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IGNORED

Die nächste Welle rollt- nu gehts an die Salut und Dekos....


Gast

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Es soll damit ja nur das Endziel erreicht werden, der Private Waffenbesitzer soll endlich aufgeben, es soll teuer werden und es soll dem LWB erschwert werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Dem Besitzer Ilegaler Waffen ist es genau wie dem Softair oder Schreckschuss Waffenbesitzer scheis egal wie das Waffengesetz geändert wird, wenn sie es überhaupt mitbekommen.
Alles zieht lediglich auf den LWB ab, selbst wenn 99% der Bürger Ilegal eine Waffe hätten, würde die Regierung das Waffengesetz ändern um die 1% zu Gängeln, die noch eine Legale hätten.
Daher wird mit dem Waffengesetz erst das Ende erreicht sein wenn die LWB bei 0% angekommen sind, das ist das Endziel!!!

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vor 12 Minuten schrieb thomas01:

.......genau wie dem Softair oder Schreckschuss Waffenbesitzer scheis egal wie das Waffengesetz geändert wird, wenn sie es überhaupt mitbekommen.
 

Die Situation haben wir schon jetzt mit der Änderung der Aufbewahrung für "freie" Waffen.

 

Erklär mal jemanden der lediglich eine Luftpumpe hat wie er diese ordnungsgemäss aufzubewahren hat- 99% zeigen dir nen Vogel.

 

Erklär mal einem unbedarften den 42a- siehe oben.......

 

 

Ich hatte es schon geschrieben- da wäre ein Punkt zum ansetzen ausserhalb der "LWB Szene" um auch andere Teile der Bevölkerung zu erreichen. Betroffene gibts genug- sie wissen nur nichts von einer vollkommen sinn- und erfolgsfreien Gesetzgebung.

 

Abgesehen davon wird auch eine Meldepflicht für Gaswaffen kommen, natürlich mit einer Änderung der Auflagen zur Aufbewahrung.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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vor einer Stunde schrieb chapmen:

 

Abgesehen davon wird auch eine Meldepflicht für Gaswaffen kommen, natürlich mit einer Änderung der Auflagen zur Aufbewahrung.

 

Ganz sicher. Eine Meldepflicht "Light" beim Neuerwerb gibt es jetzt schon... jeder der sich eine SSW kauft, wird im Waffenladen mit Name/ Adresse/ Pass-Nummer in Bezug zur Waffennummer vom Händler in ein Registrierbuch eingetragen. Waffenbehörde oder Polizei können jederzeit Einblick in die Liste nehmen.

 

Man wird die Schraube so lange anziehen, bis jeglicher legaler Waffenbesitz auf einen winzigen Kreis von Personen eingedampft ist, den aber aufgrund von Aufwand, Überwachungsgrad und Kosten niemand beneidet, sondern bedauert... den Rest vom Schützenfest erledigt dann die Demografie.

 

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vor 39 Minuten schrieb Knalle Peng:

 

. . . Eine Meldepflicht "Light" beim Neuerwerb gibt es jetzt schon... jeder der sich eine SSW kauft, wird im Waffenladen mit Name/ Adresse/ Pass-Nummer in Bezug zur Waffennummer vom Händler in ein Registrierbuch eingetragen. Waffenbehörde oder Polizei können jederzeit Einblick in die Liste nehmen.

 

Wie funktioniert das dann bei eGun?

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Gerade eben schrieb Mattes:

Wie funktioniert das dann bei eGun?

 

Bei Egun ist es ja meistens kein Neuerwerb.

 

Bei Gebrauchtverkauf genügt es die Daten des Käufers zu erfassen und aufzubewahren. Sollte der dann mit der Waffe eine Straftat begehen und die Waffe sichergestellt werden, kann es sein, dass der ursprüngliche Besitzer Besuch bekommt... da sollte man schon nachweisen können, wem die Waffe veräußert wurde.

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vor einer Stunde schrieb Knalle Peng:

 

Ganz sicher. Eine Meldepflicht "Light" beim Neuerwerb gibt es jetzt schon... jeder der sich eine SSW kauft, wird im Waffenladen mit Name/ Adresse/ Pass-Nummer in Bezug zur Waffennummer vom Händler in ein Registrierbuch eingetragen. Waffenbehörde oder Polizei können jederzeit Einblick in die Liste nehmen.

 

...

 

??????????????

 

BITTE WAS?? :huh::huh:

 

Auf welcher Grundlage denn bitte schön?

 

Ich vermute (hoffe!) das ist der vorauseilende Gehorsam eines einzelnen Waffenhändlers! Wäre ja schon traurig genug.

 

Gruß

 

Sigges

 

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§ 35 Abs. 2 fordert ja nur die Protokollierung des Hinweises

auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen / Schießen.

 

Viele Händler schreiben aber unnötigerweise die Waffennummer und -typ dazu.

 

Eine oben erwähnte Einsichtnahme in dieses Protokoll könnte dann Rückschlüsse

darauf zulassen, wer mal die Waffe gekauft hat.

Steht aber nix drin, dann wird es auch nichts.

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vor 54 Minuten schrieb Olt d.R.:

 

§ 35 Abs. 2 fordert ja nur die Protokollierung des Hinweises

auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen / Schießen.

 

Viele Händler schreiben aber unnötigerweise die Waffennummer und -typ dazu.

 

Nun, spätestens wenn Waffenbehörde und Polizei in deinem Laden vorstellig werden, weil ein minderjähriger Straftäter behauptet, er habe die Waffe ganz normal im örtlichen Laden gekauft, es sei weder nach Altersnachweis gefragt worden, noch habe man ihn über die gesetzlichen Bestimmungen zu Führen/ Schießen aufgeklärt... wird ganz schnell klar, warum man als Händler detailliert nachweisen können muss, welche Waffen verkauft wurden, wann und an wen.

 

Faktisch müssen Händler durch die Pflicht zur Protokollierung der Rechtsbelehrung und der Kontrolle des Altersnachweis, den Käufer und die Waffe registrieren. Unnötig ist daran für den Händler sicher nichts, sondern existenziell wichtig. Die Händler werden von den Waffenbehörden auch zu diesem detaillierten Vorgehen angehalten, "um Missverständnisse zu vermeiden".

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Ich kann mich an einen SSW Kauf 1999 erinnern. Da klappte der Händler eine papierkladde auf schrieb dann die ART der SWS-Waffe rein( ob die nr weiß ich nicht allerdings könnte er die ja dann auch später aus den Unterlagen nachgetragen haben ) und meinte dann Name und Anschrift reicht , ihr seht so vertrauenswürdig aus :lol:. PA Nr nicht.

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vor 1 Minute schrieb thomas01:

Der Händler kann aufschreiben was er will. Wenn einer sagt die Schreckschusswaffe war Schrott und ist jetzt entsorgt dann ist das so, wer will das jetzt überprüfen, oder wollen die Behörden vorsorglich ganz Deutschland durchsuchen?

 

Der Sinn ist ja auch ein anderer:

 

Wird eine SSW bei einer Straftat verwendet, kann anhand der Waffennummer der Hersteller den Händler benennen, an den die betreffende Lieferung ging... und der kann anhand der Unterlagen den Käufer feststellen.

 

Der Händler wiederum kann belegen, dass der Käufer volljährig war und über die Rechtslage aufgeklärt wurde.

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Der Sinn ist ja auch ein anderer:
 
Wird eine SSW bei einer Straftat verwendet, kann anhand der Waffennummer der Hersteller den Händler benennen, an den die betreffende Lieferung ging... und der kann anhand der Unterlagen den Käufer feststellen.
 
Der Händler wiederum kann belegen, dass der Käufer volljährig war und über die Rechtslage aufgeklärt wurde.
Das ist klar, ist genau so wie man bei einigen Händlern den Wisch unterschreiben muss wenn man Muntion kauft.
Aber im Grunde ist es nur die Absicherung für den Händler. Alles weitere interessiert keinen mehr, bzw. kann keiner mehr kontrollieren. Es sei denn man würde das Waffengesetz soweit ausdehnen das auch Schreckschuss Waffen erfasst werden und hoffen das es noch Dumme gibt die sich wirklich melden.
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Man muß sich nur mal vorstellen, über was für einen völligen Schwachsinn wir hier reden:

 

Salut: Lauf zerstört, ist in der Lage Platzpatronen abzufeuern.

Deko: Lauf, Verschluß und bei Kurzwaffen Griffstück zerstört, kann man werfen.

SRS "Waffe": bis auf wenige Ausnahmen Zinkdruckgusskram, der grade mal den Abschuß gasdruckreduzierter Platzpatronen aushält.

Luftdruckwaffe: 7,5 Joule maximal oder noch aus DDR oder vor F Zeiten.

 

Was? Was hat das noch mit Waffen zu tun?

 

Man beschäftigt uns mit Diskussionen über solches Spielzeug und faselt von Innerer Sicherheit und Terrorabwehr.

 

Tretet Euren Abgeordneten dafür (bildlich) dahin wo es wehtut.

 

Volksverdummung, sonst nix.

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vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

 

Salut: Lauf zerstört, ist in der Lage Platzpatronen abzufeuern.

Deko: Lauf, Verschluß und bei Kurzwaffen Griffstück zerstört, kann man werfen.

SRS "Waffe": bis auf wenige Ausnahmen Zinkdruckgusskram, der grade mal den Abschuß gasdruckreduzierter Platzpatronen aushält.

Luftdruckwaffe: 7,5 Joule maximal oder noch aus DDR oder vor F Zeiten.

 

Achtung, gefährlich, Alarm, Alarm!! :aug::mega_shok:

 

Die Entwaffnung kann weiter gehen. Ich habe gerade wegen Reiseabsichten mich mal mit dem Messerecht in der EU befasst, gibt es eine schöne Übersicht auf dem Knifeblog. Wir in D sind nicht die schlimmsten Spinner, was Einschränkungen angeht. Das geht noch besser schlechter.

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Bei den Dekowaffen, die nach der aktuellen EU-Deaktivierungsvorschrift von 2015 umgebaut wurden, muss man einschränken.

 

Die sind (bei wortgetreuer Auslegung durch einige Bümas) extrem schonend umgebaut: Griffstück/ Abzug funktionieren, Laden wird nur durch eine kleine reversible Sperre verhindert und bei Revolvern ist sogar die Trommel noch intakt. Stahlstift im Lauf und drei kalibergroße Bohrungen verhindern Rückbau nicht sicher.

 

Diese Dinger sind tatsächlich erstaunlich "heiß" und wurden/ werden ohne jede Registrierung verkauft, weshalb sie auch 2016/ 2017 bei Sammlern ziemlich begehrt waren. Das ist mittlerweile auch in Brüssel aufgefallen, deshalb will man jetzt auch eilig nachbessern...

Bearbeitet von Gast
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vor 19 Minuten schrieb rwlturtle:

Salut: Lauf zerstört, ist in der Lage Platzpatronen abzufeuern.

Deko: Lauf, Verschluß und bei Kurzwaffen Griffstück zerstört, kann man werfen.

SRS "Waffe": bis auf wenige Ausnahmen Zinkdruckgusskram, der grade mal den Abschuß gasdruckreduzierter Platzpatronen aushält.

Luftdruckwaffe: 7,5 Joule maximal oder noch aus DDR oder vor F Zeiten.

 

Was? Was hat das noch mit Waffen zu tun?

 

Nix (im Fall von Druckluft: nicht viel).

 

Sie sehen halt nach etwas wie einer Schusswaffe aus.

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vor 15 Minuten schrieb Last_Bullet:

Die Entwaffnung kann weiter gehen. Ich habe gerade wegen Reiseabsichten mich mal mit dem Messerecht in der EU befasst, gibt es eine schöne Übersicht auf dem Knifeblog. Wir in D sind nicht die schlimmsten Spinner, was Einschränkungen angeht. Das geht noch besser schlechter.

 

Es gibt einige Länder wie z.B. Belgien, die auf diversen Gebieten im groben Themenbereich "Waffen" bislang ziemlich liberal waren.

Seit den Terrorattacken, die auch mit ihrem Land zusammen hingen, drehen sie ziemlich "am Rad".

Ungeachtet dessen, dass zumeist illegale Kriegswaffen dabei verwendet wurden... aber man schlägt ziemlich viel Schaum als dortiger Gesetzgeber.

 

Auch vieles von dem, was jetzt u.a. bei HA- und KW-Magazinen, Salut, Dekos etc. - europaweit - auf uns zukommt, haben wir der Anlassgesetzgebung seit den islamistischen Terrortaten zu "verdanken".

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vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Auch vieles von dem, was jetzt u.a. bei HA- und KW-Magazinen, Salut, Dekos etc. - europaweit - auf uns zukommt, haben wir der Anlassgesetzgebung seit den islamistischen Terrortaten zu "verdanken".

Praktisch, nicht wahr?

Und so wird das Spielchen weiterlaufen, auch in Bezug auf Telefon und Internetüberwachung etc..

 

Nochmal, praktisch, nicht wahr?

 

zitat-jene-die-grundlegende-freiheit-auf

Bearbeitet von rwlturtle
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vor 9 Minuten schrieb karlyman:

 

Es gibt einige Länder wie z.B. Belgien, die auf diversen Gebieten im groben Themenbereich "Waffen" bislang ziemlich liberal waren.

Seit den Terrorattacken, die auch mit ihrem Land zusammen hingen, drehen sie ziemlich "am Rad".

Ungeachtet dessen, dass zumeist illegale Kriegswaffen dabei verwendet wurden... aber man schlägt ziemlich viel Schaum als dortiger Gesetzgeber.

 

Auch vieles von dem, was jetzt u.a. bei HA- und KW-Magazinen, Salut, Dekos etc. - europaweit - auf uns zukommt, haben wir der Anlassgesetzgebung seit den islamistischen Terrortaten zu "verdanken".

Die sogenannte Anlassgesetzgebung ist nicht den Terrortaten  zu verdanken, die waren in der Schublade einer kleinen Klicke die sich dem Waffenverbot verschrieben hat (D Grüne unter anderem) und die nur auf den richtigen Moment gewartet haben, denn das Gesetz war fix und fertig ein paar Tage nach den Attentaten. Und sind ja völlig ungeeignet Terrorattentate zu verhindern, oder ist man weniger Tod wenn man mit einem HA der 10er Magazin hat erschossen wurde  als einem 20er Magazin.

Bearbeitet von joker_ch
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Ja, das ist ja der Kniff.

 

Ich weiss auch, dass das schon in der Schublade war (Stichwort z.B. Waffen-"Weissbuch" u.a. von EU-Kommissarin Malmström, das schon viele "Daumenschrauben" für legale Waffenbesitzer enthielt - fast als eine Art Drehbuch. Existierte schon einige Jahre).

 

Der miese Anlass, den Mist herauszuziehen, waren dann die islamistischen Terrortaten seit "Charlie Hebdo". Man lese mal die sogenannten "Begründungen" für die Änderungen der EU-Firearms Directive (91/477)...

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