Zum Inhalt springen
IGNORED

Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Rechtlich gesehen vielleicht nicht, auch bei scharfem Schuß. In allen anderen Sphären aber schon. Taktisch oder finanziell oder sozial betrachtet ist die geschilderte Vorgehensweise eher unklug. Daß man etwas darf und dürfen soll heißt noch lange nicht, daß es auch nur entfernt eine gute Idee wäre.

Ob es finanziell klüger ist, sich das Auto demolieren zu lassen? 

Man muss dann wohl entscheiden, ob man den finanziellen Schaden hinnimmt oder das Risiko eingeht.

Da stellt sich dann eben auch die Frage, ob man sich das leisten kann.

Natürlich kann es dann auf juristischem Weg noch teuer werden, das gehört halt zum Risiko.

Ich hätte, wie bereits erwähnt, anders reagiert, vor allem zum Selbstschutz und um rechtliche Probleme zu minimieren.

Aber dass man in so einer erhitzten Situation unbedacht reagiert, kann ich auch nachvollziehen.

 

Eigentlich sollte man für solche Situationen ja die Polizei haben.....

Bearbeitet von howagga
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ja.

Dieser umfassenden Antwort vermag ich nichts entgegenzusetzen und im Falle eines sich anschließenden Rechtsstreits (was wohl nicht gerade selten ist), dessen Kosten man selbst tragen muss, hast du vermutlich recht.

 

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Vincenzo:

Dann lies bitte noch Mal.

Das lege ich Dir an's Herz. Dann merkst Du vielleicht auch, auf welche Aussage ich mich bezog und was dieser Link widerlegt. 

 

vor 34 Minuten schrieb micky123:

Und ja, ich würde mein Eigentum auch mit einer Waffe schützen.

 

vor 35 Minuten schrieb micky123:

Nochmal:

Und ja, ich würde mein Eigentum auch mit einer Waffe schützen.

 

Und deswegen ist es richtig und wichtig, dass nicht jeder "der's will" einen Waffenschein bekommt oder einfach so eine Waffe führen darf (ungeachtet derer, die's trotz Verbot dennoch tun).

Und Leute wie Du und "B" werden dafür sorgen, dass sich das auch nicht mehr ändern wird. Tja. :unknw:

 

vor 37 Minuten schrieb micky123:

Was meint ihr wohl warum wir Streitkräfte haben.

Damit nicht jeder individuell mit der Mistgabel und dem Dreschflegel dem Russen gegenübertreten muss. 

 

Aus dem gleichen Grund haben wir eine Polizei.

Damit A und B ihre Streitigkeiten nicht mit Rumschreien(!) und gar Klingeln und Hämmern an der Tür(!!!), rumhauen auf Sachen und gar Rumschiessen regeln müssen... Das versteht aber scheinbar nicht jeder. 

 

vor 44 Minuten schrieb howagga:

Natürlich könnte man mit der Formulierung beim Anruf vielleicht was bewirken, aber dass das nötig sein muss...

Wenn die Beteiligten der Polizei gegenüber den Eindruck erwachsener Personen machen, ist das Verhalten dieser erfahrungsgemäß ein Anderes (auch wenn das die üblichen Verdächtigen verneinen werden, aber da trifft das ja u.U. genauso zu). Insofern kann ich mir grob vorstellen, wie die Vorgeschichte und das Verhalten aller Beteiligten des Vorfalls im Vorfeld aussahen.

Und auch das würde bei einer eventuellen gerichtlichen Würdigung berücksichtigt, wenn es denn bekannt wird.

 

 

Im Übrigen greife ich jetzt mal bei den Chips von @BlackBull zu und schaue dem Thread amüsiert beim weiteren Entgleisen zu, zu den Flüchtlingen haben wir's ja zumindest schon geschafft... :drinks:

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
Gerade eben schrieb German:

Und deswegen ist es richtig und wichtig, dass nicht jeder "der's will" einen Waffenschein bekommt oder einfach so eine Waffe führen darf (ungeachtet derer, die's trotz Verbot dennoch tun).

Nein, das ist nicht nicht richtig. Wenn man das menschliche Leben als grundlegenden Wert anerkennt, dann folgt daraus auch das Recht, dieses Leben zu verteidigen. Die angemessene Verteidigung, wenn die rechtstaatlichen Mechanismen wegen der Kürze der Zeit oder ihrer grundlegenden Ausschaltung nicht verfügbar sind, ist mit den üblichen Waffen der Zeit, und das ist zu unserer Zeit die Kurzwaffe gegen Überraschungsangriffe und die Langwaffe bei vorhersehbaren Konflikten. Die Erfahrung zeigt, daß es damit keinerlei nennenswerte Probleme gibt und auch die Maulhelden des Wirtshauses oder der Internetforen sich in der Praxis einigermaßen angemessen verhalten. Gleichermaßen zeigt die Erfahrung, daß sich die Leute gerade in Uniform und mit Befehlsstrukturen zu schwerstkriminellem Verhalten verleiten lassen, das ihnen privat, auch wenn provoziert, nie und nimmer in den Sinn gekommen wäre.

  • Gefällt mir 3
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb P22:

Wir reden hier maximal von einem Schießen ohne Erlaubnis und daher von einer Ordnungswidrigkeit.

Nichts? Ist das hier „nichts“?:

Nun ja, wenn er sein befriedetes Besitztum verlassen hat und nicht im Besitz eines KWS ist, wäre es noch ein verbotenes Führen, also dann Straftat!

 

P.S.:

Ja, habe gelesen dass er einen KWS hatte, aber hatte er ihn und den Perso beim Führen dabei? Ja, auch das wäre dann eine Owi.

Eine Bedrohung als Straftat könnte auch noch in Frage kommen.

Dass die SRS erst einmal eingezogen wird ist eine logische Folge, denn stellt sich heraus dass hier eine Owi oder Straftat vorliegt unterliegt sie der Einziehung.

In Berlin erfolgt erst eine Freigabe nach amtlichen Beschußergebnis und das dauert.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb German:

Wenn die Beteiligten der Polizei gegenüber den Eindruck erwachsener Personen machen, ist das Verhalten dieser erfahrungsgemäß ein Anderes (auch wenn das die üblichen Verdächtigen verneinen werden, aber da trifft das ja u.U. genauso zu). Insofern kann ich mir grob vorstellen, wie die Vorgeschichte und das Verhalten aller Beteiligten des Vorfalls im Vorfeld aussahen.

Und auch das würde bei einer eventuellen gerichtlichen Würdigung berücksichtigt, wenn es denn bekannt wird.

Da hast du vermutlich recht, aber ich erwarte von der Polizei, daß sie Kinder und Kindsköpfe aus ihrem Aufgabenbereich nicht ausschließt.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb kawakawa:

fängt an mit beiden Fäusten und Händen gegen den Kofferraumdeckel zu hämmern

 

heißt es im EP. Von einem Schaden keine Rede. ("Ey, Du hasch mei Audo angefaßt!")

 

 

Daraus wird dann alsbald

 

vor 10 Stunden schrieb callahan44er:

Auto demolieren

 

gemacht.

 

Und nun sind wir bei

 

 

vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

dieses Leben zu verteidigen.

 

 

Lustig.  :)

 

Hab um diese Vormittagszeit keine Chips, sondern einen Erdbeerkuchen, und auch keine Cola, sondern Kaffee.

 

Aber sonst paßt es!

 

:rolleyes:

 

 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Die Erfahrung zeigt, daß es damit keinerlei nennenswerte Probleme gibt und auch die Maulhelden des Wirtshauses oder der Internetforen sich in der Praxis einigermaßen angemessen verhalten.

 

Jupp, die Lage in den USA sieht man ja. :rolleyes:

 

vor 10 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Gleichermaßen zeigt die Erfahrung, daß sich die Leute gerade in Uniform und mit Befehlsstrukturen zu schwerstkriminellem Verhalten verleiten lassen,

Ohje... :crazy:

 

vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

und die Langwaffe bei vorhersehbaren Konflikten.

Waren die Schläge auf's Auto jetzt ein vorhersehbarer Konflikt? Schliesslich ist die Situation ja über Stunden eskaliert... :closedeyes:

 

vor 13 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Wenn man das menschliche Leben als grundlegenden Wert anerkennt, dann folgt daraus auch das Recht, dieses Leben zu verteidigen.

Es geht im konkreten Fall um ein Auto.

Und bei den von mir zitierten Beiträgen zweimal um Sachwerte... :rolleyes:

 

Aber egal, ich wollte beim jetzt folgenden Circlejerk nur noch zuschauen.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb German:

Da solltest Du Dich vielleicht nochmal schlau machen.

Die Staatsanwaltschaft sah' das tatsächlich so. Das Landgericht und der Bundesgerichtshof eher nicht.

 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.10.2015&Aktenzeichen=3 StR 199/15

 

Du verwechselst da was. Das war der Fall von Sittensen, in dem der Rentner sich so äußerte, dass er gar nicht annahm, dass der Räuber seine Geldbörse hatte. Das macht den Tatbestand einen Räuber auf der Flucht in den Rücken zu schießen in der Tat nicht notwehrfähig.

  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb kawakawa:

In Hamburg gab es einen Fall, da schoss ein Rentner einem Dieb, der seine Geldbörse gestohlen hat und weglief, mit einer scharfen Waffe in den Rücken. Dieses Handeln war wohl vom Notwehrrecht gedeckt.

...

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb German:

Jupp, die Lage in den USA sieht man ja.

Genau. In Arizona (freies Waffentragen für alle Bürger ohne Permit) kann man sich ohne Angst sehr frei bewegen. In Chicago (nahezu totales Waffenverbot) sieht das ganz anders aus.

 

Polemik bringt Dich nicht weiter.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Selbstverständlich darf man sein Eigentum auch gewaltsam schützen. Eigentum ist notwehrfähig.

 

Wenn jemand auf mein KFZ einhämmert und auf verbale Aufforderung zur Unterlassung nicht reagiert, darf ich den Aggressor stoppen und zwar mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln, solange ich keinen Notwehrexzess begehe.

 

Mit einer SSW einige Meter entfernt einen Warnschuss abzugeben, um eine Person davon abzuhalten, mein KFZ zu beschädigen, ist doch völlig unbedenklich, solange ich einen Kleinen Waffenschein besitze.

 

Wenn die Polizei aufkreuzt und daraufhin die SSW beschlagnahmen will, sollte man das nicht unwidersprochen hinnehmen und direkt einen Anwalt einschalten und die Herausgabe der Waffe fordern.

 

Ich kann nicht erkennen, was der Threadsteller denn überhaupt falsch gemacht haben soll.

Geschrieben (bearbeitet)

@Fyodor

 

Und woher haben die Kriminellen wohl ihre Waffen, in welcher Kultur der Gewalt (auch durch Waffen) sind diese aufgewachsen und wieviele Straftaten, Amokläufe und Mass Shootings werden mit (teils vormals) legalen Waffen durchgeführt? Dazu kommen - wie immer - die ungewollten Unfälle.

 

Das hat wenig mit Polemik auf meiner Seite und mehr mit sehr selektiver Wahrnehmung der Befürworterfraktion zu tun, denn das "Positivbeispiel" USA ist ganz sicherlich keines, wenn "Lösung" und "Problem" in ganz engem Zusammenhang stehen. Wenn ich mich natürlich nur auf einen winzigen Teilbereich fokussiere und den Rest ausblende, dann mag' das natürlich so ausehen - das nennt sich dann in Neudeutsch Filterblase.

Bearbeitet von German
  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb German:
vor 1 Stunde schrieb Vincenzo:

Dann lies bitte noch Mal.

Das lege ich Dir an's Herz. Dann merkst Du vielleicht auch, auf welche Aussage ich mich bezog und was dieser Link widerlegt. 

 

Okay ich korrigiere mich. Lies bitte noch einmal Deinen Link und verstehe was Du gepostet hast.

 

Das deutsche Notwehrrecht ist sehr robust.

 

Wenn Du auf einen flüchtenden ohne Diebesgut schießt ist das i. d. R. keine Notwehr, da der Flüchtende denn Angriff abgebrochen hat.

 

Wenn Du auf einen flüchtenden schießt der Dein Geldbeutel wegnimmt und Du das weißt und mit dem Willen Dein Notwehrfähiges Eigentum zurück zubekommen auf ihn schießt, ist das Notwehr und die Notwehrhandlung, egal mit welchem Ergebnis, ist straffrei.

Geschrieben

@German: Ja, jenseits der Schweizer Grenzte riecht es auch nach Verwesung, genau wie in Frankreich, Belgien, Österreich, der Tschechischen Republik,...

Die kommen gar nicht mehr zu Wegräumen.

Das sind die ganzen Opfer von Straftaten, Amokläufen, Mass Shootings und Unfällen mit Legalwaffen. Wobei die mit Kriegswaffen (VA! Sturmgewehre!) in der Schweiz getöteten besonders riechen.

 

So hat halt jeder seine Filterblase...

 

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben

Genau das schrieb ich. Das wir hier, zumindest noch, ein robustes Notwehrrecht im Vgl. mit anderen Länder haben , wo man in der Streßsituation noch eine Güterabwegung machen soll, oder gar dem Unrecht durch Flucht zu weichen hat.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Vincenzo:

Das wir hier, zumindest noch, ein robustes Notwehrrecht im Vgl. mit anderen Länder haben , wo man in der Streßsituation noch eine Güterabwegung machen soll, oder gar dem Unrecht durch Flucht zu weichen hat.

 

 

Halt an der Wirklichkeit und dem EP vorbeigeschrieben, aber bitte ...

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Vincenzo:

Okay ich korrigiere mich. Lies bitte noch einmal Deinen Link und verstehe was Du gepostet hast.

Machst Du das extra oder bist Du so?

 

Der Threadersteller stellt die Behauptung auf, dass "in Hamburg" (Sittensen liegt bei Hamburg) den Fall gegeben hätte, dass ein Rentner einem Dieb der mit seiner Geldbörse flüchtet in den Rücken geschossen hätte und dass die Tat vom Notwehrrecht gedeckt gewesen wäre.

 

Ich verlinke auf den Fall, auf den er sich sehr wahrscheinlich bezieht (es sei denn, Du kennst noch weitere Fälle in Hamburg in exakt dieser Konstellation), wo die Tat des Verteidigenden eben am Ende doch nicht von der Notwehr gedeckt war. Es geht hier um einen ganz konkreten Fall, der als positives Beispiel bemüht wurde., aber kein positives Beispiel aus der Realität ist. Hier scheiterte es (unter anderem) an Wahrnehmung und Verhalten des Verteidigenden.

 

Das ist eher ein klarer Beweis dafür, dass das deutsche Notwehrrecht ein Minenfeld ist, in dem der Agierende schnell mal in die Scheisse tritt denn ein positiver Beweis für ein robustes Recht, denn am Ende sitzt da ein Richter welcher Coleur und persönlicher Einstellung auch immer, der die Handlungen, zu denen man sich in Sekunden(bruchteilen) entscheiden musst, dann in stunden- und tagelanger Analyse zerlegt.

Dessen sollte man sich bewusst sein, grade bei der Entscheidung, womit und wie man grade Sachwerte verteidigt. Bei Leib und Leben mag' diese Bewertung anders ausfallen können.

Das übersieht die "Eigentum ist notwehrfähig"-Fraktion gerne mal. Aber die haben natürlich alle auch Top-Anwälte und wissen ganz genau, was sie tun - zumindest am Keyboard vom Schreib-/Couchtisch aus...

 

Was wäre denn gewesen, wenn "B" sich auch nicht vom Schuss hätte abschrecken lassen, nachdem er sich ja scheinbar voher auch nicht vom Rumfuchteln und Drohen mit der Waffe hat von seinem Tun abhalten lassen?

Dann hätte der anderweitig verteidigungsunfähige behinderte A mit seinem Spielzeug vor ihm gestanden weil er ja seine Wohnung verlassen musste, und dann...? 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb erstezw:

Das sind die ganzen Opfer von Straftaten, Amokläufen, Mass Shootings und Unfällen mit Legalwaffen. Wobei die mit Kriegswaffen (VA! Sturmgewehre!) in der Schweiz getöteten besonders riechen.

 

So hat halt jeder seine Filterblase..

Die Fallzahlen sind (infast allen Bereichen) (meist) deutlich höher als hier. Aber das Thema hatten wir ja schon ein paarmal, interessiert nur keinen, weil eben Filterblase.

 

Ich bin nicht der, der nicht über den Tellerrand schaut.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb German:

interessiert nur keinen

Doch, aber du schreibst doch immer ich soll selber suchen. Das ist wie die Nadel im Heuhaufen zu finden, dafür fehlt mir die Geduld.

Geschrieben (bearbeitet)

https://de.wikipedia.org/wiki/Tötungsrate_nach_Ländern#Liste_der_Tötungsraten_nach_Ländern

 

Deutschland 0,8

Schweiz 0,6

 

ps: Ja ich weiß, das sind nicht nur Schusswaffentote, aber unterm Strich ist die Schweiz trotz ihrer Gesetzgebung deutlich unter der deutschen Rate.

Mann muss dabei aber auch immer das ganze Bild betrachten (Sozialsystem, etc). Ich denke das ist das Hauptproblem bei den Amis - Sozialsystem.

Bearbeitet von howagga
  • Gefällt mir 1
Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.