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IGNORED

Egun - Verkäufer meldet sich nicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

habe bei egun einen Artikel ersteigert, jedoch meldet sich der Verkäufer trotz mehrfacher Nachfrage und anmahnen über egun nicht.

Ich vermute, dass der erzielte Erlös anscheinend zu niedrig ausfiel. Erstmal reine Vermutung, keine Unterstellung.

 

Abhaken möchte ich das Teil nicht.

 

Der Händler heißt topgunparts. Kennt den jemand?

 

 

 

Geschrieben

Mittlerweile 6 Tage. Kann natürlich auch sein, dass er im Urlaub oder im Krankenhaus ist. Da ich mit solchen Stories aber schon schlechte Erfahrungen gemacht habe, bin ich da seeehr vorsichtig.

Zumindest für einen Urlaub hätte man irgendeine geartete Nachricht hinterlassen können.

 

Immerhin sind mir Wohnort und jetzt auch seine BDMP-SLG (google kann das) bekannt.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Raiden:

Mittlerweile 6 Tage.

.... ich weiß nicht ... ist das denn nötig die Leute so zappeln zu lassen.

Aber das scheint wohl teilw. around the waffenbuiseness Stand der Technik zu sein.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb 2011-Jack:

Aber das scheint wohl teilw. around the waffenbuiseness Stand der Technik zu sein.

Können wir uns drauf einigen entweder die Sätze in Englisch oder in Deutsch zu verfassen. 

Dieser Mischmasch ist einfach nur peinlich

Geschrieben

Sei froh und lächle, es könnte schlimmer kommen: Ich habe etwas ersteigert, der Verkäufer hat sich gemeldet, ich habe bezahlt und nichts ist gekommen - und der Verkäufer meldet sich auch nicht.

 

Ist seit dem 02.01.18 nun bei der Bullerei und ich bin sicher, daß ich einen Brief bekomme, daß sie keinen Täter ermitteln konnten ....

 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb EkelAlfred:

Sei froh und lächle, es könnte schlimmer kommen: Ich habe etwas ersteigert, der Verkäufer hat sich gemeldet, ich habe bezahlt und nichts ist gekommen - und der Verkäufer meldet sich auch nicht.

 

Ist seit dem 02.01.18 nun bei der Bullerei und ich bin sicher, daß ich einen Brief bekomme, daß sie keinen Täter ermitteln konnten ....

 

Wenn du Glück hast veranlasst die Anzeige (die selbst mit ermitteltem Täter sicherlich eingestellt wird) dein Gegenüeber doch noch zu leisten.

Sonst darfst du dir noch über das Mahngericht einen zivilrechtlichen Titel holen. Bei der Gelegenheit wollte ich noch nachsehen, ob über meiner Toilette Platz ist. Da könnte ich meinen vollstreckbaren Titel aus einer Egun-Transaktion nämlich hinhängen...

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb MaddinPSG:

Da könnte ich meinen vollstreckbaren Titel aus einer Egun-Transaktion nämlich hinhängen...

Guude,

 

na und? Da bin ich eigen, wenn mich einer bescheisst, dann werde ich zum Terrier. Und wenns mich noch gutes Geld zum schlechten dazu kostet - egal. Solange bis einer heult :-)

 

GrrWuff!

 

Weissblau

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb EkelAlfred:

Sei froh und lächle, es könnte schlimmer kommen: Ich habe etwas ersteigert, der Verkäufer hat sich gemeldet, ich habe bezahlt und nichts ist gekommen - und der Verkäufer meldet sich auch nicht.

 

Ist seit dem 02.01.18 nun bei der Bullerei und ich bin sicher, daß ich einen Brief bekomme, daß sie keinen Täter ermitteln konnten ....

 

Wie hast du denn bezahlt? Anonym per bitcoins...

Geschrieben

Und?

 

Wie Maddin sagt: Das Strafverfahren wird eingestellt, weil er traumatisiert ist, denn sein Pappa hat ihm 1971 im Mai kein Eis gekauft.

 

Dann kann ich zivilrechtlich einen vollstreckbaren Titel bekommen. 

 

Den hänge ich dann auf Maddins Klo, denn bei Hartz 4 gibt es nichts zu pfänden.

 

Versklaven darf ich ihn nicht und hinrichten und aus dem Schädel eine schöne Trinkschale fertigen ist leider auch nicht erlaubt.

 

Das war es dann.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb EkelAlfred:

Versklaven darf ich ihn nicht und hinrichten und aus dem Schädel eine schöne Trinkschale fertigen ist leider auch nicht erlaubt.

Hab genau das gleiche Problem und werd diese Woche mal Anzeige stellen, wobei mir der Verschlag mit dem Schädel auch nicht schlecht gefällt. Auf meinem Kaminsims wäre noch Platz aber wahrscheinlich ist das wirklich nicht erlaubt, allerdings finde ich zum Thema "Trinkschale aus Schädel" jetzt kein Verbot in den diversen Gesetzestexten. Evtl. such ich aber auch nur nicht richtig. ;-)

Geschrieben

So ein Titel hält ja ziemlich lange. Einfach erst einmal die Sache im Hinterkopf ablagern und so alle fünf bis acht Jahre überprüfen. Manchmal kommt auch ein Harzer zu gewissem Reichtum. Den hauts dann von den Socken, wenn plötzlich eine vergessene Forderung aufkreuzt.

Wuni

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Wuni:

So ein Titel hält ja ziemlich lange. Einfach erst einmal die Sache im Hinterkopf ablagern und so alle fünf bis acht Jahre überprüfen.

Und das schöne bei "Verbeindlichkeiten aus Betrug" ist, dass diese nicht durch eine Privatinsolvenz über den Jordan gehen sondern auch danach noch als Verbindlichkeiten bestehen bleiben. :-) Daran denken viele nicht wenn Sie meinen man startet bei "0" und dann doch noch Altlasten zu zahlen sind.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

Und das schöne bei "Verbeindlichkeiten aus Betrug" ist, dass diese nicht durch eine Privatinsolvenz über den Jordan gehen sondern auch danach noch als Verbindlichkeiten bestehen bleiben. :-)

Dann muss der Titel (im Tenor) aber ausdrücklich die Feststellung enthalten, dass die Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung stammt.

Das geht nur mit einem Titel aus einer erfolgreichen Klage, nicht mit einem Mahnbescheid. 

 

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