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Behörde will immer Bilder von den Safes


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vor 6 Stunden schrieb Pi9mm:

... aber nie Rechnungen für aktuell vorhandene Waffen & Schränke.

 

Zu der Zeit als die Schränke gekauft wurden, 1994 + 1995, musste man der Behörde dahingehend nichts nachweisen, sondern nur angeben, das. Und da keiner eine Glaskugel hatte, die erfolgreich die Zukunft anzeigen konnte...

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Hi!

 

Es könnte aus meiner Sicht eine gute Idee sein, bei der Behörde den Nachweis der Art der Aufbewahrungsbehältnisse zu führen.

 

Dies ist nicht nur eine vertrauensbildende und ggf. Kontrollen und damit Kosten verhindernde Maßnahme, sondern kann auch für die Anwendung einer eventuell kommenden Bestandsschutzregel jede Diskussion über den Zeitpunkt der Anschaffung eines A oder B Schrankes überflüssig machen. 

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vor 18 Stunden schrieb Pi9mm:

 

Von mir bekommt die Behörde immer nur die Rechnung des neuesten Schrankes bei nächster Gelegenheit; wenn ich wegen WBK-Sachen auf dem Amt bin.

Und nichts mehr.

 

 

Gut. Die "nächste Gelegenheit" sollte aber nicht so fern sein, weil die Verpflichtung in § 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG nicht einmaliger Natur ist.

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vor 12 Stunden schrieb Tauri:

das ist absoluter Unsinn und glatt gelogen. Im NWR stehen Waffen und keine Schränke.

Korrekt. Die "speicherpflichtigen Tatbestände" ergeben sich aus § 3 NWRG. Dort steht nirgends was von Tresoren.

Nur die gemäß § 20 Abs. 6 WaffG erfolgte Anbringung von Blockiersystemen bei Erbwaffen ist zu erfassen.

 

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vor 11 Stunden schrieb BigMamma:

 

Zu der Zeit als die Schränke gekauft wurden, 1994 + 1995, musste man der Behörde dahingehend nichts nachweisen, sondern nur angeben, das.

Nicht mal das war vorgeschrieben. Der damalige § 42 WaffG und die dazu ergangene WaffVwV richteten sich vordringlich an Gewerbetreibende und verlangte nur ohne nähere Definition die "erforderlichen Vorkehrungen" (dazu gabs in BW z.B. ein Merkblatt des LKA mit Empfehlungen und Hinweisen für A- bzw. B-Schränke) zum Schutz gegen unbefugten Zugriff Dritter. Nach Absatz 2 konnten die Waffenbehörden die "erforderlichen Maßnahmen" dazu anordnen.

 

Das wurde mit dem WaffG2002 dann (zurecht) neu geregelt.

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vor 27 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Nicht mal das war vorgeschrieben.

 

Bei uns gab es schon damals auf dem Behördenformular ein Feld, Verwahrung. Dort sollte man dann angeben, wie man einzulagern gedenkt. Da hat man dann halt rein geschrieben B-Würfel oder A-Schrank. Und unsere damalige S-Bine war zufrieden. Manchmal habe ich das Gefühl, dass mancher hier denkt, das WBK-Zeitalter hätte für jeden erst 2003 angefangen.^^

Bearbeitet von BigMamma
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vor 5 Stunden schrieb BigMamma:

 

Bei uns gab es schon damals auf dem Behördenformular ein Feld, Verwahrung. Dort sollte man dann angeben, wie man einzulagern gedenkt. Da hat man dann halt rein geschrieben B-Würfel oder A-Schrank. Und unsere damalige S-Bine war zufrieden. Manchmal habe ich das Gefühl, dass mancher hier denkt, das WBK-Zeitalter hätte für jeden erst 2003 angefangen.^^

 

Ist beim "Antrag auf..." für berliner Behörde zumindest seit 1999 bis heute unverändert auch so.

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Am 1.3.2017 um 22:31 schrieb Robmann:

Die Damen und Herren von der Polizei machen da auch nur Ihren Job. 

DER Satz hat Tradition, eine lange.

 

Btw.: Von wem und zu welchem Preis ich die Kiste gekauft habe gehört nicht in die Akten der Waffenbehörde. Also Foto ohne Nümmerchen.

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Am ‎01‎.‎03‎.‎2017 um 16:06 schrieb Stefan Klein:

Deshalb die Nummer immer schwärzen.

 

Gruß

 

Stefan

Genau so. Hab ich auch immer so gehandhabt. Kein Mensch weiss, was mit den Bildern passiert.

 

Am ‎02‎.‎03‎.‎2017 um 11:28 schrieb BigMamma:

 

Bei uns gab es schon damals auf dem Behördenformular ein Feld, Verwahrung. Dort sollte man dann angeben, wie man einzulagern gedenkt. Da hat man dann halt rein geschrieben B-Würfel oder A-Schrank.

Meine Antwort auf diese Frage war, daß ich die Waffen entsprechend dem Gesetz aufzubewahren gedenke.

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Am 28.2.2017 um 22:25 schrieb HBM:

Ja, evtl. noch mit Lieferschein um nach zu weisen, dass der Tresor wirklich bei Dir steht. Die Behörde kann ja gerne vorbei schauen und den Tresor "live" begutachten.

 

Schwierig wird's, wenn der Sicherheitsschrank nicht im Einzugsbereich der Behörde steht. Mal kurz 150 km Hin- und Rückweg .. das könnte teuer werden.

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vor 30 Minuten schrieb JPLafitte:

Da wird dann um Amtshilfe gebeten und der freie Mitarbeiter Sergei Mustafa Ali kommt dich besuchen. Kostet nichts

 

"Falsche Waffenkontrolleure unterwegs"

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.warnung-der-polizei-falsche-waffenkontrolleure-unterwegs.637fd8c9-2fac-4294-94ee-063a87dd219f.html

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  • 2 Wochen später...
Am 5.3.2017 um 20:08 schrieb ford34coupe:


Ich sehe darin eine große Gefahr.
Man kann auch nicht erkennen (allenfalls erahnen), ob die Ausweise echt sind.
 

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
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Am 15.3.2017 um 21:33 schrieb LawAbidingCitizen:

Man kann auch nicht erkennen (allenfalls erahnen), ob die Ausweise echt sind.

Hier in Bayern, zumindest in meinem Landkreis, kontrollieren die SB (also "mein" SB) selbst. Da ich meinen SB kenne braucht der auch keinen Ausweis (wüsste gar nicht, welchen Ausweis "Mitarbeiterausweis Landratsamt" oder was auch immer) der mir überhaupt zeigen könnte/würde. Sollte wirklich ein Stellvertreter, neuer SB, "Praktikant" oder wer auch immer kommen, dann darf der kurz in meine Kamera lächeln und ab 8.00 Uhr gibt mir dann "mein" SB (oder jemand anderers, der Zugriff auf die Mails im Landratsamt hat) eine Auskunft ob der "Besucher" beim nächsten Mal bei mir rein darf oder ob er zur Fahndung ausgeschrieben wird.

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Meine Behörde hatte mich 2 mal angeschrieben wegen der Verwahrung, aber inzwischen überprüfen die vor Ort, bei mir wollten sie sogar Fotos machen, das habe ich aber nicht erlaubt. mein ältester Schrank ist von Bj 1993 ein A-Schrank mit Innenfach Stufe B, damals gab es ja noch keine Zertifizierung und kein Typenschild, das es aber kein Besenschrank ist hat selbst der Sachbearbeiter erkannt. Ich hatte auch einen Schießkollegen als Zeuge dabei. Das hat dem Kontrolleur überhaupt nicht gefallen.

Gruß vom ruger44-22

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vor 4 Stunden schrieb Pi9mm:

Wenn man sofort zur Bürozeit bei seiner zuständigen Behörde durchkommt und die Bestätigung bekommt; ja.

Ist das aber immer der Fall ?

 

Gegenfrage: ist das so unbedingt dein Problem?

Du bist grundsätzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Unberechtigter an deine Waffen kommt. Einem Unbekannten, der zur dir an die Tür kommt, den Waffenschrank zu öffnen bzw. Waffen herauszureichen, könnte man man durchaus als entsprechende Obliegenheitsverletzung ansehen. 

Und wenn sich die Berechtigung nicht mit hinreichender Sicherheit sofort feststellen lässt...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 3 Stunden schrieb ruger44-22:

bei mir wollten sie sogar Fotos machen, das habe ich aber nicht erlaubt.

 

...dann müssen sie warten; oder andermal kommen.

Hätter aber Bedenken, das das jeder Betroffene so konsequent durchzieht; wäre insofern ein Sicherheits-Risiko; statt -Gewinn (zumal es eh Blödsinn ist).

 

Ist denn bereits ein Fall eines vollendeten Überfalls / Diebstahls vorgekommen ?

Wenns nur beim Versuch blieb; (unnötig) schlimm genug (können ja auch bei anderen Gegenstände unabhängig von der Waffenkontrolle versucht werden).

Jedenfalls können sich nur wegen dieser Kontrollen Trickdiebe erneut spezialisieren.

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vor 6 Stunden schrieb ruger44-22:

............ mein ältester Schrank ist von Bj 1993 ein A-Schrank mit Innenfach Stufe B, damals gab es ja noch keine Zertifizierung und kein Typenschild, das es aber kein Besenschrank ist hat selbst der Sachbearbeiter erkannt.........

Man kann solche Schränke auch nachträglich zertifizieren lassen. Kostet nicht die Welt - bei mir waren es ca. 70 Euronen - und du hast ein für allemal Ruhe.

Zitat

........Ich hatte auch einen Schießkollegen als Zeuge dabei. Das hat dem Kontrolleur überhaupt nicht gefallen.

Gruß vom ruger44-22

Hast du da eine Vermutung, warum ihn das gestört haben sollte?

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vor 6 Stunden schrieb ruger44-22:

 Ich hatte auch einen Schießkollegen als Zeuge dabei. Das hat dem Kontrolleur überhaupt nicht gefallen.

Hat ein Kumpel von mir auch gemacht. Der Zeuge hatte (Gott sei ihm gnädig) rund 150 kg Lebendmasse. Und die haben den Schrank vorher in die Gästetoilette gestellt. :rotfl2:

Nein, ich war es nicht, meine Gästetoilette ist viel zu groß für den Gag.

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