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IGNORED

Bewaffneter Waffenhändler


lastunas

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vor 39 Minuten schrieb karlyman:

Ich habe einen Bekannten mit CZ-Waffenlizenz und -tragelizenz (mit Wohnsitz auch in der CZ), den kann ich bei Gelegenheit zu Details fragen. 

Danke, wäre interessant, was dort gefordert wird bzw. welche Kurse/Ausbildung notwendig/vorgeschrieben ist.

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Am 8/17/2017 um 13:04 schrieb PetMan:

Waffenhändler bekommt 3 männliche " Kunden ", offensichtlich Russischer Abstammung. Sie wollen Waffen sehen. Er zuerst eine Berechtigung.Sie haben keine, bestehen aber drauf Waffen zu sehen. Er geht eine holen und zeigt sie ihnen. Mit der Mündung nach vorn und geladen. Er fordert sie auf den Laden zu verlassen. Die drei sehen sich abschätzend an, drehen sich um und verlassen ruhig den Laden.

Nach dem Vorfall direkt die Polizei angerufen. Begeistert waren die nicht von seiner Reaktion. Am nächsten Tag auch ein Anruf aus dem Ministerium das zuständig ist . Die waren auch wenig begeistert.  Aber keine Sanktionen bekommen. Antrag auf Waffenschein wurde gestellt, viel Hoffnung macht er sich aber nicht.

Passiert vor kurzem im Saarland.................

 

Also wenn da nicht etwas zusätzliches passiert ist, von dem Du nichts geschrieben hast (z.B. eine Drohung gegen Leib oder Leben) dann wäre der in meinem amerikanischen Bundesstaat, in dem eigentlich alle Waffenhändler, die ich kenne, bei der Arbeit auch eine tragen, kein Waffenhändler mehr, und mit etwas Pech Insasse. Und zwar zu Recht. Er hat selbstverständlich jedes Recht, ihnen keine Waffen zu zeigen und sie zu bitten zu gehen. Sie haben auch jedes Recht, darum zu bitten, sich etwas angucken zu können. Solange sie diesen Wunsch nicht mit einer Drohung vorgetragen haben ist das doch beim besten Willen kein Grund, jemanden mit einer tödlichen Waffe zu bedrohen.

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Mal 'ne etwas überspitzte Frage: Inwieweit gehören Geschäfts- und Verkaufsräume zu öffentlichen Örtlichkeiten? In den Räumen, in denen ich das Hausrecht ausübe, darf ich doch meine Waffe schußbereit tragen, oder hat sich da in letzter Zeit gesetzlich etwas geändert?
Wenn ich zu einem Büchsenmacher ins Geschäft (sein Hausrecht) gehe, muß ich damit rechnen, daß dort mit Schußwaffen umgegangen wird, daß dort auch geladene Waffen sein könnten. Als Hausrechtler kann ich einem mir unvertrauenswürdig Erscheinendem jederzeit zeigen, wo der Zimmermann das Loch zum Verlassen gelassen hat.

 

Tante Edit wg.HangMan69s nachfolgender Frage: in Deutschland

Bearbeitet von Henry Blake
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vor 2 Stunden schrieb Henry Blake:

Mal 'ne etwas überspitzte Frage:  In den Räumen, in denen ich das Hausrecht ausübe, darf ich doch meine Waffe schußbereit tragen, oder hat sich da in letzter Zeit gesetzlich etwas geändert?

Nein hat sich nicht geändert.

Das bereithalten einer geladnen Waffe zur Selbstverteidigung führt i.d.R. zur Unzuverlässigkeit.

Bearbeitet von Gast
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Als WBK-Inhaber (ohne Waffenschein) unterliege ich einem Führungsverbot von Waffen in der Öffentlichkeit; Soweit okay, aber ich interpretiere das Gesetz so, daß das nur außerhalb meines befriedeten Besitztums gilt. (Inwieweit das Tragen der Waffe zuhause etwas über den Geisteszustand und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Trägers aussagt, will ich hier nicht zum Gegenstand einer Diskussion machen) 

 

PS: Zur SV nehme ich lieber einen Pickel aus meinen alten Bergbauzeiten. :-)

Bearbeitet von Henry Blake
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vor 20 Stunden schrieb German:

Dem widerspreche ich ganz klar.

Aber es ist im weiteren müßig, gegen die vorgefassten Meinungen hier anzureden.

Ich lehne mich einfach entspannt zurück, weil sich so ("Wochenendkurs"...) nichts ändern wird - und in dem Fall ist das auch gut so...

 

Kann mir als Laie immer nur schwerlich voerstellen; wie selbst in mehrwöchiger (oder gar mehrmonatiger) kasernierter Schulung die mentale Bereitschaft erlangt werden soll; wenn diese nicht sowieso von Anfang an veranlagt ist. Jetzt mal nur für Zivilisten; die meinen, es zu können.

Der Eine kann es; der Andere wird es nie tun ?

Eine geladene Waffe (oder ein Lager hinter mir) zu haben; tut es noch lange nicht ?

Vielleicht lernt man im Ernstfall aber auch schnell...?

Vermeidungstaktik obsiegt in meinem Fall; solange es geht.

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vor 17 Minuten schrieb Henry Blake:

Als WBK-Inhaber (ohne Waffenschein) unterliege ich einem Führungsverbot von Waffen in der Öffentlichkeit; Soweit okay, aber ich interpretiere das Gesetz so, daß das nur außerhalb meines befriedeten Besitztums gilt.

Damit riskierst du eben deine Zuverlässigkeit.

Mit "Führen" hat das Ganze nichts zu tun. Führen ist anders definiert.

Wer darauf abstellt, zielt an der Thematik vorbei.

Falls es dich tröstet, wärst du allerdings nicht der Erste der seine Waffen wegen §5 (1) Nr. 2 WaffG verliert.

Deine Interpretation ändert daran nichts.

Das Bereitshalten einer geladenen Waffe zum Zwecke der Selbstverteidigung wäre als Stichwort eine gute Grundlage bei der Suche.

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Damit riskierst du eben deine Zuverlässigkeit.

 

Hallo

 

richtig. Und der einzig plausible Grund ist TÄTERSCHUTZ. Keinen anderen plausiblen Grund kann ich in diesem Vorgang sehen. Wenn ich in meinem Haus keine legal besessene Waffe geladen lagern darf, um im Fall der Fälle gegen einen Angriff gewappnet zu sein.

 

Steven

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vor 2 Stunden schrieb Pi9mm:

Kann mir als Laie immer nur schwerlich voerstellen; wie selbst in mehrwöchiger (oder gar mehrmonatiger) kasernierter Schulung die mentale Bereitschaft erlangt werden soll; wenn diese nicht sowieso von Anfang an veranlagt ist. Jetzt mal nur für Zivilisten; die meinen, es zu können.

Der Eine kann es; der Andere wird es nie tun ?

Hier schreibt ja auch keiner von Waffenscheinen für alle. Sondern nur für die die das auch wollen. Wenn die Zahlen stimmen die ich im Kopf habe gibt es in der Tschechien bei ca 11 Millionen Einwohnern 300.000 Waffenscheininhaber. Der Rest wollte wohl nicht. So oder ähnlich wird es in allen Ländern sein wo man Waffen führen darf. Rechnet  man das auf Deutschland hoch würden hier etwas über 2 Millionen Waffen führen wollen. Bei den kleinen Waffenscheinen schaffen wird das vielleicht demnächst noch...................................

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Hallo

 

da frage ich jetzt in die Runde: Wie oft trainieren Polizisten mit der Waffe? Und wie viel Schuss geben sie dabei ab?

Eine qualifizierte Antwort wird die Bevölkerung verunsichern.

Und wie viel Schüsse gibt ein normaler Sportschütze im Jahr ab?

Wenn wir uns das mal vor Augen führen, ist die Frage gestattet: wer wäre der qualifiziertere Waffenträger?

 

Steven

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Am 18.8.2017 um 12:14 schrieb boarhunter416:

Die Frage ist nur: wie wollen sich die Händler legal schützen ?

 

KFC, McDonalds, BurgerKing haben schon eine Antwort auf so eine Frage.

Ebenso auf die Frage wann man merkt, dass man defintiv im falschen Viertel gelandet ist

 

 

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vor einer Stunde schrieb steven:

wer wäre der qualifiziertere Waffenträger

 

 Nicht der Sportschütze. :rolleyes:

 

Dass zum Polizistendasein (und zum Waffeführen und zur Selbstverteidigung) noch ein kleinwenig mehr gehört, als zu schiessen begreift halt nicht jeder. Ist ja so schön einfach...

 

Das ist das Problem der Filterblase WO.

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vor 12 Minuten schrieb German:

 Nicht der Sportschütze. :rolleyes:

Dass zum Polizistendasein (und zum Waffeführen und zur Selbstverteidigung) noch ein kleinwenig mehr gehört, als zu schiessen begreift halt nicht jeder. Ist ja so schön einfach...

Ich geh in München spazieren. Da höre ich aus dem McDonalds Schüsse und einer kommt raus und schiesst auf Leute. Ich ziehe meine Pistole und mach ihn Kampfunfähig, zur Not auch Final.

Was bitteschön gehört da noch dazu, was ein Polizist mehr weiß als ich ?

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