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IGNORED

Jagdwaffe nach USA


CIV

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Hallo,

 

möchte meine Pumpgun mit nach Alaska nehmen; habe bereits von ATF meine Genehmigung erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich meine Waffe auch beim deutschen Zoll anmelden - zwecks Wiedereinfuhr - muss.

 

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Danke und Gruß

 

 

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In D einfach die Waffe mit aufgeben. ggfs wird da die BuPo gerufen, das ist unterschiedlich. Bitte immer gleich drauf hinweisen das Du eine Waffe und ggfs. Mun dabei hast. Melde zur Sicherheit telefonisch ein paar Tage vorher die Mitnahme noch bei der Fluggesellschaft an.

 

Wenn Du in den USA ankommst - die Waffe am entsprechenden Schalter abholen und zu der Borderpatrol mit Waffe, ATF Permit und Einladung zur Jagd. Dort wird auch die Nummer kontrolliert. Ggfs dann inländisch wieder einchecken....

 

Wenn Du die Waffe am Flughafen in D wieder in Empfang nimmst, einmal zu den Jungs vom Zoll am roten Ausgang.

Nett "Hallo" sagen und dann schauen die kurz in die WBK und nach der Waffennummer.

Das wars.

 

"Eigentlich" dorch recht einfach, war selber überrascht :)

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ein klares: NEIN!

 

schon seit 2013(?) (grund war jagdreise mit eigener waffe nach namibia) musst du zu einer spedition und dir eine "speditions-Nr." besorgen (kostet geld)!

damit zum zoll und den bekannten wisch ausfüllen (lassen) und auch hier: geld abdrücken! solltest du irgendwelche optiken mitnehmen, solltest du die mit auf das zollformular eintragen lassen!!! sonst kann es dir passieren, dass man dir bei der einreise nach d rechnungen dafür abverlangt!

ausserdem ist dieses dokument (spedition und zoll!) nur noch ein jahr gültig!

heisst also: willst nächstes jahr wieder rüber machen: alles von vorn!

ausserdem: musst du auf jeden fall bei der einreise nach d die waffe + unterlagen beim zoll vorlegen!

ein- ausreise war über frankfurt...

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Die Waffennummer ist auf meiner Waffenbesitzkarte eingetragen. Damit ist bereits sichergestellt, dass ich denselben Gegenstand wieder einführe. Warum also einen Nämlichkeitsnachweis (Auskunftsblatt INF 3) oder Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330) für die Waffe? 

 

"speditions-Nr."

Ich kenne einige die in den letzten Jahren (ich inklusive) mit Waffen über Frankfurt nach Namibia geflogen sind. Du bist der einzige mit dieser "speditions-Nr." Geschichte. 

 

 

Bei mir wollten die im Mai 2016 den EU-Feuerwaffenpass sehen. Auf Nachfrage warum ich den als Deutscher bei einem Flug von Deutschland nach Namibia ("liegt soweit ich weiß nicht in der EU") benötigen wurde war dann schnell Funkstille... Warum ich keinen Waffenschein für die Jagdwaffe im Pelicase dabei hatte konnte dann auch schnell geklärt werden... 

=> nicht alles glauben was die Jungs von der BuPo und vom Zoll so von sich geben. 

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nun diese aussage stammt vom hauptzollamt in braunschweig. als ein guter freund 2013 dort vorbei ging um sich sein Formular INF. 3 zu holen wurde er aufgefordert sich zu einer spedition zu begeben und diese "speditions nr." zu besorgen und dann wieder vorstellig zu werden! ohne diese nr. hätte er das Formular INF. 3 in braunschweig nicht erhalten!

als ich 2011 geflogen bin war davon in bs noch nicht die rede!

 

kann also nur davon berichten wie es bei uns in den vergangenen jahren vom zoll gefordert wurde! und hier sind aktuell min. 6 mir bekannte jäger seit 2012 betroffen gewesen!

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Für mich hat es die Spedition in Bremerhaven erledigt, als mein Container rüber ging. Bei dem Umzug zurück lief dann alles glatt, der Zoll akzeptierte auch meine Neuerwerbungen.

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Als ich 2014 mit Waffen in die USA eingereist bin, habe ich mich ebenfalls über das Procedere informiert. Sowohl auf der Internetseite des Zoll als auch auf persönliches Vorsprechen beim Zollamt wurde mir bestätigt, dass ich eine vereinfachte Nämlichkeitsbeschreibung benötige. War aber kein Problem und hat auch nichts gekostet. Die Erklärung, warum die WBK nicht als Eigentumsnachweis gilt, war völlig bizarr und unverständlich. Ich könne ja die Waffe mit in die USA nehmen, dort verkaufen, dann wieder zurückkaufen und wieder einführen. (Ist klar !!!) Was die Bescheinigung daran ändern soll, konnte mir dann auch niemand erklären. 

 

Bei der Wiedereinreise in F habe die dem Zollbeamten dann ganz stolz meine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung gezeigt. Der meinte: "Muss ich nicht sehen. Dass ihnen die Waffe gehört, steht doch schon in der WBK." ;)

 

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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

nun diese aussage stammt vom hauptzollamt in braunschweig. als ein guter freund 2013 dort vorbei ging um sich sein Formular INF. 3 zu holen wurde er aufgefordert sich zu einer spedition zu begeben und diese "speditions nr." zu besorgen und dann wieder vorstellig zu werden! ohne diese nr. hätte er das Formular INF. 3 in braunschweig nicht erhalten!

als ich 2011 geflogen bin war davon in bs noch nicht die rede!

 

kann also nur davon berichten wie es bei uns in den vergangenen jahren vom zoll gefordert wurde! und hier sind aktuell min. 6 mir bekannte jäger seit 2012 betroffen gewesen!

 

Das ist so bei der endgültigen Ausfuhr. 

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Insgesamt bestätigt das aber wieder alle Vorurteile. Noch nicht mal die Schärgen des Finanzministeriums sind in ihrem Fachgebiet handlungssicher, der Bürger darf aber keine Fehler machen.

und das zieht sich wie ein roter Faden durch den Alltag dieser strauchelnden Republik.

 

PS: hat eigentlich schon mal jemand eine Nämlichkeitsbescheinigung für ein Auto, eine Fotoausrüstung oder teuren Schmuck gebraucht?

Bearbeitet von erstezw
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vor 19 Stunden schrieb Ch. aus S.:

 

... weil es eine Waffenbesitzkarte und keine Waffeneigentumskarte ist?

 

OK. Der Erhalt der Nämlichkeitsbescheinigung läuft doch so ab: Ich gehe mit Waffe und Waffenbesitzkarte zum Zollamt, zeige beides vor und bekomme den Wisch. 

In welcher Weise wird denn nun bei diesem Vorgang der Eigentum geprüft, wenn er nicht mit dem Besitz identisch ist? Gar nicht. 

 

Und selbst an dem völlig wirr konstruierten Fall, ich könne meine Waffe ja in den USA verkaufen und wieder zurückkaufen, ändert doch die Nämlichkeitsbescheinigung überhaupt nichts - null - nada. Was soll denn dann die ganze Schikane? Konstruiere mir doch mal einen Fall, bei dem ich meine Waffe temporär ausführe, dann wieder mit zurücknehme und bei dem die Besitzverhältnisse der Waffe nicht durch die WBK, aber durch die Nämlichkeitsbescheinigung geklärt werden...... 

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vor 8 Stunden schrieb erstezw:

Insgesamt bestätigt das aber wieder alle Vorurteile. Noch nicht mal die Schärgen des Finanzministeriums sind in ihrem Fachgebiet handlungssicher, der Bürger darf aber keine Fehler machen.

und das zieht sich wie ein roter Faden durch den Alltag dieser strauchelnden Republik.

 

 

Genau so ist es. Ein Bekannter hat tatsächlich eine Waffe ins Ausland ausgeführt. Waren etwa 80 Seiten Papierkram. Zuletzt musste er noch zum Zöllner nach Frankfurt. Der meinte dann, er habe zwar keine Ahnung von dem Antrag, aber er mache ihm gerne ein paar Stempel drauf. Sie haben dann zusammen ein paar Seiten gestempelt, wo der Stempel gut aussah. 

 

Wenn Du aber das Antragsformular mit der gleichen Präzision ausfüllst, bekommst Du es postwendend zurück und kannst alles nochmal machen - wenn nicht jemand ein Verfahren wegen falschen Angaben gegen Dich eröffnet. 

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Ein besonderes Problem ist, dass in Ffm der Zollfahndungsdienst in unheiliger Allianz mit der StA Ffm dann ein Verbringen annimmt, wenn die Jagdwaffen bei der Rückreise aus irgendeinem, vom Besitzer nicht zu verantwortenden Grund, nicht mit dem gleichen Flieger ankommen. Dann wäre das keine (erlaubte) Mitnahme, sondern ein erlaubnispflichtiges Verbringen, was strafbewehrt ist.

Leider haben die Betroffenen eher den kleinen Weg einer Einstellung nach Zahlung einer (saftigen) Geldbuße gewählt, statt zu klagen, so dass man nicht genau weiß wie man sich verhalten soll.

Auch der Rechtsanwalt, mit dem ich Kontakt hatte, sprach von einer unsäglichen Rechtsauffassung der Gerichte heutzutage.

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Kurzer Nachtrag:

 

Habe soeben mit einem Zollbeamten des Frankfurter Flughafens telefoniert, der selbst am Flughafen kontrolliert; dieser sagte: Wenn ich die Rechnung der Waffe plus WBK und meinen Jagdschein mit mir führe, ist alles in Ordnung - Nämlichkeitsbescheinigung etc. ist nicht nötig; ich solle nur durch die 'rote' Tür gehen und die Beamten auf meine Waffe aufmerksam machen, sonst kostet es 50,00 Euro.

 

Gruß

 

 

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