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IGNORED

Ehemaliger Soldat schiesst auf SEK


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Geschrieben

Der MDR-Beitrag beginnt mit

Zitat

"Immer wieder werden Waffen aus Schützenvereinen bei Gewaltverbrechen benutzt."

Kann da mal einer beim MDR anfragen, wieviele Fälle konkret der Redaktion aus den letzten 10 Jahren bekannt sind, von denen wir nichts wissen? :confused:

 

CM

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Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb lastunas:

 

…. , ich geh als Gastschütze irgendwo hin, leih mir ne Waffe, komm mit ner billigen Jacke, geh vom Stand und muss mal aufs Klo ohne Jacke Waffe in der Hose, tschüss. ….

 

 

http://www.sz-online.de/sachsen/wie-robert-k-an-seine-waffe-kam-3937700.html?ShowAllComments=true#Comments

 

Wieso Gastschütze?

 

Dies kann dir auch ein Vereinsmitglied - nach Verlust der eigenen Waffen bzw. waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - einbrocken! Denn, trau, schau, wem! Niemand kann in die Köpfe von Menschen schauen. Selbst Psychologen liegen oft daneben.

 

Ein Verein könnte dadurch solchen Dingen vorbeugen, dass er durch die Satzung des Vereins solchen Experten - im Falle des Verlustes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - ein Ausschlussverfahren androht und bei bekannt werden entsprechender Tatsachen auch durchführt!

 

Als betroffener Verein würde ich nun - falls sie nicht bereits schon existiert - den Behörden eine solche Maßnahme anbieten.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Joe07:

Ein Verein könnte dadurch solchen Dingen vorbeugen, dass er durch die Satzung des Vereins solchen Experten - im Falle des Verlustes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - ein Ausschlussverfahren androht und bei bekannt werden entsprechender Tatsachen auch durchführt!

Du hast aber schon mitbekommen, dass die Behörden den Verein nicht über die vorsorgliche Sicherstellung der Waffen informiert hat. Ist wohl auch so im Waffenrecht nicht vorgesehen bzw. ohne Gesetzesgrundlage datenschutzrechtlich problematisch. Der Verein muss der Behörde zwar melden wenn ein Mitglied nicht mehr Mitglied ist, aber die Behörde muss dem Verein genau eins melden - "Nichts".

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HBM:

 

Du hast aber schon mitbekommen, dass die Behörden den Verein nicht über die vorsorgliche Sicherstellung der Waffen informiert hat. …. 

 

 

Richtig, aber den Mitgliedern dürfte schon auffallen, wenn ein Vereinsmitglied nicht mehr mit seinen Waffen schießt!

 

Insbesondere dann, wenn es neuerdings regelmäßig die Vereinswaffen in Anspruch nimmt, oder?

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Joe07:

... im Falle des Verlustes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ...

 

Mal überspitzt ( aber nicht mehr von soweit hergeholt ) dargestellt, da meldet irgendein Denuziant das du ein Glas Marmelade zuviel im Keller hast oder dich nicht ruhig in deiner Wohnung bewegst. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Joe07:

Richtig, aber den Mitgliedern dürfte schon auffallen, wenn ein Vereinsmitglied nicht mehr mit seinen Waffen schießt!

Insbesondere dann, wenn es neuerdings regelmäßig die Vereinswaffen in Anspruch nimmt, oder?

Ich schieße bis zu fünf mal die Woche in unterschiedlichen Vereinen. Wenn ich z.B. direkt vom Flughafen komme oder nach dem Schießen fliege habe ich keine eigenen Waffen dabei. Wenn ich nicht trainieren möchte sondern nur etwas Ablenkung brauche, dann schieße ich auch nicht mit eigenen Waffen sondern die Vereinsglock im Roni und wenn ich mal was "für den Verein" tun möchte, dann nehme ich mir 3-4 Vereinswaffen und kontrolliere ob die Visierung nicht doch wieder mal verstellt wurde. Manchmal, wenn viele "Neue" da sind, mach ich auch mal ein paar Stunden "nur" Aufsicht / Einweisung und dann sieht auch niemand meine Waffen. Also bei mir würde es, zumindest die ersten 3-5 mal, niemandem auffallen wenn ich nur mit Vereinswaffen schieße. Allerdings würde das Fehlen einer Waffe spätestens beim "Aufräumen" auffallen und dann würde dort mein Ausweis (oder ein Zettel mit meinem Namen bei mehreren Waffen) liegen, wo normalerweise die jeweilige Vereinswaffe liegt bzw. an der Wand hängt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb Joe07:

Richtig, aber den Mitgliedern dürfte schon auffallen, wenn ein Vereinsmitglied nicht mehr mit seinen Waffen schießt!

 

Insbesondere dann, wenn es neuerdings regelmäßig die Vereinswaffen in Anspruch nimmt, oder?

Meine Arbeitsstelle ist ungefähr 70 km von zu Hause entfernt. Der Schießstand eines der beiden Vereine, wo ich schieße, liegt nah bei meiner Arbeitsstelle. Manchmal schieße ich nach der Arbeit. Um mir die 140 km Fahrt zu sparen, leihe ich mir dann manchmal eine Vereinswaffe. Ich habe nix Schlimmes getan und mir wurde keine Waffe von der Polizei weggenommen.

 

Hätten wir ein schön freiheitliches WaffG, würde ich meine Waffe am Mann tragen und mit der eigenen schießen. Haben wir aber leider nicht.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb HBM:

 

Ich schieße bis zu fünf mal die Woche in unterschiedlichen Vereinen. ….

 

 

Ob Theorie oder tatsächliche Praxis macht in der Sache keinen Unterschied, weil dies für den überwiegenden Teil der Sportschützen nicht zutrifft und dies zudem dem damaligen Gegenargument zur von den Grünen geforderte "zentrale" Aufbewahrung widerspricht!

Geschrieben

Ich hab wieder nichtverstanen, ob jetzt doch zentral gelagert werden soll oder diese gefährlichen Vereinswaffen verschwinden sollen?

Was will jetzt die Antiwaffenfraktion?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Joe07:

zur von den Grünen geforderte "zentrale" Aufbewahrung widerspricht!

 

 

Angesichts des aktuellen Falls fordert von offizieller politischer Seite derzeit offenbar niemand etwas.

 

Noch nicht einmal Testballons läßt man steigen.

 

Von der Öffentlichkeitswahrnehmung her ist der Verein derzeit in einer komfortablen Situation: Er erscheint als der heringelegte, überfallene, mißbrauchte.

 

Die Tatktik "Ich sag' jetzt nix, ich hab nen Schock und bin entsetzt!" ist offenbar auch die richtige.

 

Zum Hyperventilieren ist da einfach kein Ansatz.

Geschrieben

erzeit gibt es ein ganz anderes masives Problem, welches Deutschland bewegt.

Dazu is die Regierung auch einfach nicht ins laufen gekommen.

 

Wenn wieder ZEit laufen die üblichen Fratzen wieder auf. Derzeit brennst aber an anderen Ecken lichterloh und die Altparteien haben ganz andere Sorgen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb mwe:

Hätten wir ein schön freiheitliches WaffG, würde ich meine Waffe am Mann tragen und mit der eigenen schießen. Haben wir aber leider nicht.

Die Waffen, die zum Tragen nicht unangemessen mühsam sind, haben zum Sportschießen normalerweise nur einen begrenzten Spaßfaktor... (Ich muß es wissen, denn ich habe heute nach einem Match meinen Super-Duper-Ultraleicht J-Frame mit einer Schachtel .357 gequält--irgendwie lustig wenn man eine masochistische Ader hat, und das Klingeln des Stahls ist auch da sehr befriedigend, aber auf dem Match habe ich dann doch ein rein sportlich ausgestattetes AR geschossen.)

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Joe07:

 

Richtig, aber den Mitgliedern dürfte schon auffallen, wenn ein Vereinsmitglied nicht mehr mit seinen Waffen schießt!

 

Insbesondere dann, wenn es neuerdings regelmäßig die Vereinswaffen in Anspruch nimmt, oder?

 

Einfache Antwort: Nein !

 

Viele Mitglieder kommen nach der Arbeit direkt zum Stand und nehmen Waffen des Vereins. Oder haben gewisse Kaliber nicht. Oder das Zeug gerade beim Büchensemacher. Oder es ist dreckig. Und da gäbe es noch viele weitere Gründe.

Bearbeitet von Thrawn
Erweiterung
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Joe07:

 

Richtig, aber den Mitgliedern dürfte schon auffallen, wenn ein Vereinsmitglied nicht mehr mit seinen Waffen schießt!

Insbesondere dann, wenn es neuerdings regelmäßig die Vereinswaffen in Anspruch nimmt, oder?

Wenn ich das richtig gelesen habe wurden ihm die Waffen  erst kurz vor dieser Aktion abgenommen. Und die haben da die Waffen in ihren Koffern stehen. Das der Koffer wieder da war wurde kontrolliert/gesehen. Drin war aber irgendein Werkzeug mit etwa ähnlichem Gewicht. Die hätten also abends ALLE Koffer öffnen müssen und den Inhalt kontrollieren um sowas direkt zu bemerken.

Wenn einer an Waffen kommen will hält ihn nix davon ab. Ob er sich die im Verein " besorgt" oder " hinterm Bahnhof  ", das wird nie komplett zu verhindern sei. 

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb PetMan:

Ob er sich die im Verein " besorgt" oder " hinterm Bahnhof  ", das wird nie komplett zu verhindern sei. 

Oder bei der Polizei.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb heletz:

 

Angesichts des aktuellen Falls fordert von offizieller politischer Seite derzeit offenbar niemand etwas. ….

 

 

Ich schrieb: ….. im Widerspruch unseren Gegenargumenten zur damaligen Forderung der Grünen.....

 

Wodurch selbstredend ist, dass beim Festhalten den von @HBM und dir vorgetragenen Argumenten unsere damaligen Argumente gegen eine Zentrale Aufbewahrung nicht mehr ziehen würden! 

 

vor 2 Stunden schrieb Thrawn:

Einfache Antwort: Nein !

 

Viele Mitglieder kommen nach der Arbeit direkt zum Stand und nehmen Waffen des Vereins. Oder haben gewisse Kaliber nicht. Oder das Zeug gerade beim Büchensemacher. Oder es ist dreckig. Und da gäbe es noch viele weitere Gründe.

 

Deine Antwort ist nicht so einfach und widerspricht der seinerzeitigen Argumentation aus Sicherheitsgründen die Waffen nicht zentral im Schützenhäusern aufzubewahren. Der Hauptgrund eines Vereines zur Anschaffung von Vereinswaffen liegt darin begründet, "neuen Mitgliedern" Trainingsmöglichkeiten zu schaffen. Die Nutzung dieser Waffen durch Vereinsmitglieder und Gastschützen ist dabei von so geringer Bedeutung, dass sie - wenn nun aktuell eine Vereinswaffe nicht für ein Verbrechen genutzt worden wäre - nicht erwähnenswert ist.

 

vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Wenn ich das richtig gelesen habe wurden ihm die Waffen  erst kurz vor dieser Aktion abgenommen. Und die haben da die Waffen in ihren Koffern stehen. Das der Koffer wieder da war wurde kontrolliert/gesehen. Drin war aber irgendein Werkzeug mit etwa ähnlichem Gewicht. Die hätten also abends ALLE Koffer öffnen müssen und den Inhalt kontrollieren um sowas direkt zu bemerken. …. 

 

Richtig, die hätten alle Koffer der nach der Ausgabe vom Schießen zurück gegebenen Waffen öffnen und kontrollieren müssen ob die Waffe darin ist. Haben sie offensichtlich nicht gemacht, was dem am Tag des Verlustes Verantwortlichen vermutlich die Zuverlässigkeit und wenn er Pech hat auch privates Vermögen kosten wird (siehe Winnenden).

 

Also Obacht, mit wem man sich korrumpiert!

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Joe07:

Richtig, die hätten alle Koffer der nach der Ausgabe vom Schießen zurück gegebenen Waffen öffnen und kontrollieren müssen ob die Waffe darin ist.

 

 

Das kann man wo genau nachlesen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb heletz:

 

Das kann man wo genau nachlesen?

 

 

Das muss nirgendwo stehen.

 

Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b WaffG und § 36 Abs. 1 WaffG (vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen und Munition und dessen sorgfältige Verwahrung; die erforderlichen Vorkehrungen treffen um zu verhindern, dass diese Abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können)!

 

Gibt ein Vereinsmitglied oder Gastschütze nach dem Schießen den Waffenkoffer an den Schießmeister (auch Schießleiter, Aufsicht Sportwart etc. genannt) zurück - Waffenkoffer auf und prüfen, ob aus dem Waffenkoffer kein Werkzeugkoffer geworden ist!

 

Leute es lässt sich nicht schön schreiben. Dumm gelaufen, Pech gehabt. Deshalb sehr genau überlegen, mit wem man sich korrumpiert oder ganz einfach trau - schau - wem!

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Joe07:

Das muss nirgendwo stehen.

 

Doch!

 

Gemäß dem Grundsatz

 

nulla poena sine lege scripta

 

muß das irgendwo stehen!

"Gewohnheitsrecht" oder "ich denk' mir das so" reicht da nicht.

 

Bisher ist noch nirgends von Ermittlungen gegen den Waffenwart die Rede.

Wenn aber in einem gewissen Waffenforum der Verdacht des unsachgemäßen Umgangs  schön breitgetreten wird und Angehörige des Opfers das dort lesen, könnte es dann doch sein, daß dem StA ein Wink in Form einer Anzeige gegeben wird ...

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb heletz:

...

Wenn aber in einem gewissen Waffenforum der ....

:good: Da sollten wirklich langsam einige mal das Hirn einschalten!

 

Vielleicht auch noch zur Ergänzung.

Im BL Sachsen ist die zuständige Behörde für Waffenangelegenheiten das Ordnungsamt, nicht die Polizei. Die Polizei hat eigentlich nicht einmal das Recht Waffen zu kontrollieren. Wenn  die Polizei im Rahmen ihrer Dienstausübung der Meinung ist, dass sie Waffen und Munition konfiszieren müssen, haben sie im Anschluss unverzüglich die zuständige Behörde, sprich hier das Ordnungsamt zu informieren.

Den Verein müssen sie überhaupt nicht informieren (wenngleich das durchaus zweckmäßig wäre).

Die Information der Polizei an das Ordnungsamt ist ... erfolgt.

Das Ordnungsamt als solches hätte (wenn es denn informiert gewesen wäre) den Verein informiert, zumal die SB um die weiteren Funktionen des R.K. im Verein und dessen Zugangsmöglichkeiten informiert waren.

Und es wäre alles ...

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb heletz:

 

…. nulla poena sine lege scripta

 

muß das irgendwo stehen! ….

 

§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) und § 36 Abs. 1 WaffG sind eindeutig genug um daraus entsprechende Kontrollpflichten abzuleiten!

 

vor einer Stunde schrieb heletz:

 

Bisher ist noch nirgends von Ermittlungen gegen den Waffenwart die Rede.

 

 

Dies bedeutet nicht, dass nicht ermittelt wird. Es handelt sich um Offizialdelikte und dann wird immer ermittelt.

  

vor einer Stunde schrieb heletz:

Wenn aber in einem gewissen Waffenforum der Verdacht des unsachgemäßen Umgangs  schön breitgetreten wird und Angehörige des Opfers das dort lesen, könnte es dann doch sein, daß dem StA ein Wink in Form einer Anzeige gegeben wird ...

Eines derartigen Winkes bedarf es nicht.  

 

vor 54 Minuten schrieb Lavendel:

 

…. Vielleicht auch noch zur Ergänzung.

Im BL Sachsen ist die zuständige Behörde für Waffenangelegenheiten das Ordnungsamt, nicht die Polizei. Die Polizei hat eigentlich nicht einmal das Recht Waffen zu kontrollieren. Wenn  die Polizei im Rahmen ihrer Dienstausübung der Meinung ist, dass sie Waffen und Munition konfiszieren müssen, haben sie im Anschluss unverzüglich die zuständige Behörde, sprich hier das Ordnungsamt zu informieren.

 

Wo ist da Problem. Ein ganz normaler Vorgang im Rahmen der Gefahrenabwehr!

vor 54 Minuten schrieb Lavendel:

 

Den Verein müssen sie überhaupt nicht informieren (wenngleich das durchaus zweckmäßig wäre).

 

Die Polizei darf dies aus Gründen des Datenschutzes nicht!

 

vor 54 Minuten schrieb Lavendel:

 

Die Information der Polizei an das Ordnungsamt ist ... erfolgt.

Das Ordnungsamt als solches hätte (wenn es denn informiert gewesen wäre) den Verein informiert, zumal die SB um die weiteren Funktionen des R.K. im Verein und dessen Zugangsmöglichkeiten informiert waren.

Und es wäre alles ...

 

 

Auch das Ordnungsamt darf es aus Gründen des Datenschutzes nicht.

 

Das Ordnungsamt hätte zunächst einmal ein Waffenbesitzverbot aussprechen müssen.

 

Nichtsdestotrotz sollten sich Verbände und Vereine einmal Gedanken darüber machen ob und welche Maßnahme sie ergreifen können oder müssen damit nicht irgendwann 99 % der rechtstreuen Mitglieder durch die Taten "einzelner" Rechtsbrecher mit neuen Sanktionen leben müssen.

 

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, das Satzungsrecht des BGB eröffnet Regelungen zum Ausschluss waffenrechtlich unzuverlässiger Mitglieder!

 

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