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IGNORED

Fahrt zum Schützenhaus über............


PeterXX

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vor 3 Stunden schrieb PeterXX:

Wir Sachkundigen wissen, wann wir die Waffe(n) und Munition transportieren dürfen.

Alle Unterbrechungen,egal wie lange sie dauern und nicht zweckgebunden sind, sind unzulässig und als unerlaubtes Führen auszulegen.

 

Die Definition von Führen klingt aber anders. Waffe und Munition liegen getrennt im Auto und nicht geladen am Mann (oder Frau). Also ist das kein führen, egal wie lang die Unterbrechungen und wie nicht zweckgebunden diese sind.

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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

als jäger durfte man früher auch mit geholsteter kw vom und zum revier halt zum einkaufen machen!!!

 

das war aber eben "früher"!

Das darf man heute auch noch (ungeladen halt). Also: Sitzen, 6! Ob es  intelligent ist den Kracher wie John Wayne offen spazieren zu tragen ist natürlich eine ganz andere Frage. Der Intelligenz vor allem.

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vor 4 Stunden schrieb PeterXX:

Also wenn ich Morgens zur Arbeit fahre und die Waffe mitnehme, wäre das unerlaubtes Führen, weil ich ja nicht zweckgebunden, sondern erstmal Arbeiten fahre.Klar kling einleuchtend und logisch.

...

Alle Unterbrechungen,egal wie lange sie dauern und nicht zweckgebunden sind, sind unzulässig und als unerlaubtes Führen auszulegen.

...

Kannst Du mir bitte sagen, wie Du auf diese Aussagen kommst bzw. woher Du diese Infos hast?

 

Am 8.3.2017 um 22:19 schrieb PeterXX:

Normalerweise fährt man von daheim(Ort der Waffenaufbewahrung) zum Schützenhaus auf dem direkten Weg.

Wie verhält es sich,wenn ich auf dem Weg einen bekannten holen wollte, der nicht auf dem direkten Weg wohnt?

 

Ich entnehme ,  dass das garnicht zulässig ist.

Hier auch noch mal die Frage: Woraus "entnimmst" Du diese Aussage?

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vor 10 Stunden schrieb schilfhalm:

Ich bin der Meinung, dass soviel wie möglich Richtige Antworten gegeben werden sollten und nicht den Fragenden zusätzlich durch "lustig machen" zu verwirren, auch wenn einige Fragen eher zum schmunzeln anregen. Es gibt ja auch Leute die nur so mitlesen um sich ebenfalls zu informieren.

Es gibt eben nicht immer eine richtige Antwort, dazu ist das Waffenrecht zu komplex.

Eine Frage mit einem realen Sachverhalt als Hintergrund könnte man schon beantworten, aber bei pauschalen Fragen ist das eben schwierig.

 

Das verhält sich hier doch ähnlich. Die Fragen wären doch:

 

1. Warum wurde ich kontrolliert und aus welchem Grunde muß ich mich rechtfertigen?

2. Ist die Antwort gegenüber dem Kontrollierenden auch glaubhaft und nachvollziehbar?

 

Die Antwort wird überprüft werden und wenn der Stand an diesem Tage geschlossen hat wäre es schon dumm gelaufen.

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Wie verhält sich das, wenn ich einen Zweitwohnsitz oder eine eigene Firma habe? Darf ich die Waffen zwischen den Orten transportieren? Oder ich habe einen Bekannten, der mir das Zielfernrohr montieren möchte? 

Die Gesetze sind überzogen, aber wenn man sich beim Transport korrekt verhält, wird man kaum Probleme bekommen. An der Stammkneipe anhalten und ein paar Bier zischen, wird dann schon erläuterungsbedürftig.

Leute, wenn man kontrolliert wird und den Beamten mit Bulle anredet, hat man schlechte Karten. Aber niemand von uns fährt ja die Waffen zum Spaß durch die Gegend und eine Erklärung für einen Umweg dürfte nicht so schwer sein, auch wenn dies das Gesetz nicht genau definiert. Denke, es kommt immer darauf an, wie man sich bei einer Kontrolle verhält.

 

Gruß 

SJ

 

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Hatte ja schon mal vor längerer Zeit berichtet wie jemand von einem Schießstand kam und mit der Waffe im Rucksack in der Nacht verbotener Weise auf einem Dach der Bahn herumturnte.

Dieser Umweg wurde ihm zum Verhängnis. (mal ein krasses Beispiel)

Die Frage was er auf dem Dach wollte war dann nebensächlich.

 

 

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 11 Stunden schrieb PeterXX:

ist irgendwie unnütz und überflüssig

Kann sein. Ist vermutlich auch so, wenn Du erwartet hattest, das man Dir Deine Meinung bestätigt. Tatsächlich ist es aber so, daß es ein paar Grundprinzipien gibt. Handlungen, die diesen Prinzipien zuwider-laufen werden sanktioniert. Unsere Gesetze sind leider ausreichend kompliziert. Speziell bei Aufbewahrung "auf Reisen" und beim Bedürfnisumfassten Führen (Und, @Rene2109, Es ist sehr wohl Führen...) läuft es auf Folgendes hinaus:

 

Wenn Waffen oder Munition in falsche Hände geraten, bist Du schuld, egal was Du getan hast, um es zu verhindern. Lass Dich nicht "bewaffnet" erwischen, sonst entwaffnet Dich die Staatsmacht.

 

Damit ergibt sich für Dich die folgende Aufgabenstellung: Schätze das Risiko ab, handle entsprechend.

 

Die bange Frage, was der Kontrolleur für eine Meinung hat (oder wir für eine Meinung haben, was der Kontrolleur meinen sollte), tut erst einmal nichts zur Sache. Wichtig ist:

- Nur das absolut Notwendige sagen.

- Ruhig und freundlich bleiben, kooperieren (Streit gibt's erst hinterher)

- Gut vorbereitet sein: Papiere dabei (Ausweis & WBK), Führen wie gefordert: nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit.

 

Jeder muss letztendlich selbst entscheiden. Wenn ich mir den Eingangspost vornehme, dann sind da einige Fehl-Einschätzungen drin, @HBM hatte genau das schon angesprochen.

 

Zitat

Normalerweise für wen normal fährt man von daheim(Ort der Waffenaufbewahrung) zum Schützenhaus Schießstand auf dem direkten Luftlinie? Weg. (Was ist bei Unfall, Stau, leerem Tank oder Hunger ?)

Wie verhält es sich,wenn ich auf dem Weg einen bekannten holen wollte, der nicht auf dem direkten Weg wohnt? (zügig zum Bekannten, zügig zum Schießstand, dann sehe ich kein Problem)

 

Ich entnehme ,  dass das garnicht zulässig ist. (Leg's wieder zurück)

Du führst Deine Waffen, zum Zweck des sportlichen Schießens. Alles gut, solange Du die Bedingungen des erlaubnisfreien Führens (Transport) einhältst.

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

 

Die Definition von Führen klingt aber anders. Waffe und Munition liegen getrennt im Auto und nicht geladen am Mann (oder Frau). Also ist das kein führen, egal wie lang die Unterbrechungen und wie nicht zweckgebunden diese sind.

Vielleicht solltest Du Dir die Definition von Führen einfach selbst mal durchlesen, Du liegst leider völlig daneben.

Auch die von der Munition getrennte Waffe im Auto wird von Dir geführt.

Wurde hier ja auch nur gefühlte 5000mal durchgekaut. Mannmannmann .... <_<

 

Gruß

 

Sigges

 

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vor 7 Minuten schrieb Sigges:

Vielleicht solltest Du Dir die Definition von Führen einfach selbst mal durchlesen, Du liegst leider völlig daneben.

Richtig!

vor 7 Minuten schrieb Sigges:

Auch die von der Munition getrennte Waffe im Auto wird von Dir geführt.

Seit wann kann man Munition waffenrechtlich führen?

vor 7 Minuten schrieb Sigges:

Wurde hier ja auch nur gefühlte 5000mal durchgekaut. Mannmannmann .... <_<

 

Gruß

 

Sigges

 

Manche haben mit dem Kauen oft Probleme1

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Mich irritiert immer noch, dass auf meine, recht einfachen Fragen im Vergleich zum Thema, bzgl. der Herkunft der falschen Ansichten, so gar nichts vom Threadersteller kommt. Will er nicht erklären, wie er zu der Auffassung kommt?

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vor 54 Minuten schrieb uwewittenburg:

...

Seit wann kann man Munition waffenrechtlich führen?

...

Schrieb ich doch gar nicht?! :confused:

 

Nochmal meine Aussage: "Auch die von der Munition getrennte Waffe im Auto wird von Dir geführt."

Die Waffe wird geführt, auch wenn sie im Auto liegt, und auch wenn sie von der Munition getrennt ist.

 

Munition wird gar nicht geführt, und die kann man problemlos lose in der Tasche rumtragen.

 

Gruß

 

Sigges

 

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Am 9.3.2017 um 10:59 schrieb Lanzelot50:

Es ist doch immer wieder herzerquickend, im Forum Lösungen  zu finden zu Problemen, die man bisher noch gar nicht gehabt hat. Und diese Lösungen bitte möglichst zweimal pingeliger, als es jedem Beamten einfallen würde....Leute, Leute..

 

Na was denkst Du wo Beamte ihre Inspiration her bekommen? 

Bearbeitet von Elfredo
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Viele komplizierte Antworten auf eine recht einfache Frage von PeterXX. Ich frage mich so etwas auch regelmäßig, ehrlich gesagt.

Gestern hab ich z.B. meine neue Pistole vom Händler geholt. Auf dem Hinweg hab ich mich bei Mc Doof gefragt, wie ich mich richtig verhalten würde wenn ich die Pistole schon gekauft hätte.

Mit reinschleppen? Irgendwie nicht so pralle und wohl verboten (keine Ahnung?). Im Auto lassen? Auch shit. Also lieber auf dem Hinweg Fastfood verschlingen als auf dem Rückweg. Problem gelöst.

 

Dann auf dem Rückweg ähnliche Situation wie Peter - Schützenkollege war mit dabei, wollte evtl eine Flinte kaufen beim Händler. Ihn jetzt erst nach Hause bringen, Umweg fahren, Pistoletta im Kofferraum, was sagen falls sie einen anhalten? Shit.

Also erst nach mir, Knarre weggebracht, dann wieder in's Auto und den Kollegen weggebracht, was ne Juckelei.

 

Neulinge (wie ich auch bin) fragen sich so etwas tatsächlich oft. Man hat viel für die WBK erbracht und will sie einfach nicht riskieren.

Mit den Jahren sieht man das wahrscheinlich gelassener... 

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Es gibt soviel Schützenhäuser und Büchsenmacher in unserem schönen Ländle.

Falls man da mal wirklich zur Kontrolle angehalten wird und die Knallstöcke vorzeigen muß... na und?

Dann bin ich gerade unterwegs zum Schützenverein X oder dem Waffenhändler XY.

Wo ist das Problem?

Beim Mac Doof einkehren oder irgendwo einkaufen gehen würde ich mir aber auch verkneifen; daß kann blöd enden!

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vor 18 Minuten schrieb ford34coupe:

Viele komplizierte Antworten auf eine recht einfache Frage von PeterXX. Ich frage mich so etwas auch regelmäßig, ehrlich gesagt.

Gestern hab ich z.B. meine neue Pistole vom Händler geholt. Auf dem Hinweg hab ich mich bei Mc Doof gefragt, wie ich mich richtig verhalten würde wenn ich die Pistole schon gekauft hätte.

Mit reinschleppen? Irgendwie nicht so pralle und wohl verboten (keine Ahnung?). Im Auto lassen? Auch shit. Also lieber auf dem Hinweg Fastfood verschlingen als auf dem Rückweg. Problem gelöst.

 

Dann auf dem Rückweg ähnliche Situation wie Peter - Schützenkollege war mit dabei, wollte evtl eine Flinte kaufen beim Händler. Ihn jetzt erst nach Hause bringen, Umweg fahren, Pistoletta im Kofferraum, was sagen falls sie einen anhalten? Shit.

Also erst nach mir, Knarre weggebracht, dann wieder in's Auto und den Kollegen weggebracht, was ne Juckelei.

 

Neulinge (wie ich auch bin) fragen sich so etwas tatsächlich oft. Man hat viel für die WBK erbracht und will sie einfach nicht riskieren.

Mit den Jahren sieht man das wahrscheinlich gelassener... 

Man kann es aber auch übertreiben, du fährst ja nicht deine Oma nach Hause sondern auch einen Schützen. Vll hat er noch ein Magazin für deine Waffe , weiß es aber nicht so genau und ihr wollt Mal gucken ob es passt. Vll ist er auch dein SUB und er ledert die Kanone nach dem Schießen immer sauber. 

 

Und MC Donalds , würde ich immer im Verhältnis sehen . Wenn du 1-2 Stunden wo hinfährst kannst du die schon zum Essen zu MC Donalds reinnehmen , wenn du natürlich nach jedem Trainingsabend auf dem Heimweg mit 10 Waffen bei Tante Erna s Laden nen Schnitzel ist, obwohl du nur 2 km vom Schießstand wohnst wird es grenzwertig.

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OK, ich hab' die Bedenken und Unsicherheiten verstanden. Ich kann Euch versichern: Das ist Absicht.

 

Zum Problem des Umwegs:

 

Das Führen ist ja nur OK, wenn es zum bedürfnisumfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. Der eigentliche Zweck ist "Löcher in Pappe machen". Im Zusammenhang wäre dann: besuch beim Büxer/Tuner, Trockentraining, Putzen, Zeigen usw. Wie beim Tennisspielen wäre also nicht nur der Besuch auf dem Platz i.O. sondern auch der besuch von Tennisgeschäften, von Kumpels mit Tennisschlägern...

 

Führen geht erlaubnisfrei nur im öffentlichen Bereich. Sobald man in den Bereich eines anderen Hausrechts kommt, braucht man "eigentlich" die Zustimmung zum Führen. Beim Hotel wär's vermutlich eingeschlossen (Waffe gehört zum Gepäck), im fremden Restaurant eher nicht.

 

Also müsstest Du die Waffe vorübergehend aufbewahren, wenn Du den eiligen Feinschmecker heimsuchst. Und da kommen wir wieder zu dem Prinzip, was ich oben andeutete: Du musst Vorkehrungen treffen, damit nix in unrechte Hände fällt. Passiert's trotzdem, waren die Vorkehrungen nicht ausreichend, Du bist schuld.

 

Meine Bewertung: Den Kumpel heimzufahren erfolgt im Zusammenhang. Auch der Stop beim Mäckes erfolgt im Zusammenhang. Da wird aber neben dem Führen auch eine vorübergehende Aufbewahrung notwendig.

 

Mach Dir nicht zu sehr einen Kopf. Und spiele das mit dem Kontrolleur mal gedanklich durch:

1. Wann würdest Du kontrolliert ? Schleierfahndung, Verkehrskontrolle, Auffälligkeit ?

2. Wird nach Waffen gefragt ? Warum sollte es ? Warum solltest Du die Sprache darauf bringen ?

3. Wie (und warum) sollten unangenehme Fragen gestellt werden ? Kennt sich der Polizist besser aus als Du ?

 

Schlimmster Fall: Du baust auf dem Parkplatz einen Unfall. Du musst die Polizei rufen, um den Unfallgegner zu ermitteln. Weil Dein Wagen abgeschleppt werden muss, nimmst Du die Rangebag aus dem Auto, um besser drauf aufzupassen.

Die Polizei fragt Dich: "Was haben Sie denn da in der Tasche ?"

"Meine Sportsachen."

"Sind da Waffen dabei ?" (Dazu müsste der PB aber schon irgendwas "typisches" sehen können.)

"Ja."

"Dann zeigen Sie doch mal die WBK und Ihren Personalausweis"(gemacht, getan)

 

"Wollten Sie noch zum Stand"

"Nein, ich war beim Büxer"

"Hatten Sie die Waffe auch mit im Restaurant ?"

"Nein, hatte ich solange im Kofferraum eingeschlossen."

 

Damit ist so ziemlich alles abgeklopft. Führen war erlaubnisfrei, vorübergehende Aufbewahrung erfolgt, kein Führen ohne Zustimmung, Ausweispflichten erfüllt. Und da müsste schon extrem viel passieren, bis soweit überhaupt nachgeforscht wird.

 

Der Polizeibeamte wird sicher nicht Google Maps anwerfen, um die Abweichung von der Luftlinie zu ermitteln und bei mehr als 50% Umweg-Länge eine Anzeige wegen unerlaubtem Führen schreiben. Du musstest anhalten um zu pinkeln, dir war schwummerig vor Hunger, du warst müde und brauchtest ein Pause.

Bearbeitet von Tyr13
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Also ich sehe kein Problem damit die Waffe zu MC Donalds reinzunehmen, da hängt ja meistens eine Hausordnung, oder und da müsste explizit drin stehen Waffen verboten , wie dies ja schon bei manchen Einkaufs Centern in der Hausordnung steht.

 

Allerdings wenn du da nun gegen den willen der Besitzer verstößt , verstößt du gegen die AGB sie können dich rauswerfen, aber daraus dann eine Straftat ( illegales führen ) zu deuten halte ich für extremst abwegig . So viele Jäger brechen die Regeln der DB zum Transport von Schusswaffen im ICE von Köln nach FFM habe noch nie gehört das es da eine einzige Anzeige gegeben hätte. 

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vor 18 Stunden schrieb VP70Z:

Das darf man heute auch noch (ungeladen halt). Also: Sitzen, 6! Ob es  intelligent ist den Kracher wie John Wayne offen spazieren zu tragen ist natürlich eine ganz andere Frage. Der Intelligenz vor allem.

 

und ich sprach explizit von "früher"!!! und da durftest du sie sogar geladen dabei haben!

also setzt dich selber daumenlutschend in die ecke und lies genau bevor du anderen dummheit vorhälst!!!

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vor 2 Minuten schrieb HangMan69:

und ich sprach explizit von "früher"!!! und da durftest du sie sogar geladen dabei haben!

Gab es damals (vor der Verschärfung auf "ungeladen") eigentlich zumindest einen Vorfall bei dem ein Jäger mit der geladenen Waffe auf dem Weg ins bzw. vom Revier irgendwas "angestellt" hat? Also meine Frage: Gab es zumindest einen "Einzelfall", der die damalige Verschärfung erklärt oder war das "einfach so" für mehr "gefühlte" Sicherheit?

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