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IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


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Geschrieben

Wieso sollte einen Polizeibeamten in Zivil die Waffe eingezogen werden???? Der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin führt die Waffe berechtigt. Da gibts nix einzuziehen. Die Beamten sind VERPFLICHTET im Dienst ihre Waffe schußbereit zu führen.

Und wenn ein besorgter Bürger die Waffe sieht und die (uniformierte) Polizei ruft, dann wird sich sehr schnell herausstellen ob das Kollegen sind oder nicht.

Ist ja nicht so, dass ich das anders haben möchte. Aber der KWS Inhaber führt seine Waffe auch berechtigt und es stellt sich genauso schnell heraus, ob erlaubt oder nicht. Und da bist du der Meinung, die Waffe soll in so einem Fall zurecht eingezogen werden?

bye knight

Geschrieben (bearbeitet)

Und überhaupt frage ich mich die ganze Zeit wieso das Erblicken einer Waffe, egal ob scharf oder nicht, ein öffentliches Ärgernis sein soll.

Das Ärgernis kann doch nur bestehen, wenn sich jemand über etwas "aufregt". Wenn der Bürger eine Waffe sieht und sich nicht aufregt, dann ist doch alles ok.

Und sieht der Bürger eine Waffe (wieder egal ob scharf oder nicht) und meldet der Polizei diesen Vorfall, dann wird halt ermittelt.

Steht fest wer die Waffe geführt hat, wird überprüft ob er dies berechtigt tut. Dazu hat der Gesetzgeber verschiedene Ermächtigungen erlassen. Zumeist kommen diese Ermächtigungen aus den Polizeigesetzen der einzelnen Länder und dienen der Gefahrenabwehr. Das hat noch gar nichts mit Verfolgung unschuldiger und so einem Kram zu tun. Hier ist ja noch gar keine Strafverfolgung im Gange, es geht lediglich um Gefahrenabwehr. Und das sind halt zwei verschieden Schuhe, da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Und wenn überprüft wird, dann wird halt auch die Waffe und der KWS überprüft. Zur Überprüfung der Waffe wird nun mal der Besitzer aufgefordert diese auszuhändigen. Ganz einfach, er hat ja auch verschiedene Mitwirkungspflichten. So wie man ja auch den Führerschein zur Überprüfung auszuhändigen hat. Und dabei sind die Beamten in der Lage zu erkennen, ob es sich um eine Schreckschußwaffe oder eine scharfe Waffe handelt. Da gibts ja noch die Dinge wie F im Fünfeck, PTB-Kennzeichnung usw.

Natürlich bleibt immer noch das Risiko das trotzdem eine scharfe Waffe illegal geführt wurde. Aber das kann man halt nie vollständig ausschließen.

Bearbeitet von Maure
Geschrieben

Ist ja nicht so, dass ich das anders haben möchte. Aber der KWS Inhaber führt seine Waffe auch berechtigt und es stellt sich genauso schnell heraus, ob erlaubt oder nicht. Und da bist du der Meinung, die Waffe soll in so einem Fall zurecht eingezogen werden?

bye knight

Nö, bin ich nicht.

Hab ich das irgendwo geschrieben???

Ich habe lediglich dem Verfasser in wesentlichen Punkten zugestimmt.

Und man muss ja auch ein wenig unterscheiden ob die Waffe lediglich sichergestellt wurde oder ob sie eingezogen wurde. Das sind auch wieder zwei verschiedene Schuhe. Sicherstellen kann hier erfolgen um zu überprüfen ob es sich tatsächlich um eine Schreckschußwaffe handelt oder, oder, oder.....

Einziehung wäre wohl von Seiten der Waffenbehörde oder vom Gericht um den Eigentümer auf Dauer das Ding wegzunehmen.

Insgesamt kann man sich aber wohl drauf einigen, dass der Eingangssachverhalt etwas zu dürftig war um ihn hier komplett aufzudröseln.

Geschrieben

Natürlich bleibt immer noch das Risiko dass trotzdem eine scharfe Waffe illegal geführt wurde. Aber das kann man halt nie vollständig ausschließen.

Und das ist kein Fehler sondern eine absichtliche Konstruktion des Rechtstaates. Robert von Mohl, der Erfinder des Wortes "Rechtstaat" und der Theorie davon, hat sich dahingehend geäußert, daß in einem Rechtstaat tyrannische Gesetze nicht durchsetzbar sind und nicht sein sollen. Wenn "trotzdem eine scharfe Waffe illegal geführt wurde," so what? Solange der Betroffene keinen Anlaß für eine Durchsuchung gegeben hat ist das nicht das Ende der Welt.

Eben deshalb sind "Gefahrenzonen" und dergleichen, in denen die normalen Regeln außer Kraft gesetzt sind und die Polizei ohne Anfangsverdacht den Bürger als potentiellen Kriminellen behandeln darf, der feuchte Traum von "Sicherheitspolitikern" mit totalitären Anwandlungen.

Geschrieben

Ursprung war das Post, wo bei einem KWS-Besitzer eine Schreckschusswaffe, die von einem x-beliebigen Bürger gesehen wird, wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit die Waffe hinterher - so stand es da - "zurecht" eingezogen wird.

Ein x-beliebiger Bürger kann einen Zivilpolizisten nicht von einem Zivilisten unterscheiden. Die Belästigung muss die gleiche sein. Die Ordnungswidrigkeit muss die gleiche sein. Ich will wissen, ob auch die Konsequenzen die gleichen sind.

Interessant! Woran denn?

bye knight

Unser Klientel riecht das schon von weitem. Von daher fallen Observationen auch sehr schwer.

Und wer soll einem PVB im Dienst eine Owi "überbügeln" wenn Ordungswidrigkeiten in den Ermessenspielraum fallen?

Geschrieben

Damals gab es noch die Horch&Guck, die wussten eh immer alles über jeden.

Wenn ich meine Akte lese stimmt das nicht, darüber bin ich eigentlich froh!

Zu dieser Zeit konnte aber noch jeder mit einem Luftdruckgewehr in der Stadt spazieren gehen ohne dass hier ein öffentliches Ärgernis herbeigezaubert wurde.

Geschrieben

Ich glaube, hier kommt man nicht auf einen grünen Zweig.

Wenn man schon darüber streiten muss, ob es Konsequenzen hat, wenn ein Polizist, egal in zivil oder uniformiert, beim Tragen seiner Schusswaffe gesehen wird, dann gehen mir einfach die Argumente aus.

Oder wenn Aussagen von Zeugen nicht mehr für Ermittlungen und somit Maßnahmen reichen sollen. Frage mich zwar, was sonst ausreichend soll. Aber vielleicht sollte die Polizei beim nächsten Einbruch erstmal Rechnung der gestohlenen Gegenstände und vorher/nachher-Fotos der aufgebrochenen Tür verlangen. Könnte ja alles gelogen sein und nur weil man den Täter beschreiben kann, heißt das noch lange nix. Würde dann auch die miese PKS verbessern...

Die Argumentationslinie vom 118 er habe ich auch dargestellt. Kann man glauben, muss man aber nicht.

Man kann natürlich hinter jeder Maßnahme des einfachen Streifenhörnchens einen staatlichen Versuch sehen, dem unbescholtenen Legalwaffenbesitzer zu gängeln. Kann dann dem Mützenträger eine Anzeige nach der anderen drücken. Wer in die Richtung denkt wundert sich dann sicherlich auch noch, wenn der Mützentrager dann das Ablaufdatum des Verbandskasten im Kofferraum sehen will.

Ganz abgesehen davon, dass der Mützenträger das alles in seinem Dienst macht und in dieser Zeit nichts sinnvolles unternehmen kann. Man selbst riskiert sein Privatvermögen, sein Hobby und auf jeden Fall seine Zeit. Plus seine Sicherheit, weil einfach ein Beamter weniger da ist, der zu einem kommen kann. Und wer jetzt darauf hofft, dass der Beamte seinen Kittel ausziehen muss:

ja das passiert. Ab und zu! Wenn richtig S******e gebaut wird! RICHTIG S******e. Und das ist hier einfach nicht der Fall. Zumindest nachdem, was es bisher zu lesen gab.

Aber wir sind ja alle frei und können unsere eigenen Erfahrungen machen. Ihr könntet ja auch losziehen und bei irgendeiner Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige wegen der Nummer erstatten...

Will nur anmerken, dass so eine Nummer auch mal unangenehm und teuer werden kann. Die Gehaltstabellen sind ja online. Man kann sich ja ausrechnen, wenn man wegen seines Rechtsempfindens mal den Ausfall einer Beförderung bezahlen müsste. Zum Glück ist die Polizei dafür (NOCH) zu passiv...

Geschrieben

Nö, bin ich nicht.

Na dann sind wir uns ja einig :s75:

Hab ich das irgendwo geschrieben???

Zumindest kann man dich hier so verstehen

http://forum.waffen-online.de/topic/445277-anzeige-wegen-sichtbarem-fuhren-einer-gaspistole/?p=2329488

"trifft den Nagel absolut auf den Kopf" und "überhaupt nichts mehr hinzufügen" ist halt schon eindeutig.

Und du beziehst dich damit eben auch auf (Hervorhebung durch mich):

Weil dem Träger durchaus hätte klar sein müssen, dass eine offen getragene (Schreckschuss-)Waffe einen Polizeieinsatz provozieren würde. Und auch im Owig-Verfahren können Tatmittel eingezogen werden. Damit ist auch die Waffe zurecht weg

Aber wenn das nur ein Missverständnis war, dann gibt's keinen Grund zu streiten ;)

bye knight

Geschrieben

Na dann sind wir uns ja einig :s75:

Zumindest kann man dich hier so verstehen

http://forum.waffen-online.de/topic/445277-anzeige-wegen-sichtbarem-fuhren-einer-gaspistole/?p=2329488

"trifft den Nagel absolut auf den Kopf" und "überhaupt nichts mehr hinzufügen" ist halt schon eindeutig.

Und du beziehst dich damit eben auch auf (Hervorhebung durch mich):

Aber wenn das nur ein Missverständnis war, dann gibt's keinen Grund zu streiten ;)

bye knight

So isses!

Geschrieben

Nein, sie wußte es nicht!

Die Polizei weiß, dass der Betroffene einen kleinen Waffenschein besitzt. Mehr weiß sie nicht. Man kann nicht ausschließen, dass trotz KWS verbotenerweise eine scharfe Waffe geführt wurde.

Man kann aber auch nicht ausschließen, daß der Betroffene noch nie eine Explosion durch Kernenergie herbeigeführt hat -- damit sollte doch auch eine Körperdurchsuchung mit dem Geigerzähler gerechtfertigt sein, oder?

Geschrieben

Man kann aber auch nicht ausschließen, daß der Betroffene noch nie eine Explosion durch Kernenergie herbeigeführt hat -- damit sollte doch auch eine Körperdurchsuchung mit dem Geigerzähler gerechtfertigt sein, oder?

Man sollte einfach auch nur manchmal nichts hier reinschreiben.

Geschrieben

Man sollte einfach auch nur manchmal nichts hier reinschreiben.

Oder halt genau so was, damit dem ein oder anderen mal die Widersinnigkeit seiner Worte bewusst wird. Geht man nämlich so ran, müsste man jeden Bürger per se 1 bis 25 Jahre wegsperren, denn es kann ja nicht sicher gestellt werden, dass nicht mal ein *hier ein beliebiges Vergehen/Verbrechen einsetzen* begangen wurde.

Geschrieben

Das Hauptproblem der ganzen Diskussion ist doch die Ungleichbehandlung, die den Großteil hier stört, die berechtigt getragene Waffe des Zivilisten wird eingezogen und ein Teil findet das auch noch in Ordnung, die berechtigt getragene Waffe des Zivilpolizisten wird nach dem Erkennen als Kollege ignoriert, beide sind zum Führen berechtigt, beide sind laut Grundgesetz gleich. Wie Big Mamma geschrieben hat : Krähenprinzip.

Geschrieben

Das Hauptproblem der ganzen Diskussion ist doch die Ungleichbehandlung, die den Großteil hier stört, die berechtigt getragene Waffe des Zivilisten wird eingezogen und ein Teil findet das auch noch in Ordnung, die berechtigt getragene Waffe des Zivilpolizisten wird nach dem Erkennen als Kollege ignoriert, beide sind zum Führen berechtigt, beide sind laut Grundgesetz gleich. Wie Big Mamma geschrieben hat : Krähenprinzip.

Hömma Wolf, da liegt ein ganz klitzekleiner Denkfehler vor. Ok, klingt großkotzig ist aber nicht so gemeint.

Der "Zivilist" mit KWS ist berechtigt eine Waffe zu führen, muss es aber nicht.

Der Polizeibeamte in Zivil ist verpflichtet eine Waffe zu führen, ob er will oder nicht.

Und das sind Dinge die man einfach nicht miteinander vergleichen kann. Frei nach Peter Lustig: "Klingt komisch, ist aber so"

Das hat nichts mit "Krähenprinzip" zu tun, das sind halt wieder mal 2 verschieden Bereiche.

Geschrieben

Der "Zivilist" mit KWS ist berechtigt eine Waffe zu führen, muss es aber nicht.

Wenn er aber dazu berechtigt ist, dann ist er eben dazu berechtigt, und damit gibt's dann für die Polizei nichts weiter zu tun. Wenn der Kamerad sich auf ein Gespräch einlassen will, dann kann ihm der Polizist erklären, daß die offene Trageweise zwar erlaubt aber eher unüblich ist und nicht nur zu Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Polizei sondern auch von Leuten, die gerne eine Kanone hätten, führen kann, und ihm raten, sich ein vernünftiges verdecktes Holster zu kaufen. Ob er sich darauf einläßt ist dann aber seine Sache.

Geschrieben
Der "Zivilist" mit KWS ist berechtigt eine Waffe zu führen, muss es aber nicht.

Der Polizeibeamte in Zivil ist verpflichtet eine Waffe zu führen, ob er will oder nicht.

Was aber für die hier vorliegende Diskussion ziemlich unerheblich ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Polizeibeamte unterliegt nicht dem Waffengesetz. Siehe § 55 WaffG.

Und das ändert jetzt was genau an dem unrechtmäßigen Vorgehen der Mützen ?

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Auf Youtube gibt es Videos aus den USA von US-Cops, die täglich mit bewaffneten Bürgern umgehen müssen und trotz der auch höheren Übergriffsrate auf Polizisten durch Kriminelle, cool damit umgehen.

Wenn da ein Bürger von seinem OpenCarry-Recht mal Gebraucht macht, dann kommt so ein Cop einfach und sagt: "Guten Tag, wie geht's, was machen Sie so, dürfte ich den Ausweis sehen?"

Wenn dann der Bürger sagt: "Ich führe nur legal meine Waffe und werde mich nicht ausweisen, solange dazu keine Verpflichtung besteht und ich gegen kein Gesetz verstoßen habe."

Dann sagen die Cops in der Regel: "Alles klar, schönen Tag noch; ich wollte die Sache ja nur mal überprüfen".

Fertig. Genau so muss das laufen.

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