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IGNORED

Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb MarkF:

Eben auf der Suche nach etwas anderem auf

http://deutscher-reichsanzeiger.de/

gestoßen. O Gott o Gott ...

 

Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann ist das eine Seite aus dem Umfeld des inzwischen einsitzenden Peter Fitzek, der das "Königreich Deutschland" gegründet hat mit (durch die BaFin geschlossener) "Königlicher Reichsbank". :rotfl2:

 

Seine pompöse "Krönung" war hier ja schonmal Thema (bitte YT-Video selbst nachsehen!).

Geschrieben
Am 28.1.2017 um 08:49 schrieb heletz:

Gestern sind wieder ein paar illegal besessene Waffen beschlagnahmt worden.

Diesmal ein Zufallsfund. Beifang.

 

Aber der Reihe nach:

Unterhalt zahlen? Aber doch nicht als Reichsbürger!...

 

 

Ergänzung:

 

Hier wieder mal der Beweis, daß Haftbefehle nicht wegen "Gesinnungsverbrechen" ausgestellt werden, sondern wegen ganz realer Vorgänge

 

 

Zitat

Der Haftbefehl gegen den 43-Jährigen stammt demnach bereits vom 13. Dezember. Damals sei der Mann nicht zur Hauptverhandlung in einem Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erschienen, so Annette Beese, stellvertretende Präsidentin und Sprecherin des Amtsgerichts Karlsruhe...

 

Geschrieben

Kann durchaus sein, daß in der Mehrzahl der Fälle die konkreten Rechtsverstöße der Betreffenden ausreichen. Abschließend kann ich das nicht beurteilen, es fehlen zu viele Fakten und so doll interessiert es mich auch nicht wirklich.

Mich stört - abgesehen von dem ungerechtfertigten Hype, der um diese Leute gemacht wird - nur die Begeisterung der Herrschenden, mit der eine weitere Schraube eingebaut werden soll, die auch gegen einfach nur Andernsdenkende verwendet werden kann. Bedenkt, daß man vor 1 Jahr oder so als Merkel-Flüchtlingspolitik-Kritisierer schon fast im Geruch eines Staatsfeindes war. Wenn jemand sich strafbar macht und in einem solche Umfang die Gesetze nicht beachtet, daß in Verbindung mit der ausdrücklichen Nichtakzeptanz dieses Staats- und Rechtswesens davon auszugehen ist, daß auch die waffenrechtlichen Regelungen nicht beachtet werden, dann begründet dies mehr als nur ausreichende Zweifel an der Zuverlässigkeit. Da braucht man keine weitere Keule, da genügt das geltende Recht.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb MarkF:

mit der eine weitere Schraube eingebaut werden soll

 

Und wo ist diese weitere Schraube im aktuellen Entwurf enthalten?

 

Zumindest ich kann keine entdecken.

 

Man benötigt sie auch nicht, da die geltende Rechtslage ganz offensichtlich ausreicht, um Leute, die voraussichtlich nicht gesetzeskonform mit Waffen und Mun umgehen werden, aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Guck mal nach Österreich!

 

In diesem aktuellen Fall wird einer wegen Wiederholungsgefahr aus dem Verkehr gezogen ("Tatbegehungsgefahr", wie man dort offensichtlich sagt).

 

Wäre bei uns nicht drin.

 

Bei und hätte er etwa in einem Jahr den Termin der Mündlichen Verhandlung, wäre bis dahin aber auf freiem Fuß.

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb heletz:

 

Man benötigt sie auch nicht, da die geltende Rechtslage ganz offensichtlich ausreicht, um Leute, die voraussichtlich nicht gesetzeskonform mit Waffen und Mun umgehen werden, aus dem Verkehr zu ziehen.

Da holst Du schon mal wieder zum kompletten Rundumschlag aus.

 

Wir sind ja d'accord, was die geistige Verfassung von Reichsbürgern angeht. In der mildesten Form kann das auch nützlich sein, die Fundamente des Staats ab und zu mal abzuklopfen. Vor der nationalen Einigung der deutschen Splitterfürstentümer unter preussischer Leitung wurde oft gefragt, was denn nun "deutsch" ist. Die Antwort war eben auch wichtig, weil das der Konsens war, auf dem der damaligen Gesellschaftsvertrag beruhte. Vielleicht muss heute auch gefragt werden, was "europäisch" ist und Sinn bzw. Gemeinschaft stiften kann, daran kann man vielleicht auch ablesen, wieviel Befugnis ein europäisches Zentralgebilde überhaupt haben darf. Aber dafür muss man kein Reichsbürger sein.

 

Ich denke, diese fixe Idee vom "eigentlich gar nicht befugten Staat" ist eine Art geistiger Notausgang. So rechtfertigt man, daß man keine Steuern/Abgaben zahlt. Nicht weil man wirklich fundamental am Bürokratieapparat zweifelt, das ist bloß die billige Ausrede. Ich sehe den Grund in klammen Taschen. Nicht von ungefähr ist die Anzahl von Staatshilfe-Empfängern unter den Reichsbürgern nicht unerheblich, zumindest nach der veröffentlichten Meinung.

 

Ich finde fragwürdig, wie aus dieser inneren Emigration (aus wirtschaftlichen Gründen) plötzlich ein Gefahr für die mehrfach zitierte öSiO entstehen soll. Im letzten von Dir und mir zitierten Artikel findet sich kein Hinweis darauf, daß der Herr D. mit seinen Waffen unsachgemäß fahrlässig oder gefährdend aggressiv (in der Vergangenheit) umgegangen ist. Es kommt also in Bezug auf das Waffenrecht eine (zunächst) sachfremde Erwägung hinzu. Die Infragestellung/Ablehnung/Leugnung des Staats wirkt sich durchschlagend auf die Zuverlässigkeit aus. Natürlich kann das richtig sein, wenn die Abschaffung der FDGO aktiv und gewaltbereit betrieben wird, wie von Links/Rechts-Faschisten, Islamisten, Öko-Taliban usw.

 

Speziell bei  den Reichsbürgern ist aber im Moment, wohl unter dem Eindruck der Schüsse von Georgensgmünd, der Schluss "Reichsbürger = Gewaltverbrecher" so automatisch und verinnerlicht, daß damit pauschal eine Vorverurteilung ergibt.

 

Ab wann ist man ein Reichsbürger ?

Ein alter Hut ist ja das Fehlen des Worts "Verfassung" im Grundlagendokument all unserer Gesetze. Viele Bürger hatten den Ursprungstext der Präambel auch so verstanden, daß eine neue verfassungsgebende Versammlung für ein vereinigtes Deutschland einberufen werden müsste, bevor aus BRD und DDR das neue, vereinigte Deutschland entstehen könnte. Stattdessen wurde der Übergang im "Küchenkabinett" mit den 4+2-Verträgen festgeschrieben, die DDR ging per Volkskammer-Beschluss unter, das provisorische GG wurde mit kosmetischen Änderungen zur neuen Verfassung Deutschlands. Ist jemand, der sich mehr Klarheit wünscht, noch akzeptabel staatstragend oder bereits ein Lästerer des heiligen Staats, mithin umstürzlerisch und zumindest in Bezug auf das WaffG zu sanktionieren ?

 

Wer Zweifel daran hat, daß alle Aktionen unserer Politiker formell richtig sind, der muss nicht automatisch mit Waffen falsch umgehen. In allen mir durch die fleißige Arbeit der Medien bekannten Fällen der Reichsbürger contra Waffenrecht gab es tatsächlich echte Verfehlungen oder zumindest ernstzunehmende Gefahren (Wobei der Schritt zwischen Gefahrenprophylaxe und Behördenwillkür ein Kleiner ist, und die Beiden sich aus unterschiedlichen Winkeln sehr ähneln) . Aber wie viele Fälle sind es, von den 80 Millionen ? Ich habe das Gefühl, daß hier eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen wird. Bei einem Einzelfall kann ich mit den Schultern zucken, aber wenn's systematisch wird, dann werde ich hellhörig.

 

Nochmal zum Fazit: Es gehört nicht zum Credo der Reichsbürger, marodierend und ballernd mit Ihren Waffen durch die Gegend zu ziehen. Die Reichis tun einfach nicht das, was die Behörde will, nämlich die Waffen abgeben. Im Moment reicht dieser Akt des Gehorsam-Verweigerns in Verbindung mit wirren Vorstellungen um Legitimation aus, um das Volle Maß (Maas ?) der Staatsgewalt bis hin zum SEK auf den Plan zu rufen. In allen mir bekannten Einzelfällen scheint das bisher zumindest nicht unbegründet, aber in der Tendenz geht es in die falsche Richtung, weil die "geistige Nähe" plötzlich zu einem entscheidenden Faktor wird. Das lädt geradezu zum Missbrauch ein.

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Tyr13:

Da holst Du schon mal wieder zum kompletten Rundumschlag aus.

 

Keineswegs!

 

vor 51 Minuten schrieb Tyr13:

Ich sehe den Grund in klammen Taschen. Nicht von ungefähr ist die Anzahl von Staatshilfe-Empfängern unter den Reichsbürgern nicht unerheblich, zumindest nach der veröffentlichten Meinung.

 

Das sehe ich genauso.

 

Aber wie das Beispiel des jetzt einsitzenden Herrn zeigt, der seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkam: Er wollte nicht. Deshalb wird der bei ihm gefundene fünfstellige Betrag hoffentlich auch dafür verwendet, seinem Kind das ihm zustehende Geld zukommen zu lassen.

 

vor 54 Minuten schrieb Tyr13:

Es gehört nicht zum Credo der Reichsbürger, marodierend und ballernd mit Ihren Waffen durch die Gegend zu ziehen

 

Das ist bei vielen Leuten so und sie haben dennoch nicht die Prognose mit Waffen und Mun verantwortungsvoll umzugehen.

 

vor 56 Minuten schrieb Tyr13:

Die Reichis tun einfach nicht das, was die Behörde will, nämlich die Waffen abgeben.

 

Und jetzt läßt Du einfach einen Schritt aus!

 

Der richtige überzeugte Reichi "lebend gemeldeter sittlicher Mensch" lehnt die Gesetze der BRD ab, damit auch das WaffG somit auch die Vorschriften zur Aufbewahrung und Transport. Damit fehlt ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (abgesehen davon, daß er seinen Ausweis oder ein anderes Lichtbilddokument der von ihm abgelehnten "BRD-GmbH" nicht mehr hat, die WBK also sowieso nicht mehr gilt).

 

Die Reichis mit ihrer unterentwickelten Logik haben das noch nicht ganz gerafft.

 

Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gilt nur für "Hardcore-Reichis" wie die zitierten Urteile zeigen.

 

Gut verstehen kann ich, daß nach den Vorfällen von Reuden und Georgensgmünd die Behörden sich nicht noch einmal dem Vorwurf aussetzen wollen, man habe der Bildung eines neuen NSU tatenlos zugesehen.

 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb heletz:

(abgesehen davon, daß er seinen Ausweis oder ein anderes Lichtbilddokument der von ihm abgelehnten "BRD-GmbH" nicht mehr hat, die WBK also sowieso nicht mehr gilt).

Hört hört! Heletz kleine Waffenrechtsplauderstunde?

Geschrieben

Ein Beitrag, irgendwo anders, hat mich zu der Frage gebracht:

 

Wie hätten sich wohl so Gestalten wie Heletz im dritten Reich verhalten?

 

Wären sie aktive oder passive Mitläufer gewesen? Wären sie im Widerstand gewesen?

Oder hätten sie ihren Laberzwang unterdrückt und nachher behauptet von nichts etwas gewusst zu haben.

 

Ach, lassen wir das.

 

 

Geschrieben

Laßt doch mal dieses blödsinnige Gebashe. heletz hat völlig recht: Das ernsthafte Ablehnen des bundesdeutschen Staats umfaßt das ernsthafte Ablehnen dessen Gesetze und jemand, der die deutschen Gesetze für sich nicht als verbindlich ansieht, der ist im Sinne des Waffenrechts nicht zuverlässig. Eben weil er quasi selbst sagt: "Ich werde das Waffenrecht nicht beachten."

Aber was sollen diese Yogis auch anderes sagen? Daß sie den Staats als "unwirksam", dessen Gesetze als nicht verbindlich ansehen - ausgenommen das WaffG? Geht nicht und würde auch niemand glauben. Schutzbehauptung, wie es im Strafrecht heißt.

 

Und objektiv betrachtet ist die Reaktion des Staats, in diesen Fällen die Zuverlässigkeit zu verneinen, auch richtig, geradezu zwingend.

 

Natürlich - NATÜRLICH - schwebt jeder in einer ähnlichen Gefahr, der sich allzu kritisch und ablehnend über unseren Staat äußert. Je mehr man mit seiner Kritik in Richtung "Das ist unwirksam, das ist nicht verbindlich" geht, destso größer ist das Risiko. Bislang war das das kein Thema, aber jetzt werden die Behörden und Gerichte wohl auf den Geschmack kommen. Also schön vorsichtig damit, gegenüber der Obrigkeit gegen das WaffG etc. zu wettern. ;-)

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb MarkF:

Laßt doch mal dieses blödsinnige Gebashe. heletz hat völlig recht: Das ernsthafte Ablehnen des bundesdeutschen Staats umfaßt das ernsthafte Ablehnen dessen Gesetze und jemand, der die deutschen Gesetze für sich nicht als verbindlich ansieht, der ist im Sinne des Waffenrechts nicht zuverlässig. Eben weil er quasi selbst sagt: "Ich werde das Waffenrecht nicht beachten."

 

 

Das vermischst Du zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte.

 

Das ernsthafte Ablehnen bestimmter Gesetze und auch das Ablehnen des bundesdeutschen Staates sind ganz eindeutig prinzipielle Freiheiten, die vom Grundgesetz garantiert werden. Wenn man Gesetze nicht ernsthaft ablehnen dürfte, vielleicht weil die alle "alternativlos" seien, dann wären Wahlen zu den Gesetzgebungsorganisation im Grunde überflüssig oder jedenfalls unwichtig. Selbst den bundesdeutschen Staat darf man ablehnen, und auch das findet im Grundgesetz seinen direkten Eingang mit einem bestimmten Prozedere für den Austritt von Gebietsteilen aus diesem Staat. Um nur zwei Beispiele zu geben: Man darf, auch sehr vehement, der Meinung sein, daß das geltende Recht zur Abtreibung je nach Auffassung staatlich legalisierter Mord in der Tradition des Nazieuthanasieprogramms sei oder aber daß es Sklavenhaltung an Frauen sei. Das sind starke Meinungen, aber sie sind ganz offensichtlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Man darf genauso der Meinung sein, daß der deutsche Nationalstaat in seiner doch recht kurzen Geschichte den Deutschen mehr Leid als Freud bereitet hat und deshalb z.B. für ein unabhängiges Bayern eintreten, wenn man will sogar unter den Wittelsbachern. 

 

Anders verhält sich der Fall natürlich wenn man entweder die Gesetze gewohnheitsmäßig nicht befolgt oder aber deren Nichtbefolgung ankündigt. Aber das ist ein grundlegend anderer Fall als die bloße Ablehnung dieser Gesetze.

Geschrieben

Bei der Einordnung der Reichis darf man mMn auch nicht vergessen, daß das Betreten des geistigen Notausgangs nicht notwendigerweise zu einem gesetzesbrecherischen Verhalten führt. Die Verwindungen die für Reichsbürgertum notwendig sind, demonstrieren die Komplexität des menschlichen Denkens.

vor 11 Stunden schrieb MarkF:

Das ernsthafte Ablehnen des bundesdeutschen Staats umfaßt das ernsthafte Ablehnen dessen Gesetze und jemand, der die deutschen Gesetze für sich nicht als verbindlich ansieht, der ist im Sinne des Waffenrechts nicht zuverlässig. Eben weil er quasi selbst sagt: "Ich werde das Waffenrecht nicht beachten."

Wenn man dieser These zum bitteren Ende folgt, dann sieht die mentale Rutschbahn folgendermaßen aus:

Reichsbürger:= bezweifelt Legitimation von Staat (Exekutive, Legislative, Judikative)

Zweifel bedingt:= Nichtbeachtung von Gesetzen (Allen...)

Mord, Diebstahl, Herbeiführung einer Atomexplosion -> für den Reichsbürger nicht (durch bundesdeutsche Gesetze) verboten.

Das bedeutet nach Deiner Logik also automatisch, daß sie ankündigen, wahllos zu morden.

 

-> Sofort Alle Reichis wegen Mordandrohung verhaften, verurteilen und einsperren.

 

Erinnert Ihr Euch an die Bombe in "Dark Star" ? Woher wisst Ihr eigentlich, daß Eure Wahrnehmung die Realität abbildet ? Das Fundamentale Staats-Leugnen der Reichis ist eine ähnlich angesiedelte mentale Barrikade gegen Außenstehende (Staatsbedienstete), hinter der sich der Reichsbürger verschanzt. Sie ist aber nicht gegen ihn selbst gerichtet, sonst müsste er ja anerkennen, daß er zum Betreten des öffentlichen Raums erstmal ein Visum für die BRD braucht. Die Fantasiewelt der Reichis ist halt nicht mit der Realität kongruent, sie ist lediglich ein Konstrukt, mit dem man sich gegen unliebsame äußere Forderungen abschotten kann. Das Staats-Leugnen ist also fakultativ und opportunistisch, deshalb auch so amüsant.

 

Daß jetzt ausgerechnet das (ach so sinnvolle) Waffenrecht zum Präzendenzfall gegen die Reichis wird und nicht etwa das StGB hat mMn Propagandagründe. Die argumentative Gleichsetzung "Reichsbürger = Rechtsextremer = Terrorist" ist für mich übertrieben und durch geistige Krankheit auch nicht gerechtfertigt. Aber dieses Blockwart-Argumentation "Wenn Sie nicht zu 100% hinter dem Staat stehen, dürfen Sie keine Waffen besitzen." kann, wenn man es nur weit genug fortbetreibt, nur zur Disziplinierung, Einschüchterung, Gängelung und Vergrämung ALLER LWB benutzt werden.

 

In jedem Zusammenhang weisen wir gebetsmühlenartig darauf hin, das durch das Waffenrecht keine Gewalt verhindert werden kann, wenn mal wieder Aktionismus (Wie jetzt von Schnapsdrossel Juncker oder im Bundesrat durch das Miri-regierte Bremen) betrieben wird. Aber bei den Reichis klatschen wir begeistert Beifall... Stimmt ja auch, mit solch einem komisch denkenden Typen will ich nicht in einen Topf geworfen werden...

 

Welche Straftaten werden denn objektiv verhindert, wenn den Reichis jetzt die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden ? Ist das vielleicht nur eine Machtdemonstration des Staates gegen (verdienterweise unbequeme und komische) Bürger. Und besteht nicht die Gefahr, daß jemand zum Reichi deklariert wird und so Scherereien mit der Waffenbehörde kriegt, der unschuldig ist ? Bei den in der Presse (durch heletz freudig verlinkt) behandelten Fällen liegen neben wirrem Denken auch wirkliche Gesetzesverstöße vor. Wichtig ist aber in der Berichterstattung die Gesinnung, nicht die Tat. Das ist brandgefährlich, und schädlich für alle. Ich hoffe, daß sich Polizei und Gerichtsbarkeit der Hysterie entziehen können. Das sind aber genau diejenigen, die durch das querulante Reichbürgertum bisher schon am stärksten gepiesackt worden sind und nun die öffentlicheMeinung hinter sich wissen, wenn Sie gegen die Reichsbürger vorgehen.

 

Das Motto: "Wehret den Anfängen" gilt eben besonders gegen den Staat, nicht gegen den "Rrächten Wuttbürger". Ich stimme deshalb nicht in den Chor ein und möchte mir meine Skepsis bewahren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Tyr13:

Woher wisst Ihr eigentlich, daß Eure Wahrnehmung die Realität abbildet ?

 

Weil es bisher keinen einzigen Fall gibt, indem jemand von einer Behörde zum Reichi gemacht wurde und es auch keinen Fall gibt, in dem jemand von der Behörde heimgesucht wurde, weil er nichts anderes als "kritisch" war.

 

Im Gegenteil: Es gibt Reichis, die ihre Waffen zurückbekommen haben und es gibt Fälle, in denen die Behörde ausdrücklich darauf verweist, daß es sich nicht um Reichis handelt.

 

Bisher ist ein übertrieben aggressives Verhalten der Behörden nicht festzustellen.

Geschrieben

Ihr könnt gerne anderer Auffassung, aber damit verschließt ihr nur die Augen vor den Tatsachen: Wer unseren Staat, unsere Rechtsordnung ablehnt, mag dies zwar dürfen, ohne sich strafbar zu machen, bietet damit aber nicht mehr die Gewähr, z.B. die waffenrechtlichen Regeln als Teil der Staats- und Rechtsordnung zu akzeptieren und zu befolgen. Punkt. Und zwar völlig egal ob Linker, Grünfaschist,  Autonomer, Reichi, Reichsbürger, Dummschwätzer, Linksterrroist, Islamist oder was auch immer.

Es geht nicht darum, was man nach dem GG tun darf, um die Meinungsfreiheit, sondern um die Zuverlässigkeit, also die Gewähr zu bieten, die Regeln zu beachten und einzuhalten. Ganz einfach. Erst recht unter dem Gesichtspunkt, daß die Staatsmacht eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht als ein von vorneherein bestehendes Recht (was es aber ist, Art.2 GG) sondern als ein Privileg ansieht.

Ich bin AUCH der Meinung - und das habe ich deutlich geschrieben - daß die derzeit in Szene gesetzten Aktivitäten falsch sind und schlimme Auswüchse haben können. Was aber nichts daran ändert, daß die "richtigen Reichsbürger" eben schon nach dem geltenden Recht problemlos alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren können. Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß irgendeines der ja bekanntlich alles andere als LWB-freundlichen Verwaltungsgerichte  dazwischenfunken würde. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb heletz:

Weil es bisher keinen einzigen Fall gibt, indem jemand von einer Behörde zum Reichi gemacht wurde und es auch keinen Fall gibt, in dem jemand von der Behörde heimgesucht wurde, weil er nichts anderes als "kritisch" war.

 

Bisher ist ein übertrieben aggressives Verhalten der Behörden nicht festzustellen.

Mein Zitat bezog sich darauf, wie eine fundamentale Infragestellung eine geistige Barrikade errichtet.

 

Deine "bisher" sind ja auch einerseits als Einschränkungen sowohl zeitlicher Art (bis jetzt) und andererseits als Zeichen für unseren Informationshorizont (nach dem was wir wissen) anzusehen. Meine Kritik bezieht sich in den mir bekannten Fällen auch nicht notwendigerweise auf die Behörden sondern auf die Berichterstattung in den MSM. Konkret wird das in meinem Zerlegen der Definition, die seitens der Behörde (!) für die Zugehörigkeit zu Reichsbürgern (Schublade) ma(a)ßgeblich ist. So zumindest berichtet die Westfalenpost. Ich schubse das nochmal hier rein:

Zitat

Die Kreispolizei rechnet ihn ohnehin dieser Szene zu und bezieht sich dabei unter anderem auf eine Definition des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das die 200 bis 300 „Reichsbürger" in Nordrhein-Westfalen in drei Gruppen unterteilt: Verschwörungstheoretiker, Rechtsextremisten und Personen, die nach Argumenten suchen, ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat zu bestreiten.

Wie schnell man unter eine solche Definition fallen kann hatten wir auch schon erörtert. Für mich ist daher schon Gefahr im Anzug, wenn auch noch nicht gegenwärtig.

 

Juristisch mag die Aberkennung der Zuverlässigkeit problemlos sein, wenn ich als Laie natürlich auch eine andere Vorstellung von:

Zitat

§ 5 Zuverlässigkeit

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

habe. Ich hatte ja auch schon geäußert, daß sich meiner Meinung nach die Eignung eines Reichsbürgers viel eher in Frage stellt.

 

Wir wiederholen uns aber, insofern warte ich mal ab, was denn in den nächsten Tagen noch alles kommt.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb MarkF:

Ihr könnt gerne anderer Auffassung, aber damit verschließt ihr nur die Augen vor den Tatsachen: Wer unseren Staat, unsere Rechtsordnung ablehnt, mag dies zwar dürfen, ohne sich strafbar zu machen, bietet damit aber nicht mehr die Gewähr, z.B. die waffenrechtlichen Regeln als Teil der Staats- und Rechtsordnung zu akzeptieren und zu befolgen. Punkt. Und zwar völlig egal ob Linker, Grünfaschist,  Autonomer, Reichi, Reichsbürger, Dummschwätzer, Linksterrroist, Islamist oder was auch immer.

 

Ganz so einfach ist das dann auch wieder nicht. Wenn einer wie in meinem obigen Beispiel z.B. gerne Bayern wieder als eigenen Staat hätte und dafür wirbt, das auf dem von der Verfassung vorgesehenen Wege zu erreichen, dann lehnt er zwar seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik ab wie auch deren Existenz in den bestehenden Grenzen, aber daraus könnte man schlecht einen Mangel an Zuverlässigkeit begründen. Der Waffenbesitz ist in Deutschland zwar als Privileg geregelt, aber doch als ein Privileg, das sich im Rahmen der Rechtstaatlichkeit zu bewegen hat und kein reiner Gnadenakt ist. Sonst könnte man gleich waffenrechtliche Erlaubnisse an Spenden an die jeweils am Ruder sitzende Partei binden.

 

Man muß sich also schon den speziellen Fall ansehen. Ein "Reichsbürger" könnte insofern unzuverlässig sein, als daß er schlichtweg beknackt ist, und wer die Existenz eines offensichtlich existierenden Staates nicht bemerkt vielleicht auch den Unterschied zwischen geladen und ungeladen nicht ganz hinkriegt. Schwierig dabei ist, daß es in Deutschland leider so viele Beknackte gibt, daß Beknacktheit in der gesellschaftlichen Mitte angekommen ist. Mein Lieblingsbeispiel dafür ist die Homöopathie, die in ihren Argumentationsstrukturen ja der Reichsbürgerei durchaus gleicht: Es werden völlig absurde und jeder einfachen Beobachtung widersprechende Prinzipien aufgestellt und dann mit Verwendung von aus anerkannten Wissenschaften entlehnten Worten, die aber ohne jeden Sinnzusammenhang verwendet werden, verteidigt. Wenn man jedem Menschen, der derartig beknackt ist, waffenrechtliche Erlaubnisse versagen wollte, beträfe das sehr viele, und die riesige Mehrheit davon macht trotz grenzdebiler Beknacktheit keinen Ärger.

 

Vielleicht könnte ein "Reichsbürger" auch insofern unzuverlässig sein, als daß die Gefahr besteht, daß er Waffen zur Durchsetzung seiner Rechtsauffassungen verwenden wird. Bei jemandem, der das offen androht, ist der Fall wohl klar. Bei jemandem, der nur als persönliche Spinnerei meint, das Grundgesetz sei nie rechtswirksam in Kraft gesetzt worden, ist das aber weit weniger klar. Man muß da aufpassen, daß man nicht jede mißliebige Meinung mit der Versagung von Erlaubnissen abstrafen kann. Könnte nicht z.B. auch jemand argumentieren, daß jemand, der Abtreibung ohne Gefahr für das Leben der Mutter für Mord hält, versucht sein könnte, Abtreibungen mit Waffengewalt zu verhindern? Wo ist da die Grenze? Was wenn jemand behauptet, Leute, die der gegenwärtigen Einwanderungspolitik kritisch gegenüberstehen, könnten versucht sein, Zugezogene mit Waffengewalt zu vertreiben? Schnell kommt man da zum Gewissenstest für absolut beliebige Inhalte. Man wird also die Versagung der Zuverlässigkeit aus diesem Grund schon an irgendwelche konkreten Anhaltspunkte, im einfachsten Fall die selber gemachte Ankündigung, binden müssen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Ich würde Zweifel an der Zuverlässigkeit eher auf § 5 Abs.1 Nr.2 WaffG stützen. Wer die Verbindlichkeit der entsprechenden Regeln in Abrede stellt der begründet die Annahme, daß er mit Waffen nicht regelgerecht umgehen wird. Ganz einfach.

Natürlich kann bzw. könnte man dies auch bis ins letzte problematisieren, aber es ist wie bei vielen Dingen (und Rechtsprechung) nur eine Frage dessen, ob "man" es (oder das Gegenteil) will. Blickt zurück auf die beiden Jäger-HA-Urteile: Völliger Käse, juristisch schlichtweg nicht vertretbar, niemand hat und hätte damit gerechnet, aber das BVerwG wollte es so.

Nun sind die "Reichsbürger" im Fokus, niemand mag sie, sie werden (wenn auch aus nur zu durchsichtigen Gründen) zu Staatsfeinden hochgepusht, und das letzte, was der Verwaltungsrichter, der ja eh per se gegen bewaffnete Bürger ist (grundsätzlich ist jeder Jurist gegen bewaffnete Bürger, dies schon qua Ausbildung, aber das ist ein anderes Thema, das in einem anderen Fred zu diskutieren wäre), möchte, sind bewaffnete Staatsfeinde. Also greift man nach einer passenden bzw. passend erscheinenden Gesetzesregelung, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Und wenn wir uns in diesem Gesetzeskontext bewegen und diesen bejahen, dann ist das Ergebnis - "Reichsbürger" ohne waffenrechtliche Erlaubnis - auch begrüßenswert. Und wenn ich mir anschauen, mit welcher Gleichgültigkeit das BVerfG berechtigte Verfassungsbeschwerden wieder und wieder und regelmäßig mit einem schlichten Satz der Nichtannahme abbügelt, dann habe ich wenig Zweifel, daß es den "Reichssbürgern" ebenso ergehen wird.

Allerdings wird hierbei ein Faß aufgemacht, das keines ist. Wieviele von diesen "Reichbürgern" haben eine waffenrechtliche Erlaubnis? Das ist doch nur eine kleine Zahl. Sind sie bislang von sich aus aktiv geworden, also etwa durch Anschläge, Umstürze, Überfälle zur Geldbeschaffung? Nein. Zum Vergleich: Wieviele illegale Schußwaffen gibt es in D? Zwischen 10 und 20 Mio schätzt man, vielleicht auch mehr. Besessen werden sie von 4 bis 8 Mio Leuten, je nachdem, worauf man diese Schätzung stützen möchte. Passiert mit diesen Illegalwaffen außerhalb des Bereichs der echten Kriminalität, die über diese waffenrechtliche Delinquenz hinausgeht, etwas? Ja, aber nur in einem verhältnismäßig marginalen Umfang, auch Illegalwaffen stellen in Deutschland, betrachtet man die Statistiken, überhaupt kein Problem dar (im Vergleich bis 4000 Tote im Straßenverkehrs, fast alles menschliches Verschulden, teils auch Vorsatz, 40000 Infektionstote in den Krankenhäusern zum großen Teil beruhend auf unzulänglicher Hygiene/Desinfektion, also menschliches Verschulden - was für eine Heuchelei). Noch viel weniger sind daher dies paar "Reichsbürger" mit waffenrechtlichen Erlaubnissen ein Problem.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schmitz75:

 

Also um den Begriff den die Nazis ins WaffG eingeführt haben um die Juden zu entwaffnen.

 

Unsinn. In der Begründung zum ReichsWaffG 1938 heißt es bezogen auf die allein der Erlaubnispflicht unterworfenen Faustfeuerwaffen:

 

"Es ist vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit aus nicht vertretbar, jedem ohne weiteres die Möglichkeit zu geben, Schußwaffen aller Art zu erwerben. Die Polizei muß vielmehr eine Kontrolle darüber ausüben können, daß leicht zu handhabende und verdeckt mitzuführende Schußwaffen nur in die Hände solcher Personen kommen, die zuverlässig sind und die ein Bedürfnis zum Erwerbe nachweisen."

 

Daß dies zur Entwaffnung auch der jüdischen Bevölkerungsteile verwendet wurde ist bekannt. Aber es traf auch andere als "unzuverlässig" beurteilte Bevölkerungsteile. Das war keine speziell gegen Juden gerichtete Regelung.

 

Und der Ansatz ("Zuverlässigkeit") ist auch o.k. Niemand möchte, daß "echte" Verbrecher Schußwaffen besitzen dürfen. Oder echte Schwachköpfe. Oder andere, bei denen man die konkrete Gefahr sieht, daß sie damit auf andere losgehen. Nur sollte man ihn auch auf andere Dinge ausdehnen. Z.B. Kraftfahrzeuge. Jeder von uns "kennt" Leute, die man nicht Auto oder Motorrad fahren lassen sollte. 

 

Über den Ansatz "Bedürfnis" kann man streiten, auch wenn man "Bedürfnis" (anders als heute) sehr weit und liberal auslegen wollte. Denn warum soll ein Muster an Zuverlässigkeit nicht "einfach so" eine entsprechende Waffe besitzen dürfen?

Aber das ist hier nicht das Thema.

 

Die Zuverlässigkeit ist jedenfalls ein legitimer Ansatz. Natürlich kann er in der Handhabung auch mißbraucht werden, wie es unter der NS-Herrschaft der Fall war. Oder wenn er auf alle "kritischen Geister" ausgedehnt wird. Aber wenn dies funktioniert, dann ist der "Zeitgeist" ohnehin so, daß es nicht mehr darauf ankommt, ob eine Regelung auch bewußt mißbraucht, zweckentfremdet werden könnte, dann weht den Betreffenden der Wind ohnehin ins Gesicht.

In umgekehrter Hinsicht ist es wie mit dem Widerstandsrecht in Art. 20 IV GG: Der Widerstandsfall mag noch so offenkundig sein: Hat man mit seinem gewaltsamen Widerstand keinen Erfolg, wird man an einem Fleischerhaken aufgehängt. Hat man mit dem Widerstand Erfolg, dann wird man ohnehin nicht bestraft, und wenn auch nur im Wege der Amnestie. Daher kann sich Art.20 IV GG nur dahingehend auswirken, daß man sich in einer Zeit, in der es rein tatsächlich noch (legal) möglich ist, die die Werkzeuge für den Widerstand zu beschaffen, dies auch dürfte. Dies aber natürlich auch nur, wenn die "Herrschaft" dies zuläßt.

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