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IGNORED

Erwerb 4mm M20


Druss

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Mein SB wollte vor Jahren auch mal 2/6 ins Spiel bringen beim Erwerb von 4mm Waffen mit F. Damals noch umgebaute. Das Erwerbsstreckungsgebot zielt einzig und allein auf Sportwaffen ab. Die bedürfnisfreien F - Waffen sind aber im Anhang des Waffengesetzes geregelt. Keine 2/6er Regel, aber Voreintrag. Und ich denke heutzutage auch 0er oder 1er Schrank. Gilt aber wie schon gepostet nur für " geborene " F - Waffen. Nicht wie früher auch für umgebaute zb GK Waffen. Für die zählt das Bedürfnis der Ursprungswaffe.

Das haben wir ein paar Waffenhändlern zu verdanken die mit LEP Umbauten schwarze Waffen generiert haben. Durch angeblichen Umbau in LEP waren die aus den Waffenbüchern und weg, da aus Originalwaffen konvertierte LEP freie Waffen waren. Die 4 mm F-Waffen waren damals schon WBK Pflichtig. Aber in dem Gesetz wurde da nicht unterschieden. Die 4mm F- Waffen sind quasi ein Kollateralschaden der LEP Geschichte. Interessierte aber damals keinen................................wie so oft bei Verboten. Die Änderung war glaub ich 2008, meine letzten F- Waffen sind aus 2006, da konnte man noch umgebaute Originale kaufen

Bearbeitet von PetMan
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vor 11 Stunden schrieb schiiter:

Als ob es ein echtes Sicherheitsproblem gegeben hätte.

Vorgeschobene Argumente.

Man muss den unsinn doch nicht nachsabbeln.

Ich könnte noch mehr dazu schreiben, wäre aber Wasser auf deine Mühlen . Und wie ich schrieb, mit den konvertierten 4mm Feuerwaffen gab es keine Probleme, die waren schon lange WBK Pflichtig. Die wurden nur " Opfer" der konvertierungen in LEP. Und was damals von ein paar kriminellen Händlern gemacht wurde war das Ergebniss/die Ausnutzung  einer Gesetzeslücke. Durch das Schliessen dieser "Lücke " sind heute noch Leute betroffen, weil sie die Änderung nicht mit bekommen haben.

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vor 6 Minuten schrieb Micha176:

Aber so richtig Bedarf an dem Mäuseschreck sehe ich nicht. Obwohl auch 4m20 Spass macht

Und das schöne ist, man darf den " Mäuseschreck " auch wirklich im Keller für die Mäusejagd benutzen. Wenn das F auf der Waffe ist. Ich hab noch einen Revolver in 4mmM20 und eine Pistole in 4mmRL, beide in F-Ausführung. Munition auch in nicht unerheblicher Menge bevorratet . Wobei es die 4mmRL ja immer noch gibt. Ein Erma UHR in 4mmRL würde mich sogar heute noch zum Nachdenken bewegen, ihn zu erwerben. Sind aber selten und recht teuer. Leider.

Meine konvertierten wurden peu a peu wieder in das Originalkaliber zurückgebaut, je nach dem welches Bedürfnis ich erhalten konnte. Schade das das nicht mehr geht, kenne Leute die da richtig schöne Sammlungen angelegt hatten .

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vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Und das schöne ist, man darf den " Mäuseschreck " auch wirklich im Keller für die Mäusejagd benutzen. Wenn das F auf der Waffe ist. ... .

 

Deine Mäuseschreck-Waffen sind Feuerwaffen. Wirklich im Keller verwendbar?

 

Werden hier nicht 4 mm Randzünder und 4mmM20 durcheinandergeworfen?

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vor 41 Minuten schrieb Wolfgang Seel:

 

Deine Mäuseschreck-Waffen sind Feuerwaffen. Wirklich im Keller verwendbar?

 

Werden hier nicht 4 mm Randzünder und 4mmM20 durcheinandergeworfen?

Nein, werden sie nicht.Meine 4mmRL hat ein F Zeichen, d.h., wie du aber sicher weißt, das die Energie unter 7,5 Joule ist. Somit ist sie , auch als Feuerwaffe, auch auf dem eigenen befriedeten Grundstück einsetzbar. Wie ein Luftgewehr. Die 4mmRL hat aus entsprechenden Waffen 20 Joule und mehr. Die alten Gewehre , Zimmerstutzen, die damit " befeuert"  werden haben diese Energie. Meine Pistole ist ein Reck Derringer, die beiden Patronenlager sind angebohrt und dort entweicht jeweils Druck in den anderen Lauf. Damit kommt die unter die 7,5 Joule und hat ein F im Fünfeck bekommen. 

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Gerade eben schrieb Proud NRA Member:

Himmel hilf! Das ist doch als ob Du Essen darfst, aber um den Büttel zufriedenzustellen muß Ko**e beigemischt werden.

Ich wollte schon immer einen Derringer haben und das ist für mich in Deutschland das einzige Kaliber was ich als Sportschütze erwerben darf. Man muss aber aufpassen, die Bohrungen sind recht klein und gehen durch Dreck gerne mal zu. Die muss man also immer schön frei halten.......................

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vor einer Stunde schrieb Wolfgang Seel:

Petman: die 7,5 Joule-Grenze ist nicht das Kriterium der Einsetzbarkeit im häuslichen Keller, sondern die Unterscheidung "heiße" oder "kalte" Gase als Antrieb. (Oder gibt es im Saarland andere Regelungen?)

Ganz falsch!

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