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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Das ist aber nur ein zusätzliches Verbot und keine Ausnahme von Punkt 2c.

"auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;"

Aber du hast natürlich recht, nicht halbautomatische Kurzwaffen bleiben erlaubt.

Aus welchem Teil des Urteils folgerst du denn deine Ableitung?

Bitte mit Passage

Bearbeitet von Gast
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@obermaat: wie bedeutend die Piratenpartei heutztage ist wissen wir, oder?

Da muss nichts neugegründet werden um Jäger zu vertreten.

Und icz sehe es nicht anders- die Jäger müssen den Arsch hoch bekommen und damit auch

DJV & Co.

Was hat denn die Piratenpartei mit der Alternative zu tun? Die Piratenpartei ist eine linke Partei unter vielen linken Parteien, bei der Alternative gibt es aktuell keine Konkurrenz.

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Hat es eigentlich schon jemals einen Nichtanwendungserlass im Waffen- oder Jagdrecht gegeben ?

Ich kenne dieses Instrument nur aus dem Finanzbereich / Steuerrecht.

Wer könnte denn überhaupt einen solchen aussprechen ? Vermutlich der Bundesinnenminister ?

Gute Gelegenheit für die CDU, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen...

Das wäre für alle die beste Lösung.

Bearbeitet von Wauwi
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Dämliche Frage von einem Nichtjuristen: Könnten solche Nichtanwendungserlasse bzw. sagen wir mal "Anweisungen an die unteren Waffenbehörden für den Umgang mit den kürzlich ergangenen Urteilen AZ..." nicht auch jeweils die Länder anleiern? Von BJagdG abweichende Regelungen sind doch prinzipiell in sehr großem Umfang möglich.

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Nein.

Carcano

GENAU: NEIN!!!

Ich bin, das hatte ich ja schon geschrieben, kein Jäger, allerdings jemand, der sich so seine Gedanken über Allerlei macht.

Es gibt zum Beispiel Wildschwein-Schadensbrennpunkte, wo ein 2er einfach zu wenig ist.

Ich glaube ja, es gibt für den letztgenannten Fall Ausnahmeregelungen, nur sind das zu wenige, das sollte Regel werden.

Mein Gott, und wenn's nur für Wildschweine wäre, es wäre ja schon ein Anfang.

Generell trotzdem Unsinn, die Begrenzung. Es dürfte wohl kaum jemand schaffen, 30 Schuß anzutragen, ohne daß alles, was Beine hat, im Wald, weg ist. ;-)

(Selbst mit SD.)

Grüße

Iggy

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Wer könnte denn überhaupt einen solchen aussprechen ? Vermutlich der Bundesinnenminister ?

Gute Gelegenheit für die CDU, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen...

Das wäre für alle die beste Lösung.

Ich glaube nicht, dass die politische Landschaft da großes Interesse verspürt.

Damit verliert sie natürlich auch Wähler.

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Was hat denn die Piratenpartei mit der Alternative zu tun? Die Piratenpartei ist eine linke Partei unter vielen linken Parteien, bei der Alternative gibt es aktuell keine Konkurrenz.

Ob links oder rechts - erst mal muss die AFD Kontinuität beweisen.

Wie das nicht funktioniert haben eben die Piraten gezeigt.

Versprechen tun alle viel, umkippen ebenso schnell.

Die Lösung für dieses aktuelle Problem in Form einer politischen Partei zu suchen ist zeitlich schon abwegig.

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@Schakal

Das BKA hat dem Urteil-wie in der Vergangenheit- zu folgen. Es steht nun wirklich nicht über einem Gericht.

Bearbeitet von Gast
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In Bayern würde es der BJV verhindern.

So wie er die zuvor schon von allen Ministerien abgesegnete und sogar vom Bayerischen LKA konsentierte (!) sog. "kleine" Nachtsichtlösung gegen den Willen eines großen Teils der Basis verhindert hat, und zwar in letzter Minute, über das BMI.

Tja. So sind sie, die [Landes]Jagdverbände.

Und welcher Verband war vehement dagegen, dass in Baden-Württemberg selbst nur (!) die Nachsuchenführer Halbautomaten mit höherer Magazinkapazität als zwei Schuss durch die DVO-JWMG zugebilligt erhalten sollten? Na? Welcher??

Carcano

Auch in den LJV sitzen nur Menschen. Die sind von irgendwem gewählt worden, ist ja ein e.V. Also müssen die reaktionären Funktionäre weg. Dann kann man auch dran arbeiten die sinnlose 2-Schuss-Regel zu streichen. Ersatzlos.

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Dämliche Frage von einem Nichtjuristen: Könnten solche Nichtanwendungserlasse bzw. sagen wir mal "Anweisungen an die unteren Waffenbehörden für den Umgang mit den kürzlich ergangenen Urteilen AZ..." nicht auch jeweils die Länder anleiern? Von BJagdG abweichende Regelungen sind doch prinzipiell in sehr großem Umfang möglich.

Keine dämliche Frage. Die vorrangige Gesetzgebungskompetenz liegt beim Jagdrecht bei den Ländern, siehe SD-Freigabe durch Bayern und folgende.

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Auch in den LJV sitzen nur Menschen. Die sind von irgendwem gewählt worden, ist ja ein e.V. Also müssen die reaktionären Funktionäre weg. Dann kann man auch dran arbeiten die sinnlose 2-Schuss-Regel zu streichen. Ersatzlos.

Das geht nicht grundsätzlich, sondern nur als Ausnahme. Deshalb ist sie eben auch ins Jagdgesetz aufgenommen worden (und in die BArtSchV)

Es könnte bspw. eine anderen Ausgestaltung der weiteren Bedürfnisgründe geben.

Bearbeitet von Gast
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Mal gucken was jetzt das BKA mit den bisherigen Feststellungsbescheiden macht und wie zukünftige hinsichtlich der Feststellung der Erwerbsmöglichkeit aussehen.

Kann mir nicht vorstellen das das BKA mit dem Urteil einverstanden ist.

Ich vermute mal, das BKA marschiert jetzt in Leipzig ein.

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Es ist kaum vorstellbar, wie es sein kann, das da ein paar Richter eine seit über 30 Jahren vollzogene Gesetzesanwendung neu interpretieren und dermaßen viele Jäger von einem Tag auf den anderen vor kaum lösbare Problem stellen, sie ja genaugenommen zu Straftätern machen.

Könnte man nicht damit argumentieren, das es unmöglich sein kann, das über einen dermaßen langen Zeitraum ein Gesetz derart falsch von sämtlichen Behörden vollzogen wurde ? Allein diese Tatsache impliziert doch, dass die bisherige Anwendung die Richtige, vom Gesetzgeber gewollte Auslegung des Gesetzes ist.

Jetzt denken ja manche hier auch schon, das sich die zwei Schuss Regel auch auf Pistolen beziehen könnte. Das wäre dann aber meiner Meinung nach eine weitere Rechtsverbiegung der allerfeinsten Sorte, da es niemals Pistolen mit zwei Schuss Magazinen gegeben hat und damit auch niemals dieMöglichkeit bestand Derartiges zu erwerben und zum zweiten kann es ja durchaus sein, das zum Fangschuss auch mehr als 3 Schuss abgegeben werden müssen. Ist zumindest nicht geregelt.

Bearbeitet von DAK
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Also ich kenne nur einen Jäger der KEINEN Automaten mit Wechselmagazin besitzt.

Wen Du so alles kennst ...

Ich kenne aus 30 Jahren aktiver Jagd, langjährigem Vorsitz einer Jägerkameradschaft (rd. 50 Mitglieder) sowie 15 Jahren Jungjägerausbildung und Schießstandbetrieb im regional größten Jagdverein gerade mal 5, in Worten: fünf, Jäger, die einen Selbstlader besitzen und diesen gelegentlich auch jagdlich nutzen, 3 x SL-Flinte und 2 x SL-Büchse.

Im Schießstandbetrieb tauchen SL-Büchsen so gut wie nie auf und auf den Wurfscheibeständen liegt der Anteil der SL-Schützen bei ca. 1%.

Im jagdlichen Schießbetrieb dürfen die Büchsen ohnehin nur mit einer Patrone, die Flinten mit 2 Patronen geladen werden.

Selbst auf großen Bewegungsjagden sind Halbautomaten nach wie vor Exoten.

Der Hype um die Selbstlader wird von wenigen Enthusiasten weit übertrieben, im regelmäßigen Jagdbetrieb sind Selbstlader von keiner erwähnenswerten Relevanz.

Nur um es abschließend klar zu stellen: ich bin kein Gegner von Halbautomaten im Jagdbetrieb! (wenn diese sinnvoll verwendet werden)

CM

edit: Dreckfuhler gefunden!

Bearbeitet von cartridgemaster
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Ich habe beruflich mit Steuerrecht zu tun.

und da hat grade der Bundesfinanzhof in einem Urteil sogar einen Paragraphen, welcher explizit Bestandschutz für alte Jahre für den Steuerbürger gewährt einfach eiskalt ausgehebelt.

Sowas hat es bisher noch nicht gegeben und keiner der einigermaßen Ahnung hat, kann es nachvollziehen.

Und jetzt rotiert hier alles, weil man zig tausende von Fällen neu prüfen und bearbeiten muss.

Und alles nur, weil wieder ein paar Richter offensichtlich ausgerechnet bei der Urteilsfindung einen Blackout haben mussten.

Mittlerweile beschleicht mich der üble Verdacht, dass für die Berufung ins Richteramt ein diagnostizierter Hirnschaden wohl mittlerweile feste und unabdingbare Voraussetzung ist.

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Wollen wir hoffen das die betreffende Person gegen das Urteil angeht.

Wie hier schon mehrfach ausgeführt wurde, ist dieses nur noch im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde möglich. Die Hürden hierzu, bzw. dass eine solche überhaupt angenommen wird, sind jedoch extrem hoch.

Es liegt jetzt alles daran, dass die betreffenden Verbände versuchen müssen, gemeinsam mit beteiligten Behörden zu einer Lösung zu gelangen. Für die Erlaubnisbehörden ist dieses ja auch keine tolle Situation...

Hier sind m.E. aber auch noch einige Fragen offen. Wie soll man in Zukunft mit HA mit Röhrenmagazin umgehen (z.B. zahlreiche SL-Flinten). Die dürften ja nicht betroffen sein, da es ja kein auswechselbares Magazin gibt.

Betroffen sind jedoch alle SL-Büchsen. Außer dem SKS kenne ich spontan keine, bei der das Magazin nicht wechselbar wäre.

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