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IGNORED

Ungeladen - Täterschutz?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb EkelAlfred:

Das Ding dürfte nicht mehr existieren - schau Dir doch an, was dort damals und seither

alles passiert ist.

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Cyrus_Reza_Pahlavi

Wie immer überlebt so manches- grad sowas ist eine schöne "war booty".

Nur mal als Beispiel, wenn auch ot, goggle mal "war booty" "war throphy" oder "war bringback".....

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Am ‎21‎.‎06‎.‎2017 um 11:46 schrieb knight:

War das nicht so, dass die geladene Lagerung an sich zwar dem Gesetz entspricht, aber ein Gericht daraus ein Verstoß gegen die Sicherheitsregeln gemacht hat und die geladene Lagerung über diese Schiene (persönliche Eignung) zwar nicht verboten ist, aber eben hintenrum ausgeheblet wurde.

 

Abend,

genau genommen ging es um die Zuverlässigkeit, welche dem (vmlt.) Jäger wegen mangelnder Vorsicht, Sachgemäßheit und Aufbewahrung den Garaus gemacht hat.

 

Die Entscheidung ist hier einsehbar ...

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=030314B6B36.13.0

 

Grüße MM

Geschrieben
Zitat

Also, nochmal: wer kann sich erklären, warum im neuen Waffengesetz "ungeladen" die Formulierung sein wird? Ausser dem Täterschutz? 

Weil du bewaffnet ein Sicherheitsrisiko und Kostenfaktor bist, für den die BRD im Schadensfall geradezustehen hat. Solange du Polizist oder Leibwächter gewesen bist, warst du ein abrufbarer Nutzen aber jetzt bringst du bwaffnet keinen Profit  mehr und versaust die Bilanz.

Da spielt es auch keine Rolle, dass deine Frau 'ne WBK hat. Eine individuelle Prüfung verursacht auch nur Kosten (ohne Gewinne), zumal andere nicht diskrimiert werden wollen/dürfen.

 

Jetzt, alles klar?

 

Zitat

Wenn Du den WS aus eigener Initiative zurück gegeben hast, hast du doch selbst bekundet nicht mehr als die Allgemeinenheit gefährdet zu sein.

Das ist die exakte Begründung, denn die Rückgabe ist eine Willenserklärung die unter Umständen aber auch anfechtbar ist. (S. a. §§ 119, 123 BGB) Von jetzt an bist du aus Sicht der BRD nur noch Masse.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb vince fontaine:

Weil du bewaffnet ein Sicherheitsrisiko und Kostenfaktor bist, für den die BRD im Schadensfall geradezustehen hat. 

Hallo

 

Diese Erklärung  kann ich nicht nachvollziehen.

Wieso sollte ich ein Kostenrisiko sein? Und warum sollte die BRD für irgendwas geradestehen? 

Kleines Beispiel: ich habe zu meiner Dienstzeit exessiv Combat geschossen. Oft 5 mal die Woche mit ca. 500 Schuss pro Trainingseinheit. Ich konnte (als junger Mann, lang, lang ist her) die "El Präsidente" in 5,6 sec mit der P7 schießen (kann ich heute gar nicht mehr glauben). Mir War in Fleisch und Blut übergegangen, instinktiv und folgerichtig die Waffe einzusetzen. Jetzt gehen wir mal von dem zwar unwahrscheinlichen, aber möglichen Fall aus, dass irgendwer scharf auf meine Waffen ist und um 03:00 Uhr meine Tür mit mordsgetöse aufbricht. Ich nehme, wie es die  BRD mich gelehrt hat, die Waffe in die Hand, bewege mich zu dem von mir favoritisierten Standort und bekämpfe die vordringenden Einbrecher mit der Waffe. Warum sollte danach die BRD irgendwelche Kosten tragen müssen?

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb MarschMarsch:

 

Zitat daraus:

"Die behördliche Zulassung einer bestimmten Art der Aufbewahrung besage nichts über die ansonsten für einen vorsichtigen und sachgemäßen Umgang erforderlichen Verhaltens- und Vorsichtsmaßregeln. Die Aufbewahrung einer durchgeladenen Waffe sei per se nicht ordnungsmäßig (sorgfältig). Es handele sich um eine Selbstverständlichkeit, Schusswaffen nach dem Gebrauch zu entladen. Dies ergebe sich aus der grundlegenden Umgangs- und Vorsichtsmaßregel."

 

Eine "Selbstverständlichkeit". Das ist gut. Mir fallen auch anderweitig viele Selbstverständlichkeiten ein (die oft dennoch keine sind)...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

...

Eine "Selbstverständlichkeit". Das ist gut. Mir fallen auch anderweitig viele Selbstverständlichkeiten ein (die oft dennoch keine sind)...

Frag mal unseren Brauereiforscher. Der erklärt dir sicher gerne und ausführlich, warum ein deutscher Richter immer recht hat. Egal was er für einen Blödsinn absondert. Du hast einfach nicht verinnerlicht, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Außerdem kannst du ja dagegen klagen.

 

... was ein Dreck, war ja schon die höchste Instanz und alles außer der Begründung "isso" ist dann eh irrelevant...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Frag mal unseren Brauereiforscher. Der erklärt dir sicher gerne und ausführlich, warum ein deutscher Richter jede/jeder deutsche Richter/-in immer recht hat und gehabt hat.

Ich glaube der erklärt bei Bedarf noch viel mehr, ich habe mal neu formuliert.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb steven:

Jetzt gehen wir mal von dem zwar unwahrscheinlichen, aber möglichen Fall aus, dass irgendwer scharf auf meine Waffen ist und um 03:00 Uhr meine Tür mit mordsgetöse aufbricht.

 

Aus welchem Grund sollte jemand so etwas ausgerechnet bei Dir tun?

 

Abgesehen davon: Mit genug Phantasie fallen einem auch noch ganz andere mögliche, aber unwahrscheinliche Fälle ein.

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb MikeyMike:

Aus welchem Grund sollte jemand so etwas ausgerechnet bei Dir tun?

 

Abgesehen davon: Mit genug Phantasie fallen einem auch noch ganz andere mögliche, aber unwahrscheinliche Fälle ein.

 

Es finden gelegentlich auch Leute seltsam, wie schnell erreichbar in meinem (alten Holz-) Haus überall ein Feuerlöscher ist. Manche Leute sorgen halt gerne vor. Der Wunsch allzeit bereit zu sein, ob mit Waffen, mit Feuerlöschern, oder etwas größerem Verbandkasten als vorgeschrieben im Auto, korreliert meiner Erfahrung nach nicht mit antisozialem Verhalten. Warum also nicht?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb MikeyMike:

 

Aus welchem Grund sollte jemand so etwas ausgerechnet bei Dir tun?

 

Hallo MikeyMike

 

Ein Grund könnt z.B. sein, dass ich so in etwa 200 KWs habe. Darunter einige P9S, P7, 1911, 1911A1, FN HP etc. Und über 100 LWs. Dabei sind HK33, HK SR9. Da ist die Begehrlichkeiten schnell geweckt.

 

Steven

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb steven:

Ein Grund könnt z.B. sein, dass ich so in etwa 200 KWs habe. Darunter einige P9S, P7, 1911, 1911A1, FN HP etc. Und über 100 LWs. Dabei sind HK33, HK SR9.

 

Steven, Du hast vergessen, die Eintrittspreise für Dein Museum anzugeben:

 

Aktive Soldaten, Reservisten, Polizei-Grenzschutz und Zollbeamte: 0€,

Freunde: 1Kasten Altbier oder Pils (gemeinsame Verwertung)

Wehrdienstverweigerer, Grüne und PDS: kein Zutritt.

Öffnungszeiten nach Vereinbarung, Waffenölspenden werden gerne entgegengenommen.

;-)

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb steven:

Hallo MikeyMike

 

Ein Grund könnt z.B. sein, dass ich so in etwa 200 KWs habe. Darunter einige P9S, P7, 1911, 1911A1, FN HP etc. Und über 100 LWs. Dabei sind HK33, HK SR9. Da ist die Begehrlichkeiten schnell geweckt.

 

Steven

 

Ja schön, aber die stehen doch nicht in jeder Zimmerecke frei herum, sondern sind entsprechend weggschlossen. Und hast Du in der Öffentlichkeit jedem erzählt, was Du da zu Hause so alles hast? Dann wäre das ziemlich blöde von Dir, um es mal sehr höflich zu formulieren.

 

Wenn wirklich jemand weiß, dass Du diese immense Menge an Schußwaffen zuhause lagerst und es darauf abgesehen hat, dann wird der nicht in Deiner Anwesenheit ein Loch in die Wand sprengen, sondern Dir ganz elegant beim Betreten oder Verlassen Deines Hauses Dir oder Deiner Frau eine Knarre an den Schädel halten und Dich mehr oder weniger höflich um Herausgabe Deines Besitzes bitten.

 

 

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb steven:

 

 

Ein Grund könnt z.B. sein, dass ich so in etwa 200 KWs habe. Darunter einige P9S, P7, 1911, 1911A1, FN HP etc. Und über 100 LWs. Dabei sind HK33, HK SR9. Da ist die Begehrlichkeiten schnell geweckt.

 

 

 

Hut ab!

 

Da hört man ja schon förmlich Fragen wie:

Warum besitzt einer 300 Schusswaffen?

 

Ganz einfach, weil er's kann!

 

 

Warum besitzt einer 300 Autos?

Ganz einfach, weil er's kann!

 

http://supercars.agent4stars.com/de/power-cars/ion-tiriac-collection-romania/

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Begehrlichkeiten sind da eher in Sammlerkreisen zu sehen- nur welcher Sammler sprengt Türen um an Knarren zu kommen?

"Vernünftige" Gebrauchswaffen sind für entsprechend ambitionierte Täterkreise einfacher bei Bundeswehr und Co zu finden- oder im benachbarten Ausland zu erwerben, zumal so die KWKG Beschränkungen nicht zum tragen kommen.

Wenn man solche paranoiden Befürchtungen hat sollte man vorsichtiger mit seinen Angaben umgehen- ein wenig Suchfunktion auf WO und google ergibt eine nahezu vollständige Adresse- dazu die ausschweifenden Beschreibungen des Anwesens ........des "Sicherheitskonzeptes".....der Videoüberwachung........VDS1 Hautsicherung.........fehlen würde noch die Angabe bei wem und wie die Anlage aufgeschaltet ist - oder ganz clever  aufs eigene Handy gelegt.....Mehr Einladung und Vorgabe ist schon schwierig.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb MikeyMike:

 

J Und hast Du in der Öffentlichkeit jedem erzählt, was Du da zu Hause so alles hast? Dann wäre das ziemlich blöde von Dir, um es mal sehr höflich zu formulieren.

Hallo MickeyMike

 

Das muss ich nicht jedem erzählen. Dafür haben wir das NWR. Und da kann mir niemand erzählen, dass diese Daten sicher sind. Eine Geliebte an der richtigen Stelle dürfte genügen.

Auch gehe ich sehr offensiv mit meiner Sammlertätigkeit um. Ich gehöre nicht zu dem Kreis der Sammler, die nie ihre Rote (n) zeigen würden. Wer Interesse hat, was geht: ich erkläre es gerne.

Ich besitze auch eine nicht unbeachtliche Sammlung von Münzen. Soll ich die verstecken?

Gleichzeitig sollte sich jeder, der i  mein Haus einbricht, des Risikos bewusst sein. Ist wie früher mit de A-Waffen. Dienen der Abschreckung.

 

Steven

Geschrieben

Ich denke mal das Du Dein Schlafzimmer auch entsprechend gesichert hast und da nicht ne einfache Tür vor ist.

Wenn also Täter den Weg ins Haus gefunden haben, wirst du genug Zeit haben, deine KW nebst Magazinen aus dem Tresor zu nehmen.

Dann bist du auch so wach, dass du deine Waffe sicher handhaben kannst.

Polizei dürfte dann schon verständigt sein.

Paragraf 19 Erlaubnis für ne Kurzwaffe zuhause dürfte für dich auch kein wirkliches Problem sein, was tagsüber dann sicher von Vorteil ist.

Mit Gelegenheitstätern dürftest du kaum ein Problem haben, Profis haben es auf legale Waffen kaum abgesehen, da gibt es einfachere und bessere Möglichkeiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb steven:

 

 

Das muss ich nicht jedem erzählen. Dafür haben wir das NWR.

Du erzählst aber jedem.......wofür da noch das NWR bemühen......zumal da nichts von Münzen drinstehen wird.....

 

Zitat:"Ich besitze auch eine nicht unbeachtliche Sammlung von Münzen."....

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Schakal:

Paragraf 19 Erlaubnis für ne Kurzwaffe zuhause dürfte für dich auch kein wirkliches Problem sein, ......

Mit der Begründung Waffensammler? Das wäre nicht schlecht....... dann könnte man auch das Bedürfnis für eine Erlaubniss nach 19 bei jedem Waffenbesitzer unterstellen.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Bei einer Sammlung von 300 Waffen könnte man darüber nachdenken.

Wie gesagt 19er für zuhause, nicht WS.

Die Anforderungen dafür sind deutlich niedriger.

Analog zur WBK für Juweliere zum Schutz des Geschäfts und auf Ausstellungen.

Geschrieben

BTT: Wurde schonmal bei einer Aufbewahrungskontrolle ein volles Magazin neben passender KW im 0er oder 1ser gerügt bzw führte zum Verlust der Zuverlässigkeit?

 

Das behaupten jedenfalls einige User im Nchbarforum

Geschrieben (bearbeitet)

Du kannst davon ausgehen, streit- und gerichtsfreudig wie steven ist,  das er " einen 19er für zuhause" nicht bekommen hat.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

 

vor 38 Minuten schrieb Schakal:

Wenn also Täter den Weg ins Haus gefunden haben, wirst du genug Zeit haben, deine KW nebst Magazinen aus dem Tresor zu nehmen.

 

Paragraf 19 Erlaubnis für ne Kurzwaffe zuhause dürfte für dich auch kein wirkliches Problem sein, was tagsüber dann sicher von Vorteil ist.

.

Hallo Schakal

 

Dies War nicht meine Ausgangsfrage. Sie basierte auf meine Annahme, dass "ungeladen" ein Täters hutz ist und alle anderen Erklärungen nicht stichhaltig sind.

Das mit dem  Paragraph 19 ist ein toller Tipp. Ich werde in zeitnah angehen.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Uups. Bin davon ausgegangen das der 19er auch als Sammler bekannt ist. Na dann ........

Interessant wären ergangene Urteile ob Waffensammler wesentlich mehr gefährdet sind wie die Allgemeinheit..........

Die Idee dürfte so neu nicht sein....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schakal:

Bei einer Sammlung von 300 Waffen könnte man darüber nachdenken.

Wie gesagt 19er für zuhause, nicht WS.

Die Anforderungen dafür sind deutlich niedriger.

Analog zur WBK für Juweliere zum Schutz des Geschäfts und auf Ausstellungen.

 

Nunja, Juweliere leben ja davon, dass sie wertvollen Schmuck verkaufen und brauchen deswegen auch die Möglichkeit des Schutzes, um ihre Ware bei einem deutlich erhöhten Risiko öffentlich zu zeigen bzw. diese unbekannten Kunden vorzuführen.

 

Diese Notwendigkeit sehe ich bei Waffensammlern mit ihrem Hobby nicht gegeben.

 

Ansonsten müsste ja jeder, der hobbymässig wertvolle oder potentiell gefährliche Gegenstände welcher Art auch immer zuhause sammelt oder aufbewahrt, einen Waffenschein bekommen bzw. das Bedürfnis, eine Waffe für die häusliche SV zu besitzen.

 

 

 

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