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IGNORED

Magazinbegrenzung bei Halbautomaten....PC9?


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Geschrieben

Hallo,

 

es soll ja sehr wahrscheinlich die Begrenzung der Magazinkapazität bei Halbautomaten kommen..Wie läuft das eigentlich bei solchen Teilen wie dem Ruger PC9? Der wird ja mit Pistolenmagazinen befüllt, hier in 15er Kapazität. 10er habe ich noch nicht gefunden. Was nun...wegschmeißen?

Geschrieben (bearbeitet)

Gemeint war: Bevor ich etwas "wegschmeißen" würde, würde ich abwarten was konkret kommt bzw. möglich ist.


Wenn relativ einfach machbare Kapazitätsbegrenzer bei dem Magazinen zugelassen werden, sind die 15er-Mags änderbar, weiter zu verwenden, und fertig.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Ami:

Hallo,

 

es soll ja sehr wahrscheinlich die Begrenzung der Magazinkapazität bei Halbautomaten kommen..Wie läuft das eigentlich bei solchen Teilen wie dem Ruger PC9? Der wird ja mit Pistolenmagazinen befüllt, hier in 15er Kapazität. 10er habe ich noch nicht gefunden. Was nun...wegschmeißen?

 

 

Sagen wir wir mal so....  sportlich sollte es jetzt schon auf 10RD begrenzt sein 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb CZM52:

sportlich sollte es jetzt schon auf 10RD begrenzt sein 

Und jagdlich bewegen wir uns gar nur mehr bei 3.

 

Deswegen verstehe ich auch die Frage nicht so ganz.

Die Ruger PC9 darf auch jetzt schon nur mit 10 Schuss Magazinen sportlich bewegt werden.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb GunsRus:

Und jagdlich bewegen wir uns gar nur mehr bei 3.

 

Deswegen verstehe ich auch die Frage nicht so ganz.

 

Jagdlich muss gar nichts begrenzt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Novelle bewusst auf jegliche waffentechnische Eigenschaften verzichtet und lediglich die Anzahl der Gesamt in der Waffe befindlichen Murmeln beim Schuss auf Wild (und nur da) limitiert.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb GunsRus:

Selbstverständlich begrenzt das Gesetzt die Waffe auf max. 3 Schuss bei der jagdlichen Ausübung.

 

Könntest du dazu denn auch Belege liefern?

Die Waffe wird nicht begrenzt. Ebenso gibt es keine allgemeine Regelung für die jagdliche Ausübung, lediglich der Schuss auf Wild ist reglementiert. Und Wild ist hier nicht mit "Tier" gleichzusetzen sondern mit der Definition Wild BJagdG §2.

 

Bist du Jäger? Oder hast du einfach nur eine Meinung?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.10.2017 um 12:35 schrieb Ami:

Hallo,

 

es soll ja sehr wahrscheinlich die Begrenzung der Magazinkapazität bei Halbautomaten kommen..Wie läuft das eigentlich bei solchen Teilen wie dem Ruger PC9? Der wird ja mit Pistolenmagazinen befüllt, hier in 15er Kapazität. 10er habe ich noch nicht gefunden. Was nun...wegschmeißen?

Du meinst das EU Gesetz?

Wann es für uns in Deutschland bindend wird?

 

(Kurzwaffe bis 20 Schuss Magazin

Selbstladebüchse bis 10 Schuss Magazin).

 

IMI

Bearbeitet von IMI
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb BigMamma:

Die 10 Murmeln gelten doch heute schon, wenn man damit sporteln will... warum die Aufregung ?

 

Du bist echt ein Troll und/oder verstehst redlich wenig.

 

10 Murmeln gelten heute schon für was? Nur für das schießen innerhalb einer Sportordnung. Nicht für Jäger und nicht für jedermann der zum "Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung" eine Schießstätte aufsucht.

Geschrieben

Was soll mich den einschränken mit Selbstladern mehr Mumpeln auf dem Trapstand oder den laufenden Keiler zu laden?

Ein Jäger hat keine Sportordnung. Jagdliches Übungsschießen ist ja auch kein Sport.

Geschrieben

Es kann leicht ein falscher eindruck entstehen, da der Kontext ja ein anderer war.

Gerade wenn eine angeblich vorhandene 3 bzw. 10 Schuss Begrenzung eingebracht wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Na, aber BM schrieb ja ausdrücklich "wenn man damit sporteln will".

 

Deshalb auch mein Hinweis auf Trolltum. Auch Sportschützen können und dürfen beinahe nach belieben mit Schusswaffen zur Belustigung auf Schießstätten schießen.

Das was dabei jedoch oft zu beachten ist ist die Versicherung, die bestehende vom Sportverband gilt für Sportschützen teils nur mit dem Zusatz "Training und Schießen nach Sportordnung". Und das geht mit Waffen die nicht sportlich zugelassen sind nicht, daher auch oft die "Regel" das Gastschießen hier und da nur mit Waffen welche zum Sportschießen geeignet sind erlaubt ist.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Na, aber BM schrieb ja ausdrücklich "wenn man damit sporteln will".

Kann man doch in der Tat interpretieren als "Schießen nach SpO".

Da gilt's mit den 10, ansonsten nicht.

 

Genau Karli, wenigstens einer, der Lesekompetenz hat... und da es hier nicht im Trapflinten oder sonst was ging... dachte ich, es wäre halbwegs offensichtlich...

Geschrieben (bearbeitet)

Die Diskussion ist ohnehin ein Stück weit akademisch. 

 

Aller Voraussicht nach werden wir Ende 2018 (für das "sonstige Schießen" außerhalb SpO) zwar noch immer keine formelle 10er-Begrenzung haben;

aber für HA eben auch keine zulässigen Magazine mehr, die mehr als die 10 fassen würden... 

 

 

Bearbeitet von karlyman

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