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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


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Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Fyodor:

Also Schrank hinstellen, alle freien Waffen rein, und das mit Fotobeweis an die Behörde melden.

Dieser Empfehlung würde ich nicht folgen!

Antrag auf WBK und gleichzeitig Nachweis über vorhandenen Schrank dürfte aus meiner Sicht reichen, ob es dann der Sb genau so sieht steht eh in den Sternen, denn es geht um den Bestandsschutz zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen.

Von daher würde ich die Unterlagen persönlich abgeben und die Sichtweise im persönlichen Gespräch abklären.

Geschrieben
Dieser Empfehlung würde ich nicht folgen!
Antrag auf WBK und gleichzeitig Nachweis über vorhandenen Schrank dürfte aus meiner Sicht reichen, ob es dann der Sb genau so sieht steht eh in den Sternen, denn es geht um den Bestandsschutz zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen.
Von daher würde ich die Unterlagen persönlich abgeben und die Sichtweise im persönlichen Gespräch abklären.


Bei meiner Sachbearbeiterin bin ich gestern gewesen und die könnte es mir nicht bestätigen ob es so funktioniert. Sie meinte im Moment würde es gehen, sie will aber nicht versprechen das es dann auch tatsächlich klappt.

Ich glaube ich muss einfach in den sauren Apfel beißen und mir einen 0er kaufen.
Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb larry78:

Ich glaube ich muss einfach in den sauren Apfel beißen und mir einen 0er kaufen.

 

 

Da bist du dann auch auf der sicheren Seite und du hast einen vernünftigen Schrank.

Als "Neuling" auf Bestandsschutz pochen ist ein steiniger Weg und wenn sich dann noch deine Sachbearbeiterin nicht sicher ist, dann nimm den "Apfel" sonst wird es möglicherweise noch teurer.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

Als "Neuling" auf Bestandsschutz pochen ist ein steiniger Weg und wenn sich dann noch deine Sachbearbeiterin nicht sicher ist, dann nimm den "Apfel" sonst wird es möglicherweise noch teurer.

 

vor einer Stunde schrieb larry78:

Ich glaube ich muss einfach in den sauren Apfel beißen und mir einen 0er kaufen.

 

 

Das solltest du tun. Alleine schon, weil du mit deiner vermutlich Sachbearbeiterin eine lange Zeit "verbunden" sein wirst. Da schon in den ersten Zügen Grenzbereiche auszuloten ist nicht zielführend. Nicht zuletzt, weil man sich durchaus auf den Standpunkt stellen kann, dass du keine Chance hast, den Bestandsschutz für dich zu nutzen.

 

Eine Chance gibt es aber vielleicht noch, denn ich habe keine Ahnung, wann das Gesetz denn nun wirklich veröffentlicht wird und somit in Kraft tritt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb hellbert:

Eine Chance gibt es aber vielleicht noch, denn ich habe keine Ahnung, wann das Gesetz denn nun wirklich veröffentlicht wird und somit in Kraft tritt.

Ja, das sind eben die 50 % Wahrscheinlichkeit.

Nicht zu vergessen dass die S-biene auch noch Vorgesetzte hat die das letzte Wort sprechen und wie auch bekannt manchmal den Vorreiter einer geplanten Gesetzesänderung bilden.

Ich könnte mir vorstellen dass er mit seinem 1. Antrag durchkommt, aber man ihm bei Beantragung von weiteren Waffen die Auflage für einen gesetzeskonformen Schrank auferlegt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb larry78:

 

Okay! Es reicht also nicht einen voreintrag und einen Schrank zu besitzen. Misst!

 

Hast Du alle Papiere zusammen? Grüne UND gelbe beantragen! Wenn Du die gelbe rechtzeitig bekommst, Schrank und dann Waffe kaufen. Ne .22 Büchse bekommst Du im Umkreis von 50 km für einen schmalen Taler. Dann ist alles in Butter. Die gelbe brauchst Du sowieso irgendwann. Meine erste .22 Büchse hat 80 DM gekostet und wir haben im Verein schon den Schützenkönig damit ausgeschossen ;-)

 

Gruß

SJ

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb schmitz75:

 

Ohne Nachweis dass er bereits einen Schrank hat bekommt er doch keine WBK.

 

Schrank sofort kaufen und damit die Gelbe beantragen. Ist ja gefordert. 

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. 

Es ging mir um die Grüne mit Voreintrag, was ja dauern könnte. Die Gelbe bekommt man sofort und je nach dem wo die nächste .22 ziger verfügbar ist (Waffe bleibt vorerst beim Händler), bekommt man das an einem Tag hin. Mit Eintrag der Waffe.

Gruß

SJ

Bearbeitet von speedjunky
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb erstezw:

Zum Thema Waffen und Hausratversicherung: soweit ich weiß zählen Waffen in den Versicherungsbedingungen nicht zu den Wertgegenständen  (das wären z.B. Münzen einer Sammlung, lose Edelsteine,...).

Also wären sie auch beim Abhandenkommen aus einer Keksdose versichert.

"Normale" Waffen sind einfach mitversichert. Kostbare Waffen, Einzelstücke, etc. wurde mir von meinem Versicherungsfuzzi gesagt muss man extra angeben und versichern lassen  - jede Waffe einzeln. Z.b. wenn nicht mehr am Markt, eine Wiederbeschaffung nicht so einfach möglich...
Letztlich mit der eigenen Versicherung klären, ggf. den Einzelfall ansprechen (und natürlich in die Police schauen - da hast Du Recht).

Geschrieben (bearbeitet)

Ich häng mich mal hier ran damit es keinen neuen Thread gibt.

 

Gab heute wieder ne heftige Diskussion wo Alle meinten in nen A-Schrank der 5 Langwaffen fasst oder bei Verkauf halt so ausgewiesen ist dürfen nur 5 rein, ich sagte das ist egal, bis 10, und wenn man Die mit dem Fuss reindemmelt und die Tür zu geht ist das rechtlich ok, aber das nicht meine Frage.

 

Beim googeln bin ich auf einmal auf nen paar Seiten gestossen zwecks Munitionsaufbewahrung, ich kenns so, Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss, also ne poblige Geldkasette langt, ich hab bei Ebay ne Kiste der Britischen Armee geschossen, 60x40x40 und nen Schwenkriegelschloss verbaut.

 

Jetzt lese ich auf besagten Seiten Stangenriegelschloss, ist da was geändert worden stillschweigend, habe vor längerem mal recherchiert, da las ich nie Stangenriegelschloss, immer Schwenkriegelschloss.

 

Das hier passt, wäre für mich verbindlich

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

das zb nicht

 

http://www.landkreis-limburg-weilburg.de/fileadmin/formulare/FB_3/allgemeine-ordnung/WAF_05a-Merkblatt-Aufbewahrung-Schusswaffen-Munition.pdf

 

http://www.kreis-oh.de/media/custom/335_1528_1.PDF

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Bautz:

langt nicht

Für mich schon, Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss, mehr hat der Gesetzgeber nicht deffiniert, beim Stangenriegelschloss langts nicht, ist klar, deshalb meine Frage, nur " langt nicht" ist schon sehr ausführlich begründet.

Geschrieben
Gerade eben schrieb lastunas:

Für mich schon, Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss, mehr hat der Gesetzgeber nicht deffiniert,

Doch, hat er.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Bautz:

Doch, hat er.

Danke für Deinen Ausführlichen Links, ich warte da doch lieber auf kompetentere User die ihre Meinung belegen können, ich wills dann nämlich als Mitglied im Vereinsvorstand belegt weitergeben, da kann ich mit Deinen Antworten sorry nix anfangen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb BBF:

Du ignorierst diesen User noch nicht? Schwerer Fehler.

Ich ignoriere User die etwas hinstellen und mir keinen Link verkaufen der die Sache explizit ohne wenn und aber aufklärt, nur darum gehts, ich habe verlinkt, Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss reicht ne Geldkassette definitiv, den Standpunkt zb habe ich und den gebe ich auch nicht ab ohne explizite Widerlegung, da sind wir uns alle im Verein übergreifend einig, aber auf nix wird eingegangen,z.B auf meine Frage Schwenkriegel oder Stangenriegelschloss, nur das möchte ich wissen, für ne ordentliche Erklärung wäre ich dankbar, was bis hier kam war laue Luft mit der Ich und auch andere User wenn Sie die Frage gestellt hätten nichts anfangen können.

 

Lasst es Jungs, ich ruf Dienstag meinen SB an , der erklärt mir die Lage und ich kann verbindlich wieder Anderen helfen, bis jetzt lag ich immer richtig, werde posten was rauskam, schönen Sonntag aus Thüringen.:victory:

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb lastunas:

ich ruf Dienstag meinen SB an , der erklärt mir die Lage und ich kann verbindlich wieder Anderen helfen...

 

und genau das kannst du eben nicht!

DEIN sb wird DIR sagen wie ER es sieht und das ist dann für DICH bindend!!!

 

jeder andere, beliebige sb kann das anders sehen und für SEINEN einzugsbereich etwas anderes verlangen!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HangMan69:

 

und genau das kannst du eben nicht!

DEIN sb wird DIR sagen wie ER es sieht und das ist dann für DICH bindend!!!

 

jeder andere, beliebige sb kann das anders sehen und für SEINEN einzugsbereich etwas anderes verlangen!!!

Das Diese Antwort kommt dachte ich mir, stimme Dir auch voll zu und respektiere das weil es so ist, aber kanns so schwer sein in so einem alteingesessenem Board mir mal ne ordentliche mit Links fundierte Antwort zu geben, im Moment macht jeder den Vorgangspost schlecht, mich eingeschlossen, aber es kommt nix raus weil auf meine Frage wirklich "niemand" ansatzweise hilfreich war, der lauwarme Brei, mehr nicht.

 

Ich bin in etlichen Boards, aber wenn Einer fragt und ich kann keine fundierte Hilfestellung geben halt ich mich raus.

Geschrieben

Die Links, die Du angibst, sind Merkblätter und kein Gesetzblatt. Aber auch Diese beziehen sich auf

§13 Abs. 3 AWaffV und da steht eindeutig "Schwenkriegelschloß".

Was irgendjemand in irgendein Merkblatt schreibt dürfte imho so ziemlich egal sein. 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb lastunas:

Lasst es Jungs, ich ruf Dienstag meinen SB an , der erklärt mir die Lage und ich kann verbindlich wieder Anderen helfen, bis jetzt lag ich immer richtig, werde posten was rauskam, schönen Sonntag aus Thüringen.:victory:

Viellicht sagt er Dir "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.", das würde dann wirklich für alle gelten, allerdings auch nur, da Dein SB den Text zitiert. Zusätzlich, aber eben nur zusätzlich könnte Dein SB, für alle, noch "Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden." zitieren.

Geschrieben

Ich werde es einfach folgendermaßen machen:

Werde mir wohl nächste Woche den günstigsten B-Würfel besorgen. Dann einem gut bekannten Altjäger seine 7,65Brownig abkaufen. Mit Quittung (Tresor) und Kaufvertrag zur S-Biene laufen und alles eintragen lassen.

Noch ist das neue Gesetz nicht Phase. Was man machen sollte und könnte ist schon klar, aber ob man es auch in den nächsten Tagen so machen muß, ist ja wohl mehr als fraglich. Für mich als Jäger gilt für mich KW nur in B-Schrank und feddich.

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