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IGNORED

Waffen erben


Shelby

Empfohlene Beiträge

vor 1 Minute schrieb alzi:

hättest Du vorher die WaffVwV konsultiert, wären nach einem kurzen Gespräch evtl. andere Antworten gekommen

 

 

 

 

.... ne musst Du nicht lesen.... frag einfach noch mehr Leute.....oder nimm den 50-50 Joker!

Naja, Dich brauch man jedenfalls nicht fragen....bist einfach zu klug. Trotzdem danke für Deine wertlose Hilfe

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vor 3 Stunden schrieb omnius:

 

Ja, soweit ich weiss mit Bedürfnis unblockiert (Sportschütze etc...), und dafür darf man sie dann vermutlich auch verwenden... 

:grin:

Sobald Du eine Waffe + WBK wegen eines Bedürfnisses besitzt mußt Du die erebte Waffe nicht blockieren. Auch dann nicht wenn Du nur eine 22lfB Waffe besitzt und jetzt einen Sack Kurzwaffen und Großwildbüchsen erbst. Du darfst damit natürlich auch schießen. Einen Stempel für Munition wird es vermutlich nicht geben.

Du darfst die Waffe auch dann schießen wenn sie blockiert wird. Nur wird die Sache dann etwas komplizierter. Das mußt Du dann mit Deinem Büma ausmachen.

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vor 29 Minuten schrieb bumm:

Du darfst die Waffe auch dann schießen wenn sie blockiert wird. Nur wird die Sache dann etwas komplizierter. Das mußt Du dann mit Deinem Büma ausmachen.

 

 

 

 

und mit der Behörde..........denn das entfernen und wieder einsetzen des Blockiersystems darf ja nur der Büxer machen..... der muss das dokumentieren......und in der WBK wird das blockieren und entblockieren ja auch noch vermerkt....... das kostet n elenden haufen Geld.

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Tja, wie gesagt, etwas komplizierter.

Hier gibt es einen Büma mit Stand im Keller. Ich denke da kann man die Behöre aussen vor lassen. Oder man trifft sich mit seinem Büma wenn der mal ein paar Waffen einschießen muß. Aber selbst wenn das nicht so klappt, schießen darfst Du mit der Waffe.

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vor 5 Stunden schrieb Shelby:

Naja, Dich brauch man jedenfalls nicht fragen....bist einfach zu klug. Trotzdem danke für Deine wertlose Hilfe

Dir ist also wirklich ein klares "Ja" auf Deine Frage lieber als die Info, wo, zumindest für Deinen Sachbearbeiter, "verbindlich" steht, wie der Sachverhalt zu handhaben ist?

 

Mir reicht auf meine Frage ein klares "Nein" oder "Ja" von Dir, aber für mich hängt an Deiner Antwort auch nicht viel, sorry nichts. ;-)

 

PS: Überleg mal, warum erfolgreiche und nachhaltige Entwicklungshilfe immer "Hilfe zur Selbsthilfe" ist.

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die Sonne geht auf........zumindest in meinem Herzen....

HBM Du hast nen Fan!

 

 

Hilfe zur Selbsthilfe ist einfach nix für jeden.......macht dann ja auch wieder Arbeit........drum lieber helfen (und die anderen die ganze Arbeit machen) lassen. zugegeben......die allerwenigsten können mit dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" etwas anfangen (sie erkennen die Hilfe zur Selbsthilfe nichtmal, sondern fühlen sich stattdessen beleidigt und persönlich angegriffen), weil sie es einfach nicht begreifen (im Sinne von geistig erfassen) können.....oder wollen....

.....mit dem sprichwörtlichen Tritt in den Arsch, kann eben nicht jeder umgehen.

 

wieso, weshalb, warum?.... interessiert nicht!.... man kann ja wieder fragen....und machen lassen....VIIIIIIEL einfacher.....

 

 

....gelernt ist halt nix dabei.... aber wer will das schon ....

Bearbeitet von alzi
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  • 4 Wochen später...
  • 3 Monate später...
Am ‎15‎.‎09‎.‎2016 um 08:34 schrieb alzi:

die Sonne geht auf........zumindest in meinem Herzen....

HBM Du hast nen Fan!

 

 

Hilfe zur Selbsthilfe ist einfach nix für jeden.......macht dann ja auch wieder Arbeit........drum lieber helfen (und die anderen die ganze Arbeit machen) lassen. zugegeben......die allerwenigsten können mit dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" etwas anfangen (sie erkennen die Hilfe zur Selbsthilfe nichtmal, sondern fühlen sich stattdessen beleidigt und persönlich angegriffen), weil sie es einfach nicht begreifen (im Sinne von geistig erfassen) können.....oder wollen....

.....mit dem sprichwörtlichen Tritt in den Arsch, kann eben nicht jeder umgehen.

 

wieso, weshalb, warum?.... interessiert nicht!.... man kann ja wieder fragen....und machen lassen....VIIIIIIEL einfacher.....

 

 

....gelernt ist halt nix dabei.... aber wer will das schon ....

Guten Morgen Alzi,

 

ich habe bevor ich frage mal in die WaffVwV gesehen...

Wenn ich geerbte Mun. bei vorliegendem Bedürfnis behalten darf.... wie sieht es mir dem Mun .- Erwerb aus? Kannst du da was zu sage? Ich hab leider nix gefunden :(

 

LG

Martin

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vor 7 Stunden schrieb Guthmann:

wie sieht es mir dem Mun .- Erwerb aus? Kannst du da was zu sage? Ich hab leider nix gefunden :(

Das ist auch recht komplex.

Falls Du eine Waffe erbst, hast Du zunächst mal das Anrecht, Dein Eigentum auch weiter zu besitzen, daher gilt der Erbfall als "Bedürfnis"-Grundlage. Wegen den häufig anzutreffenden marodierenden Banden von wildgewordenen privaten Waffenbesitzern hat der fürsorgliche Staat beschlossen, daß man sein Eigentumsrecht nur dann behalten darf, wenn man es nicht nur in einem zertifizierten Schrank einschließt sondern auch einen Sperrelement in den Lauf einführt. Die ererbte Munition muss man üblicherweise abgeben. Sonst könnte man ja, wenn man wollte...

 

Wenn man WBK-Inhaber ist, kann die Sperrelement-Pflicht entfallen. Auf dem Stand kann man ja jederzeit Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben. Also gehen wohl viele SB den Weg, daß sie für den Mun-Erwerb als Eintragung in der WBK eine Verbandsbescheinigung fordern (Für Sportschützen). Die Waffe wird aber nicht auf das Sportschützen-Kontingent angerechnet. Ist ein Kompromiss, keiner ist glücklich.

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vor 22 Minuten schrieb Tyr13:

Also gehen wohl viele SB den Weg, daß sie für den Mun-Erwerb als Eintragung in der WBK eine Verbandsbescheinigung fordern (Für Sportschützen). Die Waffe wird aber nicht auf das Sportschützen-Kontingent angerechnet. Ist ein Kompromiss, keiner ist glücklich.

Dadurch fällt die Waffe aber aus dem Bedürfnis " Erbe " raus und wird zur Sportschützenwaffe. Mit allen Vor - und/aber auch Nachteilen. Und gegen die Anwendung von 2/6 oder Einbeziehung ins Grundkontingent wird man sich dann auch schwerlich wehren können..............

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