst Du den Fehler?

Nein, sie bekommen den Schirm und auch das Schweizer Messer wieder, nur nicht am gleichen Tag.

Genau wie an den Schwimmbädern, da wird kistenweise derartiges eingesammelt, nur holt es beim Verlassen kaum einer ab.

Verbotene Gegenstände nach dem WaffG werden dann an die Polizei weitergeleitet.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb erstezw:

Gibt auch Konzerte, da darfst du nicht ohne Krawatte rein oder nicht in Jeans oder nicht mit weißen Turnschuhen...

Und zu meiner Kostümparty zu Halloween darfst Du nur kostümiert rein--und wenn mir Deine Nase nicht passt, dann lade ich Dich gar nicht ein. Das ist aber ein vollkommen anderer Sachverhalt als wenn im öffentlichen Raum beschlossen wird, daß man Gegenstände nicht mehr mitführen darf und sich ohne Anlaß durchsuchen lassen muß.

 

Was passiert eigentlich, wenn man der Durchsuchung nicht zustimmt? Wird die dann zwangsweise vorgenommen oder hat man wenigsten die Gelegenheit, die Verbotszone schnellstmöglich undurchsucht zu verlassen?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Was passiert eigentlich, wenn man der Durchsuchung nicht zustimmt?

Das hängt davon ab, ob und wie viele Verwandte du in Minutenfrist aktivieren kannst oder ob sich zufällig anwesende Mitbewohner unter Zuhilfenahme von Möbeln und Flaschen mit dir solidarisieren.

Geschrieben
Das hängt davon ab, ob und wie viele Verwandte du in Minutenfrist aktivieren kannst oder ob sich zufällig anwesende Mitbewohner unter Zuhilfenahme von Möbeln und Flaschen mit dir solidarisieren.


Also statt “Es tut mir sehr leid, aber ich kann ihrem Begehren, mich ohne Anlaß zu durchsuchen, nicht entsprechen und berufe mich auf meine Grundrechte. Darf ich weitergehen?” lieber “Ey, Sch***bu**e, zieh ab oder isch hol meine Bruda. Amina koyim, Alda!”?


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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Was passiert eigentlich, wenn man der Durchsuchung nicht zustimmt? Wird die dann zwangsweise vorgenommen oder hat man wenigsten die Gelegenheit, die Verbotszone schnellstmöglich undurchsucht zu verlassen?

Ich behaupte mal kühn dass du nicht in das Schema der Kontrolle paßt.

Wer täglich hier mit den Öffentlichen fährt weiß wen es betreffen könnte, bestimmt nicht jeden, da rennen genug rum denen man eigentlich nicht über den Weg laufen will.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Also statt “Es tut mir sehr leid, aber ich kann ihrem Begehren, mich ohne Anlaß zu durchsuchen, nicht entsprechen und berufe mich auf meine Grundrechte. Darf ich weitergehen?” lieber “Ey, Sch***bu**e, zieh ab oder isch hol meine Bruda. Amina koyim, Alda!”?

 

 

Von daher das Großaufgebot.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb schmitz75:

Was mach ich wenn ich im Bahnhof was Essen will? 

Mit dem Diesel PKW fahren.

vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich durfte zu einem Konzert nicht einmal eine kleine Flasche Cola mitführen.

Tja, das BGB von den Wessis hindert niemand am Abschluß unvorteilhafter Verträge. :s84:EKG von € 8,50 - Nachtwächtern aus aller Herren Länder? Der Veranstalter wird ohne meine Kohle leben müssen und das ist gut so.

vor 5 Stunden schrieb schiiter:

Als ob man früher so Bahn gefahren wäre

Mit der Jagdwaffe offen? Bei uns im Westen schon, selbst in roten shithole Gegenden. Ohne Mecker durch die Staatsmacht. Selber mehrfach gemacht (Natürlich nur im Nahverkehr nach Prüfung der AGB)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Asgard:

Ich liebe WO. Eine Meldung und es artet wie üblich in vermeintlich juristisch fundierte Spitzfindigkeiten aus. Könnt ihr zur Abwechslung einfach mal eine Meldung als das hinnehmen was sie ist? Eine Meldung und mehr nicht. Und gerade die hier bis auf das Komma an Formulierungen mäkeln geben beflissen bei einer möglichen Kontrolle noch den Nagelknipser ab. "Bitte untertänigst um Entschuldigung Herr Oberwachtmeister. Und einen schönen Gruss an die Frau Gemahlin Herr Oberwachtmeister."

In welcher Zeit lebst Du denn? Heute gibt es zweigeteilte Laufbahn, viel gehobener Dienst bei den Streifern. Also bitte, wenn schon dann "Herr Oberkommissar"! :)

vor 3 Stunden schrieb erstezw:

Das hängt davon ab, ob und wie viele Verwandte du in Minutenfrist aktivieren kannst oder ob sich zufällig anwesende Mitbewohner unter Zuhilfenahme von Möbeln und Flaschen mit dir solidarisieren.

Reicht es nicht, wenn ich so tue, als ob ich nichts verstehe und etwas stammel, was wie arabisch klingt? :dirol:

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Last_Bullet:

In welcher Zeit lebst Du denn? Heute gibt es zweigeteilte Laufbahn, viel gehobener Dienst bei den Streifern.

BW, BY, BuPol (vollständig?) werden schon wissen warum sie noch dreigeteilte Einheitslaufbahn haben.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb VP70Z:

BW, BY, BuPol (vollständig?) werden schon wissen warum sie noch dreigeteilte Einheitslaufbahn haben.

Sparen?

Bei der BuPol gibt es für viele Beamte den vereinfachten Aufstieg, dennoch ist der mPVD noch vorhanden - aber Oberwachtmeister ist schon lange vorbei.

Geschrieben (bearbeitet)

@VP70Z

 

Na un sei aber auch vollständig! ;)

In Berlin, Hessen und Sachsen gibt es dafür noch eine Wachpolizei. Da sparen die sich gleich die Verbeamtung und stellen nur noch an. Wobei die Berliner die Wachpolizisten inzwischen zu ZOSsen gemacht haben. :huh:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

https://www.welt.de/politik/video151743876/Nach-drei-Monaten-Ausbildung-bewaffnet-in-den-Dienst.html

 

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb VP70Z:

Mit der Jagdwaffe offen? Bei uns im Westen schon, selbst in roten shithole Gegenden. Ohne Mecker durch die Staatsmacht. Selber mehrfach gemacht (Natürlich nur im Nahverkehr nach Prüfung der AGB)

Mit dem aufgebrochenen Wild? ;)

:acute:

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb schiiter:

Mit dem aufgebrochenen Wild? ;)

Leider nein, nur mit dem noch nicht aufgebrochenen Treiber - Hasen (damals...) offen. Das war aber in der Ära Jägerkurs also Denknotwendigerweise ohne Flinte.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Bei der BuPol gibt es für viele Beamte den vereinfachten Aufstieg, 

WO bildet! Dachte bis gerade daß der "Ritterschlag" für diejenigen, die selbst mit dem Kommissar Wanninger Lehrgang W8 (8 Wochen Anwesenheit ohne jegliche Prüfung) überfordert waren eine Alleinstellung hat.

Geschrieben

Was wäre eigentlich, wenn man so eine Zone durchqueren muss und für diese Strecke den "gefährlichen Gegenstand" in ein abgeschlossenes Behältnis packt (also z.B. Rucksack mit Schloss dran, so wie es auch mit Schusswaffen auf dem Weg zum Stand gemacht wird)?

 

Rein nach gesundem Menschenverstand müsste es dann doch gehen, denn ausserhalb solcher Zonen darf man ja auch ansonsten vom Führverbot betroffene Messer etc. in einem verschlossenen Behältnis transportieren,

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich behaupte mal kühn dass du nicht in das Schema der Kontrolle paßt.

Wer täglich hier mit den Öffentlichen fährt weiß wen es betreffen könnte, bestimmt nicht jeden, da rennen genug rum denen man eigentlich nicht über den Weg laufen will.

Das ist mir egal, ob ich in das Schema der Kontrolle passe oder nicht. Die Grundrechte gelten gleichermaßen für alle, oder sie gelten über kurz oder lang für keinen mehr.

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb VP70Z:

BW, BY, BuPol (vollständig?) werden schon wissen warum sie noch dreigeteilte Einheitslaufbahn haben.

Die BY und BWler müssen ja den gehobenen Dienst in den Pleite Bundesländern finanzieren... :treaten:

Da spart man lieber bei sich selbst, und finanziert das eingesparte lieber in den anderen Ländern.... Gibt ja noch viel mehr Beispiele..

 kostenfreien Kindergärten.....

Oder Berufsfeuerwehren  in 40 000 Einwohner Städtchen...

:contra:

 

Geschrieben

Vielleicht hätten die, die Feuerwehrabgabe nicht abschaffen sondern legalisieren (Gleichbepflichtigung und Möglichkeit Dienst zu leisten) und um eine Polizeiabgabe ergänzen sollen. :teu382:

 

Euer

Mausebaer :hi:

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