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IGNORED

Egun - Verkäufer meldet sich nicht


Raiden

Empfohlene Beiträge

vor 14 Stunden schrieb JPLafitte:

Ich empfehle das Kochbuch für exotische Gerichte: Gedünstetes Affenhirn - mit Rücksicht auf die Grünen tausche man den Affen gegen s.O.

 

Sag'mal, HÄNGT ES!?! ;-)

 

Da hätte ich weit weniger Angst vor britischem Rinderhirn mit positivem BSE-Nachweis!!!

 

 

Grüße

 

Iggy 

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vor 23 Stunden schrieb P22:

Das geht nur mit einem Titel aus einer erfolgreichen Klage, nicht mit einem Mahnbescheid. 

Bei Betrug ermittelt, zumindest meine Erfahrung im gewerblichen Bereich, die Staatsanwaltschaft und mit diesem Urteil (keine Zivilklage) hat man dann die Handhabe, dass die Schulden nicht durch eine Privatinsolvenz "erledigt" sind.

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vor 31 Minuten schrieb HBM:

Bei Betrug ermittelt, zumindest meine Erfahrung im gewerblichen Bereich, die Staatsanwaltschaft und mit diesem Urteil (keine Zivilklage) hat man dann die Handhabe, dass die Schulden nicht durch eine Privatinsolvenz "erledigt" sind.

Aus der strafrechtlichen Verurteilung ergibt sich aber kein privatrechtlicher Vollstreckungstitel. Die Verurteilung lässt auch eine mögliche Privatinsolvenz unberührt. 

Es hilft nur ein entsprechender Titel mit dem besagten Inhalt. Dieser kann auch im Adhäsionsverfahren erwirkt werden.

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Danke, war mir so nicht klar. Muss mal schauen, wie das bei unseren Fällen gelaufen ist, wahrscheinlich war dann, zumindest bei dem Fall, den ich im Kopf hatte, noch ein dementsprechender Zivilprozess im Nachgang zur strafrechtlichen Verurteilung oder wir haben, wie von Dir angemerkt, die Ansprüche im Strafprozess mit eingebracht. Ist, zumindest in dem einen Fall, schon etwas länger her, aber ich weis nur, dass wir das Geld letztes Jahr bekommen haben, da der Schuldner durch die Privatinsolvenz (übrigens echt ziemlich "verarschend" in England durchgezogen - hoffentlich geht das dank Brexit bald nicht mehr) nicht entschuldet wurde.

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