Zum Inhalt springen
IGNORED

Verankerung Tresor


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

bislang galt ja die Regelung, das bis zu 5 Kurzwaffen in einem B-Tresor unter 200 kg aufbewahrt werden dürfen ohne Verankerung des Tresors.

Gibt es hierzu neue Erkenntnisse seit der jüngsten Änderung des WaffG?

Geschrieben

nein.

 

als Finanzwirt sollte man das WaffG lesen können und auch erkennen was sich geändert hat, bzw. was explizit eben nicht.

 

 

mittels der Suchfunktion könnte man auch zahlreiche Diskussionen hierzu (selbst in diesem Forum) finden.

Geschrieben

Hauptsache erstmal pöbeln, bis eine sinnvolle Antwort kommt. Kennt man hier ja, echt schade...

Nebenbei bemerkt hat es nichts mit "WaffG lesen können zu tun". Die relevanten Punkten stehen in § 13 AWaffV. Da muss man als Unbedarfter erst mal drauf kommen und weiß dann immer noch nicht, ob es vielleicht irgendwo noch eine Ausnahme gibt.

Geschrieben

Wer keinen Stufe B-Tresor in seinem Bestand braucht sich über die potentielle Befestigung keine Gedanken machen.

Wer einen Stufe B Tresor in seinem Bestand hat (idealerweise nachgewiesen schon vor Gesetzesänderung) darf ihn anschrauben oder nicht. Abhängig davon darf er 5 (nicht angeschraubt < 200kg) bzw. 10 (angeschraubt, bzw. nicht angeschraubt und Gewicht > 200kg) Kurze drin lagern

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb MaddinPSG:

Die relevanten Punkten stehen in § 13 AWaffV. Da muss man als Unbedarfter erst mal drauf kommen

 

 

nö, die relevanten Punkte stehen im WaffG, zudem wird im WaffG ausdrücklich auf die AWaffV verweisen!

 

 

 

ausserdem gabs die genaueren Ausführen bislang auch schon in der AWaffV, also diesbezüglich nix neues ....auch nicht für unbedarfte!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Finanzwirt:

bislang galt ja die Regelung, das bis zu 5 Kurzwaffen in einem B-Tresor unter 200 kg aufbewahrt werden dürfen ohne Verankerung des Tresors.

Gibt es hierzu neue Erkenntnisse seit der jüngsten Änderung des WaffG?

Für B Schränke die dem Bestandsschutz unterliegen hat sich da nix geändert. Die haben ja schließlich Bestandsschutz

Geschrieben
Am 19.10.2017 um 10:25 schrieb alzi:

nein.

 

als Finanzwirt sollte man das WaffG lesen können und auch erkennen was sich geändert hat, bzw. was explizit eben nicht.

 

 

mittels der Suchfunktion könnte man auch zahlreiche Diskussionen hierzu (selbst in diesem Forum) finden.

 

Warum sperren wir nicht einfach das Waffenrechtsunterforum und pinnen ganz oben einfach einen Thread an wo ein Link zum WaffG steht?

Oh warte. Ich fürchte damit würdest du vermutlich am Ende noch das größte Problem haben. Würde deine Freizeitbeschäftigung hier doch arg einschränken ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Verstand hat noch keinen daran gehindert einen Suchfunktion zu nutzen oder sich wenigsten nach "ähnlichen" Themen umzuschaun.

 

ja, auch das geht in einem Forum! ja, auch das darf man erwarten. ja, auch das ist der Sinn von einem Forum, auf bereits bekanntes Wissen zurückgreifen.

 

ich bin kein Einstein, aber selbst mir ist das bewusst und sogar ich kann das, also darf ich das doch bitte auch von den andern Nutzern erwarten dürfen.

und wem das nicht, oder noch nicht, bewusst ist, dem darf ich das doch bitte bewusst machen!

 

ausserdem unterstütze oder fördere ich keine Faulheit bzw. Bequemlichkeit. was ich selbst zu leisten bereit bin, das erwarte ich auch von anderen. nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

 

 

GuTeN mOrGeN!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Ich kann den TS verstehen, habs auch nicht komplett kapiert. Anstatt mehrere Beiträge zu schreiben wie unmöglich das Ansinnen ist wäre eine kompetente fokussierte Antwort die hilfreiche Lösung gewesen. Machmal habe ich den Eindruck das Forum dient dem einen oder anderen als therapeutisches Instrument um sich endlich mal etwas ausleben zu können.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb 300RUM:

wäre eine kompetente fokussierte Antwort die hilfreiche Lösung gewesen.

 

die hat er (von anderen) bekommen. und von mir den Hinweis, dass das schon in aller Breite an anderer Stelle DIESES Forums diskutiert wurde.

 

vor 7 Minuten schrieb 300RUM:

Machmal habe ich den Eindruck das Forum dient dem einen oder anderen als therapeutisches Instrument

 

... weils dem einen oder anderen durchaus nicht unbedingt schaden würde.....

 

 

 

 

 

vielen ist nämlich überhaupt nicht bewusst, dass sie hier die Gutmütigkeit anderer Nutzer schamlos (ob ihrer Faulheit, Bequemlichkeit, oder was auch immer) ausnutzen und deren Leistungsfähigkeit und Hilfsbereitschaft einfach missbrauchen.

...und das ganz unnötiger weise, weil sie EIGENTLICH selbst dazu in der Lage wäre...

 

apropos, bevor jetzt wieder einer kommt und meint der alzi plustert sich nur hier anonym und online so auf. der alzi vertritt diese Ansicht auch offensiv offline, nicht immer ohne Erfolg.

Geschrieben

Hallo alzi

 

jetzt sei doch nicht gar so grantig.

Warum soll ein User nicht die Frage, die ihn beschäftigt, hier einfach stellen? Ohne mit der Suchfunktion zuerst das ganze Forum auf ähnlich Fragen zu durchsuchen?

Ich genieße dieses Forum ob der Fachleute, die mir ruckzuck die meisten Fragen beantworten können. Einige aus dem Stegreif, andere nach Suche im Netz. Die meisten machen das freudig. Wer keine Lust auf Antwort geben hat, lässt es. Ich wurde hier immer gut beraten.

Natürlich habe ich heute mit dem Netz große Möglichkeiten, mir (fast) alle Fragen selbst zu beantworten. Nach Suche und Kombination. Warum aber nicht die Fachleute fragen?

 

Steven

Geschrieben

ja und das was sich geändert hat, kann dort jeder selbst nachlesen.

er wusste ja wie es zuvor geregelt war... er weiß dass sich was geändert hat...... dann weiß er (nachdem er die Änderung gelesen hat) auch was und inwiefern es sich geändert hat.

 

wo ist jetzt das Problem? hat bei mir auch funktioniert......

 

...und ups...ja unter Waffenrecht (und in anderen Rubriken) gibts recht aktuell sogar andere threads zu eben diesem Therma......

muss ich nicht mal die Suchfunktion bemühen .... so alt sind die nämlich noch nicht.... man muss sich nur mal die Zeit nehmen und sich selbst die Mühe machen.

 

 

ist aber viel einfacher und geht auch viel schneller, "weil ich hätte da gerne mal ganz dringend jetzt sofort ein Problem", das andere machen zu lassen.....

 

.....einige finden das toll....ich nicht, und das artikuliere ich auch (online wie offline).

Geschrieben
Am 19.10.2017 um 16:04 schrieb patty:

Wer einen Stufe B Tresor in seinem Bestand hat (idealerweise nachgewiesen schon vor Gesetzesänderung) darf ihn anschrauben oder nicht. Abhängig davon darf er 5 (nicht angeschraubt < 200kg) bzw. 10 (angeschraubt, bzw. nicht angeschraubt und Gewicht > 200kg) Kurze drin lagern

 

Achtung. Meine beiden B-Tresore erreichen laut Bedienungsanleitung ihren Widerstandsgrad nur, wenn sie angeschraubt sind! Im Umkehrschluss heisst das, wenn er nicht angeschraubt ist, dass auch kein Widerstandsgrad Stufe B besteht!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb kontra:

 

Achtung. Meine beiden B-Tresore erreichen laut Bedienungsanleitung ihren Widerstandsgrad nur, wenn sie angeschraubt sind!..

 

Bezieht sich auf die Versicherung. Aus einem Nicht-B-Schrank wird durch andübeln kein B-Schrank.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb kontra:

Richtig. Aber meine B-Schränke sind ohne andübeln eben keine B-Schränke...

 

Und das sagt... die Bedienungsanleitung?  Wer kennt bzw. hat diese (noch)? Auch die Behörde?

 

Entscheidend wird die Einstufung auf der fest im Schrank angebrachten Zertifizierungsplakette sein. Wenn da keine Einschränkung bzw. Auflage steht...

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Nakota:

 

Bezieht sich auf die Versicherung. Aus einem Nicht-B-Schrank wird durch andübeln kein B-Schrank.

Genauso, B ist B, ob der in der Luft schwebt interessiert die Waffenbehörde bei unter 5 Kurzwaffen nen Kerricht, aber will man seine Waffen darin versichern kann die Versicherung Auflagen erteilen für gewisse Versicherungssummen, heisst fest verankern.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb kontra:

IMG_20171022_172312.jpg

Interresiert die Behörde trotzdem nicht, so leid wie es mir tut, B bezieht sich auf die Bauweise des Schrankes oder Tresores, ob der Klotz verschraubt wird ändert die Relevanz für die Behörde nicht, B bleibt B, was Burg Wächter schreibt ist zu deren Absicherung aber für uns kalter Kaffee und eventuell nur versicherungstechnisch von Bedeutung.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben

Die dort erwähnte "vorgesehene Schutz-Funktion" hat mit der Klassifizierung auf dem Typenschild nix zu tun.

 

Es soll aber "Möbeleinsatztresore" geben /gegeben haben; die ihre Klassifizierung tatsächlich nur durch eine bestimmte Einbauweise / Befestigung erhalten.

Kenne das nur vom Hörensagen; habe einen solchen Tresor noch nicht gesehen; bzw. weis nicht, wie dann das Typenschild aussieht.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.