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IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Polizeiliche Massnahmen und Feststellungen sind zunächst immer auf Verdacht.

 

Ob dieser Verdacht sich dann erhärtet, weiterferfolgt oder eingestellt wird etc, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.

 

Du kannst auch erstmal jeden Anzeigen, wenn du jemanden für "verdächtig" hälst....ob dabei was rummkommt, ist ne andere Sache. Der Unterschied zu dir besteht nur darin, dass das Anzeige erstatten für die Polizei zum Tagesgeschäft gehört...(nunja, der ein oder andere Nachbar ist darin manchmal ja auch sehr fleissig).

 

Wie Uwewittenburg ja hier schon mehrfach geschrieben hat, haben Polizisten halt immer das Problem, dass sie  wegen Strafvereitelung im Amt drangekriegt werden können. Wenn ein Polizist also nicht genau weiss, wie die Rechtslage gerade ist (gerade die Feinheiten beim Waffenrecht - wir kennen das ja), dann macht er nix verkehrt, wenn er das anderen zur Entscheidung weitergibt.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb erstezw:

Der Betroffene kann ja klagen wenn er meint die Obrigkeit hätte sich geirrt. Vorsatz lässt sich leider schwer beweisen.

Der ist lt. obigem Posting Bulgare. Wetten daß ...?

vor 17 Stunden schrieb HBM:

... Messer bis 12 Zentimeter ist doch o.K. zum Brotzeitmachen? 

Messer bis 12 cm ist ok mit "weil ich das darf" (Linke juristische Konstruktionen mal außen vor)

vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Überprüfung durch "Fachdienststelle" bei einem im Gesetz formulierten Merkmal (es ging hier um Klingenlängen), welches jeder Viertklässler erfolgreich überprüfen könnte...

Die hatten früher doch so einen politische Witz in der Zone mit der Pointe, daß der Papa von Fritzchen als Vopo nur abnehmen und teilen in Rechnen gelernt habe. Also ich zitiere nur den politischen Witz und distanziere mich entsetzt davon.

vor 1 Stunde schrieb JDHarris:

Du kannst auch erstmal jeden Anzeigen, wenn du jemanden für "verdächtig" hälst....ob dabei was rummkommt, ist ne andere Sache.

Der eine wird dafür zum Knöllchen Horst (Für den läßt man sich dann schon eine Behandlung einfallen, das will ich nicht weiter würdigen) und der andere wird befördert und bekommt mehr Dienstbezüge. Finde den Unterschied!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb JDHarris:

Wie Uwewittenburg ja hier schon mehrfach geschrieben hat, haben Polizisten halt immer das Problem, dass sie  wegen Strafvereitelung im Amt drangekriegt werden können. Wenn ein Polizist also nicht genau weiss, wie die Rechtslage gerade ist (gerade die Feinheiten beim Waffenrecht - wir kennen das ja), dann macht er nix verkehrt, wenn er das anderen zur Entscheidung weitergibt.

 

Wir reden hier aber nicht von sophistischer "Juristerei", sondern von der Beurteilung wirklich simpler und auch einfach im Gesetz formulierter Tatbestände bzw. Merkmale. In vielen anderen Bereichen nehmen Polizeivollzugsbeamte "auf der Straße" laufend durchaus mindestens so komplizierte Erstbeurteilungen vor. Gerade das ist auch Aufgabe von PVB, ansonsten könnte man da preisgünstige "Schülerlotsen" hinstellen... Schließlich: wenn bei jeder "es könnte vielleicht irgendwie verboten sein" -Vorstellung schon polizeilich angezeigt und ein Verfahren angeleiert würde, dann Prost Mahlzeit. Das wäre kein Land mehr, in dem man gut und gerne lebt...<_<. Zum Glück sieht die polizeiliche Realität hier, zumindest das was ich davon erfahre, aber noch anders aus.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

... und weiter geht's mit noch mehr Sicherheit. :bud:

Zitat

...

Bei Verkehrskontrollen in der Rheinbrückenstraße in Germersheim im Zeitraum von 13.20 bis 14.50 Uhr wurde ein Verstoß gegen die Ladungssicherung, sowie ein Verstoß gegen die Gurtpflicht festgestellt. Es mussten sechs Mängelberichte aufgrund nicht mitgeführter Papiere oder Mängeln am Fahrzeug ausgestellt werden. Bei einem 20 jährigen Autofahrer wurde bei der Kontrolle ein Einhandmesser aufgefunden, ein weiterer Autofahrer hatte in der Türablage einen Teleskopschlagstock dabei. Auf beide Männer kommt nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu.

...

Zitat

...

Schwegenheim (ots) – Einen Gesamtschaden von 1500 Euro verursachten Einbrecher in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, als sie in das Schützenhaus bei Schwegenheim einbrachen. Die unbekannten Täter hebelten zunächst einen Fensterladen auf, warfen dann die Fensterscheibe ein und gelangten so in das Gebäude. Zeugen, Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten sich bei der Polizei Germersheim unter 07274-9580 oder per Mail unter pigermersheim@polizei.rlp.de zu melden.

...

Quelle: http://www.metropolnews.info/mp309312/kreis-germersheim-die-polizei-news-354

 

Zitat

Donnerstag, 25.01.2018, 14:00

Bei einer Kontrolle in der vergangenen Nacht wurde bei einem 24-jährigen Pkw-Fahrer in dessen Fahrzeug ein Einhandmesser aufgefunden.

Da der Pkw-Fahrer kein berechtigtes Interesse zum Führen eines solchen Messers vorweisen konnte, erwartet den 24-Jährigen nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

...

Quelle: https://www.focus.de/regional/bayern/bellenberg-bayer-staatsministerium-des-innern-verstoss-nach-dem-waffengesetz_id_8360087.html

 

Zitat

Kirchdorf am Inn. Ein Mann führte ein verbotenes Einhandmesser mit.Simbacher Schleierfahnder kontrollierten am 24.01.2018, 13.00 Uhr auf der B 12 einen Reisebus. Ein 38jähriger Litauer hatte ein Einhandmesser dabei. Derartige Messer, deren Klinge sich mit einer Hand öffnen lässt, sind nach dem Waffengesetz verboten. Das Messer wurde sichergestellt. Gegen den Mann wird Anzeige erstattet. ...

Quelle: http://www.pnp.de/polizei/2812884_Verstoss-Waffengesetz.html

 

 

Euer

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Da der Pkw-Fahrer kein berechtigtes Interesse zum Führen eines solchen Messers vorweisen konnte, erwartet den 24-Jährigen nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

Dann hoffen wir mal im Interesse des Rechtsstaates, daß er sein berechtigtes Interesse im OWi Verfahren richtig darlegen (lassen) wird. 

Geschrieben

... und schon wieder wurde es sicherer in diesem unserem Vaterland:

Zitat

Siegenburg. Bei einer Verkehrskontrolle wurde am Samstag kurz nach Mitternacht in Eglsee in einem Pkw ein verbotener Gegenstand aufgefunden. Es handelt sich dabei um einen sog. Teleskopschlagstock, der nach dem Waffengesetz verboten ist. Die Waffe wurde dem 40-jährigen Pkw-Fahrer aus dem südlichen Landkreis Kelheim abgenommen und sichergestellt. Gegen ihn wurde Strafanzeige erstattet.

...

Quelle: http://www.pnp.de/polizei/2815669_Verstoss-gegen-Waffengesetz.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

In Hamburg gibt es jetzt gar keine Kanonen mehr und gilt nunmehr als sicherste Stadt der Galaxie. :-)

"Im Rahmen einer erneuten Amnestieregelung sind bereits 598 illegale Schusswaffen bei der Polizei in Niedersachsen abgegeben worden. Ziel der Aktion ist es, die Anzahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Insgesamt wurden innerhalb des ersten halben Jahres des Straferlasses, der noch bis 1. Juli gilt, 4.343 Schusswaffen bei der Polizei abgeliefert. "Mit der gesetzlichen Regelung wird die Möglichkeit geschaffen, Waffen legal zu entsorgen, die man oft gar nicht besitzen wollte und jetzt illegal besitzt", sagte der Staatssekretär des niedersächsischen Innenministerium, Stephan Manke."

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Amnestie-598-illegale-Waffen-abgegeben,waffen354.html

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Kid Antrim:

"Mit der gesetzlichen Regelung wird die Möglichkeit geschaffen, Waffen legal zu entsorgen, die man oft gar nicht besitzen wollte und jetzt illegal besitzt", sagte der Staatssekretär des niedersächsischen Innenministerium, Stephan Manke.

Eine sehr gute Aussage die ich zu 100% unterschreibe. Hier wird vom Staatssekretär doch gut dargestellt, dass die Möglichkeit der Abgabe von illegal besessenen Waffen nicht auf Kriminelle und auch nicht auf solche Menschen abzielt die "vorsichtshalber eine Waffe daheim haben", sondern auf diejenigen die, aus welchen Gründen auch immer (irgendwann mal geerbt, gefunden, etc.) Waffen daheim haben, die sie gar nicht (bzw. nicht mehr) besitzen wollen. Unter diesem Aspekt macht die Regelung ja auch Sinn bzw. optimalerweise sollte es die Möglichkeit solche Waffen ohne strafrechtliche Auswirkungen abgeben zu können, am besten laufend/immer geben. Wenn dann nämlich ein LKW-Fahrer mit bekommt, dass Teleskopschlagstöcke verboten sind, dann kann er diesen durch einen festen/normalen Schlagstock ersetzen (nimmt halt etwas mehr Platz weg, ist dafür aber legal).

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Geschrieben
Am 24.1.2018 um 14:05 schrieb JDHarris:

Wie Uwewittenburg ja hier schon mehrfach geschrieben hat, haben Polizisten halt immer das Problem, dass sie  wegen Strafvereitelung im Amt drangekriegt werden können.

Bei Owis ist ausdrücklich das Opportunitätsprinzip erlaubt und obendrein wurde uns damals von der Politik auch verkauft, dass eben bei Einhandmesserowis davon gebraucht gemacht werden sollte, eben damit das Rettungsmesser in der Mittelkonsole beim Ottonormalo anders behandelt wird, als das Einhandmesser beim Gangmitglied.

 

vor einer Stunde schrieb HBM:

Unter diesem Aspekt macht die Regelung ja auch Sinn bzw. optimalerweise sollte es die Möglichkeit solche Waffen ohne strafrechtliche Auswirkungen abgeben zu können, am besten laufend/immer geben.

Sinnvoll wäre, dass man die durch Anmeldung weiß machen kann und dann auch behalten darf. Sinnvoll wäre auch, wenn man sie an einen Berechtigten verkaufen dürfte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb knight:

Sinnvoll wäre, dass man die durch Anmeldung weiß machen kann und dann auch behalten darf. Sinnvoll wäre auch, wenn man sie an einen Berechtigten verkaufen dürfte.

Je nach Waffe sicherlich auch sinnvoll, allerdings wäre bei "verbotenen Waffen" (wie Stahlruten, Ninja-Sternen, etc.) ein "behalten" irgendwie idiotisch, da ja dann jeder die verbotene Waffe kauft, danach meldet und dann behalten darf. Die Verbote finde ich zwar teilweise auch idiotisch, da ein Angriff von Ninjas, egal ob mit Wurfsternen bewaffnet oder nicht, wohl eher unwahrscheinlich ist. ;-)

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Knalle Peng:

Teleskop-Schlagstöcke sind nicht verboten.

Sorry, hab ich mit Stahlruten verwechselt, ändere ich gleich. Im Ausgangsbeitrag lässt sichs allerdings nicht mehr ändern. :-(

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb HBM:

Sorry, hab ich mit Stahlruten verwechselt, ändere ich gleich. Im Ausgangsbeitrag lässt sichs allerdings nicht mehr ändern. :-(

 

Macht ja nichts... passiert Polizisten und Journalisten allerdings auch gelegentlich. ;) 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Hurra! Noch mehr Sicherheit. :sad:

Zitat

Rastatt (BNN). Der leichtfertige Umgang dreier Jugendlicher mit einer Softair-Waffe hat am Dienstagnachmittag zu einem Polizeieinsatz in der Kohlenstraße in Rastatt geführt. Wie das Polizeipräsidium Offenburg berichtet, hatte eine Zeugin hatte sich in Sorge gegen 16.15 Uhr an die Polizei gewandt, und telefonisch einen bewaffneten jungen Mann am Fenster einer gegenüberliegenden Dachgeschosswohnung gemeldet.

Mehrere Streifen im Einsatz

Beim darauffolgenden Einsatz mehrerer Streifenbesatzungen des Polizeireviers Rastatt und der Polizeidiensthundeführerstaffel konnte dann festgestellt werden, dass sich ein 16-Jähriger und seine beiden 15 und 16 Jahre alten Bekannten im unerlaubten Umgang mit einer Druckluftwaffe geübt hatte. Nach ersten Ermittlungen Polizei hat das Trio vermutlich über 50 Kunststoffkugeln in Richtung der angrenzenden Straßenzüge abgefeuert.

Niemand wurde verletzt

Wie die Polizei weiter berichtet, entstanden dabei nach ersten Erkenntnissen keine Schäden. Verletzt wurde niemand. Die Pistole wurde beschlagnahmt, die drei Jugendlichen erwarten Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Zeugenaufruf

Die Beamten des Polizeireviers Rastatt bitten Zeugen und mögliche Geschädigte um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer: (07222) 7610.

Quelle: https://bnn.de/lokales/rastatt/jugendliche-ballern-mit-softair-herum

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Mausebaer:

Nach ersten Ermittlungen Polizei hat das Trio vermutlich über 50 Kunststoffkugeln in Richtung der angrenzenden Straßenzüge abgefeuert

Wenn das Spielzeug nur 10 m Reichweite hat, die Straße aber 20 m weg ist, dann ist ja sichergestellt, dass keine Geschosse das Grundstück verlassen können....  Ganze Aufregung umsonst....

Geschrieben

Aber man hat gezeigt wo der Hammer hängt. Bei deutschen kann man halt gut aufmucken. Wären das Asylbewerber gewesen, wäre die Polizei erst später gekommen, nicht daß es noch paar Schläge gibt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Mittelalter:

Wenn das Spielzeug nur 10 m Reichweite hat, die Straße aber 20 m weg ist, dann ist ja sichergestellt, dass keine Geschosse das Grundstück verlassen können....  Ganze Aufregung umsonst....

Warum wohl der Zeugenaufruf? :teu38: Die wissen, dass sie rechtlich vielleicht gar nichts außer einer überbesorgten oder vielleicht sogar gehässigen Nachbarin in der Hand haben. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Unsere tägliche Portion Sicherheit gib uns Heute, ...

Zitat

 

Wegen eines krallenförmigen Messers im Handgepäck ist ein 17-Jähriger bei einer Luftsicherheitskontrolle am Bremer Flughafen aufgefallen. Bundespolizisten stellten das sogenannte Karambit-Messer sicher, bevor der Jugendliche nach London abflog.

 

Laut Bundespolizei-Bericht ist es unklar, ob der Junge es in der Tasche vergessen hatte. Die Mitnahme im Handgepäck ist nach dem Luftsicherheitsgesetz verboten.

Gegen den Jugendlichen werde nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt: „Wegen der Einstufung als Hieb- und Stoßwaffe wäre das Führen dieses Messers erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt, auch wenn es mitunter als ‚Campingmesser‘ angeboten wird“, erklären die Beamten. Fraglich sei nach Ansicht der Polizei, „warum man überhaupt ein Messer in der Öffentlichkeit bei sich trägt, das zum Schälen eines Apfels wohl kaum geeignet ist.“

Quelle: https://www.nordbuzz.de/region-bremen-oldenburg/teenager-versucht-karambit-messer-bremen-nach-london-fliegen-verstoss-gegen-waffengesetz-9577485.html  

                                                                           

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Es geht voran, Sicherheit wird gemacht.

Zitat

Freitag, 02.02.2018, 13:22

Das Waffengesetz regelt, dass das Führen von Reizstoffsprühgeräten ohne Kennzeichnung (oder Hinweis "Nur zur Tierabwehr"), das Führen von Einhandmessern sowie das Führen von Teleskopschlagstöcken grundsätzlich verboten sind.

Einem 31-jährigen Mann aus Polen schien das egal zu sein. Er hatte die Dose mit dem Reizstoff in seinem Fahrzeug liegen während sich das Messer als auch der Stock zugriffsbereit in einem Ablagefach der Fahrertür seines Audi 80 befanden.

Um die drei Dinge muss er sich zumindest ab jetzt keine Gedanken mehr machen. Die Bundespolizisten, die ihn in der vergangenen Nacht in Skerbersdorf, Gemeinde Krauschwitz, kontrollierten, zogen das Sprühgerät, das Einhandmesser und selbstverständlich auch den Schlagstock ein.

Die Quittung der nächtlichen Kontrolle ist nun eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

...

Quelle: https://www.focus.de/regional/sachsen/bundespolizeiinspektion-ludwigsdorf-reizstoffspruehgeraet-einhandmesser-teleskopschlagstock-fuehren-verboten_id_8405476.html

 

 

Euer

Mausebaer :hi:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Na das war wohl kurz vor einem Amoklauf ...

Zitat

Am Jobcenter: Softair-Waffe verursacht Polizei-Einsatz

14-Jähriger hantiert im Auto mit Luftdruck-Pistole und kassiert Anzeige

Von Bernd Appel
erschienen am 13.02.2018

Auerbach. Ein pistolenähnlicher Gegenstand hat gestern Mittag am Auerbacher Jobcenter für Aufregung gesorgt. Ein Teenager, der auf dem Beifahrersitz eines dort parkenden Autos saß, hantierte mit der mutmaßlichen Waffe herum und zielte immer wieder in Richtung des Gebäudes, wie Polizeisprecher Christian Schünemann auf Anfrage sagte: "Dabei wurde er von Zeugen beobachtet, die gegen 11.30 Uhr die Polizei alarmierten." Zwei Streifenwagen waren wenig später vor Ort - wie sich herausstellte, hatte der 14-jährige Jugendliche im Auto eine Softairwaffe bei sich, die sichergestellt wurde. Die Beamten hätten sich ihm unter Berücksichtigung der gebotenen Eigensicherung genähert, so Schünemann. Es werde nun geprüft, wie viel Joule Geschossenergie die Druckluftwaffe hatte, sagte er. Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sei erstattet worden.

...

Quelle: https://www.freiepresse.de/LOKALES/VOGTLAND/AUERBACH/Am-Jobcenter-Softair-Waffe-verursacht-Polizei-Einsatz-artikel10129762.php

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben (bearbeitet)

Die Polizei bittet uns um Mithilfe, damit Deutschland noch sichererer wird:

Schießübungen im Aßlarer Wald / Polizei bittet um Mithilfe:

https://www.focus.de/regional/hessen/polizei-lahn-dill-schiessuebungen-im-asslarer-wald-polizei-bittet-um-mithilfe_id_8462623.html

entdeckten die Ermittler der Wetzlarer Polizei mehrere kupferfarbene, etwa 4,5 Millimeter große Metallkugeln,…..

…..Mit welcher Art von Waffe die Täter auf eine Vielzahl von Flaschen schossen, kann derzeit nicht gesagt werden….. (!)

 

Bearbeitet von Lumina
Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Lumina:

Die Polizei bittet uns um Mithilfe, damit Deutschland noch sichererer wird:

Schießübungen im Aßlarer Wald / Polizei bittet um Mithilfe:

 

https://www.focus.de/regional/hessen/polizei-lahn-dill-schiessuebungen-im-asslarer-wald-polizei-bittet-um-mithilfe_id_8462623.html

 

entdeckten die Ermittler der Wetzlarer Polizei mehrere kupferfarbene, etwa 4,5 Millimeter große Metallkugeln,…..

 

…..Mit welcher Art von Waffe die Täter auf eine Vielzahl von Flaschen schossen, kann derzeit nicht gesagt werden….. (!)

 

 

 

So eine Meldung lässt den belehrungsbedürftigen Demokratieinsassen mit zu vielen offenen Fragen stehen, und das geht natürlich nicht!

 

Ein hochwertiger, richtiger Nachrichtenschreiber hätte natürlich festgestellt, dass die verwendete Waffe nur eine gefährliche, grosskalibrige 45er-Schnellfeuerpistole im Kaliber ".4.5 ABC MAGMUN" gewesen kann, und daher solches Gerät sich niemals und nicht in den Händen von Privatwaffennarren befinden sollen dürfe!

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