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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Floppy, in diesem Fall solltest du selbst Klage gegen diese Verwaltungsmaßnahme einlegen. Dies verschafft Zeit, bis das BVerfG sein Urteil gefällt hat. Vielleicht setzt das Verwaltungsgericht die Entscheidung auch aus, bis in der Sache beim BVerfG entschieden ist.

Ist es denn so schwer zu verstehen, daß die Klage vor dem BVerfG eher keinen Aussicht auf Erfolg hat?

Geschrieben

Ihr habt natürlich damit recht, dass die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 5 WaffG ein erhebliches Maß an Rechtswsicherheit für die Betroffenen bringen. Diese Bescheide sind Allgemeinverfügungen, werden also behandelt wie Verwaltungsakte. Sie sind bestandskäftig geworden.Sie könnten zwar im Nachhinein aufgehoben werden, müssen aber nicht. Dazu muss man freilich auf Seiten des BKA etwas geschmeidig sind, und die nachträgliche und völlig unvorhersehbare Rechtsprechungsänderung als Grund für die Option "Widerruf" (und nicht etwa Rücknahme) sehen. Dann kämen wir nämlich zu § 45 Abs. 3 WaffG, und von einem Widerruf kann dann abgesehen werden.

Womit wir - rein praktisch - dann die Situation bekommen können, dass z.B. Jungjäger Patrick mit MR308 und seinem (auf dem Stand) verwendeten bzw. verwendbaren 20er-Mag. eine auf jagdlicher Bedürfnisgrundlage zulässige Waffe hat.... Wohingegen der alte Karl, der sich vor Jahren eine Merkel SR1 (in schöner Holzklasse, mit Jagdgravur, einem 2-Schuss-Mag und der Möglichkeit, ein 5-Schuss-Mag. für den Stand einzustecken) über Nacht eine jagdlich verbotene Plempe und keine Bedürfnisgrundlage mehr hat.

Sorry - und ich gönne dem Patrick wirklich ein ganzes Sammelsurium an schicken taktischen Halbautomaten - aber das ist doch nur noch skurril zu nennen.

Da hat sich jemand bei der Abfassung seiner Entscheidung erkennbar keine Gedanken gemacht.

Geschrieben

Naja, ohne mündliche Verhandlung hat der Mann halt einfach so gemacht wie er gedacht hat...Zu Ungunsten aller Jäger und somit auch irgendwie aller Waffenbesitzer...

Der Anwalt, der das ohne mündliche Verhandlung gemacht, muss schon mächtig .... sein!

wie kann man auf so eine Idee kommen?

Geschrieben

Floppy, in diesem Fall solltest du selbst Klage gegen diese Verwaltungsmaßnahme einlegen.

Für mich eine Selbstverständlichkeit.

Alles, was irgendwie verzögert, Aufschub verschafft, und (wichtig: schon im Vorhinein) den Behörden zeigt, dass das nicht mal so schnell und einfach "durchzuziehen" sein wird, ist m.E. sinnvoll.

Aber letztlich sehe ich auch in erster Linie eine politische/gesetzliche Lösung bzw. Klarstellung des Problems.

Geschrieben (bearbeitet)
Gab es eigentlich einen Feststellungbescheid für eine H&K SL-8?

Warum siehst Du nicht selbst nach?

Jedenfalls gibt es für die weitaus größere Zahl jagdlich genutzter Selbstlader, die nicht wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, also z.B. HK SL7, HK SLB2000, Sauer 303, Merkel KR1/SR1, Browning BAR, Benelli Argo, Remington 7400 keine Feststellungsbescheide, da deren jagdliche Zulässigkeit und Verwendbarkeit nie zur Debatte stand und daher auch seitens des BKA nie amtlich beurteilt werden musste.

Nachtrag: vergl. auch @karlymans Beitrag #978

CM

edit: Nachtrag!

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Für das "graue" original SL-8 gibt es wohl eine aber ich finde sie auch nicht. Beim BKA ist sie nicht in der Online-Datenbank da zu alt.

Geschrieben

Die Sache mit den Festellungsbescheiden ist ja Quatsch, natürlich gibt es genügend solche Waffen in Jägerhand, beim Großteil der Halbautomaten handelt es sich aber mit Sicherheit trotzdem um rein jagdliche oder KK Selbstlader, da gibts i.d.R. keinen BKA Bescheid, das ist jedenfalls nicht die Lösung.

Geschrieben

Ich hätte da noch mal einen Denkanstoß.

Das Gerichtsurteil fußt auf folgendem Satz:

"auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;"

müsste es nicht heissen, um das Urteil nachvollziehen zu können:

die mehr als zwei Patronen in EIN Magazin aufnehmen.....

das Gericht reitet ja auch wirklich auf einzelnen Worten herum.

Die Formulierung "das Magazin" ist doch der Hinweiß auf ein bestimmtes Magazin, nämlich das was man zur Jagdausübung dabei hat. Andere Magazine sind demzufolge optional, nur bei der Jadgausübung eben nicht.

Ständ im Gesetz aber "ein" Magazin, wäre das der Hinweiß, das der Gesetzgeber explizit ausschließen möchte, das HA-Waffen, benutzt werden, bei denen die Möglicheit der Verwendung eines größeren Magazins auch nur theorethisch besteht.

Wenn ich mehrere Magazine vor mir liegen habe, meine ich mit "das" ein ganz bestimmtes. Bei "Ein" würde ich es auf jedes der vorliegenden Magazine beziehen können.

Vielleicht kann ein Jurist damit was anfangen, war nur so eine Idee......

Geschrieben (bearbeitet)

Vom DJV in der Presseerklärung zum Urteil nur ein bisschen Empörung und BlaBla. Dazu eine Prise gesunder Menschenverstand. Genau auf die Art und Weise geht man heutzutage unter.

Verfestigt sich die Interpretation des Gerichts, droht tausenden Jägern der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Halbautomatische Waffen, auch solche mit auswechselbarem Magazin, seien für einige jagdliche Zwecke sinnvoll, etwa aus Sicherheitsgründen bei der Nachsuche. Sie sind teilweise sogar ausdrücklich gesetzlich erlaubt.

https://www.jagdverband.de/content/urteil-zu-halbautomatischen-waffen-sorgt-bei-j%C3%A4gern-f%C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis

Wo bleibt die Kampfansage? Bin ich froh, dass die von mir keinen Cent mehr kriegen, die Luschen.

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Womit wir - rein praktisch - dann die Situation bekommen können, dass z.B. Jungjäger Patrick mit MR308 und seinem (auf dem Stand) verwendeten bzw. verwendbaren 20er-Mag. eine auf jagdlicher Bedürfnisgrundlage zulässige Waffe hat.... Wohingegen der alte Karl, der sich vor Jahren eine Merkel SR1 (in schöner Holzklasse, mit Jagdgravur, einem 2-Schuss-Mag und der Möglichkeit, ein 5-Schuss-Mag. für den Stand einzustecken) über Nacht eine jagdlich verbotene Plempe und keine Bedürfnisgrundlage mehr hat.

Sorry - und ich gönne dem Patrick wirklich ein ganzes Sammelsurium an schicken taktischen Halbautomaten - aber das ist doch nur noch skurril zu nennen.

Da hat sich jemand bei der Abfassung seiner Entscheidung erkennbar keine Gedanken gemacht.

Das ist aber auch das "Schöne" an der Geschichte. Wären nur "Black Rifles" betroffen, gäbe es garantiert keine Unterstützung.

Insofern sehe ich es mit etwas Genugtuung, dass nun auch die politisch korrekten mit betroffen sind.

Bevor jemand motzt, ich habe 5 Selbstlader. Einer davon hat einen BKA-Feststellungsbescheid. Der Rest wäre betroffen: H&K SLB 2000+, Erma M1, Flinte, etc.

Geschrieben

beim Großteil der Halbautomaten handelt es sich aber mit Sicherheit trotzdem um rein jagdliche oder KK Selbstlader, da gibts i.d.R. keinen BKA Bescheid, das ist jedenfalls nicht die Lösung.

Ja, da hast du natürlich recht, und darauf hat auch Cartridgemaster ganz richtig hingewiesen. Dennoch ist zumindest ein (kleinerer) Teil erworbenetr Waffen durch die Bescheide etwas besser abgesichert.

Für den Rest ist es, wenn man die pedantisch juristische Brille aufsetzt, in der Tat schwieriger, deshalb ist ja auch eine entsprechende Gesetzesänderung im BJG dringend geboten.

Carcano

Geschrieben (bearbeitet)
Wo bleibt die Kampfansage?

Offensichtlich hörst Du immer nach dem ersten Absatz auf zu lesen.

DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke zeigte sich fassungslos: „Hätten die Richter durchdacht, was das Urteil in letzter Konsequenz für die praktische Jagdausübung bedeute, hätten sie den vermeintlichen Willen des Gesetzgebers nicht so interpretiert“. Weiter kritisiert er: „Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eines Gerichts.“ Das Verfahren sollte daher auch vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden und der Gesetzgeber muss klarstellen, dass diese Waffen erlaubt bleiben, sagte Dammann-Tamke weiter. Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil nicht so hinnehmen, betonte Dammann-Tamke. Es liefen bereits Gespräche über die Folgen und das weitere Vorgehen. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung ergeben.

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, da hast du natürlich recht, und darauf hat auch Cartridgemaster ganz richtig hingewiesen. Dennoch ist zumindest ein (kleinerer) Teil erworbenetr Waffen durch die Bescheide etwas besser abgesichert.

Für den Rest ist es, wenn man die pedantisch juristische Brille aufsetzt, in der Tat schwieriger, deshalb ist ja auch eine entsprechende Gesetzesänderung im BJG dringend geboten.

Carcano

Ich habe in weiser vorraussicht die BAR gegen eine Black Rifle mit FB getauscht.

Hab mir schon gedacht, das die mal GAAANZ böse wird. So mit Klappdeckel ist schon Schlimm - du betätigst den Schieber und das Magazin klappt dir mit einem Affenzahn zum nachladen entgegen. Ähnlich eines Springmessers. Sowas gehört natürlich Verboten !

Halbautomatischer Magazinwechsel - fast wie Gurtzuführung !

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Rückmeldung von Dr. Florian Herrmann, MdL, CSU, Vorsitzender des Innenausschusses des bayerischen Landtages:

Sehr geehrter Herr ###,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Ich gehe der Sache umgehend nach und melde
mich dann wieder.
Beste Grüße
Florian Herrmann

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