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IGNORED

Nürnberg ist schon weiter....R8 "Griffstück" ist wesentliches Teil....


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Da steht es aber nicht wie es von der fachlichen Leitstelle vorgegeben ist. Statt " Grundwaffe zerlegt in wesentliche Teile " findet sich dort eine komplette Repetierbüchse, ein wesentliches Teil einer Waffe und ein Teil von dem keiner weiß was damit umschrieben ist.

Ich finde das schon recht kreativ und mich würde nicht wundern wenn es irgendwann zu ganz blöden Problemen führt.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht plant Blaser ja eine R 8  Fangschusspistole. Der Verschlusskopf für z.B. 30-06 passt ja auch für .45 ACP.

 

Bearbeitet von duck
Geschrieben

Schöne Idee.

Man führt dann nur den Kurzen Lauf mit, entnimmt Verschluss und Abzug. Setzt zusätzlichen den griffstückförmigen Patronenadapter ein und fertig.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb bumm:

......und ein Teil von dem keiner weiß was damit umschrieben ist..

Ich schätze mal, das, was hier so geheimnisvoll mit "Griffstück" umschrieben ist, ist das R8-Teil, welches bei Fa. Blaser (s. Preisliste) bezeichnet wird als:

"Waffe ohne Lauf, ohne Verschluss (Schäftung inkl. System)".

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb karlyman:

 

"Waffe ohne Lauf, ohne Verschluss (Schäftung inkl. System)".

Hallo karlyman

 

Mit viel Phantasie könnte man den Eintrag als das identifizieren.

Wenn dem so ist, ist das gar nicht Eintragungsfähig. Hat der SB seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Ich bekomme auch keine Zulassungsplakette auf die KFZ-Frontscheibe geklebt, nur weil ich darum bitte.

 

Steven

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo karlyman

 

Mit viel Phantasie könnte man den Eintrag als das identifizieren.

Wenn dem so ist, ist das gar nicht Eintragungsfähig. Hat der SB seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Ich bekomme auch keine Zulassungsplakette auf die KFZ-Frontscheibe geklebt, nur weil ich darum bitte.

 

Steven

 

Nochmal: Vielleicht hat der WBK-Besitzer einfach so lange genervt, bis sie ...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb Iggy:

 Vielleicht hat der WBK-Besitzer einfach so lange genervt, bis sie ...

Hallo Iggy

 

Kann schon sein. Aber auch dann ist das Teil nicht eintragungsfähig. 

Wir haben das NWR. Da kann nicht jeder machen, was er will.

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Für Personen, welche mal ins Ausland fahren, ist es auch nicht das dümmste, solche Waffenteile (Griffstück LW), welche bei uns normalerweise nicht eingetragen werden, eintragen zu lassen (WBK und EFWP), weil im Ausland diese evtl.nicht frei sind

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb stefan17:

Für Personen, welche mal ins Ausland fahren, ist es auch nicht das dümmste, solche Waffenteile (Griffstück LW), welche bei uns normalerweise nicht eingetragen werden, eintragen zu lassen (WBK und EFWP), weil im Ausland diese evtl.nicht frei sind

Und von grossem Vorteil bei einem Verkauf...... konsequenterweise sollte Magazin, Montage und ZF ebenfalls eingetragen werden.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb stefan17:

(Griffstück LW)

Sorry, aber das ist ebenfalls "Bullshit", insbesondere auf R8/R93 bezogen.

 

Wir haben genügend angrenzende Länder die rigoroser mit Magazinkapazitäten umgehen- also eintragen lassen?

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb stefan17:

Ein LW Griffstück darf man dann aber schon mitnehmen und nutzen.

 

Hättest du mal ein Beispiel?

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb chapmen:

Und von grossem Vorteil bei einem Verkauf...... konsequenterweise sollte Magazin, Montage und ZF ebenfalls eingetragen werden.

 

 

 

Ich denke nicht, dass das Bullshit ist, sondern ein ganz offensichtlicher Fall von "Grün vergessen". 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb karlyman:

 

Ich denke nicht, dass das Bullshit ist, sondern ein ganz offensichtlicher Fall von "Grün vergessen". 

Unschwer selbst ohne grün erkennbar.  Wenn man möchte....

Geschrieben
Am ‎08‎.‎05‎.‎2018 um 10:30 schrieb chapmen:

Das Prozedere des eintragens von Modularwaffen ist schon einige Zeit über die fachliche Leitstelle empfohlen:

https://www.nwr-fl.de/informationen-fuer-private-waffenbesitzer-im-nwr/index.php?option=com_content&view=article&id=352

 

So schwierig nicht, wenn man nicht versucht möglichst kompliziert zu denken.

 

 

Das macht nur dann Sinn, wenn jemand nicht eine komplette Waffe, sondern z.B. nur den ausgeschossenen Lauf überlässt. Dann ist die Waffe im NWR in die wesentlichen Teile zu zerlegen, der Lauf zu überlassen und in dem Beispiel der verbliebene Verschluss in der WBK separat einzutragen. Erwirbt derjenige dann einen neuen Lauf, wird das ganze wieder zu einer Repetierbüchse zusammengesetzt.

 

Im Normalfall wird aber ja immer die vollständige Waffe überlassen, weshalb im Grundsatz eine o.g. Zerstückelung vermieden werden sollte. Verbraucht nur unnötig WBK-Platz und kostet dann am Ende bei so mancher Behörde wahrscheinlich auch doppelt, wenn beide separat erfassten Teile als Komplettwaffe überlassen werden.

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