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Geschrieben

Zusätzlich sei gesagt, natürlich dreht weder der Sachbearbeiter noch der Richter noch sonst ein Mensch frei im luftleeren Raum. Daher ist alles auch immer in einem gesellschaftlichen Kontext zu bewerten, was durchaus auch gewünscht ist.

 

Dabei fällt mir immer wieder auf: Es gibt unter LWB durchaus Gruppierungen die sich die Wahrnehmung der Welt gewisser politischer Randgruppen verinnerlicht haben. Das mag für Mitglieder gewisser "Sichtweisen" alles sehr schlüssig und die einzig gültige Wahrnehmung sein, jedoch für Außenstehende durchaus befremdlich, gar bedrohlich nah am Schwachsinn sein.

 

Wenn ich SB wäre und einen "Kunden" hätte der als Gedankengang agressiv missioniert wie die "Lügenpresse das Volk dumm hält damit die Bilderberger Weltregierung die Menschen mit Chemtrails gefügig halten kann und Europa durch muslimische Horden überrennen lässt" dann wäre ich auch sehr stark geneigt da die waffenrechtliche Zuverlässigkeit umgehend zu widerrufen.

 

Auch wenn dieser Mensch in bester Gesellschaft ist und felsenfest glaubt so alles korrekt zu verstehen, seine freie Meinungsäußerung sei ihm ja weiter gegeben.

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.5.2016 um 15:06 schrieb heletz:

 

 

 

Denn sowohl die Verfassung wie auch das gesamte juristische System der USA sind von dem, deutschen völlig verschieden, es kann also so etwas in der deutsche Verfassung gar nicht geben!

 

 

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Ähm, wenn ich mich recht erinnere haben wir unser Grundgesetz (derzeit vergleichbar mit einer Verfassung) nach einem Krieg von den Amerikanern bekommen?!

 

Viele der Elemente der Bill of Rights finden sich daher auch im GG wieder!

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:17 schrieb Jacko5000:

Wenn ich SB wäre und einen "Kunden" hätte der als Gedankengang agressiv missioniert wie die "Lügenpresse das Volk dumm hält damit die Bilderberger Weltregierung die Menschen mit Chemtrails gefügig halten kann und Europa durch muslimische Horden überrennen lässt" dann wäre ich auch sehr stark geneigt da die waffenrechtliche Zuverlässigkeit umgehend zu widerrufen.

 

 

 

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Sehe ich auch so, allerdings steht davon nix in der Begründung dieses Gerichts Bescheides. Als Befund müsst dann da quasi stehen: "Kläger leidet unter massiven Realitätsverlust und einer ausgeprägten Persönlichkeitstörung".

 

Eine solche Klarstellung wäre aber nötig, denn sonst ist das zu schwach.

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:17 schrieb Jacko5000:

Wenn ich SB wäre und einen "Kunden" hätte der als Gedankengang agressiv missioniert wie die "Lügenpresse das Volk dumm hält damit die Bilderberger Weltregierung die Menschen mit Chemtrails gefügig halten kann und Europa durch muslimische Horden überrennen lässt" dann wäre ich auch sehr stark geneigt da die waffenrechtliche Zuverlässigkeit umgehend zu widerrufen.

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Es wird aber immer vergessen dass der SB kein "Halbgott" ist, sondern seine Schriftstücke mehrere Vorgesetzte passieren, wo mehrere bunte Farben ihr Zeichen setzen.

Von daher überlegt der SB schon vorher mit dem Justitiar wie er das begründet!

Jedenfalls ist nicht alles aus seinem "Mist" gewachsen!

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:34 schrieb JDHarris:

 Als Befund müsst dann da quasi stehen: "Kläger leidet unter massiven Realitätsverlust und einer ausgeprägten Persönlichkeitstörung".

 

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Hatten wir auch schon mal...

Wohlwollend könnte man meinen, aus der Geschichte nichts gelernt zu haben.

Böswillig das Gegenteil...

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:33 schrieb heletz:

 

 

Du erinnerst Dich nicht recht!

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Ok, muss ich dann wohl falsch interpretiert haben.

 

  Zitat

Angesichts dieses Konflikts nahmen vor allem auf amerikanischer Seite die Pläne für einen Weststaat konkrete Züge an. Bereits am 1. Juli 1948 hatten die westalliierten Militärgouverneure die so genannten Frankfurter Dokumente an die Ministerpräsidenten der wieder gegründeten Länder übergeben. Sie waren darin aufgefordert worden, eine Versammlung einzuberufen, die eine demokratische Verfassung mit einer Grundrechtsgarantie und einem föderalen Staatsaufbau ausarbeiten sollte.

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http://www.deutschlandradiokultur.de/die-vaeter-des-grundgesetzes.932.de.html?dram:article_id=130185

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:17 schrieb Jacko5000:

Wenn ich SB wäre und einen "Kunden" hätte der als Gedankengang agressiv missioniert wie die "Lügenpresse das Volk dumm hält damit die Bilderberger Weltregierung die Menschen mit Chemtrails gefügig halten kann und Europa durch muslimische Horden überrennen lässt" dann wäre ich auch sehr stark geneigt da die waffenrechtliche Zuverlässigkeit umgehend zu widerrufen.

 

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Damit erhebst Du dich aber auch in überheblicherweise zum Pauschal-Bestimmer über andere was die Sache nicht besser macht.

Versuchs mal damit das du dem von Dir genannten Klientel eine alternative zu deren Sichtweise anzubieten.

Vieles kann man nur im Dialog ändern bzw. bessern oder aufklären.

Verbote und autoritäres Gehabe (bestimmen von oben herab) sind allgemein heute auch nicht mehr so Stand der Technik (hier bei uns).

 

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:21 schrieb JDHarris:

Ähm, wenn ich mich recht erinnere haben wir unser Grundgesetz ..nach einem Krieg von den Amerikanern bekommen?!

...

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Wie gesagt: Du erinnerst Dich nicht recht!

 

Da gerade heute Verfassungstag ist, an dem unsere Verfassung nun 67 Jahre besteht, hier noch einmal zum Nachlesen:

 

Konvent von Herrenchiemsee

 

Parlamentarischer Rat 1

 

Parlamentarischer Rat 2

 

Grundgesetz 1

 

Grundgesetz 2

 

Grundgesetz 3

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:17 schrieb Jacko5000:

Dabei fällt mir immer wieder auf: Es gibt unter LWB durchaus Gruppierungen die sich die Wahrnehmung der Welt gewisser politischer Randgruppen verinnerlicht haben. Das mag für Mitglieder gewisser "Sichtweisen" alles sehr schlüssig und die einzig gültige Wahrnehmung sein, jedoch für Außenstehende durchaus befremdlich, gar bedrohlich nah am Schwachsinn sein.

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Das ist m.M.nach für legalen Waffenbesitz so relevant wie die sexuellen Vorlieben der Betroffenen. So lange nichts darauf hin deutet dass Waffen missbräuchlich verwendet werden sollen oder Straftaten begangen werden kann jeder glauben was er will.

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 15:51 schrieb heletz:

 

 

 

 

Da gerade heute Verfassungstag ist, an dem unsere Verfassung nun 67 Jahre besteht, hier noch einmal zum Nachlesen:

 

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Ich denke, da hast du etwas falsch verstanden. Es ging in meiner Aussage nicht darum, von wem die Verfassung verabschiedet wurde, sondern auf welchen Grundlagen sie fußt!

 

Die Amerikanische Bill of Rights gilt für alle westlichen Staaten als Blaupause für moderne Demokratien.

Dossier der Uni-Heidelberg

https://www.uni-heidelberg.de/uni/presse/rc7/4.html

 

Insbesondere die darin verbrieften Menschenrechte sind nahezu 1:1 aus der Bill of Rights übernommen worden.

https://menschenrechte12n.wikispaces.com/Vergleich+der+Menschenrechte+zwischen+den+ersten+Menschenrechtskatalogen

 

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 16:02 schrieb JDHarris:

 

Ich denke, da hast du etwas falsch verstanden. Es ging in meiner Aussage nicht darum, von wem die Verfassung verabschiedet wurde...

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Doch, doch, genau darum geht es!

 

Sonst hätte man ja nur abzupinseln brauchen.

 

Hat man aber nicht, wie die umfangreichen Beratungen und Protokolle zeigen.

 

Und in den von mir bereits geposteten Links siehst Du ja, wie lange man beraten hat.

 

Hätte man nur abgeschrieben, hätte man nicht so lange gebraucht.

 

Die Alliierten waren damals so schlau., die Deutschen sich ihre eigene Verfassung machen zu lassen.

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 16:09 schrieb heletz:

 

 

 

 

Die Alliierten waren damals so schlau., die Deutschen sich ihre eigene Verfassung machen zu lassen.

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Ja! Das war klug und deshalb ist es auch heute noch rechtens.

 

Ändert aber nichts daran, dass die damligen Militärmachthaber nix anderes durchgehen gelassen hätten, als eine Verfassung, die auf der bis dahin geltenden Menschenrechtscharta aufgebaut ist. Hätte die Verfassungsversammlung was anderes da reingeschrieben, dann wäre das sofort vom Tisch gefegt worden;-)

 

Die Bill of Rights ist und bleibt die Mutter aller Verfassungen.

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 16:08 schrieb Gunny Highway:

 

Wie? Wir haben eine Verfassung? ... 

 

 

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Ja, heute seit 67 Jahren!  :)

 

Nur noch 7 Jahre und die Verfassung der BRD wird länger existiert haben als das Kaiserreich, die Weimarer Republik/das Dritte Reich zusammen!

 

Oder - aufs Thema bezogen - der Art 5 Abs.2 funktioniert seit 67 Jahren ganz gut.

 

Wie die ganze Verfassung.

 

:)

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.5.2016 um 15:57 schrieb Direwolf:

 

Das ist m.M.nach für legalen Waffenbesitz so relevant wie die sexuellen Vorlieben der Betroffenen. So lange nichts darauf hin deutet dass Waffen missbräuchlich verwendet werden sollen oder Straftaten begangen werden kann jeder glauben was er will.

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Ob es ein Rechter ist der von Neuschwabenland fabuliert und vom Endsieg gegen das jüdische Kapital träumt oder ein Linker der das System besiegen möchte spielt keine Rolle, in beiden Fällen ist unabhängig der eigenen politische Facon §5.3ab WaffG nicht weit in der Argumentation des SB. Zu Recht finde ich.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben

Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern eher ein Ersatz. Es wurde nie vom Volk in freier Wahl gut geheißen. Das war mal geplant, nach der Wiedervereinigung, aber den Punkt hat man einfach übersprungen.

Ansonsten hatte ich mal ein Video mit einem Beteiligten des Parlamentarischen Rates gesehen, der an dem GG beteiligt war. Seiner Aussage nach, hatte man nur sehr geringen Einfluss auf das Ganze. Im Großen haben die Amis vorgegeben wie das GG auszusehen hat und man konnte hier und da noch etwas feilschen bzw. Kommas versetzen. Viel Einfluss war da nicht.

Gut, sei es wie es ist, viele Punkte darin hat man in den letzten Jahren offensichtlich ziemlich ausgeholt, wie man hier möglicherweise erneut sehen kann.

Gruß

Makalu

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 16:33 schrieb Jacko5000:

 

Ob es ein Rechter ist der von Neuschwabenland fabuliert und vom Endsieg gegen das jüdische Kapital träumt oder ein Linker der das System besiegen möchte spielt keine Rolle, in beiden Fällen ist unabhängig der eigenen politische Facon §5.3ab WaffG nicht weit in der Argumentation des SB. Zu Recht finde ich.

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Ich mag mich wiederholen, aber: So lange jemand nicht zu Straftaten aufruft, welche begeht oder die Absicht kund tut welche zu begehen* gilt das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit, das im hier diskutierten Fall m.M. nach in willkürlicher Form eingeschränkt und negativ sanktioniert wurde. Die Botschaft war klar: Willst Deine Knarren behalten, dann halt´s Maul.

 

*dazu gehört -selbstverständlich- auch gegen die FDGO zu agitieren.

Geschrieben
  Am 23.5.2016 um 17:15 schrieb Direwolf:

 

Ich mag mich wiederholen, aber: So lange jemand nicht zu Straftaten aufruft, welche begeht oder die Absicht kund tut welche zu begehen* gilt das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit, das im hier diskutierten Fall m.M. nach in willkürlicher Form eingeschränkt und negativ sanktioniert wurde. Die Botschaft war klar: Willst Deine Knarren behalten, dann halt´s Maul.

 

*dazu gehört -selbstverständlich- auch gegen die FDGO zu agitieren.

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Hier hat doch keiner die Redefreiheit in Abrede gestellt. Hier wird auch nicht im geringsten etwas willkürlich Eingeschränkt sondern schlicht nach Gesetzeslage.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.5.2016 um 16:48 schrieb JDHarris:

Keine Sorge Jungs,

 

wir landen sowieso bald alle in der "Klappse"

 

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Die "Klapse" ist nicht der schlechteste Ort und hat ( mind.) einen wesentlichen Vorteil - zumindest weis man dort woran man ist

das weis man hier im Forum und bei so manch anderen Dingen dagegen nie so recht.

 

 

Bearbeitet von 2011-Jack
Gast
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