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IGNORED

War mal Sportschütze


skorbion

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Ja,

ich war mal Sportschnütze.

Da ich jetzt nicht mehr schiesen kann wegen körperlichen Mängel

und ich damit kein Bedürfnis mehr habe.

Ich habe noch 5 Waffen.

Daher wollte ich mal fragen wie lang bleiben mir um die Waffen zu verkaufen bevor sie eingezogen werden?

 

Ich Frage deswegen weil bei mir eine Waffenkontrolle wegen Aufbewahrung stattfand.

Da war alles OK, aber kein Bedurfnis,.

 

Über Antworten freue ich mich.

Gruß

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die werden nicht "eingezogen"!

 

 

zuerst wird irgendwann Dein Bedürfnis angezweifelt, dann wird Dein Bedürfnis geprüft.

danach wird dann vmtl. die Erlaubnis (WBK) widerrufen, verbunden mit der Aufforderung Deine Waffen einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen.

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Das kommt jetzt einzig und allein auf Deinen SB an. Vielleicht hat er den Schrieb schon aufgesetzt, dann sind es noch 4 Wochen, vielleicht läßt er Dir noch eine Weile und schreibt Dich irgendwann an damit Du Dich zu Deiner sportschießenden Zukunft äussern kannst.

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Ist das Bedürfnis weggefallen und hat die Behörde davon Kenntnis erlangt, KANN die Behörde die Waffenbesitzkarte(n) widerrufen. Sie KÖNNTE auch davon absehen.

 

Beabsichtigt die Behörde die WBK zu widerrufen, so hört sie dazu zuerst einmal an. Dann folgen weitere Schritte z.B. der Widerruf der WBK.

 

Im Zuge des Verfahrens fordert die Behörde auf die Waffen - innerhalb angemessener Frist - einem Berechtigten zu überlassen (das bezieht sich nur auf den Besitz - Ausübung der tatsächlichen Gewalt - das Eigentum intressiert die Behörde nicht) oder die Waffen unbrauchbar zu machen.  Was eine "angemessene Frist" ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann schon mal ein Jahr und länger sein, üblich ist ein bis drei Monate.

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Möchte dir nicht zu nahe treten , aber wegen köperlichen Mängeln. Falls du nicht gerade alzheimer oder parkinson hast und sowieso noch am vereinsleben teilnimmst!? Könntest du auch 6 mal im jahr mit der kk pistole /gewehr oder einem ewb pflichtigen luftgewehr schießen um die waffen auf gelb und im grundkontingent zu sichern. 

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vor 2 Minuten schrieb kulli:

Möchte dir nicht zu nahe treten , aber wegen köperlichen Mängeln. Falls du nicht gerade alzheimer oder parkinson hast und sowieso noch am vereinsleben teilnimmst!? Könntest du auch 6 mal im jahr mit der kk pistole /gewehr oder einem ewb pflichtigen luftgewehr schießen um die waffen auf gelb und im grundkontingent zu sichern. 

Ja

bin im Rollstuhl,

Kann nicht laufen uind muss aufs Beh-wc.


propiert, aber es geht nicht

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Bei uns gibts zwar Treppen runter auf die Schiessbahn, hab aber da unten schon Rollis gesehen. 4 Ecken, 4 Mann und schon rollst du auf die Bahn. Ob du mit deiner Behinderung noch Schiessen kannst oder nicht kannst du nur selber wissen. Aber da geht manchmal mehr als man denkt. In den USA gibt es einen Schützen ohne Arme.....

Du schreibst, du kannst nicht laufen. Wenn die Arme noch mitspielen sollte von der techn. Seite her schiessen noch gehen. Wenn du deine Waffen behalten willst wirst du in irgendeiner Form aktiv werden müssen. 

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Muss ich mein Auto abgeben wenn ich x Jahre nicht damit gefahren bin und es abgemeldet ist? Nein, es darf weiterhin in der Garage stehen. Warum klappt das nicht auch mit Waffen? Wurde das überhaupt schon mal rechtlich geprüft? Der Mann hier ist schließlich kein Schwerverbrecher, sondern krank. Wenn jetzt aufgrund seiner Krankheit er vom Amt genötigt wird seine Waffen zu veräußern, dann ist das doch diskriminierend.

 

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vor 17 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Muss ich mein Auto abgeben wenn ich x Jahre nicht damit gefahren bin und es abgemeldet ist? Nein, es darf weiterhin in der Garage stehen. Warum klappt das nicht auch mit Waffen?

 

Grundsätzlich deswegen, weil der Gesetzgeber den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen an ein Bedürfnis geknüpft hat. Den Besitz von Autos (bislang) nicht.

 

Den Sinn des Bedürfnisprinzips kann man berechtigt anzweifeln, aber aktuell haben wir eben dieses Prinzip in D.

 

Im vorliegenden Fall könnte sich aber, wie von einigen hier schon aufgezeigt, durchaus eine Lösung finden lassen...

So einfach würde ich mir an Stelle des Betroffenen das Bestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses nicht absprechen lassen.

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Für Behindere gibts nur KK oder Luftgewehr  Diszipline.

Ich habe aber nur Großkaliber. Womit soll ich denn das LG bezahlen,mit meiner EU-Rente?

Es kommen mir keine Waffen mehr ins Haus die erwerbspflichtig sind.
Mit Bedürfnis reicht es mir.

Gruß

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Primär ist das eine Frage, an den Verein und ggf. an Wettkampfteilnehmer. Nichts verbietet Wettkämpfe so auszuschreiben, dass bei körperlichen Einschränkungen notwendige Erleichterungen zugelassen werden. Toilette ist ggf. etwas, das dann geplant werden muss. Ebenso würdest Du vielleicht beim Liegendanschlag Hilfe von einem Schützenkameraden benötigen, um in die Position und zurück in den Rolli zu kommen. Ebenso ggf. wenn der Stand nicht barrierefrei ist. DAS geht. Alles schon gemacht mit einem Kameraden, der nicht nur im Rollstuhl saß. KW ohne Anschlagaschaft ging bei ihm nicht mehr und trotzdem ging's sonst eigentlich immer, egal wieviele Stufen es bis zur Schießbahn waren. Manchmal geht es halt ohne Fragen nicht.

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 18 Minuten schrieb skorbion:

Für Behindere gibts nur KK oder Luftgewehr  Diszipline.

Hmmm, also bei uns auf dem Stand schießen auch Rolli-Fahrer mit .357ern und AR15. Du musst natürlich oberhalb der Gürtellinie fit genug sein um deine GK-Waffen sicher zu handhaben. Ansonsten sehe ich da kein Problem.

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vor 9 Minuten schrieb skorbion:

Für Behindere gibts nur KK oder Luftgewehr  Diszipline.

 

 

Da gibt es nur explizit Disziplinen. Auf Antrag kannst Du aber jede für eine wettbewerbliche Gleichheit notwendige Hilfe in Anspruch nehmen und in den ganz normalen Disziplinen starten. Alles Weitere entnimmst Du Deinem Sporthandbuch, z.B.

 

BDS - A 1.04

DSB - Teil 10

 

Wenn man Dich nicht mit Hilfsmitteln in den ganz normalen Disziplinen starten lassen will, dann solltest Du einmal ganz vorsichtig die Worte "Inklusion",  "Diskriminierung" und "Landesbehindertenbeautragter" einfließen lassen.

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vor einer Stunde schrieb Holger1412:

Hmmm, also bei uns auf dem Stand schießen auch Rolli-Fahrer mit .357ern und AR15. Du musst natürlich oberhalb der Gürtellinie fit genug sein um deine GK-Waffen sicher zu handhaben.

Über .454 Casull hatten wir bisher noch keinen Rollstuhlfahrer bei uns. Das einzige auf was man als Aufsicht aufpassen muss ist halt, dass die Bremsen drin sind, ansonsten ist mir persönlich der "leichtere" Rollstuhlfahrer halt lieber, dann kommt man auf den Treppen nicht so ins Schwitzen. ;-)

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vor 6 Minuten schrieb HBM:

Das einzige auf was man als Aufsicht aufpassen muss ist halt, dass die Bremsen drin sind...

Ich habe in Waakhausen mal einen Rolli-Fahrer gesehen, der den Rolli extra mit Hakenstangen an der Brüstung eingehängt hat. Es geht also Vieles, man (bzw. der Verein) muss es halt nur wollen.

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Sag niemals nie...

 

IPSC vom Rollstuhl aus:

 

3 gun ohne Hände:

 

Die BDS-Regel A 1.04 wurde bereits erwähnt. Als Rollifahrer kannst Du ALLE Stehend- und Liegenddisziplinen vom Rollstuhl aus schießen. Das einzige was in Deutshland leider nicht zulässig ist, sind dynamische Disziplinen. Aber nicht weil es nicht ging (siehe Videos), sondern weil die Sportverbände es verbieten.

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