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Guthmann

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Alle Inhalte von Guthmann

  1. Guthmann

    Waffen erben

    ok, Danke für die Infos
  2. Guthmann

    Waffen erben

    Guten Morgen Alzi, ich habe bevor ich frage mal in die WaffVwV gesehen... Wenn ich geerbte Mun. bei vorliegendem Bedürfnis behalten darf.... wie sieht es mir dem Mun .- Erwerb aus? Kannst du da was zu sage? Ich hab leider nix gefunden :( LG Martin
  3. Frohes neues Jahr euch allen und danke für eure Infos
  4. Hallo zusammen, gem. 46 WaffG müssen WBK zurückgegeben werden wenn die Erlaubnis erloschen ist. § 46 Weitere Maßnahmen (1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist. meine Frage: Ist die WBK (Grün und Gelb) schon erloschen wenn die letzte Waffe ausgetragen ist? Leider habe ich in der Kommentierung dazu nichts passendes gefunden... LG Martin Guthmann
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