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IGNORED

Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Fyodor:

...Die Kontrolle der Feuerstellen rettet also unmittelbar Leben und Werte. Das trifft bei der Aufbewahrungskontrolle nicht zu.

Antwort auf dein Edit: FFAALLSSCCHH. Wenn Papa die Wumme im Nachtschrank aufbewahrt und psychisch gestörter Sohnemann die findet .......

Geschrieben
Am 28.6.2017 um 18:04 schrieb EBR:

Der "Scherge" macht doch keine Gesetze, er muß sie nur befolgen, 

Hatten wir DEN Spruch nicht schon 2x in unserer Geschichte?

vor 20 Stunden schrieb JPLafitte:

Leute bleibt sachlich, der Staat hat eine "Grundlage" zur Kontrolle geschaffen und eine Person führt diese durch.

Diese Person muß sich ausweisen, da Ausweise gefälscht, geklaut oder verloren werden kann eine Kontrolle der Personalien dieser Person schon eine Weile dauern.

EINE Person? Mindestens 2 ist afaik Praxis, teilweise bringen sie noch die Stifte mit damit die in der Zwischenzeit im Büro keinen Scheiß machen oder warum auch immer.

vor 8 Stunden schrieb Jacko5000:

Hier werden Kontrollen im Normalfall angemeldet und terminlich abgestimmt. Unangemeldete Kontrollen werden nur bei Personen durchgeführt bei denen Verdachtsmomente bestehen und sind nicht die Norm.

HIER ist es anders, freue Dich. Anlaßlos ohne Termin. War aber ok, wir haben dann einen Kuhhandel bzgl. der Kontrolletigebühren (damals verpflichtend und unverschämt hoch und das nachlesbar im Netz) abgeschlossen und das wurde auch sauber dokumentiert. :grin:

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb VP70Z:

Hatten wir DEN Spruch nicht schon 2x in unserer Geschichte?

Wird er dadurch falsch?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb EBR:

Wird er dadurch falsch?

Ist Dir die grüne Farbe ausgegangen?  Das mit der Remonstration gibt es aus gutem Grund und Mitnichten als Büttenrede im Suff.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb VP70Z:

... Das mit der Remonstration gibt es aus gutem Grund und Mitnichten als Büttenrede im Suff.

Eben. Warum sollte ich daran zweifeln?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EBR:

Antwort auf dein Edit: FFAALLSSCCHH. Wenn Papa die Wumme im Nachtschrank aufbewahrt und psychisch gestörter Sohnemann die findet .......

Wieviele Kinder fahren eigentlich im Jahr ohne Führerschein mit dem Auto der Eltern? 

In Anbetracht des dadurch real existierenden Risikos wäre es angemessen, dass KFZ nur noch in Garagen der Klasse S1 und getrennt vom Kraftstoff geparkt werden dürfen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb erstezw:

Wieviele Kinder fahren eigentlich im Jahr ohne Führerschein mit dem Auto der Eltern? 

In Anbetracht des dadurch real existierenden Risikos wäre es angemessen, dass KFZ nur noch in Garagen der Klasse S1 und getrennt vom Kraftstoff geparkt werden dürfen.

Ich sehe da Geschäftsmöglichkeiten für eine gewisse Firma aus einem Dorf östlich München welche sich doch immer rührig um Politiker bemüht.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Mittelalter:

 Du meinst, dann kommt vor jeder Fahrt der ADAC oder die Werkstatt deines vertrauens und entkorkt deinen Auspuff? Oder alternativ musst du einen Schwingschleifer kaufen?

Führerschein oder Perser ins Lesegerät, 2,50 € abbuchen lassen an einen hilfreichen Dienstleister, irgendwas mit A... wie ADAC ... und dann geht es los. Wenn nur ein Kind gerettet werden kann...

Geschrieben (bearbeitet)

"Sicherheits"halber (und konsequenter Weise) könnte man dann auch gleich mit dem Verriegeln anderer "Dinge" weitermachen; es kommt da so eine Praxis aus dem Mittelalter in den Sinn; Entriegelung zum Gebrauch nur durch Erlaubnisinhaber oder sonstige Bevollmächtigte...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Auch wenn meine Idee vermutlich vollkommen bescheuert ist, aber das Thema hat was und ich musste darüber nachdenken…….

Zurück zur Ausgangsfrage:

Der LWB setzt also nach Aussage der „Rechtsprechung“ die Ursache der anlasslosen Kontrolle und die Kontrollierenden erscheinen natürlich nur zu zweit, aus Gründen der Sicherheit. Die Kosten werden in einigen Gemeinden auf den LWB umgelegt obwohl der Bund das ursprünglich anders sah…..

Was hindert mich dann einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen, der seinerseits dem Schutz meiner Interessen dient. Damit möchte der LWB das Ungleichgewicht einer evtl. streitigen Aussage der anderen Seite ausgleichen und sicherstellen, dass die eigenen Rechte gewahrt werden.

Analog der Zeugen bei einer „Hausdurchsuchung“.

Es steht ja nirgendwo, wie viel Personal durch die Behörde aufgeboten werden muss, daher sollte die Argumentation der Sicherheit des Personals,min. 2 Kontrolleure, doch für beide Seiten gelten. Diese Unterlegenheit ist also durch den personellen Einsatz der Behörde begründet, diese könnte ja auch mit nur einer Person auftreten, machen Gerichtsvollzieher ja auch. Außer in begründeten Ausnahmen in Einzelfällen.

Die hinzugezogene Person könnte, da sie mit der ganzen Sache nichts zu schaffen hat und der LWB den Aufwand nicht zu vertreten hat, ihren Aufwand gegenüber der Behörde geltend machen.

Ist zwar nur theoretisch aber ich habe neutral einen Ansatz zur ursprünglichen Fragestellung gesucht.

Inst

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb inst200:

Die hinzugezogene Person könnte, da sie mit der ganzen Sache nichts zu schaffen hat und der LWB den Aufwand nicht zu vertreten hat, ihren Aufwand gegenüber der Behörde geltend machen.

 

Nein.

 

Du hast das Schalten und Walten von Behörden zu erdulden. Denn das dient alles nur dem Großen und Ganzen und ist nur zu Deinem Wohl.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb inst200:

Was hindert mich dann einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen

 

Niemand.

 

 

vor 21 Minuten schrieb inst200:

Analog der Zeugen bei einer „Hausdurchsuchung“

 

Schlechtes Beispiel.

Geschrieben

Ich schrieb ja, vermutlich bescheuerte Idee.

 

Ich schrieb aber auch , wenn beide Seiten vernünftig miteinander umgehen.......

 

Aber den Grundsatz sich Gedanken zu machen halte ich schon für gut........... manchmal kommt sogar was brauchbares dabei raus.

vor 6 Minuten schrieb heletz:

Schlechtes Beispiel.

Warum?

 

Inst

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb inst200:

Warum?

 

 

Weil im Idealfall der Richter den DB erst dann unterschreibt, wenn ihm der StA Beweise oder eindeutige Indizien dafür vorlegt, daß bei Dir etwas zu finden ist, also ein konkreter Verdacht besteht.

 

Dieses etwas muß im DB genannt sein.

 

Wenn Du es freiwillig herausgabst, ist die Durchsuchung beendet.

 

Die Kontrolle hingegen ist verdachtsunabhängig und dauert so lange wie sie eben dauert.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb inst200:

Die hinzugezogene Person könnte, da sie mit der ganzen Sache nichts zu schaffen hat und der LWB den Aufwand nicht zu vertreten hat, ihren Aufwand gegenüber der Behörde geltend machen.

Du hast die unbeteiligte Person hinzugezogen und nicht die Behörde, also kannst du das der Behörde auch nicht anlasten.

Da es sich dann auch noch um einen Nachbarn oder Kumpel handeln dürfte, wird auch kaum Aufwand entstehen, denn auch amtliche Zeugen erhalten nur eine Aufwandsentschädigung.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb inst200:

Die Kosten werden in einigen Gemeinden auf den LWB umgelegt obwohl der Bund das ursprünglich anders sah…..

Was hindert mich dann einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen, der seinerseits dem Schutz meiner Interessen dient.

ad 1.: Wieso Vergangenheitsform? Das steht immer noch so in der WaffVwV. Und das ist auch gut so!

ad 2.: Auf jeden Fall! Mindestens 1:1, mehr ist besser. Und wenn die Behörde je nicht als normal sachlich ohne Vorurteile ggbr. Waffen und deren Besitzern bekannt ist dann sollte man seinen Raum in dem die Schränke stehen und evtl. auch das Umfeld aus Sicherheitsgründen videoüberwachen. Muß ja keiner dort hin (Im Gegensatz zu Behörden, Marktplatz, Bahnhof, Straßenbahn...)

Geschrieben

Es ist schon amüsant was hier für "Filme" gefahren werden. Dieser Faden könnte auch umbenannt werden in "Leitfaden für Waffenbesitzer zur zuverlässigen Zerstörung jedes zwischenmenschlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Behörde und Kunde".

 

Unglaublich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Jacko5000:

Es ist schon amüsant was hier für "Filme" gefahren werden. Dieser Faden könnte auch umbenannt werden in "Leitfaden für Waffenbesitzer zur zuverlässigen Zerstörung jedes zwischenmenschlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Behörde und Kunde".

 

Wenn man dem Staat vertrauen könnte, hätte die Massenüberwachung der deutschen Bürger durch die NSA Konsequenzen gehabt. Da es diese nicht gab, gibt es keinen Grund mehr dem Staat zu vertrauen.

 

Wer seine Bürger wie Terroristen behandelt, braucht sich nicht wundern wenn sie sich so verhalten.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben (bearbeitet)

Wieso soll ICH noch, ohne Ansehen der beteiligten Personen bitte, irgend jemandem vertrauen der MICH der Lüge bezichtigt? 

Und: "Kunde" ist gut :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BBF:

 

Wenn man dem Staat vertrauen könnte, hätte die Massenüberwachung der deutschen Bürger durch die NSA Konsequenzen gehabt. Da es diese nicht gab, gibt es keinen Grund mehr dem Staat zu vertrauen.

 

Wer seine Bürger wie Terroristen behandelt, braucht sich nicht wundern wenn sie sich so verhalten.

 

Es geht hier nicht um "DEN STAAT" sondern um deinen Sachbearbeiter, ein Mensch. Es gibt immer solche und solche, aber wenn ich, wie einige hier in nahezu paranoider Art und Weise, den Menschen grundsätzlich ignoriere und auf eine "FUNKTION" im "STAAT DEM ICH NICHT VERTRAUEN KANN" reduziere... dann muss ich mich nicht wundern.

 

Mich wundert inzwischen keine noch so "bekloppte" Anekdote über "Sachbearbeiter" mehr, nicht weil ich den Sachbearbeitern alles zutraue sondern weil ich hier im Forum immer neu überrascht werde welch entrückte und paranoide Gestalten LWB sind. Leider gehört gesunder Menschenverstand nicht zur WSK.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb heletz:

 

 

Weil im Idealfall der Richter den DB erst dann unterschreibt,

Analog zur "Hausdurchsuchung" bezieht sich auf das hinzuziehen von Zeugen, nicht auf das erlassen eines Durchsuchungsbeschlusses. Nur auf die Anwesenheit unabhängiger Zeugen. Es ist ja auch im Interesse derer, welche die Kontrolle durchführen um ggf. deren rechtmäßiges, verhältnismäßiges und besonnenes Vorgehen zu bestätigen.
 

vor 4 Minuten schrieb uwewittenburg:

Du hast die unbeteiligte Person hinzugezogen.....

Ja, weil die Behörde u.U. mit mehreren Personen auftritt, obwohl das auch mit einem Kontrolleur getan wäre. Ich wurde hierzu quasi genötigt...........

 

Leute ruhig bleiben, es ist nur ein Gedankenspiel.

Die Ausgangsfrage war: Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?

 

Nach mehreren Überlegungen, Verwerfungen, guten und schlechten Ansätzen kommt irgendwann eine Antwort raus.

 

Aber den Weg dahin sollten wir schon ohne Anfeindungen gehen, gern auch mit etwas Spaß.

 

Mann sollte auch mal den Witz hinter der Sache sehen. Jemand macht sich Gedanken seine Missbilligung auszudrücken. Nicht mit Gewalt oder Lautstark gegenüber den Behördenmitarbeitern, sondern gegenüber der Institution, mit ähnlichen Mitteln.

 

Und wenn der eine oder andere Beitrag ein Schmunzeln oder Kopfschütteln erzeugt dient das auch der Unterhaltung.

 

Aber die Frage des Starters finde ich gut.

 

Im Übrigen hat Jacko5000 recht. der Sachbearbeiter ist die falsche Adresse.

 

Inst

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Jacko5000:

Es geht hier nicht um "DEN STAAT" sondern um deinen Sachbearbeiter, ein Mensch. Es gibt immer solche und solche, aber wenn ich, wie einige hier in nahezu paranoider Art und Weise, den Menschen grundsätzlich ignoriere und auf eine "FUNKTION" im "STAAT DEM ICH NICHT VERTRAUEN KANN" reduziere... dann muss ich mich nicht wundern.

Begehe eine kleine Verfehlung aus Unwissenheit und der SB wird mit ziemlicher Sicherheit in den "ich bin ein Vertreter des Staates" Modus schalten. Solange du dich schön bückst wird der SB freundlich sein. Vielleicht bist du einfach zu jung um die Veränderungen in der Beziehung Staat und Bürger zu erkennen. Schleichende Vorgänge sind da immer schwierig.

 

Der SB betritt mein Wohnung als Vertreter des Staates und genau so wird er behandelt.

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