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Kenntnisse "Pulverschein"


Drai29

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Guten Tag,

hoffentlich habe ich den richtigen Forenteil für mein Anliegen gefunden, ansonsten bitte verschieben.

 

Ich trage den Gedanken in mir mit Vorderlader schießen anfangen zu wollen. Die Google und Forumssuche war für mich nicht wirklich befriedigend.

 

Kurz zu meinen "Kenntnissen" im Umgang mit Waffen - sie beschränken sich auf Luftgewehrschießen für Jedermänner einmal im Jahr beim Schützenverein.

Wie dem auch auch sei, vor kurzem war ich auf einem Schießstand zu Besuch. Da habe ich ein paar Schützen beim VL schießen zugeschaut. Es hat mich fasziniert, daher würde ich gerne damit anfangen.

 

Nach sechs Monaten Mitglied im Verein und schießen lernen darf ich ja den "Pulverschein" nach §27 erwerben, jetzt habe ich gesehen dass dieser im Rahmen von einem Waffenkundelehrgang und Böllerschießen angeboten wird.

 

Nun meine Fragen:

 

Ist es sinnvoll alle drei Kurse (auf einmal) zu machen? Preislich gesehen auf jeden Fall. ;-)

Geht das nach sechs Monaten überhaupt?

Reichen sechs Monate aus mir die ganzen Kenntnisse anzueignen?

Welcher Kenntnisstand ist Voraussetzung zur Teilnahme?

 

Bedanke mich im Voraus schon mal für eure Antworten.

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vor 17 Minuten schrieb Drai29:

 

Ist es sinnvoll alle drei Kurse (auf einmal) zu machen?

 

Auf jeden Fall!

 

 

vor 18 Minuten schrieb Drai29:

Welcher Kenntnisstand ist Voraussetzung zur Teilnahme?

 

Keine.

 

Der SV braucht auch keine Böllergruppe oder sowas.

 

Das Brauchtum durch Böllern pflegen, kann man auch alleine.

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vor einer Stunde schrieb Drai29:

Reichen sechs Monate aus mir die ganzen Kenntnisse anzueignen?

Mein Kurs für Wiederladen/Vorderladen ging 3 Tage, DO abends, FR abends, SA ganzer Tag + Prüfung. Unterlagen gab es vorher nicht. War auch machbar, je nachdem wie gut/schnell du dir Sachen merken kannst für die Prüfung :)

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Also wer durch die Prüfung in Hessen fällt, der sollte meiner Meinung nach auch nicht mit Pulver umgehen dürfen....

Das war ein langes, vollkommen hirntötendes Wochenende, damals noch beim Sames, ich habe noch selten so sehr das Gefühl von Lebenszeitverschwendung gehabt.

 

Also, nicht verrückt machen, wer 3 und 3 addieren kann, der kriegt das hin.

 

Ciao

 

Weissblau

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Ich möchte noch eins zu Bedenken geben. Die Ausgabe einer Erlaubnis für NC wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt. Bei mir ist es so gewesen, dass ich eine Waffe besitzen musste, für die man Partonen wiederladen kann. Sprich: Grosskaliber. Wenn ich die nicht gehabt hätte, wäre mir keine Erlaubnis ausgestellt worden. Ein Vereinskollege musste eine Schwarzpulverwaffe vorlegen, um den Eintrag für Schwarzpulver zu bekommen. Ob das vom Gesetz gedeckt ist, lasse ich jetzt mal aussen vor.

 

Mein Rat dazu: Frage bei Deiner zuständigen Behörde nach, ob sie Dir mit Deinen Voraussetzungen die Erlaubnis nach §27 ausstellen. Sonst kann es ein böses Erwachen und viel Ärger geben. Der Nachweis über die bestandene Prüfung wird nämlich nach einer gewissen Zeit ungültig. Dann machst Du den Kurs unter Umständen zwei mal.

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vor 5 Stunden schrieb Drai29:

Reichen sechs Monate aus mir die ganzen Kenntnisse anzueignen?

Welcher Kenntnisstand ist Voraussetzung zur Teilnahme?

Darüber musst Du Dir meiner Ansicht nach keine Sorgen machen. Ich fand die Waffensachkundeprüfung deutlich anspruchsvoller, als den Wiederladekurs. In der Regel schickt Dir der Veranstalter vorher die Schulungsunterlagen zu (sonst einfach mal nachfragen). Wenn Du Dir die ein- zweimal durchliest, wirst Du vermutlich besser vorbereitet sein, als die anderen Teilnehmer. War zumindest bei mir so. Bestanden haben übrigens alle.

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vor 6 Stunden schrieb Drai29:

Ist es sinnvoll alle drei Kurse (auf einmal) zu machen? Preislich gesehen auf jeden Fall. ;-)

Geht das nach sechs Monaten überhaupt?

Reichen sechs Monate aus mir die ganzen Kenntnisse anzueignen?

Welcher Kenntnisstand ist Voraussetzung zur Teilnahme?

 

 

Ja,

Ja,

Ja,

Es gibt Bücher über das Wiederladen von Patronen. Alles was darin steht, musst Du wissen. Außerdem alles was in den Büchern steht, die im Anhang, dem Quellenverzeichnis und den Lesehinweisen stehen. Und natürlich auch alles was dann an Querverweisen in diesen Büchern steht. Prüfungsrelevant ist aber nur das was der Kursleiter in seinem Script hat. Ein WL-Kurs geht über zwei Tage. In der Nacht zwischen den Kursen hast Du genügend Zeit die wenigen Sachen auswendig zu lernen, die man auswendig wissen muss. Konkret Lagermengen, Zündtemperatur, Zersetzungstemperatur und noch ein paar Sachen die ich vergessen habe. :rofl:

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vor 6 Stunden schrieb -Sven-:

Dann muss er beim Antrag aber auch alle drei Arten beantragen, das geht wiederum beim NC Pulver nur, wenn er das Bedürfnis nachweisen kann.
Wenn der Verein es entsprechend anbietet, dann ja, sonst wird es schwierig.

Ja, aber dazu reicht ein kleiner Fingerzeig auf den §27 SprengG. Und da steht halt was von 6 Monaten. 

In meinen Augen ist es sinnvoll nach 6 Monaten den Pulverschein zu machen, weil man 6 Monate Zeit hat sich mit der Behörde zu streiten. Auf diese Weise ist dann bei der ersten eigenen Waffe alles zusammen...

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vor 11 Minuten schrieb Shiva:

In meinen Augen ist es sinnvoll nach 6 Monaten den Pulverschein zu machen, weil man 6 Monate Zeit hat sich mit der Behörde zu streiten.

Streit kann anstrengend und nervenaufreibend sein. Und man hat ggf. verbrannte Erde hinterlassen, was einem später mal auf die Füsse fallen kann.

 

Sportschießen und Wiederladen sind Tätigkeiten, die man vermutlich für viele Jahre oder Jahrzehnte macht. Ob es da auf 6 Monate ankommt ist halt die Frage, die jeder für sich beantworten muss. Spätestens wenn man mal mehrere Monate auf eine bestellte Waffe wartet, übt man sich eh notgedrungen in Geduld.

 

Ein gutes Verhältnis zur Behörde ist in meinen Augen jedenfalls erstrebenswert und schont die Nerven.

 

 

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Ich weiß, das es des öfteren Streit in der Konstellation „Wiederladen ohne WBK“ gibt und sich manche Behörde schwer damit tut.

Ich selber hatte meinen Pulverschein exakt 6 Monate vor der eigenen WBK. Hier hilft für mein dafürhalten die genaue Begründung des Bedürfnis, in Verbindung mit Bestätigung des Vereins über die Mitgliedschaft, fiel es auch meiner sturen Behörde sehr schwer eine Begründung zur Ablehnung zu finden, die ich mit einem Fingerzeig auf dem entsprechenden Paragraph im SprengG im Keim ersticken konnte.

Ebenso bringt es den erheblichen Vorteil, das man sich über den Passus „ nur für Kaliber...“ nicht auch noch streiten muss.


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vor 7 Stunden schrieb Klaus U.:

 Ob das vom Gesetz gedeckt ist, lasse ich jetzt mal aussen vor.

Ist es nicht. 

vor 7 Stunden schrieb Klaus U.:

Mein Rat dazu: Frage bei Deiner zuständigen Behörde nach, ob sie Dir mit Deinen Voraussetzungen die Erlaubnis nach §27 ausstellen. 

Noch ein paar Blumen oder einen guten Tropfen mitbringen? 

 

Das gute Verhältnis in allen Ehren.....meinst du, es wird in der Zukunft besser, wenn man bei jedem Spiel mitmacht und nichtmal dagegen interveniert - sei es seitens der Behörde aus Unwissenheit oder Kalkül? 

 

Ich kann da manchmal nur den Kopf schütteln. :ninja:

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vor 13 Stunden schrieb -Sven-:

die genaue Begründung des Bedürfnis, in Verbindung mit...

"...geeigneten Nachweisen."

 

Das ist eigentlich die magische Formel für alles im

Waffenrecht. Es wird umso einfacher, je näher das Beantragte an den im Waffenrecht vorgesehenen "Standardfällen" liegt. Weicht man ab, steigt die Bedeutung der sauberen Bedürfnisbegründung und - falls notwendig - glaubwürdiger Argumentation selbiger.

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vor 11 Stunden schrieb P22:

Noch ein paar Blumen oder einen guten Tropfen mitbringen? 

 

Das gute Verhältnis in allen Ehren.....meinst du, es wird in der Zukunft besser, wenn man bei jedem Spiel mitmacht und nichtmal dagegen interveniert - sei es seitens der Behörde aus Unwissenheit oder Kalkül? 

 

Ich kann da manchmal nur den Kopf schütteln. :ninja:

Bei mir ist es in über 20 Jahren zumindest nicht schlechter geworden. Was ich haben wollte, habe ich auch bekommen. Ohne Streit, ohne Anwalt. Aber Verständnis für das Gegenüber mitgebracht. Da sitzt nämlich ein Mensch, nicht der Staat.

 

Aber jeder wie er mag.

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Am 23.3.2018 um 13:09 schrieb weissblau:

Also wer durch die Prüfung in Hessen fällt, der sollte meiner Meinung nach auch nicht mit Pulver umgehen dürfen....

Das war ein langes, vollkommen hirntötendes Wochenende, damals noch beim Sames, ich habe noch selten so sehr das Gefühl von Lebenszeitverschwendung gehabt.

Es geht darum, einen Schein zu bekommen.

 

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aufgrund einer freiheitlich-demokratischen *HUUUUUST* Grundordnung darf man uns Bürgern ja nicht einfach etwas verbieten.

 

 

aber man kann es uns verleiden...........und drum schafft man finanzielle Hürden! und ohne Ende diese sinnlosen Alibiveranstaltungen.

he Ihr Volksvertreter lernt das endlich: davon werden die Leute nicht kompetenter oder qualifizierter, sondern nur fauler, weil sie nicht mal Minimalstwissen erlangen müssen, sondern nur eine PillePalle-Prüfung bestehen...... und blos nicht selbst nachdenken! ja, doch, das ist ein Unterschied.

......ich weiß..... vergebene Liebesmühe, denn GENAU das ist ja so gewollt, weil "wir haben ja was getan".

 

 

der Kurs ist eh für die Katz, eine wirkliche Qualifikation verschafft einem dieser Fachkundekurs sowieso nicht......gleiches Spiel wie mit der Sachkunde......

...und der Schein so unnötig wie ein Kropf......in A und CH leben auch nicht nur Einsteins, die brauchen sowas auch nicht......und das ohne, dass sich dort täglich einer in die Luft zu jagen gedankt! ....aber die dürfen noch selbst denken.....

denn, wer wirklich interessiert ist, hat oder verschafft sich dieses Wissen (und mehr!) ohnehin.

 

in D sollst Du zahlen, die Klappe halten und froh sein, dass man Dir das - unter bestimmten Voraussetzungen - doch gnadenhalber zu erlauben gewillt ist.

"Danke"-sagen nicht vergessen. mehr ist in D nicht erforderlich!

 

 

 

 

 

also @Drai ..... mach Dir da mal keine Sorgen. wer sich  - ohne ins Schwitzen zu kommen - am eigenen Arsch kratzen kann, der schafft das auch. (Interesse vorausgesetzt! ...aber selbst ohne ist das kein großes Problem)

 

würde Dir aber - wenn es Dich jetzt nicht interessiert - raten, lass Wiederlader und Böller weg, kost nur unnütz Geld.

ausser Du hegst die leise Vermutung, Du könntest das doch noch in den nächsten Jahren brauchen.......dann machs gleich mit......billiger werden die Veranstaltungen nicht....... evtl. gibts in absehbarer Zeit noch mehr Hürden oder Gängelei und dann gilt: was man hat, das hat man!

Bearbeitet von alzi
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Am 23.3.2018 um 13:09 schrieb weissblau:

Also wer durch die Prüfung in Hessen fällt, der sollte meiner Meinung nach auch nicht mit Pulver umgehen dürfen....

Das war ein langes, vollkommen hirntötendes Wochenende, damals noch beim Sames, ich habe noch selten so sehr das Gefühl von Lebenszeitverschwendung gehabt.

 

Also, nicht verrückt machen, wer 3 und 3 addieren kann, der kriegt das hin.

 

Ciao

 

Weissblau

Oh, Gott - der Sames ... lebt der noch?

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Am 23.3.2018 um 18:17 schrieb Shiva:

ibt Bücher über das Wiederladen von Patronen. Alles was darin steht, musst Du wissen. Außerdem alles was in den Büchern steht, die im Anhang, dem Quellenverzeichnis und den Lesehinweisen stehen. Und natürlich auch alles was dann an Querverweisen in diesen Büchern steht.

Jawoll, so isset, @alzilässt grüßen. Du hast noch vergessen, den Wortlaut der entsprechenden Gesetze und Verordnungen, der Kommentare zu den Gesetzen und die entsprechenden Urteile zu erwähnen. Und ich weiss nicht, ob das für die Prüfung langt :spiteful:. Ein herrlicher Beitrag, natürlich ironisch gemeint von dir :drinks:

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jetzt fühle ich mich aber doch etwas verunglimpft.....oder zumindest gröblich mißverstanden.....was dann aber an Dir liegt ;)

 

 

für die Prüfung muss man wissen, was abgefragt wird. dem Gesetzgeber reicht das aus damit einem die Sachkunde bzw. Fachkunde bescheinigt werden kann. sachkundig bzw. fachkundig ist man damit von rechtswegen........ tatsächlich aber noch lange nicht!!!

 

grade heute habe ich auf dem Stand wieder mehrfach in den Lauf einer Waffe blicken dürfen. auch nachdem ich der Person die Hand mit der Waffe zweimalig richtig Boden gebogen hatte........mich (und mehrere andere Personen auf dem Stand) abermals überstrichen! von rechtswegen ist die Person ausreichend sachkundig..... inzwischen LEIDER auch mit eigenen Waffen.......

 

faktisch ist sie das aber nicht, weil einfach die Einstellung (Sensibilität) und der Wille dazu fehlt!

 

 

im Kontrast dazu direkt neben mir jemand ohne Sachkundenachweis aber dafür TADELLOSER Waffenhandhabung.

der blöde Schein nutzt nix, solange das Hirn nicht dabei ist......ist also mehr als überflüssig! und bestätigt tatsächlich und rein faktisch überhauptgarNIX!

Bearbeitet von alzi
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Da bin ich bei Dir @alzi.aber wir haben ja schon  öfter darüber diskutiert, dass du sehr hohe Ansprüche an die Lehrgänge hast und was der Proband anschließend insbesondere an Gesetzeswissen haben soll. Ich denke, daß die praktische Übung mit den Waffen und insbesondere mit den Sicherheitsvorkehrungen im Vordergrund stehen müssen. Was du vom heutigen Schießen berichtest, geht gar nicht. Das darf noch nicht einmal einem Anfänger passieren und gut, wie du reagiert hast. Bei mir hätte der Kandidat für einen Tag Pause. Sofort. 

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Leider sieht man diesen lapidaren Umgang mit teilweise geladenen Waffen häufig auf diversen Ständen.
Ich hätte letzte Woche erst das Vergnügen, einen älteren Herren des Standes verweisen zu müssen, weil er mit geladenem und gespanten Revolver in der Hand, der Meinung war seine Visierung einstellen zu müssen, der lief mit der Waffe einfach so über den Stand, als wäre es selbstverständlich.


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