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IGNORED

Salutwaffe in Verkehr bringen?


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo SB

 

Gut, das ist das zur Zeit gültige.

Aber die EU-Diktatur hat den Kampf gegen ihre Feinde (der mündige Bürger) aufgenommen und möchte nicht, dass Dekowaffen gehandelt werden. Sie ist der Meinung, dass ein Dekoration G88 die innere Sicherheit gefährdet und will diesem entgegenwirken.

Aber eine Salutwaffe ist ja keine Dekowaffe. Und die allwissenden EU-Beamten haben sich sicher etwas dabei gedacht, nur Dekoration Waffen zu benennen. Wahrscheinlich halten sie die Besitzer von Salutwaffe für zuverlässiger. 

Ich gehe weiter davon aus, dass Salutwaffen, auch die ganz alten, frei handelbar sind.

was meint ihr?

 

Steven

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vor 10 Minuten schrieb EkelAlfred:

Darf ich jetzt eigentlich meine Alt-Deko (vor 5 Jahren gekauft) jetzt noch an Private verkaufen oder nicht?

Darf ich die eigentlich noch haben?

Ganz legal im Laden erworben!!!

 

Besitzen : ja

Verkaufen : nein (soweit nicht nach den neuen Richtlinien endgültig zu Schrottschrott veredelt und mit Zertifikat abgesegnet) 

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vor 21 Stunden schrieb VP70Z:

Soweit es um den Begriff des in Verkehr bringens geht, gefällt mir diese Arbeit: http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html#abschnitt_27

 

Da hört sich die Einschätzung

"Fraglich bleibt aber, ob nur neue Produkte in Verkehr gebracht werden können, oder ob auch gebrauchte Produkte, die ursprünglich als bereits in Verkehr gebracht gelten sollten, unter bestimmten Voraussetzungen „neu“ auf dem Markt bereitgestellt werden können. Nach der Nummer 2.1. des Blue Guide wird auch ein gebrauchtes Produkt, das aber gegenüber seinem ursprünglichen Zustand mit dem Ziel der Modifizierung seiner ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart wesentlich verändert wird, als neues Produkt angesehen und gilt nach der Veränderung und ab der Bereitstellung als „in Verkehr gebracht“."

ja so an, als wäre es erlaubt, nicht vom Endverbraucher veränderte Salut- bzw. Alt-Dekowaffen, auch an andere Endverbraucher zu überlassen ohne geänderte / verschärfte Vorgaben zu beachten. Oder les ich das jetzt falsch?

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Verstehe ich auch so und das war auch vor Lektüre des Aufsatzes mein gesundes Rechtsempfinden. Aber was zählt das schon. Wenn es um die schlimmen Gefahren für das Abendland geht, die davon ausgehen, daß Schrott der aus Waffen gewonnen wurde von einer Wohnzimmerwand an die andere Wohnzimmerwand  beim Nachbarn umziehen könnte.

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vor 7 Stunden schrieb HBM:

ja so an, als wäre es erlaubt, nicht vom Endverbraucher veränderte Salut- bzw. Alt-Dekowaffen, auch an andere Endverbraucher zu überlassen ohne geänderte / verschärfte Vorgaben zu beachten. Oder les ich das jetzt falsch?

Die Frage ist wie ein Richter dies liest......und interpretiert.

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vor 14 Minuten schrieb chapmen:

Die Frage ist wie ein Richter dies liest......und interpretiert.

Das ist mir schon klar, aber zumindest gibt es dann eine sinnvolle Strategie der Verteidigung, daher für Betroffene durchaus interessant der Link unter http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html#abschnitt_27

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Fakt ist: Es ist eine Enteignung!

 

Was nützen mich ein paar Barren Gold die ich mir redlich, ehrlich und völlig gesetzeskonform von meinem hart verdienten Geld gekauft habe wenn der Weiterverkauf plötzlich, weil Leute mit dem Geisteszustand einer C.R. mitbestimmen dürfen, verboten wird.

 

Es gibt Dekos, die waren mal mehrere kEU wert, jetzt nix mehr. (Und die Salut-Knarren werden von jedem geimpften Richter da sofort mit rein gepackt.)

 

So ging es mit den lächerlichen vor PTB's, so ging es mit den LEP's, so ging es mit den Dekos.

 

So wird es weitergehen mit den HAs, irgendwann mit den Repetierern und dann mit dem Rest.

 

Und keiner steht auf (ich auch nicht).

 

Selber schuld.

 

 

 

 

 

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vor 13 Stunden schrieb djjue1:

Und keiner steht auf (ich auch nicht).

 

Warst du nicht wählen? Oder hast deine Stimme den falschen gegeben?

Single-Issue-Voting ist wirkungsvoller den je, weil mehr Einzelinteressen als heute wurden noch nie mit Füßen getreten.

Wir sollten diese Möglichkeit nutzen bevor Wahlen verboten werden.

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  • 4 Monate später...

Hallo zusammen,

 

ich muss mich mal hier einklinken. Es geht zwar nicht um eine Salut aber um einen bei egun angebotenen DEKO Teile Satz. Ich beobachte hier und da bei egun das dort Teilesätze z.B. von Uzi angeboten und verkauft werden. Es sind private Leute keine Händler. Die Frage die ich mir stelle, ist das erlaubt für privaten Verkäufer und privaten Käufer oder bekommt einer oder beide Besuch um 4.30 Uhr? Bin verwirrt...

 

 

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Verwirrt zu sein ist zunächst auf WO durchaus nicht verkehrt.

Auch in diesem thread wird inzwischen alles durcheinander geschmissen was es so an Begrifflichkeiten gibt.

Besuche kann es immer geben, ob Verkäufer oder Käufer, davor schützt auch keine Aussage in einem Forum, auch wenn es WO heisst.

 

Sind die "Teilesätze" komplett? So weit wie ich beobachte werden momentan meist Teilesätze ohne Lauf und Verschluss angeboten.

So oder so zumindest momentan, wie auch bei den Deko und Salutwaffen mehr wie fragwürdig und durchaus mit Risiken behaftet.

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Ich würd die Finger davon lassen.

Da es aktuell sozusagen keine Rechtssicherheit gibt, weil weder genaue Definitionen, noch Urteile diesbezüglich existieren, könnte es durchaus sein, daß in absehbarer Zeit ein "Rundumschlag" folgt und Käufer Besuch bekommen.

 

Teilweise wird da ja der Teilesatz ohne Lauf und Verschluss und in einer anderen Auktion eben jene fehlenden Teile angeboten.

Und wer das dann zusammen kauft, der hat schon mal den Verdacht geschaffen, daß er die Teile wieder zusammenfügen will.

 

Auch wenn dabei dann halt statt eines Briefbeschwerers ohne ehemaligen Lauf/Verschluss ein Briefbeschwerer mit ehemaligem Lauf/verschluss rauskommt, es ist halt unverständlicherweise verboten die Teile zusammenzufügen.

 

Eine ähnliche Situation hatten wir in D schon mal, als es damals den ersten "Anscheinsparagrah" gegeben hat. Da durften alle (deaktivierten) Teile besessen, aber nicht zusammengebaut werden.

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Ein recht bedeutender Händler in dem Bereich, ZIB Militaria in Hamburg, hat auf seiner website einige interessante Ausführungen zu dem Thema.

 

Das (also insbesondere der Bereich Dekos/Teilesätze ehemaliger automatischer Waffen aus dem Militärbereich) scheint momentan, in der Tat, rechtlich "vermintes Terrain" zu sein.

Ich kann mich da Steinpilz, s.o., nur anschließen.

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Vielen Dank für eurer Antworten.

Genau das was Steinpilz schreibt ist mir auch aufgefallen. Da bietet gerade einer einen UZI Teilesatz auf egun an. Und in einer anderen Auktion von ihm, den passenden Verschluss. Verleitet dazu, alles zu ersteigern. Ob man das dann macht ist an sich doch egal, schließlich könnte man ja alles z.B. in einen Waffenkoffer packen aber nicht zusammen bauen. Wenn der Besuch dann kommt, liegt ja alles nur beisammen. Zusammengebaut wäre dann schon eher schlecht... ABER wer schreibt das denn genau so vor das es nicht zusammengebaut werden darf? Ich habe die EU Verordnung vom 8 April 2016 vor mir... entweder finde ich den Absatz nicht oder es gibt ihn nicht. Noch einen drauf, wie wärs mit montiertem Dummylauf? Optisch kann ihn doch keiner von einem echten Unterscheiden geschweige denn von einem DEKO Lauf, denn die sind doch vorne gar nicht beschädigt. ZIB schlägt aber vorne deren Buchstaben ein...

Fragen über Fragen. 

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