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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Und was das ganze noch schwieriger macht ist, dass es, zumindest für mich, auch noch ein Leben neben den "Waffen" bzw. der Jagd oder dem Schießsport gibt.

Zwar ist Grün-Schwarz nach den Absagen von SPD und Liberalen an Dreierbündnisse nun rechnerisch die einzige echte Option. Zudem sind bereits diverse Sondierungen und Koalitionsrunden überstanden, die Unterhändler reden von einer "guten Stimmung". Doch hinter den Kulissen geht es weniger nett zu. Die Schwarzen seien "bloß an Posten interessiert", klagt ein führender Grüner, inhaltlich sei der Auftritt der CDU bisher "eine Nullnummer".

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article154183976/Gruene-Landnahme-droht-am-Erfolg-zu-scheitern.html

Dann weißt du ja, wenn du nicht wählen solltest. Die nehmen dir mehr als dein Hobby und bieten dafür: NICHTS!

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Die SB sehen die Sache übrigens wie wir. Nutzt nur nix. Darüber hinaus sind sie such auch der Problematik hinsichtlich der Zuverlässigkeit bewusst.

Servus,

inwiefern sollte sich mein Besitz von plötzlich zur Jagd nicht mehr zugelassenen Waffen, auf meine Zuverlässigkeit auswirken? Bisher, bzw. die letzten 40 Jahre hatte nie jemand Zweifel an der Rechtmäßigkeit von HA mit Wechselmagazin zur Jagd. Sogar mit Bestätigung des BKA.

Wer sollte es schaffen mir daraus einen "Unzuverlässigkeitsstrick" zu drehen?

Gruß

Tauschi

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Wer sollte es schaffen mir daraus einen "Unzuverlässigkeitsstrick" zu drehen?

Ich denke, niemand. Wie schon mehrfach angesprochen:

Sowohl die Verwaltungsmitarbeiter als auch du haben wohl in einem "Verbotsirrtum" gehandelt.

(Nicht zuletzt konnte sich der normal denkende Mensch auch schwerlich eine solche rechtliche Beurteilung ausmalen)

Bearbeitet von karlyman
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Falsch. Bitte hier keine Halb- oder Unwahrheiten posten.

Nulla poena sine lege

Wie gesagt ist das sachliche Verbot des BJagdG diesbezüglich eindeutig und man erfüllt mit einer SLB mit wechselbaren, aber bei der Jagd auf 2-Schuss begrenzten Magazin, genau dei gemachte Einschränkung.

Weiterhin wurden alle aktuelleren Selbstladebüchsen mit entsprechenden BKA Feststellungsbescheiden versehen, die explizit eine zivile Nutzung bejahen, hier allerdings eine sportliche Nutzung tlw. ausschliessen.

Ein Festmagazin bei einer Jagdbüchse ist absoluter Schwachsinn, im Sinne der UVV müsste der Gesetzgeber eigentlich auf wechselbare Magazine bestehen, da mit Ihnen der UVV Rechnung getragen werden kann und schnell und sicher ein ungeladener Zustand der Büchse oder auch Flinte hergestellt werden kann.

Und wer das Thema Bestandsschutz, Rechtssicherheit und Rückwirkungsverbot ernsthaft in Frage stellt, den sollte man fragen ob er sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt. Auch für diese Bürger- und Demokratiefeinde hat das Grundgesetz den passenden Artikel parat...

Genau so sieht es aus. Entspräche diese gelebte Rechtspraxis nicht dem Willen des Gesetzgebers, stellt sich die Frage, warum er dann in den letzten 40 Jahren nichts dagegen unternommen hat.

Übrigens trägt die hiesige UJB (LK Sächsische Schweiz - Osterzgebirge) keine SLB/SLF in die WBK von Jägern ein, solange eine entsprechende Anfrage an das RP nicht beantwortet wurde. Die SB sehen die Sache übrigens wie wir. Nutzt nur nix. Darüber hinaus sind sie such auch der Problematik hinsichtlich der Zuverlässigkeit bewusst.


Falsch. Der betroffene hat eigentlich ein Urteil. Gegen das ihm der weitere Klageweg offen steht.

Das, was die Innenministerien und Lakaien mancher Bundesländer abziehen, ist mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Rechtsstaatlichkeit unvereinbar.

Ihr seht das viel zu Rational. Bisher hat den Gesetzgeber nur nicht interessiert so richtig. Es lief halt so en passent mit. Jetzt hat man ein urteil. Und genauso nebenbei, kann man jetzt negativ in userem Sinne reagieren.

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Die anderen nutzen dir aber auch nichts, da sie bundespolitisch nichts hinbekommen außer heiße Luft.

Deren Einfluss liegt daher auch bei Null ;)

Immerhin "bricht" bzw. ersetzt oder ergänzt Landesjagdgesetz das Bundesjagdgesetz, daher kann/könnte die CSU schon was in diesem Fall machen.

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Servus,

inwiefern sollte sich mein Besitz von plötzlich zur Jagd nicht mehr zugelassenen Waffen, auf meine Zuverlässigkeit auswirken? Bisher, bzw. die letzten 40 Jahre hatte nie jemand Zweifel an der Rechtmäßigkeit von HA mit Wechselmagazin zur Jagd. Sogar mit Bestätigung des BKA.

Wer sollte es schaffen mir daraus einen "Unzuverlässigkeitsstrick" zu drehen?

Gruß

Tauschi

Der BKA-Bescheid spielt keine Rolle. Wenn die Auffassung des BVerwG dem Willen des Gesetzgebers entspräche, ist bereits der Erwerb der entsprechenden Waffe ein Verstoß gegen das WaffG. Und schwupps ist die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen. Empfnden die SB unserer UJB übrigens als absolute Katastrophe. Nutzt nur im Fall des Falles wenig. Da würde dann nur ein Durchklagen helfen. Irgendein Anwalt (ich glaube sogar hier im Forum) hat wohl darum gebeten, der erste sein zu dürfen, damit er Klagen kann und somit ein in unserem Sinne lautende Urteil zu erringen. So wie ich die Stimmen der Verbände und die Meldungen über Behördenreaktionen der letzten Tage deute, wird das wohl in diese Richtung laufen müssen, sofern sich die Innenminister am 15.06. nicht aufraffen, tausende Jäger zu entkriminalisieren. Einfacher wäre es, wenn das BMI vorher Klarheit schaffen würde. Daran glaube ich aber noch weniger. Die Situation ist unerträglich. Nur interessiert das nicht mal die Mehrheit der Jäger.

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Nur interessiert das nicht mal die Mehrheit der Jäger.
Der KJV hatte für heute unseren Stand gemietet und war zahlreich vertreten (bald ist Mai). Kein einziger kannte das Urteil überhaupt. Als ich die Details erläuterte, glaubte mir keiner. Go figure.
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Der KJV hatte für heute unseren Stand gemietet und war zahlreich vertreten (bald ist Mai). Kein einziger kannte das Urteil überhaupt. Als ich die Details erläuterte, glaubte mir keiner. Go figure.

Ich habe seit Donnerstag mit ca. 20 Jägern über dieses Thema gesprochen. Davon mit dreien, die selbst HA führen. Die drei glauben noch an den Weihnachtsmann, der Ihnen diesen Irrtum aus dem Weg räumt (alle drei wussten von dem Urteil noch nichts). Dem Rest war es durchweg egal getreu der Devise "Ich wollte noch nie einen HA...". Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Jäger sind durchweg Einzelgänger, sind sie doch die meiste Zeit mit ihrem "Hobby" (ich schreibe das bewusst in Gänsefüsschen, da für mich Jagd weit mehr als das ist) allein. Das erklärt auch ein Stück weit die Ignoranz in der Vergangenheit, als es gegen Sportschützen ging. Und da nehme ich mich nicht aus und fasse mir selbst an die Nase. So jedenfalls werden wir alle mit noch viel mehr Einschnitten in unsere Rechte leben müssen.

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Immerhin "bricht" bzw. ersetzt oder ergänzt Landesjagdgesetz das Bundesjagdgesetz, daher kann/könnte die CSU schon was in diesem Fall machen.

Da liegst du daneben. Diesbezüglich ist gar nichts zu machen.

Nächster Halt Dieselverbot. Nochmal 13 Mio Fahrzeuge betroffen. Irgednwann hat man mehr gegen als für sich.

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Dsofern sich die Innenminister am 15.06. nicht aufraffen, tausende Jäger zu entkriminalisieren. Einfacher wäre es, wenn das BMI vorher Klarheit schaffen würde.

Also noch einmal:

Es geht NICHT primär um das Bundesinnenministerium.

Und um auf die Länderinnenministerien einzuwirken, für eine Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Regelung, bedarf es keines Wartens auf eine Konferenz.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Also noch einmal:

Es geht NICHT primär um das Bundesinnenministerium.

Und um auf die Länderinnenministerien einzuwirken, für eine Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Regelung, bedarf es keines Wartens auf eine Konferenz.

Carcano

Was schlägst Du also vor?

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Was Sauer da schreibt ist lächerlich.

ABER

die zu wahrende Frist ist gewahrt, gestern abend um 23.45 Uhr ist das Bundesverwaltungsgerich von mehreren

Rechtsanwälten gleichzeitg gerügt worden.( per Fax , mail, und Brief ) Sprich es kann weiter gehen.

Nächste Woche wird ein Konto eröffnet auf das Geldspenden eingezahlt werden können, so das wir genügend finanzielle Mittel

sammeln können um den Gang vors Verfassungsgericht zu finanzieren. Über diese Mittel wird eine allen bekannte

und über jeden zweifel erhabene Person wachen, die mit uns nichrt das geringste zu tun hat. Mehr dazu aber erst nächste Woche wenn

alles in die Wege geleitet wurde und eine Bankverbindung bekannt gegeben werden kann.

Frank

Gibts da scho was neues?

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Was schlägst Du also vor?

Ich habe es auf eine Anffrage hin mal so formuliert:

  • Müssen Jagdscheininhaber als Besitzer von Halbautomaten mit Einsteckmagazin jetzt konkret und kurzfristig mit der Rücknahme ihrer Besitzerlaubnis rechnen?

Nein. das zeigen auch die bisherigen Reaktionen einiger oberster Landesbehörden (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern), die gezwungen waren, auf eine Flut verschreckter Anrufe und E-Mails irgendwie provisorisch zu reagieren. Die einzelnen Jäger und Jägerinnen müssen konkret und kurzfristig nichts unternehmen, und vor allem sollten sie auf gar keinen Fall ihre örtliche Waffenrechtsbehörde belästigen und damit erst zu irgendeiner Art von Aktivität zwingen. Diese selbstschädigende Tendenz lässt sich leider schon beobachten.

Tatsächlich würden die unteren Waffenbehörde am liebsten bis zu einem Ministerialerlass warten, und die Ministerien ihrerseits würden am liebsten etwas abwarten, ob das Problem sich anderweitig - hier konkret: durch eine rasche Änderung im Bundesjagdgesetz innerhalb des bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens - bereinigen lässt. Hysterische Aufforderungen von Seiten einiger Waffenbesitzer, die nicht einmal ein paar Wochen abwarten können und wollen, provozieren die Waffenbehörden erst zu übereilten Schritten und hastigem Aktionismus - und diese lassen sich dann nur schwer rückgängig machen,

  • Wie könnte der bis zur Entscheidung des BVerwG rechtlich unproblematische Zustand für Jäger wieder hergestellt und damit Ruhe in das Thema gebracht werden?

a) Von einer Verfassungsbeschwerde und von einer eventuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ein bis zwei Jahren ist nicht viel zu erwarten. Im Bereich der juristischen Methodik (insbesondere der Frage, was noch Auslegung, was schon Gesetzesfortbildung, und was unzulässige Richtergesetzgebung ist) hält es sich traditionell sehr zurück. Und es korrigiert in aller Regel keine Entscheidungen, weil es sie für falsch hielte, nicht einmal für "eindeutig falsch"; denn es ist keine Superrevisionsinstanz. Die sehr hoch liegende verfassungsrechtliche "Willkürschwelle" ist hier nicht noch erreicht.

b) Das wichtigste ist es, jetzt deutlich und mit Nachdruck in das anhängige Gesetzesnovellierungsverfahren beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einzugreifen. Gegenwärtig soll damit ja u.a. genau der § 19 BJG geändert werden, um den es in diesem Rechtsstreit zentral geht. Dort muss der Gesetzgeber nun korrigierend eingreifen.

c) Im aktuellen Stadium des Erfahrung müssen parellel zum Dialog mit dem BMEL (sein aktueller Novellierungsentwurf, der indessen nur zum Teil aus dem Ministerium selbst stammt, ist technisch sehr schlecht und inhaltlich verhängnisvoll) vor allem und vorrangig die obersten Jagdbehörden der einzelnen Bundesländer von den jeweiligen Landesjagdverbänden und ÖJVs angegangen werden - aber auch von einzelnen Jägerinnen und Jägern.

d) Sparen Sie sich zum gegenwärtigen (!) Zeitpunkt ein ungezieltes Brief-, Fax- oder E-Mail-Sperrfeuer gegenüber allen möglichen Abgeordneten, die mit der Sache gar nichts zu tun haben. Im Augenblick sind wir noch im Stadium der internen Länderabstimmung unter den Bundesländern und dann der Ressortabstimmung der verschiedenen Bundesministerien über den Referentenentwurf und danach erst kommt die Erstellung des förmlichen Kabinettsentwurfs zur Kabinettsvorlage, und danach wiederum kommt der Regierungsentwurf. Damit ist die Exekutive unser aktueller Ansprechpartner, nicht die Legislative.

e) Wer unbedingt unter weiterem Tätigkeitsdrang leidet, nicht stillsitzen kann und über die von ihm schon vollzogene Kontaktierung (1) der Verbände, (2) der obersten Jagdbehörde seines Landes und (3) ggf. des BMEL, dann immer noch weiter tätig werden zu glauben muss, der sollte sich an den Agrarausschuss des Deutschen Bundestages wenden.

Und zwar vorzugsweise an den Ausschussvorsitzenden Alois Gerig (CDU) und an die Fraktionsobleute (Katharina Landgraf, CDU und Dr. Wilhelm Priesmaier, SPD), weil es in diesem Ausschuss keine festen oder ständigen Berichterstatter zu bestimmten Untergebieten gibt - das ist bei anderen Ausschüssen anders -, und weil es nichts bringt, jetzt zu früh schon alle 34 Ausschussmitglieder mit Massenmails zuzuschütten.

Der Ausschuss kann und wird jetzt zwar noch gar nichts aktiv tun. Er wird aber merken, dass das kein "unwichtiges" und "rein technisches" Routine-Gesetzgebungsverfahren wird, das man einfach so durchwinken kann wie 90 % aller Gesetze, sondern dass und warum es sehr umstritten ist. Und eine solche frühzeitige politische Sensibilierung kann durchaus einen Sinn haben.

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Wenn es eine Revision geben sollte, landet die wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Die werden kaum ihr eigenes Urteil kippen.

Ich kann die Aufregung insofern verstehen, als dass man immer auf der Suche nach den vorhandenen Möglichkeiten ist, sein

Arsenal irgendwie zu erweitern. Ich fände es aber als Jäger auch verzichtbar, Halbautomaten zu besitzen wenn es um den Zweck

der präzisen Tötung von Tieren geht. Da sollte der erste Schuss eigentlich sitzen. Beim Thema Nachsuche gibt es auch Alternativen

wie z.B. UHR.

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