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IGNORED

Fahrt zum Schützenhaus über............


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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb maxeb:

 

Richtig - oder man gibt an, dass man das nicht dabei hat und bezahlt dann die 15€ Strafe. Ein eigenständiges suchen im Auto durch die Polizei ist nämlich nicht erlaubt. Will auch keine Anleitung zur Konfliktherbeiführung geben, sondern nur ausdrücken, dass schon mancher seine WBK verloren hat weil er sich selbst in Bedrängnis geredet hat. Das man im Umgang mit Polizisten immer höflich sein soll ist selbstverständlich.

War cool in meiner alten c Klasse , da war der Verbandskasten in der Hutablage integriert.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

Letztgenannte ist eine Verwaltungsvorschrift.

Sie gilt für die Verwaltung und entfaltet keine rechtliche Bindung für den Waffenbesitzer.

 

CM

Es gibt jedoch eine Möglichkeit selbst von der Verwaltungsvorschrift zu profitieren. Wenn die Behörde ein Ermessen hat ("kann"-Vorschriften) und durch die Vorschrift das Gesetz nach einer bestimmten Art und Weise auslegen soll kann man als Betroffener auf die sog. "Selbstbindung der Verwaltung"  verweisen. Wenn die Behörde "schon immer so" gehandelt hat (ist anzunehmen, weil sie durch die Vorschrift dazu verpflichtet wird) darf man darauf vertrauen, dass auch im eigenen Fall so gehandelt wird wie üblich. Hier greift der Gleichheitsgrundsatz.

Geschrieben

Wieso ist es für Euch ein Problem, wenn die Polizei Eure Waffen im Kofferraum kontrollieren will - z.B. weil Ihr gerade vom Schießstand kommt? Ihr seid Legalwaffenbesitzer, habt Eure WBK dabei und die Waffen sind angemeldet. So what? Erst durch die Verweigerung wird es kompliziert. Das einzige, was wir unseren Schützen raten: nicht auf offener Straße, möglichst auch noch im Dunkeln anfangen, mit den Waffen rumzufummeln. Den Beamten vorschlagen, dass man zur Wache fährt und dort die Überprüfung durchführt.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Lanzelot50:

Wieso ist es für Euch ein Problem, wenn die Polizei Eure Waffen im Kofferraum kontrollieren will - z.B. weil Ihr gerade vom Schießstand kommt? Ihr seid Legalwaffenbesitzer, habt Eure WBK dabei und die Waffen sind angemeldet. So what? Erst durch die Verweigerung wird es kompliziert. Das einzige, was wir unseren Schützen raten: nicht auf offener Straße, möglichst auch noch im Dunkeln anfangen, mit den Waffen rumzufummeln. Den Beamten vorschlagen, dass man zur Wache fährt und dort die Überprüfung durchführt.

Warum eine Kontrolle über sich ergehen lassen wenn es auch anders geht!? Habe grundsätzlich wenig Bock auf Polizeikontrolle egal ob mit oder ohne Waffe .

Falls die an einer zuwegung zu einem Schützenheim /Schießstand kontrollieren dann ist das halt so, aber ich erzähle doch nicht den Streifenhörnchen auf der Landstraße, dass der Kofferraum voll Waffen ist^^

Geschrieben

@Lanzelot50

 

Kontrollen dienen dazu, um zu überprüfen ob Gesetzesverstöße vorliegen. Wo diese per Gesetz verpflichtend sind arbeite ich jederzeit mit, aber ich muss nicht durch eigenes zutun mich einer möglichen Strafverfolgung aussetzen. Viele kennen ihre Rechte nicht und machen bereitwillig bei ihrer Selbstüberführung mit. Freundlich im Ton, verbindlich in der Sache.  

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb maxeb:

@Lanzelot50

 

.......... aber ich muss nicht durch eigenes zutun mich einer möglichen Strafverfolgung aussetzen. ............

Ich weiß ja nicht wie dein Lebenswandel aussieht, aber wenn das jetzt nicht nur rethorisch gemeint ist, könnte man ja einfach durch Unterlassung möglicher Straftaten dieses Risiko schon mal vorbeugend minimieren :dirol:  

Geschrieben

@Maxeb

Dir ist ohne Bedingung zuzustimmen. 

 

Wieso soll ich mir den Affentanz geben und mit aufs Revier fahren, um die Waffen zu zeigen? Doch nur, weil niemand 100%ig sagen kann, ob ein öffenen in der Öffentlichkeit eine Straftat darstellt.

Folglich setzt man eine Stufe früher an und offenbart die Mitnahme von Waffen erst gar nicht - auch wenn sie noch so legal sind.

Aber das gegensätzliche handeln spiegelt wohl eher das naturell des teutschen LWB wieder....aber jeder wie er möchte.

Nur ein späteres lamentieren bei evtl. (vermeidbaren) Folgen bedarf es dann nicht....;-)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb P22:

@Maxeb

Dir ist ohne Bedingung zuzustimmen. 

 

Wieso soll ich mir den Affentanz geben und mit aufs Revier fahren, um die Waffen zu zeigen? Doch nur, weil niemand 100%ig sagen kann, ob ein öffenen in der Öffentlichkeit eine Straftat darstellt.

Folglich setzt man eine Stufe früher an und offenbart die Mitnahme von Waffen erst gar nicht - auch wenn sie noch so legal sind.

Aber das gegensätzliche handeln spiegelt wohl eher das naturell des teutschen LWB wieder....aber jeder wie er möchte.

Nur ein späteres lamentieren bei evtl. (vermeidbaren) Folgen bedarf es dann nicht....;-)

Genau und es ersparrt die Diskussion, ob denn der Waffenkoffer im Kofferraum mit einem Schloss versperrt sein muss, was ja Polizisten auch gern Mal denken und dann muss ich erst Mal die verwaltungsvorschrift mit denen zusammen lesen , lesen ist ja auch nicht so bei jedem die Stärke.....^^

Geschrieben
Am 16.3.2017 um 09:46 schrieb maxeb:

Ein eigenständiges suchen im Auto durch die Polizei ist nämlich nicht erlaubt. Will auch keine Anleitung zur Konfliktherbeiführung geben, sondern nur ausdrücken, dass schon mancher seine WBK verloren hat weil er sich selbst in Bedrängnis geredet hat. Das man im Umgang mit Polizisten immer höflich sein soll ist selbstverständlich.

Grenznaher Raum?

Geht von Polen bis Berlin.

Schleierfahndung?

Kontrollstellen?

In der Regel sind es normale Verkehrskontrollen die sich bei einem Umgang, wie man es im Kindergarten schon gelernt hat, nach einer kurzen "Stippvisite" einfach so erledigt.

Läßt man Muskeln spielen, ist es eben wie bei einem spontanem Autorennen, da schaukelt sich dann manches hoch.

Wer bis zur Gerichtsverhandlung dann der momentane Sieger ist lasse ich mal offen.

1. Polizist?

2. der Kontrollierte?

3. der Anwalt?

4. Keiner?

 

Geschrieben

@uwewittenburg

Grenznaher Raum sind die 30km von Landesgrenze ins Land hinein (Ausnahme beim Zoll sind Seegrenzen, da bis zu 50km). Dann darf bei einem Grenzbezug kontrolliert werden, dazu muß es aber Anhaltspunkte geben, dass ein Grenzbezug vorliegt. Wenn du in Frankfurt Oder wohnst und dann mit deinem PKW 5km entfernt eine Freundin besuchst, dann dürfte z.B. keine Durchsuchung des PKW einfach so angeordenet werden können. Ich will jetzt auch gar keine Grundsatzdiskussion führen, sondern nur auf folgendes aufmerksam machen: Polizist: Wo kommen sie her? Schütze: Vom Schießstand Polizist: Aber hier ist gar kein Schießstand Schütze: Ich war noch kurz beim Rewe und fahre jetzt aber heim ..... bäämm: man hat ein Problem. Hätte man dagegen sich nicht auf ein Gespräch eingelassen, hätte man kein Problem. ... Natürlich soll man immer freundlich sein, aber im Rechtsstaat haben der Polizist und ich als Bürger Spielregeln zu beachten. Polizist: Er darf seine Kontrollrechte mir gegenüber ausüben, und ich habe diese zu erdulden - Ich: Ich muss nicht an Aktionen mitwirken, die durch keine Gesetzesgrundlage gedeckt sind. - Aber letztlich muß jeder selbst wissen wie er sich verhält. Wir sind alle erwachsene Menschen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb maxeb:

Polizist: Wo kommen sie her?

" hier die Strasse runter" . " und wo wollen sie Hin ?" " dort die Strasse rauf "....und schon hat man neue Freunde gewonnen.

MEINE Erfahrung bei Grenzkontrollen mit Waffen oder Munition ist die, das das keinen interessiert. Mir sagte ein freundlicher Zöllner mal: " Wenn sie mir sagen sie haben das und das dabei gehe ich davon aus des das alles rechtens ist. " Der wollte nicht mal meine entsprechenden Papiere sehen .Kollege wurde aus Luxemburg kommen mit 2 Trapflinten und reichlich Munition kontrolliert. Der bekam nur Stress wegen zuviel Kanisterbenzin dabei. Die Waffen interessierten keinen.

Wenn explizit an Zufahrten von Schützenhäusern kontrolliert wird mag das anders aussehen. Dann suchen die was. Auf die Idee das zu machen kommen die aber nicht von selber, dazu werden die Angewiesen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Wenn explizit an Zufahrten von Schützenhäusern kontrolliert wird mag das anders aussehen. Dann suchen die was. Auf die Idee das zu machen kommen die aber nicht von selber, dazu werden die Angewiesen.

Das kann ich so nicht bestätigen, es gibt immer wieder Leute die mit irgendetwas glänzen wollen.

Mich hatte mal ein VoPo angehalten den ich schon aus Negativberichten kannte, er winkte mich an einer 30-er Zone raus und fragte den den ich überholte wie schnell der war.

Den habe ich aber dann total "auflaufen" lassen.

Er war älter als ich und als ich ihm sagte dass er noch im Kindergarten war als ich auf der Polizeischule war, da hat es ihm die Sprache verschlagen.

Meine Ehefrau hat in der Nähe "seiner Kreuzung" gearbeitet und über seine Unarten berichtet.

Ich geb ja zu dass ich schon auf so eine Begegnung mit diesem "Vogel" gewartet hatte, das geht heute aber nun wirklich nicht mehr.

Als frisch gebackener Leutnant der K habe ich ihm so richtig die Federn gezogen und konnte sehen wie seinem Helfer der Volkspolizei, dem er eine Lehrvoführung geben wollte die Lachfalten explodierten.

 

Es gibt eben immer wieder solche und solche und man muss eben erkennen wann man seinen Trumpf ausspielt oder eben nicht.

Als ich nach einem Urlaubsabschiedsessen im Schwarzwald nach einigen Obstlern angehalten wurde und wegen einem nicht angelegten Gurt angemahnt wurde, habe ich natürlich mein "Maul" gehalten und gezahlt, war ja meine Blödheit.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Als ich nach einem Urlaubsabschiedsessen im Schwarzwald nach einigen Obstlern angehalten wurde und wegen einem nicht angelegten Gurt angemahnt wurde, habe ich natürlich mein "Maul" gehalten und gezahlt, war ja meine Blödheit.

 

Du hast jetzt keinen Zeitraum genannt, über den die Obstler konsumiert wurden, und ich will Dir nichts unterstellen. Aber abstrakt gesprochen wäre es mir nicht unrecht, wenn die Leute auf das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluß einiger Obstler verzichten würden.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Du hast jetzt keinen Zeitraum genannt, über den die Obstler konsumiert wurden, und ich will Dir nichts unterstellen. Aber abstrakt gesprochen wäre es mir nicht unrecht, wenn die Leute auf das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluß einiger Obstler verzichten würden.

War kurz nach der Wende als noch 1,0 Promille erlaubt war, ansonsten stimme ich dir zu.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Und wer wurde tatsächlich schon kontrolliert und hatte entsprechende Probleme? Ich würde jetzt einfach mal behaupten, kaum einer. Wie denn auch bei unserer Polizeidichte. Ich denke auch dass bei manchem Streifenhörnchen das Waffenrecht in seiner Tiefe eher als Randwissen zu bezeichnen ist. und schonmal dran gedacht warum die Schmiere oft an der zufahrt zu Schützenhäusern steht? Eure Waffen interessieren die einen Dreck, in Schützenhäusern wird leider immer wieder mehr Alkohol konsumiert als bei späterem Fahrtantritt erlaubt. Hand aus Herz, das haben schon mehr der hier schreibenden erlebt als eine Kontrolle der bösen Ordnungsmacht. Teilweise sind die Ansichten schon ein wenig schizophren. Auch ich binde niemand auf die Nase was in meinem Kofferraum ist, habe aber kein Problem mit einer kontrolle weil einfach alles rechtmäßig transportiert wird.

Geschrieben
Am 8.3.2017 um 22:19 schrieb PeterXX:

Normalerweise fährt man von daheim(Ort der Waffenaufbewahrung) zum Schützenhaus auf dem direkten Weg.

Wie verhält es sich,wenn ich auf dem Weg einen bekannten holen wollte, der nicht auf dem direkten Weg wohnt?

 

Ich entnehme ,  dass das garnicht zulässig ist.

Und der TS hat noch immer nicht nennen mögen, aus welche Quelle er seine Meinung geschöpft hat.

 

Teddy

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb PeterXX:

Man braucht nicht immer eine Quelle.Ich ess jetzt ein Snikers

Stimmt, man braucht nicht immer eine Quelle, aber wenn Du

 

Am 8.3.2017 um 22:19 schrieb PeterXX:

Ich entnehme ,  dass das garnicht zulässig ist.

schreibst, dann ist die Frage danach, wo Du "entnimmst" doch nicht so weit her geholt, oder?

 

Evtl. "entnimmst" Du Deine Infos ja auch weder Deiner Sachkunde, noch dem Waffengesetz oder anderen Regelungen, sondern einfach nur aus Deinen "Überlegungen". Wenn das der Fall ist, dann schreib das doch einfach, ist ja auch kein Problem, Deine Überlegungen wären dann halt falsch. ;-(

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