Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

WBK-Antrag: 12 Monate Mitgliedschaft beim BDS, wie wird gezählt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich bin am 25. August 2016 in den BDS eingetreten. Ab wann ist nun die 12 Monate Wartezeit erfüllt, 24.08.2017, 01.09.2017 oder 31.07.2017? Und ab wann kann ich meinen Bedürfnisantrag hinschicken? Einen Tag/eine Woche/einen Monat vorher oder muss ich tatsächlich auf den Stichtag?

 

Viele Grüße

Geschrieben

- 01.09.2017

- Jederzeit, bekommst Ihn zur richtigen Zeit zurück

 

Das wird niemand so Stundengenau nehmen.

 

Ein nettes Anschreiben oder eine mail/Anruf mit dem Befürworter klärt alles.

Wichtiger ist der Nachweis des regelmäßigen Training mit Erlaubnispflichtigen Waffen in den letzten 12 Monaten.

 

Viel Glück

 

btw: WBK Antrag bei der Behörde kannst Du auch jetzt schon stellen. Musst nur zum abholen der WBK alle Nachweise bringen

 

  

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb scotty600:

 

btw: WBK Antrag bei der Behörde kannst Du auch jetzt schon stellen. Musst nur zum abholen der WBK alle Nachweise bringen

 

  

 

Das halte ich für ein Gerücht. Grundvoraussetzung für die WBK ist ja ein Bedürfniss. Und nach der Art des Bedürfnisses richtet sich ja auch die Farbe der WBK. 

 

Empfehle folgendes:

-persönlich bei der Behörde vorbei schauen

-alle Anträge / Dokumente mit nehmen die am Amt bekommt

-und dann alles komplett gesammelt und sortiert abgeben und direkt auf Unstimmigkeiten kontrollieren lassen

 

Bei mir hat es dann noch mal 5 Wochen gedauert. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Johannes.22:

 

Das halte ich für ein Gerücht. Grundvoraussetzung für die WBK ist ja ein Bedürfniss. Und nach der Art des Bedürfnisses richtet sich ja auch die Farbe der WBK. 

 

 

Kein Gerücht, selbst damals so gemacht und Du sagst es ja selbst.

 

Für den Antrag brauchst Du kein Bedürfnis, der löst erstmal nur die Zuverlässigkeitsüberprüfung aus.

Für die WBK und den Voreintrag benötigst Du ein Bedürfnis.

 

Bei mir lagen 4 Monate zwischen Abgabe Antrag und Abgabe Bedürfnis bei Abholung WBK.

 

Zum Glück sprechen die meisten SB in Deutschland deutsch.

Das war allerdings zu Zeiten als die Zuverlässigkeitsüberprüfung 5-6monate gedauert hat. Heutzutage dauert das Bedürfnis ja länger als die BKA Abfrage.

Bearbeitet von scotty600
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb scotty600:

 

Das war allerdings zu Zeiten als die Zuverlässigkeitsüberprüfung 5-6monate gedauert hat. Heutzutage dauert das Bedürfnis ja länger als die BKA Abfrage.

 

Ich habe vor vier Wochen einen kleinen WS beantragt. Dann kann ich beim WBK-Antrag direkt auf den kleinen WS verweisen und die BKA-Abfrage überspringen. Hoffe ich jedenfalls.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Shiva:

 

Ich habe vor vier Wochen einen kleinen WS beantragt. Dann kann ich beim WBK-Antrag direkt auf den kleinen WS verweisen und die BKA-Abfrage überspringen. Hoffe ich jedenfalls.

Die Zuverlässigkeit ist 6 Monate gültig, passt also. Frag mal im Verein wer in deinem BDS LV die Bedürfnisse prüft. An diese Person 'ne mail geschrieben wg. der 12 Monate und alles ist gut. 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb scotty600:

Für den Antrag brauchst Du kein Bedürfnis, der löst erstmal nur die Zuverlässigkeitsüberprüfung aus.

Für die WBK und den Voreintrag benötigst Du ein Bedürfnis.

Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn. Wenn man eine WBK beantragt, dann muss die Behörde alle Erteilungsvoraussetzungen prüfen, nicht nur die Zuverlässigkeit. Wer also bei Antragstellung noch keine Bedürfnisbescheinigung vorlegen kann, dessen Antrag wäre erst einmal zwingend zu versagen, denn die Behörde ist angehalten, zeitnah über einen Antrag zu entscheiden. Anders wäre es nur, wenn die Behörde sich freiwillig bereit erklärt, mit einer Entscheidung über den Antrag zu warten, bis die fehlende Bescheinigung vorgelegt werden kann. Darauf hat man aber keinen Anspruch.

 

vor 9 Stunden schrieb scotty600:

Die Zuverlässigkeit ist 6 Monate gültig, passt also.

Es gibt keine Vorschrift, die die "Gültigkeit" einer Zuverlässigkeitsüberprüfung regelt. Wenn zwischen Zuverlässigkeitsüberprüfung und Entscheidung über den Antrag ein bestimmter Zeitraum verstrichen ist, steht es der Behörde vollkommen frei, ob sie es bei der alten Zuverlässigkeitsüberprüfung belässt oder ob sie eine neue macht. Das ist von Behörde zu Behörde vollkommen unterschiedlich. Von daher mag es Behörden geben, die, wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht alter als sechs Monate ist, keine neue machen, aber die Regel ist das nicht und Einfluss oder einen Anspruch darauf hat der Betroffene erst Recht nicht.

Geschrieben
Hallo,
 
ich bin am 25. August 2016 in den BDS eingetreten. Ab wann ist nun die 12 Monate Wartezeit erfüllt, 24.08.2017, 01.09.2017 oder 31.07.2017? Und ab wann kann ich meinen Bedürfnisantrag hinschicken? Einen Tag/eine Woche/einen Monat vorher oder muss ich tatsächlich auf den Stichtag?
 
Viele Grüße

Moin.
Ausschlaggebend für die 12 Monate ist das Datum der Ausstellung deines BDS-Ausweis und nicht wann du deinen Antrag unterschrieben hast.


Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Snakecleaver:

Ausschlaggebend für die 12 Monate ist das Datum der Ausstellung deines BDS-Ausweis

 

nö, die Meldung an den Verband! die Mitgliedschaft beginnt nicht erst mit der Ausstellung des Mitgliedsausweises.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb alzi:

 

nö, die Meldung an den Verband! die Mitgliedschaft beginnt nicht erst mit der Ausstellung des Mitgliedsausweises.

 

äääähhm, die mitgliedschaft im verband beginnt mit der übernahme der  ( gemeldeten ) daten in den datenbestand - und dabei wird ja wohl auch der ausweis ausgestellt...... wann diese verbandsmeldung ausgefüllt, ins kuvert gesteckt, verschickt und zugestellt wurde kann eh kein mensch sagen..... einzig die datenverarbeitung im verband ist fix belegbar ! 

 

oder meinst du, die geschäftsstellen verarbeiteten die anmeldungen und warten dann 4 wochen bis sie den jeweiligen ausweis ausstellen ? 

 

ausweisdatum - gleich mitgliedschaft ... oder ?

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb alzi:

 

nö, die Meldung an den Verband! die Mitgliedschaft beginnt nicht erst mit der Ausstellung des Mitgliedsausweises.

 

Wenn ich ein neues Mitglied dem Verband melde bekomme ich fünf Minuten später dessen Ausweis ausgehändigt. Und wo ist jetzt dein Problem? Und wer es per Post erledigt ...*Handgunner war schneller*

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Handgunner:

ausweisdatum - gleich mitgliedschaft ... oder ?

 

Sehe ich so. Zumal ich heute nicht mehr sagen könnte, wann ich den Antrag ausgefüllt habe. Das Datum auf dem Ausweis ist das einzige Datum welches alle Beteiligten (Verband, ich, Amt) kennen können, ergo ist das das Datum. Und das der 01.09. mein Tag zur Abgabe der WBK ist, ist zwar ärgerlich, aber fast zu erwarten.

 

Theoretisch könne man ja auch den August 2016 als ersten Monat zählen und dann wären Ende Juli des Folgejahres 12 Monate rum. Aber August war natürlich kein ganzer Monat ...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Handgunner:

die mitgliedschaft im verband beginnt mit der übernahme der  ( gemeldeten ) daten in den datenbestand

 

=

 

vor 36 Minuten schrieb alzi:

Meldung an den Verband

 

 

meine Güte......dann halt wenn die Mitgliedsmeldung beim Verband erfasst wird (was ich mit meiner Aussage ausdrüclken wollte).... da wird noch lange nicht immer und überall (im BDS) auch tagesaktuell auch ein Mitgliedsausweis ausgestellt.

 

...jetzt hab ich einmal was sehr verkürzt geschrieben und schon will es unbedingt falsch verstanden werden...

 

 

 

Edit: meine Mitgliedschaft im BDS begann sogar (rein formal und nach dem Aufkleber ganz vorne) noch vor der Meldung an den (Landes-)Verband, und damit auch noch bevor der Mitgliedsausweis tatsächlich ausgestellt wurde.........und jetzt?

.......Mahlzeit!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

meine güte........ EBEN NICHT !

 

wenn ich neumitglieder in die verbandsliste übertrage und die liste an den verband schicke - DAS ist aus sicht des vereins die meldung. verständlich und auch nachvollziehbar !

 

wenn ich diese meldung jetzt aber z.b. am 20.12. eines jahres abschicke  und das ganze wird dann in der geschäftsstele  erst am 7. januar des folgejahres verarbeitet- dann steht da wahrscheinlich in allen datensätzen drin: mitglied ab 7.1. und wohl kaum mitglied ab 20.12 ( vorjahr ) .

 

die ( absendung ) der meldung hat NICHTS mit der verarbeitung zu tun - und DIESES verarbeitungsdatum findet man eben in den listen - sonst nix !

Bearbeitet von Handgunner
Geschrieben

Zum Thema Zuverlässigkeitsprüfung vorab:

 

Meine Behörde hat das früher (TM) auch gemacht. Da bin ich vorbeigekommen, und habe mitgeteilt daß ich bald einen Antrag abgeben werde, und die Waffe auch kurz danach in Empfang nehmen könnte. Ob man denn die Zuverlässigkeitsprüfung bitte jetzt schon starten könnte. Das haben sie auch gemacht, die Prüfung war dann bereits durch als ich den Antrag abgegeben habe, und so konnte ich die WBK gleich fertig mit Voreintrag mitnehmen. Heute geht das vermutlich nicht mehr, da sich auf meiner Behörde alles geändert hat, einfach vorbeischauen geht nicht mehr, selbst mit Termin kann ich meine Unterlagen nicht sofort mitnehmen, selbst Fertigkeinträge (wo nun wirklich nichts mehr zu prüfen ist) dauern zwischen 2 und 4 Wochen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Handgunner:

die ( absendung ) der meldung hat NICHTS mit der verarbeitung zu tun - und DIESES verarbeitungsdatum findet man eben in den listen - sonst nix !

 

hab ich das behauptet? nö!

 

auch kann das nicht wirklich stimmen, sonst könnte bei mir nicht dieses o.g. Datum im Mitgliedsausweis stehen, welches definitiv NICHT das Verarbeitungsdatum war und auch nicht das tatsächlichs Ausstellungsdatum des Mitgliedsausweises, wohl aber das Datum des Beginns der Mitgliedschaft.

 

 

seis drum......ist einfach schon wieder zu warm für solch sinnlose Diskussionen.

 

 

 

 

btt: den exakten Beginn der Mitgliedschaft kann der Verband mitteilen, und da 12 Monate Mitgliedschaft (so ich mich richtig erinnere) gefordert werden, steht auch fest, wie da dann der Stichtag zu berechnen ist. und wenn Anträge vorab eingereicht werden bei der Behörde, ist es sinnvoll, dieses Vorgehen mit selbiger abzusprechen, sonst wird (bei unvollständigen Anträgen, weil Unterlagen fehlen) im Zweifel eben einfach (ohne jegliche Bearbeitung) abgelehnt.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Shiva:

Hallo,

 

ich bin am 25. August 2016 in den BDS eingetreten. Ab wann ist nun die 12 Monate Wartezeit erfüllt, 24.08.2017, 01.09.2017 oder 31.07.2017? Und ab wann kann ich meinen Bedürfnisantrag hinschicken? Einen Tag/eine Woche/einen Monat vorher oder muss ich tatsächlich auf den Stichtag?

 

Viele Grüße

 

 

24.08.2017

 

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__31.html

 

https://dejure.org/gesetze/BGB/188.html

 

Wir haben eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist, also endet die Frist mit dem Vortag des Beginndatums + 12 Monate. Ist so wie mit Geburtstagen: Am Geburtstag beginnt das neue Lebensjahr. Das alte Jahr wurde am Vortag vollendet.

 

 

PS: Der Sachverhalt war: "Ich bin am 25.08.16 eingetreten". Warum man da mit Meldefristen, Ausweiseintrag und möglichem Verzug rumdiskutieren muss, erschliesst sich mir nicht so wirklich. Glaubt ihm doch einfach :-)

 

Antrag beim Verband: Bevor das zum Verband geht, muss dir der Verein 12 Monate Mitgliedschaft bescheinigen. Das geht ja nur, wenn du auch solange Mitglied bist. Vorher Absenden ist also eher grenzwertig.

 

Dem BDS LV2 würde zB auch nur 4 Monate BDS-Mitgliedschaft ausreichen, wenn 12 Monate Vollmitgliedschaft in einem anderen Verband nachgewiesen wurde. (Soviel zum Thema "Verbandsmitgliedschaft zählt").

 

https://www.bds-lv2.de/dokumente/dokumente.html?download=31:antrag-ssb-bds-lv2

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Gruger:

.

 

Dem BDS LV2 würde zB auch nur 4 Monate BDS-Mitgliedschaft ausreichen, wenn 12 Monate Vollmitgliedschaft in einem anderen Verband nachgewiesen wurde. (Soviel zum Thema "Verbandsmitgliedschaft zählt").

 

https://www.bds-lv2.de/dokumente/dokumente.html?download=31:antrag-ssb-bds-lv2

Das ist im LV4 auch so. Und als Neuling reicht es auch wenn du nur 9 Monate im Verband bist und 12 Monate im Verein.

Geschrieben

Bei der Mitgliedschaft muss man ein wenig anders denken.

Ausschlaggebend ist der Eintritt in den Verein. Der §14 WaffG ist hier eindeutig:

Auszug:

2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und ......................

Die Mitgliedszeit im Verband ist im Gesetz gar nicht geregelt. Das geht aus der Befürwortungsrichtlinie des jeweiligen LVs hervor. Deshalb ist es ja wichtig das Eintrittsdatum in den Verein im Antragsformular anzugeben und zusätzlich die Richtlinie zu lesen.

Der LV2 hat eine andere Richtlinie wir hier im LV4 >>> vergleiche. Hier sind es mind. 9 Monate Verband.

 

 

DVC

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Flohbändiger:

Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn. Wenn man eine WBK beantragt, dann muss die Behörde alle Erteilungsvoraussetzungen prüfen, nicht nur die Zuverlässigkeit. Wer also bei Antragstellung noch keine Bedürfnisbescheinigung vorlegen kann, dessen Antrag wäre erst einmal zwingend zu versagen, denn die Behörde ist angehalten, zeitnah über einen Antrag zu entscheiden. Anders wäre es nur, wenn die Behörde sich freiwillig bereit erklärt, mit einer Entscheidung über den Antrag zu warten, bis die fehlende Bescheinigung vorgelegt werden kann. Darauf hat man aber keinen Anspruch.

 

 

Kein Blödsinn. Habe ich immer so gemacht. Antrag gestellt mit dem Vermerk "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Nach der Überprüfung kommt eine Aufforderung zur Vorlage der Bescheinigung und dann kann sofort der Eintrag erfolgen. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Flohbändiger:

Sorry, aber das ist vollkommener Blödsinn. Wenn man eine WBK beantragt, dann muss die Behörde alle Erteilungsvoraussetzungen prüfen, nicht nur die Zuverlässigkeit. Wer also bei Antragstellung noch keine Bedürfnisbescheinigung vorlegen kann, dessen Antrag wäre erst einmal zwingend zu versagen, denn die Behörde ist angehalten, zeitnah über einen Antrag zu entscheiden. Anders wäre es nur, wenn die Behörde sich freiwillig bereit erklärt, mit einer Entscheidung über den Antrag zu warten, bis die fehlende Bescheinigung vorgelegt werden kann. Darauf hat man aber keinen Anspruch.

 

Das mag für deine Waffenbehörde Blödsinn sein, aber genug Behörden machen das genau so und ein nettes Anfragen schadet nicht. Aber einen Anspruch darauf hat man wirklich nicht.

 

Ich hatte den Antrag auf WBK Grün Ende 06/16 gestellt, damit die ewig lange Zuverlässigkeitsprüfung schon mal gestartet werden konnte.

Damals hatte ich weder einen Bedürfnisbescheid noch die Sachkundeprüfung noch den Nachweis der sicheren Aufbewahrung noch war ich 12 Monate bei irgendeinem Verband.

 

All dies konnte ich  nachreichen, nachdem die Zuverlässigkeitsprüfung durch war.

 

 

 

   

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb shooter2015:

 

Das mag für deine Waffenbehörde Blödsinn sein, aber genug Behörden machen das genau so und ein nettes Anfragen schadet nicht. Aber einen Anspruch darauf hat man wirklich nicht.

 

Ich hatte den Antrag auf WBK Grün Ende 06/16 gestellt, damit die ewig lange Zuverlässigkeitsprüfung schon mal gestartet werden konnte.

Damals hatte ich weder einen Bedürfnisbescheid noch die Sachkundeprüfung noch den Nachweis der sicheren Aufbewahrung noch war ich 12 Monate bei irgendeinem Verband.

 

All dies konnte ich  nachreichen, nachdem die Zuverlässigkeitsprüfung durch war.

 

 

 

   

Wie gesagt, hat sich ja heutzutage fast erledigt ... meine letzte Zuverlässigkeit hat gerade mal eine Woche gebraucht.

 

Wenn ich manches hier lese bin ich echt froh, das mein SB Mensch geblieben ist und im Rahmen des Möglichen pro-Sportschützen eingestellt ist.

Das mit dem Blödsinn vergesse ich einfach, da ich nicht in der Position bin meinem SB zu unterstellen, sich nicht an die Verwaltungsvorschrift zu halten.

Allerdings kenne ich Leute aus dem Nachbarkreis und da ist die Atmosphäre grundlegend anders. Das ist jeder Waffenbesitzer erstmal ein potentieller Gesetzesübertreter und muss durch die Dokumente das Gegenteil beweisen.

 

 

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb scotty600:

 meine letzte Zuverlässigkeit hat gerade mal eine Woche gebraucht

 

Dann sei froh, derzeit sind eher 4 bis 6 Monate aktuell.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.