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IGNORED

Ungeladen - Täterschutz?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

Lange Jahre lagerte ich in meinem Schlafzimmer in einem Tresor VdS1 eine geladene Waffe. Dies hatte ich auch in meinem schriftlichen Sicherheitskonzept dem zuständigen SB als Schutzmaßnahme so mitgeteilt. Dann kam dieses, für mich vollkommen weltfremde Urteil. Ich habe die Waffe jetzt ungeladen und 2 volle Magazine daneben. Jetzt kommt wahrscheinlich im neuen WaffG die Formulierung: ungeladen in... . Für mich ein klarer Täterschutz. Ich habe im Staatsdienst immer, dienstlich und privat, eine geladene Waffe geführt. Sie War immer neben meinem Bett, wenn ich schlief. Und heute halte ich eine geladene Waffe für einen Sicherheitsgewinn, wenn mal wieder jemand aud den Gedanken kommt, mich in meinem Haus berauben zu müssen. Dieser Vorteil wird mir von den Machern des WaffenG  böswillig genommen. Oder wissen sie nicht was sie tun?

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Dieser Vorteil wird mir von den Machern des WaffenG  böswillig genommen. Oder wissen sie nicht was sie tun?

 

Die wissen genau was sie tun. Aktive Maßnahmen zu deiner Sicherheit sollst du ausschließlich den Staatsbediensteten überlassen und bis zu deren Ankunft eben singen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo

 

Lange Jahre lagerte ich in meinem Schlafzimmer in einem Tresor VdS1 eine geladene Waffe. Dies hatte ich auch in meinem schriftlichen Sicherheitskonzept dem zuständigen SB als Schutzmaßnahme so mitgeteilt.

Und der SB sieht das "Sicherheitskonzept" als Bedürfnis an?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

. Ich habe im Staatsdienst immer,

Da bist du ja auch zuverlässiger als andere, wird hier zumindest von manchen immer wieder behauptet.

Sei froh, ich hab im Staatsdienst nach Dienst die Waffe immer abgeben dürfen. Da hat mir der Staat noch nicht einmal in der Freizeit getraut.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo erstezw

 

Wir hatten den Befehl, nicht unbewaffnet unsere Freizeit zu verbringen.

Aber, ich antworte mal mit einem Spruch der Grünen: "Verbieten müsste verboten werden!"

Und genau darum geht es. Dieses Gesetz, dass ich meine Waffe nicht geladen in einem VdS1 Schrank lagern darf, entspringt keinem praktischen Grund. Wenn ich eine geladene Waffe bei mir aufbewahre, weiß ich schon was ich mache. Ich werde diese Pistole nicht mit 100 ungeladenen Pistolen auf einen Haufen werfen und nicht wissen, welche geladen ist und welche nicht. Würde zwar auch sicherheitstechnisch wenig bis gar nicht relevant sein. Aber ich will lediglich den Zugewinn an Sicherheit, den ich durch eine geladene Waffe in Reichweite haben. Und dies wird mir irrational verwehrt.  Und dies meiner Meinung nach einzig und alleine aus dem Grund, dass im Falle eines  Einbruchs meine Reaktionszeit zur Verteidigung verlängert werden soll. Der nächste Schritt ist dann die grundsätzliche Lagerung von Waffe und Munition in extra Behältnissen. Wieder ein weiterer Schutz des evtl Täters vor Repressalien. 

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Auch ich durfte (mußte) nach jeder Schicht meine Waffe wieder abgeben und alle 3 Magazine wurden penibel abmunitioniert und jede Patrone gezählt und notiert. Die Waffen zu Hause habe ich nun mal nicht mit dem Bedürfnis Selbstschutz, dafür bin ich nicht wichtig genug. Aber zumindest darf ich sie zur Notwehr einsetzen und dazu reicht es auch wenn das volle Magazin daneben liegt.

Da Du in der Vergangenheit schreibst, gehe ich davon aus, dass Du dienstlich keine Waffe mehr führst.

Sicherheitskonzept? Bei mir reichte die Angabe der Lagerung in Form der vorhandenen Tresore und deren Klassifizierung.

Warum Täterschutz? Wenn Du Dich wehrst und den anderen verletzt wirst leider sehr schnell Du zum Täter umgemünzt und der andere zum Opfer und Dich schützt bestimmt dann keiner. Und wehe das arme Opfer hatte eine schwere Kindheit oder eine lange Anreise.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Rene2109:

Wenn Du Dich wehrst und den anderen verletzt wirst leider sehr schnell Du zum Täter umgemünzt und der andere zum Opfer und Dich schützt bestimmt dann keiner. Und wehe das arme Opfer hatte eine schwere Kindheit oder eine lange Anreise.

 

Ach, über das Notwehrrecht kann man sich in Deutschland wirklich nicht beschweren. Daß ein Staatsanwalt beide Seiten anhören muß und ein Gericht auch liegt in der Natur der Sache, daß ein Gewalttäter bezüglich der Umstände einer erworbenen Schußverletzung lügt auch. Das kann man soweit schlecht dem Staat anlasten. Wenn der X beim Y einbricht, den Y gar noch an seinem Leben bedroht, und sich dann eine Kugel einfängt, dann ist für einen Außenstehenden halt zunächst mal nur offensichtlich feststellbar, daß der Y den X des Einbruchs, Raubes und der Bedrohung bezichtigt und der X den Y des versuchten Mordes. Den Rest muß man halt klären, und in der Regel klärt es sich ja auch glücklicherweise.

 

Beschweren kann man sich allerdings sehr wohl darüber, daß die Würdigkeit, das geeignetste Instrument zur Ausübung dieses Notwehrrechts zu bevorraten oder zu tragen, dem gemeinen Bürger vorenthalten werden soll.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb bigbore:

Das ist schon jammern auf sehr hohem Niveau.

Täterschutz kann ich keinen erkennen. (Allein die Vermutung/Unterstellung halte ich für Unsinn).

 

Das glaube ich auch nicht. Vielmehr wird es so sein, dass - wenn mal wieder ein SEK nachts die falsche Wohnung stürmt- nicht noch mehr Schaden entsteht, weil sich das Opfer auch noch wehrt.

Geschrieben

Hallo bigbore

 

Deine Meinung.

Erkläre mir aus deinem er Sicht den Zweck, dieses Gesetzes. Mit konkreten Blick auf die Tatsache, dass ich in einem Tresor, der zugelassen ist für die gleichzeitige Lagerung von Waffe UND Munition, die Waffe nicht geladen sein darf.

 

Steven

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb steven:

Erkläre mir aus deinem er Sicht den Zweck, dieses Gesetzes.

Die Aufbewahrungsregeln für Private Waffenbesitzer:

- Waffe in Tresor

- Waffe getrennt von Munition, außer in höchster Sich-stufe

dienen dazu, daß

- keine Affekt-Handlungen mit einer frei zugänglichen Schusswaffe erfolgen (nur noch sorgfältig geplante...)

- Bei einem überraschenden Besuch der Staatsmacht keine Gegenwehr erwartet werden muss

- Die Familie des privaten WB vom Umgang ausgeschlossen wird

 

Nur meine Meinung.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Tyr13:

 

- Die Familie des privaten WB vom Umgang ausgeschlossen wird

 

Hallo Tyr13

 

Wir sind nur zu zweit. Meine Frau und ich. Da meine Frau eine Rote für Beretta hat, und da auch einige dtzd Pistolen ihr Eigen nennt, sticht dieser "Trumpf" nicht.

Den Rest sortiere ich weiterhin unter "Täterschutz" ein.

 

Steven

Geschrieben

Die meisten unbeabsichtigten Schussabgaben erfolgen beim Laden und Entladen. Deshalb werden an den Stellen wo dies regelmäßig erforderlich ist immer Maßnahmen getroffen, die die daraus resultierende Gefahr minimieren. Dieser Ansatz verdient durchaus Beachtung.

 

Persönlich halte ich diese strenge Betrachtungsweise, dass solcher Umgang als leichtfertig angesehen, wird nicht für zwingend angemessen. Man muss jedoch eingestehen, dass der Mensch ein fehlerbehaftete Wesen ist und eine normierte Risikominimierung nicht das Schlechteste ist. Das ist der Grund warum es in allen Berufszweigen UVV´s gibt.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb steven:

Hallo bigbore

 

Deine Meinung.

Erkläre mir aus deinem er Sicht den Zweck, dieses Gesetzes. Mit konkreten Blick auf die Tatsache, dass ich in einem Tresor, der zugelassen ist für die gleichzeitige Lagerung von Waffe UND Munition, die Waffe nicht geladen sein darf.

 

Steven

 

Es ist recht einfach. Wenn du ein Waffenträger nach §55 WaffG bist ist es vielleicht ganz einfach das zu erklären.

§55WaffG ist grundsätzlich anders als der gesamte Rest des WaffG. §55 als Grundgedanken sachlich begründet Anwendungsfreiheit für die entsprechenden Nutzer.

 

Der Rest des WaffG besteht zu vielen Punkten aus sachfremden und emotionalen Paragraphen geschrieben von materiefremden Personen. Wie z.b. auch die "gefährlichen illegalen" VRF mit "Griff" während eine objektiv gefährlichere HAF mit Griff legal ist.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Muck:

Man muss jedoch eingestehen, dass der Mensch ein fehlerbehaftete Wesen ist und eine normierte Risikominimierung nicht das Schlechteste ist. Das

Unter diesem Aspekt dürfte es keinen (motorisierten) Individualverkehr geben, öffentliche Verkehrsmittel nur Schienen gebunden.

 

Geschrieben

Steven: Ganz im Ernst ;-) wer im deutschen Waffenrecht nach einem Sinn sucht begibt sich in Gefahr auf seine Zuverlässigkeit überprüft zu werden.

Die Benutzung der Floskel "Täterschutz" auf Notwehr finde ich, gerade bei unserem sehr opferfreundlichem Notwehrrecht, 

mindestens abwegig.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Jacko5000:

 

Es ist recht einfach. Wenn du ein Waffenträger nach §55 WaffG bist ist es vielleicht ganz einfach das zu erklären.

§55WaffG ist grundsätzlich anders als der gesamte Rest des WaffG. §55 als Grundgedanken sachlich begründet Anwendungsfreiheit für die entsprechenden Nutzer.

 

Hallo Jack

 

Bin ich nicht (mehr).

Lange Jahre War ich bei der Polizei und musste auch privat eine Waffe führen. Nach dem Ausscheiden bekam ich einen Waffenschein. Dies War ganz einfach. Mein damaliger Chef rief beim damaligen Düsseldorfer Polizeipräsidenten an und am nächsten Tag konnte ich den WS bei der zuständigen Stelle abholen. Irgendwann gab ich den WS aus eigener Initiative zurück.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb bigbore:

nach einem Sinn sucht begibt sich in Gefahr auf seine Zuverlässigkeit überprüft zu werden.

 

Hallo

 

Dieses Risiko muss ich wohl eingehen. 

Du meinst, die Überprüfung wäre dann als Schikane gedacht?!

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Sorry, das sollte nicht Zuverlässigkeit heissen sondern persönliche Eignung.

 

>Schon die Idee da einen Sinn zu suchen ist grenzwertig.<

Bearbeitet von bigbore
Geschrieben

Man könnte jetzt antworten "Der Tod im Straßenverkehr ist ein gesellschaftlich akzeptierter Tod". Über das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer muss man heutzutage nur mehr den Kopf schütteln und eine stärkere Einschränkung des Individualverkehrs "nach Ahndung von Verstößen" wäre durchaus wünschenswert. Entscheidender ist jedoch in meinen Augen für die Entwicklung in diesem Bereich die strikte Ablehnung des privaten Waffenbesitzes durch viel Berufswaffenträger. Wir Deutschen neigen einfach gerne dazu anderen die Fähigkeiten abzusprechen, die wir oft selbst nicht haben. Das ist auch der Grund warum wir uns über solche Regelungen echauffieren und uns dann trotzdem daran halten.

 

Abwarten, der momentane Gesellschaftsumbau wird schon dafür sorgen, dass Teile der Staatsbürger lockerer im Umgang mit Gesetzen werden. Die Braven bleiben brav und die nicht so Braven lassen sich dann nicht mehr gängeln. Gesetze wie das wAffengesetz werden dann auch bedeutungslos sein. Sollte es anders kommen und ruhig im Lande bleiben bzw. wieder werden, soll es mich auch nicht stören.

Geschrieben

Wenn Du den WS aus eigener Initiative zurück gegeben hast, hast du doch selbst bekundet nicht mehr als die Allgemeinenheit gefährdet zu sein.

Abgesehen davon ist es m.e. schon vernünftig Waffen grds. ungeladenen aufzubewahren.

Eine Waffe ist schließlich nicht der einzigste Punkt in einem Sicherungskonzept.

Wenn ich meine Waffe tatsächlich Zuhause brauche, ist im Regelfall vorher schon viel schief gegangen.

Just my 2 Cents...

 

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