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IGNORED

Ungeladen - Täterschutz?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb bumm:

Wenn Du so nah an der Quelle warst solltest Du doch eigentlich besser wissen wie Gesetze gemacht werden als alle hier.

Schon Bismark wollte nicht das wir das wissen.

 

Als Leibwächter?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb EkelAlfred:

Nicht für Legalwaffenbesitzer.

 

Naja - sagen wir mal "nicht immer".

 

Im V-Fall noch ein Magazin einzuschieben und durchzuladen, das schaffst Du nie schnell genug.

 

Vielleicht wäre es besser, einfach mal die Fresse zu halten.

 

Bei mir kommt Nachts nie ein Richter ins Schlafzimmer.

Aber vll eine Richterin !

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb steven:

Also, nochmal: wer kann sich erklären, warum im neuen Waffengesetz "ungeladen" die Formulierung sein wird? Ausser dem Täterschutz? 

 

weil ich damit erzählen kann ich hätte etwas für die innere Sicherheit getan und hoffen das Stimmvieh wird´s glauben. Um nichts andere geht es bei Gesetz allgemein und beim Affengesetz im besonderen.

Die Belgier sind jahrelang ohne richtige Regierung ausgekommen und keiner ist deswegen gestorben. Und wenn wir pauschal jedes dritte Gesetz einfach streichen würden, keiner würd es merken.

Das einzige neue Gesetz das wir wirklich bräuchten wäre:

§1 Abs.1  Für jedes neue Wort in einem Gesetz müssen anderswo zwei Worte gestrichen werden.

Abs. 2 Für neue Bundesgesetze muß in Bundesgesetze gestrichen werden, für jedes neue Landesgesetz muß in Landesgesetzen gestrichen werden und für jedes neue Wort in einer kommunalen Verordnung müssen gleich drei Worte in einer kommunalen Verordnung gestrichen werden.

 

Dieses neue Gesetz hätte 49 Worte und ich wüsste schon weit mehr als die geforderten 58 zu streichenden Worte.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb steven:

Hallo EkelAlfred

 

Da mein Haus mit Videotechnick ausgestattet ist, bedarf es keiner zusätzlichen Kamera.

 

Steven

 

 

Halllo, Steven!

 

Ich rufe nachher gleich in Russland an, ob wir Deine Anlage hacken und die Bilder hochladen können .... :headbang:

 

Aber ich hab gerade mit der Betriebsärztin telefoniert.

 

Würde Dir ein fachärztliches Attest, daß Du hoplosexuell bis und ohne Deine pink lackierte, mit Swarowskisteinchen besetzte, fertig geladene Glock nicht einschlafen kannst und das aus medinizischer Sicht brauchst irgendwie helfen?

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb steven:

warum im neuen Waffengesetz "ungeladen" die Formulierung sein wird? Ausser dem Täterschutz? 

 

Cool-Down-Phase. Die aufwendige Präperierung der Waffe (Schlüsselsuche für Tresor, Pistole rausholen, Schlüssel suchen für Muni-Schrank, Magazine beladen, Waffe beladen) kann extreme Kurzschlussreaktionen beim Streit zwischen Ehemann und Ehefrau verhindern. Und mal ehrlich: Täterschutz ist eine Entwicklung der letzten 10 oder 15 Jahre, parallel zum Opferkult des Genderismus.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb EkelAlfred:

Würde Dir ein fachärztliches Attest, daß Du hoplosexuell bis und ohne Deine pink lackierte, mit Swarowskisteinchen besetzte, fertig geladene Glock nicht einschlafen kannst und das aus medinizischer Sicht brauchst irgendwie helfen?

 

Hilft mit Sicherheit. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Präferenzen diskriminiert werden, steht so im Grundgesetz. Machst Du mir auch so einen Schein? Ich mag übrigens pink mit weißen Herzchen. 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Shiva:

 

Cool-Down-Phase. Die aufwendige Präperierung der Waffe (Schlüsselsuche für Tresor, Pistole rausholen, Schlüssel suchen für Muni-Schrank, Magazine beladen, Waffe beladen) kann extreme Kurzschlussreaktionen beim Streit zwischen Ehemann und Ehefrau verhindern. Und mal ehrlich: Täterschutz ist eine Entwicklung der letzten 10 oder 15 Jahre, parallel zum Opferkult des Genderismus.

 

Ok. Aber mit dem Küchenmesser kann man sie direkt abmurksen, oder?
 

Messerblock? Messerschiene????
 

Ach, ich bin ja schon still ..... aber mein Hirn schmerzt schon etwas, wenn ich so etwas lese.

 

Wobei ich die Waffen einfach nicht geladen aufbewahren muss, denn in unsere Gegend traut sich sowieso niemand.

 

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb kulli:

Wie bewahren Menschen mit Waffenschein eigl dann auf, würde mich mal interessieren !?

Findest Du im Waffenrecht eine Ausnahme für Waffenscheininhaber? Nein? Ich auch nicht. Frag halt mal nach der Aufbewahrung der Dienstwaffenträger in den einzelnen Ländern und nach §55 Inhabern.:00000733:

Geschrieben

Da muss ja offensichtlich und allgemein bekannt richtig was zu holen sein, sicherlich mehr wie eine Waffensammlung.

 

 

Mal abgesehen von Einsätzen der entsprechenden "offiziellen" Einheiten- wie oft kommen eigentlich Raub- und oder Einbruchsszenarien in Privathäuser unter

Verwendung von Sprengrahmen, Fahrzeugen oder Handgranaten in D vor?

Geschrieben

 

vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Verrstehe ich das richtig - du (als nun rein privater LWB) stimmst mit dem SB deiner Waffenbehörde "Sicherheitskonzepte" ab...?

Es gibt die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften, was gibt es da "konzeptionell" zu gestalten?

 

Zitat

(6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.

§36 WaffG, da hat der SB (oder in einem Rechtsstaat notfalls der Richter) schon Vergrämung- Gestaltungsmöglichkeiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb VP70Z:

 

 

§36 WaffG, da hat der SB (oder in einem Rechtsstaat notfalls der Richter) schon Vergrämung- Gestaltungsmöglichkeiten.

Kenn ich nur im wirklichen Einzelfall und entsprechenden Unzulänglichkeiten.

Die mir bekannten Fälle bei denen erhöhter Aufwand gefordert wurde sind durchweg Sammlungen die KWKG Waffen enthalten.

Aber auch bei diesen auf den Aufbewahrungsort bzw. Waffenraum bezogen, nicht auf die allgemein genutzte Wohnfläche. Bei zwei entsprechenden

Sammlungen wurde die Frage nach einem Waffenschein negativ beschieden, bei einem weiteren wurde sie zum Transport von Waffen erteilt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb chapmen:

...

Mal abgesehen von Einsätzen der entsprechenden "offiziellen" Einheiten- wie oft kommen eigentlich Raub- und oder Einbruchsszenarien in Privathäuser unter

Verwendung von Sprengrahmen, Fahrzeugen oder Handgranaten in D vor?

 

Naja, im TV/Kino ist das normal.. im echten Leben wird keiner wegen ein paar alten Knarren eine Hütte sprengen da er das Zeug auch ganz ohne Gewaltanwendung bekommen könnte, er braucht den Besitzer nur freundlich darum bitten. Und bei den paar privaten Objekten in Deutschland wo sich ein solcher Aufwand rechen könnte wird ein Sprengrahmen oder ein paar Handgranaten nix bringen weil die entsprechend abgesichert sind.. die Eigentümer solcher Anwesen können sich das allerdings auch leisten und kümmern sich nicht selbst um solche Kleinigkeiten.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schakal:

Evtl auch einfach Unfallverhütung.

 

Natürlich, das ist auch massiv nötig bei den unmengen Toten die sich versehentlich selbst erschossen weil sie Ihre Waffen geladen aufbewahrt haben.

Gibt es auch ein Gesetz das Dir verbietet auf den Küchenstuhl zu steigen statt Dir eine Leiter zu holen, gibt es ein Gesetz das Du Licht einschalten mußt wenn Du die Kellertreppe runter steigst oder mußt Du Dir bei der Gartenarbeit Sicherheitschuhe anziehen?

Wir lagern unsere Waffen privat, wir haben zuhause keine Berufsgenossenschaft, es gibt nicht irgendwo irgendein Problem mit einer im Tresor liegenden geladenen Waffe. Diese Vorschrift ist so überflüssig wie ein Kropf. Sie dient ausschließlich zur Selbstdarstellung irgendwelcher überflüssiger Politiker.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Shiva:

Cool-Down-Phase. Die aufwendige Präperierung der Waffe

 

Ihr denkt alle zu kompliziert.

 

Knüppel, die uns zwischen die Beine geworfen werden, werden aus einem einzigen Grund geworfen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb bumm:

..

Wir lagern unsere Waffen privat, wir haben zuhause keine Berufsgenossenschaft, es gibt nicht irgendwo irgendein Problem mit einer im Tresor liegenden geladenen Waffe. Diese Vorschrift ist so überflüssig wie ein Kropf.

..

 

Richtig.. aber ändern wird sich daran trotzdem nichts.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Winzi:

Aussage eines älteren Försers von gestern Abend: vor 20 - 30 Jahren lag mein Gewehr eigentlich immer im Auto. Geladen.

 

Vor etwa 40 Jahren haben bei uns im Dorf die Jäger das Gewehr auch an die Garderobe neben der offenen Haustüre gehängt, ob die Knarren geladen waren weis ich nicht.. passiert ist auf jeden Fall nix. Heute findet man kaum noch offene Haustüren und die Knarren sind längst in den Waffenschränken verschwunden.. die meisten schon lange bevor es zu Vorschrift wurde.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Hunter375:

 

Richtig.. aber ändern wird sich daran trotzdem nichts.

Auch richtig, noch darf ich mich aber drüber aufregen, wer weiß wie lange noch.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunter375:

im echten Leben wird keiner wegen ein paar alten Knarren eine Hütte sprengen da er das Zeug auch ganz ohne Gewaltanwendung bekommen könnte, er braucht den Besitzer nur freundlich darum bitten.

Also hätten "wir" = die Verbände vor 2003 nicht den Lagerungs - overkill "A,B,...0,1..." vorschlagen sollen sondern schlicht und ergreifend als schlanke unauffällige Lösung Waffenscheine?

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