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IGNORED

Eine SSW, mehrere kleine Waffenscheine?


asjott

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bitte um Hilfe bei folgende Frage; kurz und knackig: Nehmen wir an, Familienmitglied A ist im Besitz einer Schreckschusswaffe mit PTB-Kennzeichnung, d.h. nicht erlaubnispflichtiger Art, und Inhaber eines kleinen Waffenscheins. Kann Familienmitglied B einen kleinen Waffenschein für die gleiche SSW beantragen, um diese im Bedarfsfalle selbst zu führen? Oder muss der Inhaber des Kleinen Waffenscheins auch Eigentümer der Waffe sein?

Schon jetzt meinen Dank für alle hilfreichen Antworten!


-der asjott

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Danke für die prompten Antworten.

Aber nanu, wird denn nicht eine Herstellernummer verlangt? In meinem Bundesland jedenfalls verlangen die Waffenbehörden der Landratsämter u.a. die Angaben "Art der Waffe", "Kaliber", "Hersteller, Typ, Modell" und eben "Herstellernummer". Ohne diese Angaben wird der Antrag nicht bearbeitet. Ist die Herstellernummer nicht die i.d.R. auf dem Schlitten eingeprägte Zahlen-/ Buchstabenkombination? Jedenfalls hielt ich es für rätlich, davon auszugehen, denn das Formular verlangt die Eintragung ebenso vieler Zeichen.

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vor 15 Stunden schrieb uwewittenburg:

Der kleine Waffenschein gilt für das Führen von Schreckschußwaffen, aber nicht für eine bestimmte.

Das heißt auf dem KWS wird bisher keine Waffe eingetragen.

 

schreibt wiki:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein

 

Zitat:

Der kleine Waffenschein wurde nach einer Häufung von Amokläufen in deutschen Schulen eingeführt. Allerdings schrieb das Gesetz keine Registrierung und Rückverfolgbarkeit dieser Waffen vor, so dass der Verkauf an potentielle Straftäter nicht eingeschränkt wurde.

2003 hatten die Bürger übergangsweise die Möglichkeit, als verboten eingestufte Waffen wie Wurfsterne oder Butterflymesser abzugeben. Dabei gaben verunsicherte Bürger hauptsächlich Gas- und Schreckschusspistolen ab.[2]

 

Auch hier sieht man wieder einmal den Populismus der Politiker und das man das Volk offenbar (zu recht?) für borniert und

dumm hält denn mit einer PTB-Pistole kann kein Amokläufer töten da muss er schon die Waffe aufsetzen insbesondere

an Stirn oder Hals, (wenn es überhaupt zum Tode führt)  aber das ist ja nicht Sinn und Zweck einer Distanzwaffe.

Hätte also der Herr Steinhäuser statt seiner scharfen Glock eine SSW verwendet würden die Opfer heute noch leben!

 

Letztlich wie immer Ziel verfehlt, setzen 6 werte verantwortliche Politiker!

 

 

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vor 6 Stunden schrieb asjott:

Danke für die prompten Antworten.

Aber nanu, wird denn nicht eine Herstellernummer verlangt? In meinem Bundesland jedenfalls verlangen die Waffenbehörden der Landratsämter u.a. die Angaben "Art der Waffe", "Kaliber", "Hersteller, Typ, Modell" und eben "Herstellernummer". Ohne diese Angaben wird der Antrag nicht bearbeitet. Ist die Herstellernummer nicht die i.d.R. auf dem Schlitten eingeprägte Zahlen-/ Buchstabenkombination? Jedenfalls hielt ich es für rätlich, davon auszugehen, denn das Formular verlangt die Eintragung ebenso vieler Zeichen.

Es scheint offenbar unterschiedliche Scheine in den verschiedenen Bundesländern zu geben.

Überhaupt so einen Schmonz um die Püster zu machen!

Ich verstehe zum Beispiel nicht warum man die ganzen kleinkal.Pistolen im Kal. 6mm, 22, und "Berloque" 2mm nicht heraus-

genommen hat, der "Verteidigungswert" ist so gut wie gleich Null, Pfefferpatronen gibt es auch keine dafür.

Ein Jet-Protector dürfte schon effektiver sein, von seiner Form ähnelt er auch stark einer modernen Pistole und darf ohne

den Wisch geführt werden, in meinen Augen sind solche Gesetze reine Willkür nichts anderes!

Man baut damit nur die Bürokratie weiter und weiter aus sorgt für sinnlose Mehrarbeit bei Polizei,Gerichten,Behörden macht

damit die Verwaltung auch in vielen anderen Bereichen teurer.

Und kriminalisiert wie schon Anfang der 70iger Jahre Bürger ohne Grund.

Bearbeitet von rüdiger400
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Der Verteidigungswert einer SSW wird ja immer wieder mal bezweifelt nach dem Motto, was machst du, wenn das Teil nicht beeindruckt, was machst du, wenn der andere selbst eine (vielleicht scharfe?) Waffe zieht? Aber das sind m.E.n. Worst-Case-Szenarien, die insofern überbewertet werden, als mancher Polizist schon feststellen musste, dass mehrere Körpertreffer mit einer 9mmx19 Hohlspitz sein Gegenüber nicht davon abhielten, ihm ein Messer in die Brust zu rammen. Um aus einem dieser in Rede stehenden Szenarien unverletzt zu entkommen, bedürfte es nicht nur einer scharfen Waffe, sondern auch einer guten Ausbildung, guten Reaktionsfähigkeit und einer Portion Glück. Kurz gesagt, die Chance, die gewünschte Wirkung zu erzielen, scheint mir im nicht gar so argen Regelfall immer noch die größere zu sein, als keine Wirkung zu erzielen oder die eigene Situation zu verschlimmern. Wenigstens Zeit zur Flucht verschaffen kann die SSW i.d.R. gut.

 

Und bei einem auf Wirkung bedachtem Einsatz ist ebendiese Wirkung definitiv nicht völlig zu verachten. Zunächst einmal haben Reizstoffpatronen den Vorteil, weniger von Witterungseinflüssen beeinträchtigt zu werden und bessere Haftwirkung am Ziel zu erzeugen, als dies bei Sprays der Fall ist. Bei einer starken Kartusche in 9mm P.A.K kann obendrein ein aufgesetzter Schuss in ballistischem Gel einen 5cm tiefen Wundkanal hinterlassen*; auch dünne Knochen wie das Schläfenbein können durchschlagen werden, und tatsächlich enden 20% aller Selbstmordversuche mit einer SSW tödlich. Ein Schuss ins Gesicht bei einer Entfernung unter 80cm kann zur dauerhaften Erblindung führen. Wenn man bedenkt, wie viele Möchtegerns in ihrer Plattenbausiedlung mit einer SSW auf dicke Hose machen wollen; wie viele Supermärkte oder Banken mit einer SSW erfolgreich ausgeraubt werden; scheint eine strenge Behandlung da zunächst einmal Sinn zu ergeben. Hier sind mehr Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein zu verlangen, als mancher Waffenbesitzer glauben mag.

 

Das Problem ist aber wie stets: Wenn die „Bösen“ wollen, kommen sie auch illegal an eine SSW, oder mit Glück vielleicht sogar an eine scharfe, wie ein gewisser Iraner in München.

 

Den „Grund“, nach dem Du gefragt hast, glaube ich Dir übrigens nennen zu können.

 

Persönlich bin ich des Glaubens, dass nicht einmal Ignoranz, pazifistische Ideale oder die von manchen Waffenbesitzern angenommene Angst des Staates vor bewaffneten Bürgern hier entscheidend sind. Nein, die Gängelung gesetzestreuer Waffenbesitzer ist lediglich eine vergleichsweise einfache Methode, öffentlichkeitswirksam auf Ereignisse wie einen Amoklauf zu reagieren, sich als tatkräftig zu profilieren, und dabei zu kaschieren, dass man in Wahrheit keinen blassen Schimmer hat, wie man das Problem eindämmen könnte.

 

Dies hat man auch nach München wieder gesehen: Der Täter führte eine illegale Waffe; egal, man will wieder ans Waffengesetz, denn der Bürger macht sich in die Hose. Sodann: Nur zwei Tage später tötete ein Amokläufer in Japan mit einem Outdoormesser zweimal so viele Menschen wie unser Münchner. Relevant? Nicht die Bohne. 

Dabei sollten allein diese Fakten bereits zu der Erkenntnis führen, dass Restriktionen im Bereich legale Schusswaffen nicht zielführend sein KÖNNEN. Doch welches ist die Alternative? Das Phänomen Amoklauf ist ja noch nicht einmal richtig erforscht. Milliardeninvestionen und umfangreiche Gesetzesänderungen im Bereich Früherkennung, Beratung, Psychiatrie, Bekämpfung von Mobbing etc.pp. drohten, dazu Forderungen nach mehr Dienstposten für die Polizei.

 

Deswegen greift man auf das Waffengesetz durch; denn da Menschen, die keine Schusswaffen besitzen oder diese ablehnen, keine Berührpunkte mit gesetzestreuen Waffenbesitzern haben, werden sie sich nicht für deren Belange einsetzen oder auch nur interessieren - obwohl hier Grundrechte von Verfassungsrang wie allgemeine Handlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Eigentumsrechte und ggf. das Recht auf freie Berufsausübung ernstlich berührt werden. Ebendeswegen gibt es Lobbyisten, die das Desinteresse der demokratisch erforderlichen Mehrheit kompensieren helfen sollen.

 

Was meine ursprüngliche Frage angeht: Nach ein wenig Lektüre zweifle ich, ob die Waffenbehörde die fragliche Angabe überhaupt verlangen darf. Hier sitzt sie aber am längeren Hebel, wenn man wegen einer 150-200€ SSW nicht den verwaltungsrechtlichen Rechtsweg beschreiten will. Es scheint mir daher auch unwahrscheinlich, zwei Erlaubnisse nach §10 IV 4 WaffG unter Angabe ein und derselben Herstellernummer erfolgreich beantragen zu können, ob nun eine Norm dagegen spricht oder nicht. Meine Vermutung ist, dass die Waffenbehörde einen festen „Ansprechpartner“ genannt haben will, falls mit der Erlaubnis Schindluder getrieben wird. Beispiel: Das Teil geht durch nachlässige Führung verloren, irgendwer hebt es auf und trägt es zur Polizei. Die stellt fest: eine Nummer, zwei KWS. Schon ergeben sich Beweisschwierigkeiten: Wer hat es getragen?

Somit, denke ich, ist meine Frage beantwortet. Danke für alle Antworten, und Entschuldigung wegen meinem, wie man heute so schön sagt, „Rant“.

 

### ### ###
*Derlei kann man in Versuchen u.a. auf Youtube betrachten, aber auch in einer Abhandlung der Polizeihochschule Hannoversch Münden nachlesen.

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Gast PiffPaffPuff
vor 13 Stunden schrieb asjott:

Danke für die prompten Antworten.

Aber nanu, wird denn nicht eine Herstellernummer verlangt? In meinem Bundesland jedenfalls verlangen die Waffenbehörden der Landratsämter u.a. die Angaben "Art der Waffe", "Kaliber", "Hersteller, Typ, Modell" und eben "Herstellernummer". Ohne diese Angaben wird der Antrag nicht bearbeitet. Ist die Herstellernummer nicht die i.d.R. auf dem Schlitten eingeprägte Zahlen-/ Buchstabenkombination? Jedenfalls hielt ich es für rätlich, davon auszugehen, denn das Formular verlangt die Eintragung ebenso vieler Zeichen.

Ich hab reingeschrieben alle Waffen mit PTB im Kreis.

Gieb problemlos durch...

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Gast PiffPaffPuff
vor 13 Minuten schrieb PetMan:

Den kleinen Waffenschein wo das drinsteht will ich auch haben. Dann kann ich meine 4mmRl führen, die haben eine PTB Nummer UND ein F im Fünfeck

Schau mal genau hin - die hat vermutlich kein PTB im Kreis

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vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Die Waffennummer spielt gar keine Rolle, denn in den KWS wird keine Waffe eingetragen!

 

Wie bereits gesagt… was die Behörde qua legem abfragen darf, und was sie letztendlich abfragt, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Näheres in meinem Riesenquasselbeitrag.

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vor 14 Minuten schrieb asjott:

 

Wie bereits gesagt… was die Behörde qua legem abfragen darf, und was sie letztendlich abfragt, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Näheres in meinem Riesenquasselbeitrag.

Wenn du alles besser weiß, warum fragst du denn?

Ich beantrage einen KWS und kauf mir danach eine SSW und nun?

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vor 36 Minuten schrieb PiffPaffPuff:

Schau mal genau hin - die hat vermutlich kein PTB im Kreis

ops, stimmt, die haben eine PTB Nummer im Quadrat und das F im Fünfeck. Was ist der Unterscheid zwischen Quadrat und Kreis in dem Fall ? Das es da eine Unterschied gibt war mir nicht bewusst. Aber man lernt jeden Tag was dazu

 

Edit 

Zitat

 Achtung! Nur das PTB Zeichen im Kreis ist eine Freie Waffe! Das PTB Zeichen im Viereck für 4mm und 6mm Waffen ist WBKpflichtig!!!!

Habs gefunden..........

Bearbeitet von PetMan
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