Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffentransport


Hk_Fan

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

wie muss Waffe und Munition gesichert sein, wenn ich damit zum Verein fahre?

Ich fahre ein Kombiauto.

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antworten.

VG

Hk_Fan

Am besten wie jeder andere Ladung auch. Und zwar so dass sie "nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann."

Ansonsten wie erwähnt, Munition und Waffe getrennt im verschlossenen Behältnis. Da die Waffe eh irgendwie in das Auto und wieder heraus kommen muss, empfiehlt sich ein entsprechendes Behältnis.

Für Langwaffe habe ich zum Großteil Koffer aber auch Futterale. Für Kurzwaffen nehme ich die Köfferchen, die bei den Waffen dabei waren und packe sie in die Tasche/Rucksack.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich leg' mal alles bereit...

Ach ja, kleiner Zusatz:

Bei solchen Fragen (gilt analog zur Aufbewahrung und ähnlich "komplizierten" Sachverhalten) gibt es EINE EINZIG RICHTIGE Antwort:

"Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend"

Damit sollte alles gesagt sein!

Bearbeitet von BlackBull
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie muss Waffe und Munition gesichert sein, wenn ich damit zum Verein fahre?

Ich fahre ein Kombiauto.

Und ich dachte immer, man kann sich durch eine Frage niemals "zum D****n" machen.

Aber trotzdem ein Tipp: Die Waffe und Munition muss auf dem Weg zum bzw. vom Verein genau so gesichert sein, wie auf dem Weg vom Händler zu Dir. Oder hast Du die Waffe geliefert bekommen, dann wäre die Fahrt zum Verein ja das erste Mal für Dich "in freier Wildbahn". ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute nur mal zum verständnis,

das Waffe und Munition getrennt transportiert werden müssen, das weiß ich(Sachkunde).

Um es mal für die Freunde mit viel Humor spezifischer zu machen, ich habe Waffe und Muni. in zwei verschiedenen Koffern. Wenn diese Koffer im Kofferraum des Kombiautos sind, müssen diese beiden Waffenkoffer mit einem Schloss verschlossen sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@P22:

Das kenne ich auch anders:

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/

...es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.

So schreibt der DSB - wie es der Richter sieht, steht auf einem anderen Blatt.

MT

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Waffentransport wie in der Sportschütze gerne mal nennt, nennt sich im WaffG "erlaubnisfreies Führen". Für den Fall, dass "Transport" keine Ergebnis bei der Suche ausspuckt.

Bingo! DAS war es, was mir noch fehlte, genau dieser Hinweis.

Und wie 762 schon schrieb: es gibt hier etliche Freds mit gleichem Thema. Die springen einen geradezu an...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hola amigos,

nun denkt mal ein paar Jahre zurück...oder seid ihr alle ALLWISSEND auf dieser Welt gekommen? Es ist doch ganz normal dass der Hk_Fan keinen Fehler machen möchte...auch wenn ich über manche Aussagen hier schmunzeln muss. Die Antwort auf seine Frage kann man doch klipp und klar posten:

BlackBull hat in #7 schon die richtige Antwort gegeben, nur versteht nicht jeder Gesetzesdeutsch.

Hier die Erklärung: du musst die Waffe so transportieren dass Du sie NICHT innerhalb von 3 Sekunden zugriffbereit hast, d.h. in ein geschlossenes Behältniss: Koffer oder Futteral oder Rucksack es empfield sich diese mit einem Schloss zu sichern, das erleichtert bei einer Kontrolle die Sache und Du musst doch die Waffe von Haus zum Auto und zum Stand in den öffentlichen Raum transportieren- es ist eigentlich ein erlaubniss freies FÜHREN- oder Verpackungskarton mit Klebeband zugeklebt.

Waffe getrennt von Munition bedeutet dass die Waffe ungeladen ist-keine Muni IN der Waffe, aber die Muni darf einfach neben der Waffe liegen im gleichen Behältniss-

Das oben geschriebene gilt auch für Kombis, wenn du die Waffe in einem geschlossenen Kofferraum - zu den man NICHT von INNEN Zugriff hat - brauchst du kein Schloss...aber du muss ja wieder durch den öffentlichen Raum...also doch Schloss und wenn du das Behältniss auf der Rückbank liegen hast denn ist das Schloss PFLICHT.

To all entschuldig wenn ich hier eure "Chips und Cola Orgie" abwürge...aber wir sollten "Neulinge" nicht allzusehr veräppeln...etwas ist ja OK.

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von pancho lobo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nö, es muss lediglich ein VERschlußmechanismus zum VERschliessen vorhanden sein, ein Schloß zum ABschließen ist nicht gefordert.

ein ReissVERschluß z.B., das Handschuhfach/der Kofferraum/ein Koffer (Schnappschloss) oder Schieber an einem Plastikkoffer, ok. auch wenn man die zusätzlich noch ABschließen kann oder ein zusätzliches Schloß dranhängen, es ist nicht gefordert.

solange nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit (erlaubnisfrei) geführt wird, alles ok. Begriffsdefinitionen gibts im WaffG, Erläuterungen dazu in der WaffVwV.

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.